Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 20.06.2022, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.05.2022 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.05.2022 (nicht öffentlicher Teil)
4Vergaben von Lieferungen und Leistungen
4.1Starkregenvorsorgekonzept
4.2Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Neubau Salzlager – Vergabe von Erd-, Maurer- und Betonarbeiten
4.3Deckenerneuerung im Gemeindebezirk „Am Heidstock und Hohlstr.“
5Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 10. Juni 2022

i.V.

( Krebs )

Beigeordneter

Sitzung des Ortsrates Eiweiler

Am Mittwoch, dem 18.05.2022, um 18:00 Uhr, findet im ehem. Schulungsraum der FFW, Großwaldhalle Eiweilerr eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.

Vor der Sitzung findet eine Begehung des Parkplatzes Großwaldhalle statt. Treffpunkt ist um 17:00 Uhr auf dem Parkplatz vor dem Tagungsraum.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegen-heit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 31.03.2022 (öffentlicher Teil)
  2  Informationen zu nachfolgen Themen:
  2.1  Himesschlucht
  2.2  PKW-Verkehr an Grundschule Eiweiler
  2.3  Zebrastreifen in Großwaldstraße/ Lebacher Straße
  2.4  Neuer Kindergarten Eiweiler
  2.5  Schallschutzwand auf dem Kirschhof
  3  Neue Abfalleimer Parkplatz neuer Friedhof, Parkplatz Tennisheim, Ruhebank zum Wengenwald
  4  Seniorennachmittag 2022
  5  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  6  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 31.03.2022 (nichtöffentlicher Teil)
  7  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 5. Mai 2022

Der Ortsvorsteher

WACHALL

Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Am Montag, dem 21.03.2022, um 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz statt.

Für eventuelle Besucher gelten die am Sitzungstag gültigen Corona-Regeln.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz vom 09.09.2021
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz vom 09.09.2021
4Hitzeaktionsplan – Antrag der GBH-Gemeinderatsfraktion
5Nistkästen im Wengenwald aufstellen – Kampf gegen Eichenprozessionsspinner – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
6Ergebnisse Klima AG
6.1Fahrradschutzstreifen
6.2Maßnahmen zum Hitzeaktionsplan
6.3Information zum Job-Rad / Fahrradleasing
7Jagdgenossenschaft Kutzhof-Wahlschied
8Information zu Mountainbike-Trails in der Gemeinde Heusweiler
9Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 9. März 2022

Der Bürgermeister

– Redelberger

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 14.03.2022, um 18:00 Uhr, findet Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Für eventuelle Besucher gelten die am Sitzungstag gültigen Corona-Regeln.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 24.01.2022 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 24.01.2022 (nicht öffentlicher Teil)
4Information Starkregenkartierung
5Bebauungsplan „Solarpark A8 Heusweiler“ in den Ortsteilen Eiweiler und Kutzhof – Beschluss über die Abwägung und Satzungsbeschluss
6Neuvergabe des Linienbündels E (172/175) unter Berücksichtigung der Vorgaben  der Richtlinie 2009/33/EG – Clean Vehicle Direktive (CVD) – Ergänzung zur Vorlage BV/0154/21
7Neubau Nachmittagsbetreuung Grundschule Holz, Vergabe von Trockenbau- und Innenputzarbeiten
8Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 3. März 2022

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Vertretung Ortsvorsteher

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Heusweiler, Herr Helmut Maas, wird in der Zeit vom 01.01.2022 bis einschließlich 24.01.2022 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Dr. Ulrich Steinrücken, Illinger Straße 115, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 28.12.2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Wahlschied

Am Mittwoch, dem 29.09.2021, um 18:30 Uhr, findet im Gastraum der Halle Wahlschied eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Wahlschied statt.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Wir bitten Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sich vorab telefonisch beim Sitzungsdienst anzumelden: 06806/911-146 oder 06806/911-145. Hierbei ist die Reihenfolge der Anmeldung bindend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Wahlschied vom 13.08.2021 (öffentlicher Teil)
  2  Vorstellung der neuen Sachbearbeiterin für Umweltangelegenheiten und allgemeine Beratung von Naturschutzmaßnahmen
  3  Sachstand Schulweg Wahlschieder Grube – Anfrage der BfB-Ortsratsfraktion
  4  Information zur Plakatierung bei Wahlen und Reglementierung der Gemeinde
  5  Antrag auf Nutzung des Wappens von Wahlschied – Antrag des Vereins Förderer des Löschbezirks Wahlschied e. V.
  6  27. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
  7  Allgemeine Informationen zu Veranstaltungen
  8  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  9  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Wahlschied vom 13.08.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  10  Geschäftsordnung Ortsrat Wahlschied
  11  Information zum Ortsratsbudget und Sonstigem
  12  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 17.09.2021

Der Ortsvorsteher

ZIMMER

Sitzung des Ortsrates Holz

Am Montag, dem 27.09.2021, um 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Holz statt.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Wir bitten Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sich vorab telefonisch beim Sitzungsdienst anzumelden: 06806/911-146 oder 06806/911-145. Hierbei ist die Reihenfolge der Anmeldung bindend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 08.06.2021 (öffentlicher Teil)
  2  Anschaffung von Bodenschwellen
  3  Verwendung Ortsratsbudget
  4  Veranstaltungen
  5  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  6  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 08.06.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  7  Erschließungsvertrag zur Herstellung von Abwasseranlagen für das Wohngebiet am ehemaligen Sportplatz im Ortsteil Holz
  8  Erschließungsvertrag zur Herstellung von Wasserversorgungsanlagen für das Wohngebiet am ehemaligen Sportplatz im Ortsteil Holz
  9  Grundstücksangelegenheiten
  9.1  Festlegung der Grundstückspreise für das Neubaugebiet „Am Westfeld“ Heusweiler
  10  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 17. September 2021

Der Ortsvorsteher

PAUL

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 06.09.2021, um 18:00 Uhr, findet in der Kulturhalle Heusweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 05.07.2021 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 05.07.2021 (nichtöffentlicher Teil)
4Wirtschaftsplan 2021 des Zweckverbandes eGo-Saar
5Überarbeitung der Hallenöffnungspläne ab dem Jahr 2022
6Mitteilungen und Verschiedenes
7Personalangelegenheiten

Heusweiler, den 27. August 2021

i.V.

(Jörg Schwindling)

1. Beigeordneter

B E K A N N T M A C H U N G

Anlässlich der Spätkirmes in Heusweiler, OT Heusweiler, ist der Marktplatz in Heusweiler, OT Heusweiler, von Donnerstag, 09.09.2021, 06.00 Uhr bis Mittwoch, 15.09.2021, 12:00 Uhr für den gesamten Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr gesperrt.

Der Parkplatz hinter der Kulturhalle ist bereits von Mittwoch, 08.09.2021, 12.00 Uhr bis Dienstag, 07.09.2021, 17.00 Uhr für den gesamten Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr gesperrt.

Der Wochenmarkt findet wie gewohnt statt.

Heusweiler, 26.08.2021

I.V.

(Jörg Schwindling)

1. Beigeordneter als

Ortspolizeibehörde

Vertretung Ortsvorsteher

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Niedersalbach, Herr Bruno Lesch, wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis einschließlich 19.09.2021 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Wolfgang Raber, Im Stockwald 9, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 27.08.2021

I.V.

(Jörg Schwindling)

1. Beigeordneter

Sitzung des Ortsrates Kutzhof

Am Mittwoch, dem 08.09.2021, um 18:00 Uhr, findet in der Kulturhalle Heusweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Wir bitten Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sich vorab telefonisch beim Sitzungsdienst anzumelden: 06806/911-146 oder 06806/911-145. Hierbei ist die Reihenfolge der Anmeldung bindend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 29.07.2021 (öffentlicher Teil)
  2  Vermietung des ehem. Feuerwehrgerätehauses Numborn
  3  Bebauungsplan „Solarpark A8 Heusweiler“ in den Ortsteilen Eiweiler und Kutzhof – Beschlüsse zur Abwägung der frühzeitigen Beteiligungen, zur Änderung des Geltungsbereiches sowie zu den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
  4  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

5Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 29.07.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  6  Zuschüsse an Vereine
  7  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 27. August 2021

Der Ortsvorsteher

JAKOB

Deutsche Glasfaser baut in der Gemeinde Heusweiler aus

Die Deutsche Glasfaser hat im Zeitraum 09.04.2021 bis 16.08.2021 eine Nachfragebündelung für Glasfaseranschlüsse in der Gemeinde Heusweiler durchgeführt. Dabei wurde das Gemeindegebiet in zwei Ausbaugebiete aufgeteilt. Das Ausbaugebiet 1 bestand aus den Ortsteilen Eiweiler, Heusweiler, Kutzhof, Niedersalbach und Obersalbach-Kurhof. Das Ausbaugebiet 2 (Heusweiler Ost) bestand aus Holz und Wahlschied.

Nach Abschluss der Nachfragebündelung hat das Unternehmen nun mitgeteilt, dass in beiden Ausbaugebieten ein Netzausbau mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus (FTTH) durchgeführt wird. Im Ausbaugebiet 1 gibt es eine Einschränkung: Aufgrund des bereits bestehenden Glasfaser-Ausbaus durch VSE/energis hat sich Deutsche Glasfaser entschieden, Berschweiler, Numborn, Kutzhof, Lummerschied und Mangelhausen nicht auszubauen.

Die flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus ist ein wichtiger Schritt für die Gemeinde Heusweiler. Ich freue mich, dass sich das Unternehmen für den Ausbau entschieden hat.

Wer sich aktuell noch für einen Glasfaseranschluss interessiert, sollte sich zeitnah mit dem Unternehmen in Verbindung setzen. Die Mitarbeiter der Deutschen Glasfaser sind noch einige Tage in den Ortsteilen aktiv, die Servicepunkte sind allerdings geschlossen. Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, werden in den kommenden Wochen von Deutsche Glasfaser kontaktiert, um Details zu den jeweiligen Anschlüssen zu klären.

Als nächstes beginnt die Planungsphase der Tiefbauarbeiten. Informationen über anstehende Aktivitäten und Baumaßnahmen werden regelmäßig auf der Internetseite der Gemeinde und in der Heusweiler Wochenpost veröffentlicht. Zudem sind von Seiten der Deutschen Glasfaser Bauinformationsabende vor Ort geplant, bei denen sich die Anwohner über das Ausbauprojekt im Detail informieren können.

Ihre Fragen zum Ausbauprojekt beantwortet die Bau-Hotline der Deutschen Glasfaser unter 02861 890 60 940 montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr.

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Eiweiler

Am Mittwoch, dem 01.09.2021, um 18:00 Uhr, findet in der Großwaldhalle Eiweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Wir bitten Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sich vorab telefonisch beim Sitzungsdienst anzumelden: 06806/911-146 oder 06806/911-145. Hierbei ist die Reihenfolge der Anmeldung bindend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 12.07.2021 (öffentlicher Teil)
  2  Bebauungsplan „Solarpark A8 Heusweiler“ in den Ortsteilen Eiweiler und Kutzhof – Beschlüsse zur Abwägung der frühzeitigen Beteiligungen, zur Änderung des Geltungsbereiches sowie zu den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
  3  Information zu umgesetzten Maßnahmen im Ortsteil Eiweiler
  4  Lärmschutzwand OT Kirschhof – Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Eiweiler
  5  Installation von Schwellen oder gleichgeeigneter Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung in der Reisbachstraße sowie eines weiteren Verkehrszeichens 325.1 – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Eiweiler
  6  Seniorennachmittag 2021
  7  Martinsumzug 2021
  8  Kostenbeteiligung Ortseingangstafel
  9  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

10Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 12.07.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  11  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 24. August 2021

Der Ortsvorsteher

WACHALL

BEKANNTMACHUNG

der Gemeindebehörde Heusweiler über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag

am 26. September 2021

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Heusweiler wird in der Zeit vom 06. 09. – 10. 09. 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kernverwaltung (Montag bis Freitag 8:30 – 12:00 Uhr, Montag, Mittwoch, Donnerstag 13:30 – 15:30 Uhr und Dienstag 13:30 – 18:00 Uhr) im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 0.17 (barrierefreier Zugang durch Eingang über Rathausparkplatz möglich), für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

  1. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10.09.2021 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde, Rathaus Heusweiler, Saarbrücker Str. 35, Erdgeschoss, Zimmer 0.17 Einspruch einlegen.
  1. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

  1. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 298 St. Wendel durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
  1. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
  • ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    • ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
  • wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. September 2021) versäumt hat,
  • wenn sein Recht auf Wahlteilnahme erst nach Ablauf der Frist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
  • wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021 (2. Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachweisen. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung des Wahlscheines glaubhaft machen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

  • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,

versehenen roten Wahlbriefumschlag und

  • ein Merkblatt für die Briefwahl

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein rechtzeitig an die angegebene Stelle senden, so dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Heusweiler, den 19.08.2021

Die Gemeindebehörde Heusweiler

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Endspurt – Sichern Sie sich jetzt noch das reine Glasfasernetz

Am 16.08.2021 endet die Nachfragebündelung in Heusweiler. Nur wenn bis zu diesem Tag so viele Aufträge eingereicht werden, dass die benötigte Quote von 40% erreicht ist, kann das reine Glasfasernetz in Heusweiler gebaut werden.

Zum Endspurt bieten wir Ihnen die Chance auf einen kostenlosen Glasfaseranschluss* und beraten Sie an unseren Abgabetagen vom 16. bis 18. August 2021 an unserem Servicestand auf dem Holzer Platz in Holz von 17:00 bis 19:00 Uhr.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team von Deutsche Glasfaser

*Der Glasfaseranschluss ist bei Auftragserteilung während der Nachfragebündelung kostenlos, danach einmalig ab 750€. Die genauen Vertragsbedingungen finden Sie unter deutsche-glasfaser.de. An den Aktionen können alle Bewohnerinnen und Bewohner des Anschlussgebietes Heusweiler teilnehmen. Ein Angebot von Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH, Am Kuhm 31, 46325 Borken.