Wahlbekanntmachung

1.      Am 26. September 2021 findet die  Wahl zum 20. deutschen Bundestag statt.

        Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.      Die Gemeinde ist in 23 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 16. August 2021 bis     22. August 2021 zugesandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 13 Uhr in der Großwaldhalle Eiweiler zusammen.

3.     Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

        Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

       Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

        Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

       Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

  1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.
  2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

        Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.    Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.    Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein        ausgestellt ist                                          

          a)   durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

          b)   durch Briefwahl

          teilnehmen.

        Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.     Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

       Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).

        Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigen eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

7.     Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden beim

Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V

Frau Vorsitzende Christa Maria Rupp

Küstrinerstr. 6

66121 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 81 81 81

Email: info@bsvsaar.org

Internet: www.bsvsaar.org“

Heusweiler, den 06. September 2021

Die Gemeindebehörde Heusweiler                                                                                                    Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 13.09.2021, um 18:00 Uhr, findet in der Kulturhalle Heusweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 12.07.2021 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 12.07.2021 (nicht öffentlicher Teil)
4Bebauungsplan „Solarpark A8 Heusweiler“ in den Ortsteilen Eiweiler und Kutzhof – Beschlüsse zur Abwägung der frühzeitigen Beteiligungen, zur Änderung des Geltungsbereiches
5Vergaben von Lieferungen und Leistungen
5.1Großwaldhalle Eiweiler, Sporthallenboden
5.2Grundschule Heusweiler, Auftragserhöhung Statik
5.3Kindertagesstätte Holz, Sanierung Fensterelemente
6Erlass der Satzung über die Aufhebung der Satzung vom 13.05.1993 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Dorferneuerung Wahlschied
7DSK – Instandsetzungen im Gemeindebezirk
8Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 3. September 2021

i.V.

(Jörg Schwindling)

1. Beigeordneter

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz

Am Donnerstag, dem 09.09.2021, um 18:00 Uhr, findet in der Großwaldhalle Eiweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Umwelt- und Naturausschusses vom 12.10.2020 (öffentlicher Teil)
2Bericht der Naturschutzbeauftragten
3Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

4Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Umwelt- und Naturausschusses vom 12.10.2020 (nicht öffentlicher Teil)
5Jahresabschluss Forstbetrieb 2020
6Kartierung der Überflutungs- und Überschwemmungsgebiete im Saarland
7Regenrückhaltebecken Berschweiler
8Hitzeaktionsplan – Antrag der GBH-Gemeinderatsfraktion
9Jagdgenossenschaft Kutzhof/Wahlschied
10Mitteilungen und Verschiedenes

i. V.

Jörg Schwindling

1. Beigeordneter

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 06.09.2021, um 18:00 Uhr, findet in der Kulturhalle Heusweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 05.07.2021 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 05.07.2021 (nichtöffentlicher Teil)
4Wirtschaftsplan 2021 des Zweckverbandes eGo-Saar
5Überarbeitung der Hallenöffnungspläne ab dem Jahr 2022
6Mitteilungen und Verschiedenes
7Personalangelegenheiten

Heusweiler, den 27. August 2021

i.V.

(Jörg Schwindling)

1. Beigeordneter

B E K A N N T M A C H U N G

Anlässlich der Spätkirmes in Heusweiler, OT Heusweiler, ist der Marktplatz in Heusweiler, OT Heusweiler, von Donnerstag, 09.09.2021, 06.00 Uhr bis Mittwoch, 15.09.2021, 12:00 Uhr für den gesamten Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr gesperrt.

Der Parkplatz hinter der Kulturhalle ist bereits von Mittwoch, 08.09.2021, 12.00 Uhr bis Dienstag, 07.09.2021, 17.00 Uhr für den gesamten Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr gesperrt.

Der Wochenmarkt findet wie gewohnt statt.

Heusweiler, 26.08.2021

I.V.

(Jörg Schwindling)

1. Beigeordneter als

Ortspolizeibehörde

Vertretung Ortsvorsteher

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Niedersalbach, Herr Bruno Lesch, wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis einschließlich 19.09.2021 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Wolfgang Raber, Im Stockwald 9, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 27.08.2021

I.V.

(Jörg Schwindling)

1. Beigeordneter

Sitzung des Ortsrates Kutzhof

Am Mittwoch, dem 08.09.2021, um 18:00 Uhr, findet in der Kulturhalle Heusweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Wir bitten Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sich vorab telefonisch beim Sitzungsdienst anzumelden: 06806/911-146 oder 06806/911-145. Hierbei ist die Reihenfolge der Anmeldung bindend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 29.07.2021 (öffentlicher Teil)
  2  Vermietung des ehem. Feuerwehrgerätehauses Numborn
  3  Bebauungsplan „Solarpark A8 Heusweiler“ in den Ortsteilen Eiweiler und Kutzhof – Beschlüsse zur Abwägung der frühzeitigen Beteiligungen, zur Änderung des Geltungsbereiches sowie zu den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
  4  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

5Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 29.07.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  6  Zuschüsse an Vereine
  7  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 27. August 2021

Der Ortsvorsteher

JAKOB

Deutsche Glasfaser baut in der Gemeinde Heusweiler aus

Die Deutsche Glasfaser hat im Zeitraum 09.04.2021 bis 16.08.2021 eine Nachfragebündelung für Glasfaseranschlüsse in der Gemeinde Heusweiler durchgeführt. Dabei wurde das Gemeindegebiet in zwei Ausbaugebiete aufgeteilt. Das Ausbaugebiet 1 bestand aus den Ortsteilen Eiweiler, Heusweiler, Kutzhof, Niedersalbach und Obersalbach-Kurhof. Das Ausbaugebiet 2 (Heusweiler Ost) bestand aus Holz und Wahlschied.

Nach Abschluss der Nachfragebündelung hat das Unternehmen nun mitgeteilt, dass in beiden Ausbaugebieten ein Netzausbau mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus (FTTH) durchgeführt wird. Im Ausbaugebiet 1 gibt es eine Einschränkung: Aufgrund des bereits bestehenden Glasfaser-Ausbaus durch VSE/energis hat sich Deutsche Glasfaser entschieden, Berschweiler, Numborn, Kutzhof, Lummerschied und Mangelhausen nicht auszubauen.

Die flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus ist ein wichtiger Schritt für die Gemeinde Heusweiler. Ich freue mich, dass sich das Unternehmen für den Ausbau entschieden hat.

Wer sich aktuell noch für einen Glasfaseranschluss interessiert, sollte sich zeitnah mit dem Unternehmen in Verbindung setzen. Die Mitarbeiter der Deutschen Glasfaser sind noch einige Tage in den Ortsteilen aktiv, die Servicepunkte sind allerdings geschlossen. Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, werden in den kommenden Wochen von Deutsche Glasfaser kontaktiert, um Details zu den jeweiligen Anschlüssen zu klären.

Als nächstes beginnt die Planungsphase der Tiefbauarbeiten. Informationen über anstehende Aktivitäten und Baumaßnahmen werden regelmäßig auf der Internetseite der Gemeinde und in der Heusweiler Wochenpost veröffentlicht. Zudem sind von Seiten der Deutschen Glasfaser Bauinformationsabende vor Ort geplant, bei denen sich die Anwohner über das Ausbauprojekt im Detail informieren können.

Ihre Fragen zum Ausbauprojekt beantwortet die Bau-Hotline der Deutschen Glasfaser unter 02861 890 60 940 montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr.

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Eiweiler

Am Mittwoch, dem 01.09.2021, um 18:00 Uhr, findet in der Großwaldhalle Eiweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Wir bitten Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sich vorab telefonisch beim Sitzungsdienst anzumelden: 06806/911-146 oder 06806/911-145. Hierbei ist die Reihenfolge der Anmeldung bindend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 12.07.2021 (öffentlicher Teil)
  2  Bebauungsplan „Solarpark A8 Heusweiler“ in den Ortsteilen Eiweiler und Kutzhof – Beschlüsse zur Abwägung der frühzeitigen Beteiligungen, zur Änderung des Geltungsbereiches sowie zu den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
  3  Information zu umgesetzten Maßnahmen im Ortsteil Eiweiler
  4  Lärmschutzwand OT Kirschhof – Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Eiweiler
  5  Installation von Schwellen oder gleichgeeigneter Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung in der Reisbachstraße sowie eines weiteren Verkehrszeichens 325.1 – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Eiweiler
  6  Seniorennachmittag 2021
  7  Martinsumzug 2021
  8  Kostenbeteiligung Ortseingangstafel
  9  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

10Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 12.07.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  11  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 24. August 2021

Der Ortsvorsteher

WACHALL

BEKANNTMACHUNG

der Gemeindebehörde Heusweiler über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag

am 26. September 2021

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Heusweiler wird in der Zeit vom 06. 09. – 10. 09. 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kernverwaltung (Montag bis Freitag 8:30 – 12:00 Uhr, Montag, Mittwoch, Donnerstag 13:30 – 15:30 Uhr und Dienstag 13:30 – 18:00 Uhr) im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 0.17 (barrierefreier Zugang durch Eingang über Rathausparkplatz möglich), für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

  1. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10.09.2021 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde, Rathaus Heusweiler, Saarbrücker Str. 35, Erdgeschoss, Zimmer 0.17 Einspruch einlegen.
  1. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

  1. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 298 St. Wendel durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
  1. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
  • ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    • ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
  • wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. September 2021) versäumt hat,
  • wenn sein Recht auf Wahlteilnahme erst nach Ablauf der Frist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
  • wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021 (2. Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachweisen. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung des Wahlscheines glaubhaft machen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

  • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,

versehenen roten Wahlbriefumschlag und

  • ein Merkblatt für die Briefwahl

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein rechtzeitig an die angegebene Stelle senden, so dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Heusweiler, den 19.08.2021

Die Gemeindebehörde Heusweiler

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Endspurt – Sichern Sie sich jetzt noch das reine Glasfasernetz

Am 16.08.2021 endet die Nachfragebündelung in Heusweiler. Nur wenn bis zu diesem Tag so viele Aufträge eingereicht werden, dass die benötigte Quote von 40% erreicht ist, kann das reine Glasfasernetz in Heusweiler gebaut werden.

Zum Endspurt bieten wir Ihnen die Chance auf einen kostenlosen Glasfaseranschluss* und beraten Sie an unseren Abgabetagen vom 16. bis 18. August 2021 an unserem Servicestand auf dem Holzer Platz in Holz von 17:00 bis 19:00 Uhr.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team von Deutsche Glasfaser

*Der Glasfaseranschluss ist bei Auftragserteilung während der Nachfragebündelung kostenlos, danach einmalig ab 750€. Die genauen Vertragsbedingungen finden Sie unter deutsche-glasfaser.de. An den Aktionen können alle Bewohnerinnen und Bewohner des Anschlussgebietes Heusweiler teilnehmen. Ein Angebot von Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH, Am Kuhm 31, 46325 Borken.

Sitzung des Ortsrates Wahlschied

Am Freitag, dem 13.08.2021, um 10:30 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Wahlschied statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Wahlschied vom 07.04.2021 (öffentlicher Teil)
  2  Erlass der Satzung über die Aufhebung der Satzung vom 13.05.1993 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Dorferneuerung Wahlschied
  3  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  4  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Wahlschied vom 07.04.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  5  Veräußerung von gemeindeeigenen Flächen im Bereich der Straße „In der Neuwies“
  6  Terminierung nächste Ortsratssitzung
  7  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 10. August 2021

Der Ortsvorsteher

ZIMMER

Glasfaser-Nachfragebündelung endet zum 16.08.2021

Die Deutsche Glasfaser hat angeboten, in der Gemeinde Heusweiler einen Netzausbau mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus durchzuführen, wenn bis zu einem bestimmten Stichtag 40 % der Haushalte einen diesbezüglichen Vertrag mit dem Unternehmen abschließen.

Die Nachfragebündelung endet zum 16.08.2021. Aktuell sind im Ausbaugebiet 1 mit Eiweiler, Heusweiler, Kutzhof, Niedersalbach und Obersalbach 29 % erreicht. Im Ausbaugebiet 2 mit Holz und Wahlschied sind 35 % erreicht.

Weitere Informationen zu dem Projekt von Deutsche Glasfaser erhalten Sie unter

www.deutsche-glasfaser.de bzw. www.heusweiler.de.

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Mitteilung von Deutsche Glasfaser zur Nachfragebündelung:

Glasfasernetzausbau: Heusweiler geht in die Verlängerung

Chance auf Glasfasernetz bleibt weiter bestehen / Neuer Stichtag 16.08.2021 / 40 Prozent der Haushalte zum kostenlosen Ausbau benötigt

Heusweiler hat weiterhin die Chance auf den kostenlosen Glasfaserausbau und damit auf die Internetanbindung mit Lichtgeschwindigkeit. Nachdem die erforderliche Vertragsquote von mindestens 40 Prozent der Haushalte im ersten Anlauf verpasst wurde, geht es jetzt in die Verlängerung.

„Heusweiler ist eine wichtige Ausbauregion für Deutsche Glasfaser“, erklärt Projektmanager Rainer Menz „Und so schnell geben wir nicht auf“. Daher hat Deutsche Glasfaser gemeinsam mit der Gemeinde die Verlängerung der Nachfragebündelung bis zum 16. August 2021 beschlossen. Bislang unentschlossene Bürgerinnen und Bürger können sich unter 0176 60779119 Herr Joy Jayawardena beraten lassen und Verträge abschließen.

„Viele Bürgerinnen und Bürger in Heusweiler haben bereits Verträge abgeschlossen, weil sie im Glasfaserausbau eine echte Standortverbesserung sehen – jetzt wollen wir gemeinsam nochmal alles geben, um die fehlenden Unterschriften einzuholen“, sagt Rainer Menz.

Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar.