Sitzung des Ortsrates Eiweiler

Am Mittwoch, dem 01.09.2021, um 18:00 Uhr, findet in der Großwaldhalle Eiweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Wir bitten Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sich vorab telefonisch beim Sitzungsdienst anzumelden: 06806/911-146 oder 06806/911-145. Hierbei ist die Reihenfolge der Anmeldung bindend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 12.07.2021 (öffentlicher Teil)
  2  Bebauungsplan „Solarpark A8 Heusweiler“ in den Ortsteilen Eiweiler und Kutzhof – Beschlüsse zur Abwägung der frühzeitigen Beteiligungen, zur Änderung des Geltungsbereiches sowie zu den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
  3  Information zu umgesetzten Maßnahmen im Ortsteil Eiweiler
  4  Lärmschutzwand OT Kirschhof – Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Eiweiler
  5  Installation von Schwellen oder gleichgeeigneter Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung in der Reisbachstraße sowie eines weiteren Verkehrszeichens 325.1 – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Eiweiler
  6  Seniorennachmittag 2021
  7  Martinsumzug 2021
  8  Kostenbeteiligung Ortseingangstafel
  9  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

10Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 12.07.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  11  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 24. August 2021

Der Ortsvorsteher

WACHALL

BEKANNTMACHUNG

der Gemeindebehörde Heusweiler über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag

am 26. September 2021

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Heusweiler wird in der Zeit vom 06. 09. – 10. 09. 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kernverwaltung (Montag bis Freitag 8:30 – 12:00 Uhr, Montag, Mittwoch, Donnerstag 13:30 – 15:30 Uhr und Dienstag 13:30 – 18:00 Uhr) im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 0.17 (barrierefreier Zugang durch Eingang über Rathausparkplatz möglich), für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

  1. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10.09.2021 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde, Rathaus Heusweiler, Saarbrücker Str. 35, Erdgeschoss, Zimmer 0.17 Einspruch einlegen.
  1. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

  1. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 298 St. Wendel durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
  1. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
  • ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    • ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
  • wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. September 2021) versäumt hat,
  • wenn sein Recht auf Wahlteilnahme erst nach Ablauf der Frist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
  • wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021 (2. Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachweisen. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung des Wahlscheines glaubhaft machen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

  • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,

versehenen roten Wahlbriefumschlag und

  • ein Merkblatt für die Briefwahl

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein rechtzeitig an die angegebene Stelle senden, so dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Heusweiler, den 19.08.2021

Die Gemeindebehörde Heusweiler

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Endspurt – Sichern Sie sich jetzt noch das reine Glasfasernetz

Am 16.08.2021 endet die Nachfragebündelung in Heusweiler. Nur wenn bis zu diesem Tag so viele Aufträge eingereicht werden, dass die benötigte Quote von 40% erreicht ist, kann das reine Glasfasernetz in Heusweiler gebaut werden.

Zum Endspurt bieten wir Ihnen die Chance auf einen kostenlosen Glasfaseranschluss* und beraten Sie an unseren Abgabetagen vom 16. bis 18. August 2021 an unserem Servicestand auf dem Holzer Platz in Holz von 17:00 bis 19:00 Uhr.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team von Deutsche Glasfaser

*Der Glasfaseranschluss ist bei Auftragserteilung während der Nachfragebündelung kostenlos, danach einmalig ab 750€. Die genauen Vertragsbedingungen finden Sie unter deutsche-glasfaser.de. An den Aktionen können alle Bewohnerinnen und Bewohner des Anschlussgebietes Heusweiler teilnehmen. Ein Angebot von Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH, Am Kuhm 31, 46325 Borken.

Sitzung des Ortsrates Wahlschied

Am Freitag, dem 13.08.2021, um 10:30 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Wahlschied statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Wahlschied vom 07.04.2021 (öffentlicher Teil)
  2  Erlass der Satzung über die Aufhebung der Satzung vom 13.05.1993 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Dorferneuerung Wahlschied
  3  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  4  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Wahlschied vom 07.04.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  5  Veräußerung von gemeindeeigenen Flächen im Bereich der Straße „In der Neuwies“
  6  Terminierung nächste Ortsratssitzung
  7  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 10. August 2021

Der Ortsvorsteher

ZIMMER

Glasfaser-Nachfragebündelung endet zum 16.08.2021

Die Deutsche Glasfaser hat angeboten, in der Gemeinde Heusweiler einen Netzausbau mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus durchzuführen, wenn bis zu einem bestimmten Stichtag 40 % der Haushalte einen diesbezüglichen Vertrag mit dem Unternehmen abschließen.

Die Nachfragebündelung endet zum 16.08.2021. Aktuell sind im Ausbaugebiet 1 mit Eiweiler, Heusweiler, Kutzhof, Niedersalbach und Obersalbach 29 % erreicht. Im Ausbaugebiet 2 mit Holz und Wahlschied sind 35 % erreicht.

Weitere Informationen zu dem Projekt von Deutsche Glasfaser erhalten Sie unter

www.deutsche-glasfaser.de bzw. www.heusweiler.de.

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Mitteilung von Deutsche Glasfaser zur Nachfragebündelung:

Glasfasernetzausbau: Heusweiler geht in die Verlängerung

Chance auf Glasfasernetz bleibt weiter bestehen / Neuer Stichtag 16.08.2021 / 40 Prozent der Haushalte zum kostenlosen Ausbau benötigt

Heusweiler hat weiterhin die Chance auf den kostenlosen Glasfaserausbau und damit auf die Internetanbindung mit Lichtgeschwindigkeit. Nachdem die erforderliche Vertragsquote von mindestens 40 Prozent der Haushalte im ersten Anlauf verpasst wurde, geht es jetzt in die Verlängerung.

„Heusweiler ist eine wichtige Ausbauregion für Deutsche Glasfaser“, erklärt Projektmanager Rainer Menz „Und so schnell geben wir nicht auf“. Daher hat Deutsche Glasfaser gemeinsam mit der Gemeinde die Verlängerung der Nachfragebündelung bis zum 16. August 2021 beschlossen. Bislang unentschlossene Bürgerinnen und Bürger können sich unter 0176 60779119 Herr Joy Jayawardena beraten lassen und Verträge abschließen.

„Viele Bürgerinnen und Bürger in Heusweiler haben bereits Verträge abgeschlossen, weil sie im Glasfaserausbau eine echte Standortverbesserung sehen – jetzt wollen wir gemeinsam nochmal alles geben, um die fehlenden Unterschriften einzuholen“, sagt Rainer Menz.

Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar.

Vertretung Ortsvorsteher

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Heusweiler, Herr Helmut Maas, wird in der Zeit vom 22.07.2021 bis einschließlich 08.08.2021 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Dr. Ulrich Steinrücken, Illinger Straße 115, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 13.07.2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 15.07.2021, um 18:30 Uhr, findet in der Glück-Auf-Halle, Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Wir bitten Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sich vorab telefonisch beim Sitzungsdienst anzumelden: 06806/911-146 oder 06806/911-145. Hierbei ist die Reihenfolge der Anmeldung bindend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes / Besetzung der Ausschüsse gemäß § 48 KSVG
2Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 20.05.2021 (öffentlicher Teil)
3Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20.05.2021
4Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ – Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie Satzungsbeschluss
5Festsetzung der KiTa Beiträge der KiTa´s der Gemeinde Heusweiler ab dem 01. August 2021 gem. §14 Abs. 2 Ausführungsverordnung zum SKBBG
6Flexible Ferien in den Kindergärten – Eltern entlasten – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
7Längere Öffnungszeiten in den Kindergärten – Schichtdienst flexibler ermöglichen – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
8Schaffung von technischen Voraussetzungen für sicheres Lüften in Kita und Grundschule in der Gemeinde Heusweiler – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
9Einbau von RLT-Anlagen in Schulen und Kitas der Gemeinde Heusweiler – Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion
10Grunddienstbarkeit und Photovoltaik im Neubaugebiet „Holzer Sportplatz“ – gemeinsamer Antrag der SPD- und GLN-Gemeinderatsfraktion
11Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

12Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 20.05.2021 (nichtöffentlicher Teil)  
13Antrag auf Teiländerung des Bebauungsplanes „Handwerkerpark“ im Ortsteil Heusweiler-Berschweiler
14Antrag auf Erstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Saarbrücker Straße im OT Heusweiler
15Antrag auf Erstellung eines Bebauungsplanes in der Holzer Straße im OT Heusweiler
16Vergabe von Lieferungen und Leistungen
17Antrag auf Erstellung eines Bebauungsplanes in Verlängerung der Straße Holzer Platz im OT Holz
17.1Grundschule Holz, Elektroinstallationen Nachmittagsbetreuung
17.2Nachmittagsbetreuung GS Holz, Heizungsanlage
17.3Vergabe der Heizungs- und Sanitärarbeiten  zum Umbau der St. Barbarahalle
17.4Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten  zum Umbau der St. Barbarahalle
17.5Energetische Umrüstung der Flutlichtanlagen – Vergabe zur Lieferung, Demontage und Montage
17.6Renaturierung Salbach – Vergabe der Planungsleistungen
17.7Jahresabschluss 2020 – Bestellung eines Abschlussprüfers
18Mitteilungen und Verschiedenes
19Personalangelegenheiten
  
  

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 7. Juli 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 12.07.2021, um 17:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 17.05.2021 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 17.05.2021 (nicht öffentlicher Teil)
4Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ – Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
5Antrag auf Erstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Saarbrücker Straße im OT Heusweiler
6Antrag auf Teiländerung des Bebauungsplanes „Handwerkerpark“ im Ortsteil Heusweiler-Berschweiler
7Antrag auf Erstellung eines Bebauungsplanes in der Holzer Straße im OT Heusweiler
8Antrag auf Erstellung eines Bebauungsplanes in Verlängerung der Straße Holzer Platz im OT Holz
9Schaffung von technischen Voraussetzungen für sicheres Lüften in Kita und Grundschule in der Gemeinde Heusweiler – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
10Einbau von RLT-Anlagen in Schulen und Kitas der Gemeinde Heusweiler – Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion
11Grunddienstbarkeit und Photovoltaik im Neubaugebiet „Holzer Sportplatz“ – gemeinsamer Antrag der SPD- und GLN-Gemeinderatsfraktion
12Vergaben von Lieferungen und Leistungen
12.1Nachmittagsbetreuung GS Holz, Flachdacharbeiten
12.2Nachmittagsbetreuung GS Holz, Fensterarbeiten
12.3Nachmittagsbetreuung GS Holz, Heizungsanlage
12.4Nachmittagsbetreuung GS Holz, Lüftungsanlage
12.5Grundschule Holz, Elektroinstallationen Nachmittagsbetreuung
12.6Vergabe der Heizungs- und Sanitärarbeiten  zum Umbau der St. Barbarahalle
12.7Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten  zum Umbau der St. Barbarahalle
12.8Vergabe der Fensterbauarbeiten zum Umbau der St. Barabarahalle
12.9Erhöhung des Auftragswertes wegen unvorhergesehener Arbeiten für die Verlegung von Betonpflastersteinen auf der Freifläche zum Umbau und Erweiterung der St. Barbarahalle und Anbau eines Feuerwehrgerätehauses
12.10Bürgerhaus Niedersalbach, Auftragserweiterung Elektroinstallationen
12.11Beschaffung von zwei Transportern mit Doppelkabine und Dreiseitenkipper für den Baubetriebshof
12.12Energetische Umrüstung der Flutlichtanlagen – Vergabe zur Lieferung, Demontage und Montage
12.13Renaturierung Salbach – Vergabe der Planungsleistungen
13Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 5. Juli 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Eiweiler

Am Montag, dem 12.07.2021, um 16:00 Uhr, findet Heusweiler, im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 15.04.2021 (öffentlicher Teil)
  2  Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ – Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie Satzungsbeschluss
  3  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  4  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 15.04.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  5  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 2. Juli 2021

Der Ortsvorsteher

WACHALL

Öffentliche Bekanntmachung

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Kutzhof, Herr Michael JAKOB, wird in der Zeit vom 12.07.2021 bis einschließlich 18.07.2021 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Peter Woll, Pastor-Kettel-Weg 4, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 02.07.2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Glasfaser-Nachfragebündelung für Ausbaugebiet 1 endet zum 05.07.2021

Die Deutsche Glasfaser hat angeboten, in der Gemeinde Heusweiler einen Netzausbau mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus durchzuführen, wenn bis zu einem bestimmten Stichtag 40 % der Haushalte einen diesbezüglichen Vertrag mit dem Unternehmen abschließen.

Die Nachfragebündelung für das Ausbaugebiet 1 (Eiweiler, Heusweiler, Kutzhof, Niedersalbach und Obersalbach-Kurhof) endet zum 05.07.2021. Aktuell sind 21 % erreicht.

Die Nachfragebündelung für das Ausbaugebiet 2 (Holz und Wahlschied) läuft noch bis zum 16.08.2021. Hier sind aktuell 14 % erreicht.

Weitere Informationen zu dem Projekt von Deutsche Glasfaser erhalten Sie unter

www.deutsche-glasfaser.de bzw. www.heusweiler.de.

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Blumen, Grabkerzen und sonstige Grabschmuckartikel rund um die Urnenwände und den Rasengräbern mit Liegeplatte bzw. schrägstehender Schrifttafel auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler

Öffentliche Bekanntmachung

In letzter Zeit wird erneut festgestellt, dass sowohl unter als auch bereits auf den Urnenwänden, an den Namenstafeln sowie in den Zwischenräumen der einzelnen Urnenkammern vermehrt Grabschmuck jeglicher Art angebracht oder abgestellt wird.

Die Friedhofsanlagen sollen als gepflegte und ansprechende öffentliche Einrichtung den Angehörigen von Verstorbenen, aber auch allen anderen Bürgern und Besuchern, als Ort der Ruhe und Besinnung zur Verfügung stehen.

Bei der Wahl der Bestattung in der Urnenwand wurde sich von den Betroffenen bewusst gegen jegliche Art der Grabpflege entschieden. Lediglich bei der Beisetzung ist der jeweilige „Letzte Gruß“ gestattet.

Ich bitte deshalb die Nutzungsberechtigten der einzelnen Urnenkammern, jedweden Schmuck bis zum 30 Juli 2021 zu entfernen. Nach diesem Termin, werden verbliebene Blumen und sonstige Gegenstände vom Friedhofspersonal entsorgt.

Zur Erreichung einer optischen Einheit der Friedhöfe und entsprechend § 16 Abs. 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler wird 2 Wochen nach der Beisetzung in der Urnenwand vom Friedhofspersonal der verbliebene Blumenschmuck entfernt. Das Aufstellen von Grabkerzen und sonstigen Grabschmuckartikeln (Engel, Herzen, Steinbücher, Kreuze u. s. w.) ist nicht gestattet.

Ich appelliere an alle Verfügungs- und Nutzungsberechtigten der Urnenkammern auf allen Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler, die maßgeblichen Bestimmungen künftig zu beachten.

Bezüglich der Rasengräber mit Liegetafeln bzw. schrägstehender Schrifttafel weise ich nochmals darauf hin, dass das Aufstellen von Grabschmuck, Pflanzschalen und Grableuchten jeweils nur in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. April zulässig ist. Das Grabbeet (Fläche ohne Grabmal) allerdings ist auf Dauer vollständig freizuhalten.

Heusweiler, 30. Juni 2021

Thomas Redelberger
Bürgermeister