Grüngutsammelstelle Heusweiler

Die Grüngutsammelstelle der Gemeinde Heusweiler an der Flurstraße in Heusweiler-Kutzhof ist ab 03. März 2021 wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet:

Mittwochs von 13.00 bis 17.00 Uhr

Samstags von 08.00 bis 14.00 Uhr

Auf der Anlage wird Grüngut angenommen, das in privaten Haushalten auf dem Gebiet der Gemeinde Heusweiler im Rahmen der privaten Lebensführung anfällt (privates Grüngut), also

  • Baum-, Hecken-  und Grünschnitt
  • Laub
  • Gras
  • Äste
  • Strauchwerk und vergleichbare Materialien

Grüngut von Grundstücken, auf denen sich keine privaten Haushaltungen befinden, wird nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Nicht angenommen wird Grüngut aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus Gärtnereien und sonstigem gewerblichen Gartenbau.

 Von der Annahme sind ausgeschlossen:

  • störstoffhaltiges Grüngut,
  • Grüngut, in dem Küchenabfälle, Essensreste, u. ä. enthalten sind,
  • Grüngut, das mit Schadstoffen belastet ist,
  • Stämme über 15 cm Durchmesser oder über 2 Meter Länge und Wurzelstöcke,
  • Altholz, auch unbehandelt,
  • Erdreich, Oberbodenabtrag oder Grasnarbe,
  • Abfälle aus Tierhaltung (Stall- und Kleintiermist),
  • Speisereste,
  • Grüngut, das gesundheitsschädlich oder nicht zur stofflichen oder energetischen Verwertung geeignet ist, wie z. B. Riesen-Bärenklau (Herkulesstaude), Ambrosia (Beifußblättriges Traubenkraut), Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut), Grüngut mit Schädlingsbefall (z.B. Buchsbaumzünsler, Eichenprozessionsspinner).

Für die Anlieferer gelten folgende Empfehlungen:

Für die Anfahrt zur Grüngutsammelstelle benutzen sie bitte die Flurstraße von Kutzhof aus.

Die Hygiene- und Abstandsregeln (Minimum 2m) sind vor und auf den Anlagen einzuhalten.

Entsprechend der Anordnung der Landesregierung zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes bittet die Gemeinde  auch bei der Anlieferung von Grüngut auf der Sammelstelle einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.

Es sind max. 2 Insassen pro PKW erlaubt. Kinder sollten zu Hause bleiben.

Die Anzahl der Anlieferer wird begrenzt. Es dürfen immer nur max. 3 Fahrzeuge gleichzeitig auf das Gelände. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Während der Wartezeit darf das Fahrzeug/Auto nicht verlassen werden.

Sofern Kofferraumladungen angeliefert werden, wird der Kofferraum durch das Personal geöffnet, der Kunde bleibt im Fahrzeug sitzen.

Es erfolgt keine Hilfestellung beim Entladen.

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Anlieferer sollen passend bezahlen. Achten Sie darauf, dass Sie entsprechend Bargeld mit sich führen.

Durch die Einhaltung dieser Regelungen tragen sie wesentlich dazu bei, einen reibungslosen Ablauf auf der Anlage zu gewährleisten und sich selbst und auch die MitarbeiterInnen der Gemeinde Heusweiler zu schützen. Dafür ein herzliches Dankeschön!

Heusweiler, den 24.02.2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Tipps zur Abfallabfuhr bei kritischen Wetterverhältnissen

Entsorgungsverband Saar:

Mit der kälteren Jahreszeit ist auch wieder mit kritischen Wettersituationen zu rechnen. Für die Fahrzeuge, die für die Abfall-Einsammlung eingesetzt werden, wird es dann nicht immer möglich sein, termingerecht zu jedem Wohnhaus „durchzukommen“. Der EVS bittet um Verständnis, falls es im Falle von Schnee und Glätte zu Beeinträchtigungen bei der Abfuhr der Restabfall- und Biotonnen kommen sollte.

Die vom EVS beauftragten Unternehmer werden bemüht sein, wenn irgend möglich, die regulären Abfuhrtermine einzuhalten. Gebiete, in denen die Abfallgefäße wegen Schnee oder Eisglätte nicht termingerecht entleert werden können, werden sobald als möglich nachgefahren. Die Abfallgefäße sollten jeweils bis zum Ende der Woche zur Abfuhr bereitgehalten werden.

Wichtig: Die Restabfall- und Biotonnen müssen generell auch bei Schnee und Eis so aufgestellt sein, dass sie für die Müllwerker gut zugänglich und problemlos zu bewegen sind.

Wenn eine Entleerung bis zum Ende der Woche nicht möglich war und die Tage bis zur nächsten Leerung überbrückt werden müssen, können beim Restabfall Abfallsäcke eine Hilfe sein, die bei den Kommunen erhältlich sind (die Entsorgung ist im Preis von sechs Euro enthalten). Die Säcke können am nächsten Leerungstermin neben den Restabfallgefäßen bereitgestellt werden.

Biogut kann zur Überbrückung in Kartons gesammelt und beim nächsten regulären Abfuhrtag neben das Abfallgefäß gestellt werden.

Wenn der Inhalt der Biotonnen wegen des hohen Feuchtigkeitsgehaltes im Winter einfriert, können die Behälter überhaupt nicht oder nur teilweise entleert werden. Festgefrorenes Biogut sollte daher nach Möglichkeit am Entleerungstag mit einem Stock von der Tonnenwand gelöst werden.

Hilfreich ist es, die Biotonne vor dem Befüllen mit einigen Lagen zerknülltem Zeitungspapier auszulegen und das Biogut in Zeitungspapier einzuwickeln. Wer seine Biotonne in einem geschützten Raum (Garage oder Keller) abstellt, kann meist ohnehin mit einer einwandfreien Entleerung rechnen.

Abfuhr von Weihnachtsbäumen

Die Gemeinde Heusweiler hat auch in diesem Jahr in den einzelnen Ortsteilen Sammelstellen eingerichtet, an denen die Weihnachtsbäume zur Abfuhr/Entsorgung durch den Baubetriebshof zwischengelagert werden können.

Die Bäume können bis zum 30. Januar 2021 an den Sammelstellen abgelegt werden, wobei jeglicher Christbaumschmuck vorher zu entfernen ist. Die Transporttüten (Blaue Müllsäcke oder ähnliches) bitte unbedingt wieder mitnehmen, denn es bedeutet einen ungeheuren Mehraufwand für den Baubetriebshof, den Plastikanteil vom organischen Material zu trennen.

In den einzelnen Ortsteilen sind folgende Sammelstellen vorgesehen:

Heusweiler                                         Parkplatz „Auf dem Wittum“ sowie Parkplatz „Friedrich-Schiller-Schule“

Berschweiler                           am Feuerwehrgerätehaus

Bietschied                              am Dorfbrunnen        

Holz                                        Parkfläche gegenüber Friedhof (bei Containern)

Eiweiler                                  Parkfläche Großwaldhalle

Hirtel                                      neben ehem. Feuerwehrgerätehaus

Kirschhof                               Unterer Hof, neben Depotcontainer

Kutzhof                                  Parkfläche Kirche, vor Kinderspielplatz sowie Parkplatz am Friedhof

Lummerschied                        am Containerstandort neben der Autobahnbrücke

Numborn                                am Kinderspielplatz Burgstraße

Wahlschied                             Containerstandort bei der Sport- und Kulturhalle

Niedersalbach                         Parkfläche Bürgerhaus

Obersalbach                            Parkfläche Ecke Dorfstraße/Zum Gatter

Heusweiler, den 04.01.2021

Der Bürgermeister

– Redelberger –

Öffnungszeiten der Grüngutsammelstelle

Die Grüngutsammelstelle der Gemeinde Heusweiler ist letztmalig für dieses Jahr am

Samstag, den 28. November 2020
von 8.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.

In den Monaten Dezember, Januar und Februar ist die Anlage geschlossen. Ab März 2021 gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten:

Mittwochs von 13.00 – 17.00 Uhr
Samstags von 8.00 – 14.00 Uhr.

Heusweiler, den 5. November 2020

Thomas Redelberger
-Bürgermeister-