Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017  BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 28.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 221, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler in öffentlicher Sitzung am 14.12.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes „„Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen“ im Ortsteil Heusweiler gefasst hat.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die genauere Definition der Rahmenbedingungen für die städtebauliche Verträglichkeit von großflächigen Werbeanlagen. Die Bemühungen der Gemeinde um Verbesserung der funktionalen Gestaltung des Ortszentrums und Erhöhung der Standortqualität stehen sogenannte Fremdwerbung in Form von großen Werbeanlagen entgegen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Heusweiler, 20.12.2023

Der Bürgermeister

Thomas Redelberger

Bekanntmachung

Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler

Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017  BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 28.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 221 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 die folgende Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler der Gemeinde Heusweiler beschlossen:

§ 1 Zweck der Veränderungssperre

Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung des Bebauungsplanes und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler

Der im Anhang beigefügte Lageplan mit der parzellenscharfen Darstellung der räumlichen Begrenzung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 3 Verbote

Auf den von der Veränderungssperre betroffenen Parzellen dürfen

  • Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

§ 4 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren gem. § 17 Abs. 1 BauGB.

Heusweiler, den 20.12.2023

(Thomas Redelberger)

Bürgermeister

Anlagen: Lageplan mit Geltungsbereich

Hinweis:

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Postanschrift:      Gemeinde Heusweiler, Fachgebiet 4, Bauen, Saarbrücker Straße 35, 66265 HeusweilerSprechzeiten:      Mo-Fr: 8.30-12:00 Uhr; Mo, Mi, Do:13:30-15:30 Uhr; Di: 13:30-18:00 UhrE-Mail:                 info@heusweiler.de  

Lageplan mit Geltungsbereich

Ohne Maßstab

Sitzung des Ortsrates Niedersalbach

Am Mittwoch, dem 20.12.2023, um 18:00 Uhr, findet im Bürgerhaus Niedersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Niedersalbach statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 11.10.2023 (öffentlicher Teil)
  2  Rückblick Seniorennachmittag
  3  Zuwendung an kulturtreibende Vereine
  4  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  5  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 11.10.2023 (nichtöffentlicher Teil)
  6  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 18. Dezember 2023

Der Ortsvorsteher

LESCH

Feststellung des Jahresabschlusses 2022

Entlastung des Bürgermeisters

Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 den geprüften Jahresabschluss 2022 festgestellt und dem Bürgermeister uneingeschränkte Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2022 sowie die Berichte über die Prüfung des Jahres-abschlusses werden vom 2. Januar 2024 bis 10. Januar 2024 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler unter www.heusweiler.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/zahlen-daten-fakten/finanzen eingesehen werden.

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 14.12.2023, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 23.11.2023 (öffentlicher Teil)
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.11.2023
3Benennung eines besonderen Vorgesetzten
4Feststellung Jahresabschluss 2022 und Entlastung des Bürgermeisters
5Konzertreihe 2024
6Wirtschaftsplan des Zweckverbandes ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
7Aufstellungsbeschluss 1. Änderung einfacher Bebauungsplan „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen“  im Ortsteil Heusweiler
8Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen“
9Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

10Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 23.11.2023 (nichtöffentlicher Teil)
11Vergabe von Lieferungen und Leistungen
11.1Kauf eines Allroundfahrzeugs mit Winterausrüstung und eines Feuchtsalzstreuers
11.2Reaktivierung des Lehrschwimmbeckens – Sicherung der Eigenmittel
12Grundstücksangelegenheiten
12.1Veräußerung des Wohnhauses „Saarbrücker Straße 87, 66265 Heusweiler“
13Bestellung eines Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse 2023 bis 2025
14Mitteilungen und Verschiedenes
15Personalangelegenheiten

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 6. Dezember 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Heusweiler

Am Mittwoch, dem 13.12.2023, um 17:30 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Heusweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 16.11.2023 (öffentlicher Teil)
  2  Vorstellung des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren Olaf Quirin
  3  Aufstellungsbeschluss 1. Änderung einfacher Bebauungsplan „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen“  im Ortsteil Heusweiler
  4  Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen“
  5  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  6  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 16.11.2023 (nichtöffentlicher Teil)
  7  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 4. Dezember 2023

Der Ortsvorsteher

MAAS

Sitzung des Ortsrates Kutzhof

Am Mittwoch, dem 13.12.2023, um 18:00 Uhr, findet Feuerwehrgerätehaus in Kutzhof eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 13.11.2023 (öffentlicher Teil)
  2  Abfallbehälter Numborn Burgstraße
  3  Abfallbehälter Schulbushaltestelle
  4  Restbudget 2023
  5  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  6  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 13.11.2023 (nichtöffentlicher Teil)
  7  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 4. Dezember 2023

Der Ortsvorsteher

JAKOB

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 11.12.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.11.2023 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.11.2023 (nicht öffentlicher Teil)
4Wirtschaftsplan des Zweckverbandes ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
5Grundstücksangelegenheiten
5.1Aufstellungsbeschluss 1. Änderung einfacher Bebauungsplan „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen“
5.2Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen“
6Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 1. Dezember 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Eiweiler, Herr Richard Wachall, wird in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 01.01.2024 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Uwe Müller, Kirschhofer Straße 11, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 01.12.2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister