Sitzung des Ortsrates Niedersalbach

Am Mittwoch, dem 02.09.2026, um 18:00 Uhr, findet im Bürgerhaus Niedersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Niedersalbach statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 24.06.2026 (öffentlicher Teil)
  2  Trinkwasserbrunnen Festplatz
  3  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  4  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 24.06.2026 (nichtöffentlicher Teil)
  5  Verwendung Ortsratsbudget
  6  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 24. August 2026

Der Ortsvorsteher

LESCH

Öffentliche Bekanntmachung

Am Montag, dem 31. August 2026, um 17.00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Heusweiler eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.

Tagesordnung

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

2. Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl zur Regionalversammlung auf Gemeindeebene

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben

Der Gemeindewahlleiter

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Öffentliche Zustellung

gemäß § 122 Absatz 5 Satz 2 Abgabenordnung (AO)

i. V. m. § 10 Absatz 1 Satz1 Nr. 1 und Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

des Gewerbesteuerbescheides der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler vom 17.10.2025 mit der Buchungsnr.: 37416- 214/ 0020213  an Herrn Ivanoiu, Ion

zuletzt bekannte WohnanschriftWendalinusstraße 52, 66822 Lebach

Mit der öffentlichen Zustellung dieses Bescheides werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (z.B. Einlegung eines Rechtsbehelfs).

Der Bescheid kann während der Dienstzeiten beim Steueramt der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, Zimmer 0.21 eingesehen werden.

Redelberger
Bürgermeister

Wahlbekanntmachung

1.      Am 30. August 2026

         findet die Wahl zur Regionalversammlung des Regionalverbandes
Saarbrücken statt.

         Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.      Die Gemeinde ist in 23 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20.07.2026 bis 09.08.2026 zugestellt worden sind, sind die Wahlbezirke und die Wahlräume angegeben, in denen die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in der Großwaldhalle Eiweiler zusammen.

3.      Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraums für die Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt

für die Regionalversammlungswahl einen grünen Stimmzettel.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat für die Wahl eine Stimme.

Bei der Regionalversammlungswahl enthalten bei Verhältniswahl die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe unter Angabe des Namens der Partei oder Wählergruppe, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese sowie des Familiennamens, des Vornamens und des Berufes der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber jeden Wahlvorschlages. Bei Wahlvorschlägen, die in eine Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert sind, sind auf der Gebietsliste und den Bereichslisten je die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber mit Familiennamen, Vornamen und Beruf angegeben.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen will.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.      Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.      Wer einen Wahlschein hat, kann

a)   durch Stimmabgabe an der Regionalversammlungswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereiches (§ 65 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes) oder

b)   durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von dem Gemeindewahlleiter den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag sowie den amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und den unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegeben Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.      Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der oder des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 15 Abs.4 des Kommunalwahlgesetzes).

Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigen selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussname erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 15 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes).

         Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der oder des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der oder des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Heusweiler, den 17. August 2026

Der Gemeindewahlleiter

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 27.08.2026, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

 

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2026 (öffentlicher Teil)
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2026
3Wirtschaftsplan des Zweckverbandes ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) für das Jahr 2026
4Arbeits- und Verbandssitzverlegung ZPRS
5Interkommunale Wärmeplanung mit der Gemeinde Riegelsberg
6Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung für die Gemeinde Heusweiler
7Einrichtung eines Zebrastreifens in der Ortsmitte Kutzhof – Antrag der IDAL-Ortsratsfraktion Kutzhof
8Anbau eines Essensbereiches am Kindergarten Wahlschied – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Wahlschied
9Erstellen eines Schulwege- und Fußgänger-Konzeptes und dessen Umsetzung aus der Wahlschieder Grube- Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Wahlschied
10Hitzeschutzkonzept in der Gemeinde Heusweiler entwickeln – gemeinsamer Antrag der SPD-, FDP-, IDAL- und Grüne-Gemeinderatsfraktionen
11Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

12Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2026 (nichtöffentlicher Teil)
13Vergabe von Lieferungen und Leistungen
13.1Neubau eines Mitarbeiterparkplatzes an der Kindertagesstätte Kutzhof
13.2Abfuhr und Entsorgung der Erdmassen der Grüngutsammelstelle
13.3Weiterführung der Baumaßnahmen am Außenbereich Barbaraensemble
13.4Aussegnungsstätte Eiweiler – Ergebnis funktionale Ausschreibung
13.5Vorratsbeschluss Aussegnungshalle Eiweiler – Vergabe Statiker
13.6Vergabe der Bauphase 2. Stufe – Kita Eiweiler
13.7Erweiterung Bauhof Heusweiler – EMB Arbeiten – Auftragserhöhung/ -erweiterung
14Mitteilungen und Verschiedenes
15Personalangelegenheiten  

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 19. August 2026

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Eiweiler, Herr Richard Wachall, wird in der Zeit vom 22.08.2026 bis einschließlich 30.08.2026 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Uwe Müller, Kirschhofer Straße 11, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 18.08.2026

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Wahlschied

Am Mittwoch, dem 19.08.2026, um 18:00 Uhr, findet im Gastraum der Sport- und Kulturhalle Wahlschied eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Wahlschied statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Wahlschied vom 01.07.2026 (öffentlicher Teil)
  2  Anschaffung eines Tischkickers (Polymerbeton) im Rahmen des Bud-gets für mobile Spielgeräte zur Aufwertung des alten Schulhofes an der ehemaligen Grundschule Wahlschied – Antrag der Wählergruppe FDP/CDU im Ortsrat Wahlschied
  3  Wiederaufnahme der Planung und Beantragung von Zuschussmitteln hinsichtlich der sogenannten Grillplatzmaßnahme im Bereich der Sport- und Kulturhalle Wahlschied (neben der Feuerwehr) – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Wahlschied
  4  Umsetzung Gehwegmaßnahme in der Wahlbachstraße – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Wahlschied
  5  Martinsumzug 2026
  6  Volkstrauertag 2026
  7  Zuwendung für Veranstaltung „Blau unterm Baum“
  8  Bericht Ortsratsbudget
  9  Diskussion Neujahrsempfang Ortsrat
  10  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  11  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Wahlschied vom 01.07.2026 (nichtöffentlicher Teil)
  12  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 10. August 2026

Der Ortsvorsteher

ZIMMER

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 17.08.2026, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 15.06.2026 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 15.06.2026 (nicht öffentlicher Teil)
4Einrichtung eines Zebrastreifens in der Ortsmitte Kutzhof – Antrag der IDAL-Ortsratsfraktion Kutzhof
5Anbau eines Essensbereiches am Kindergarten Wahlschied – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Wahlschied
6Erstellen eines Schulwege- und Fußgänger-Konzeptes und dessen Umsetzung aus der Wahlschieder Grube- Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Wahlschied
7Wirtschaftsplan des Zweckverbandes ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) für das Jahr 2026
8Arbeits- und Verbandssitzverlegung ZPRS
9Information über die Auftragserteilungen bzgl. der Vorratsbeschlüsse
10Vergabe von Lieferungen und Leistungen
10.1Neubau eines Mitarbeiterparkplatzes an der Kindertagesstätte Kutzhof
10.2Weiterführung der Baumaßnahmen am Außenbereich Barbaraensemble
10.3Abfuhr und Entsorgung der Erdmassen der Grüngutsammelstelle
10.4Aussegnungsstätte Eiweiler – Ergebnis funktionale Ausschreibung
10.5Vorratsbeschluss Aussegnungshalle Eiweiler – Vergabe Statiker
10.6Grundschule Dilsburg – Vergabe von Elektroinstallationsarbeiten im Zuge der Netzkapazitätserhöhung
10.7Vergabe der Lieferung und Errichtung einer 5er-Urnenwand auf dem Friedhof Heusweiler
10.8Vergabe der Bauphase 2. Stufe – Kita Eiweiler
11Satzungen
11.1Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung für die Gemeinde Heusweiler
11.2Sanierungssatzung für den Geltungsbereich des ISEK
12Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 7. August 2026

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Vertretung der Ortsvorsteherin

Die Ortsvorsteherin des Ortsteiles Kutzhof, Frau Claudia Trappmann, wird in der Zeit vom 17.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Bernd Hoffmann, Wiesbacher Straße 47, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 06.08.2026

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Regionalversammlung am 30.08.2026

Anlage 4 KWO (zu § 8 KWO)

1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl zur Regionalversammlung für die Gemeinde Heusweiler

wird in der Zeit vom 10.08.2026 bis 14.08.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten

                                                (20. bis 16. Tag vor der Wahl)

                                                                                                                                                                    barrierefrei im Rathaus Heusweiler, Wahlamt, Zimmer 1.06, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler (Ort der Einsichtnahme)

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede oder jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollstän­digkeit der zu ihrer oder seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie oder er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß dem § 51 Abs. 1des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 14.08.2026 bis 12:00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter (16. Tag vor der Wahl)

im Rathaus Heusweiler, Wahlamt, Zimmer 1.06, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, Einspruch einlegen. (Dienststelle, Gebäude und Zimmer Nr.)

 Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 09.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung. (21. Tag vor der Wahl)

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe

an der Regionalversammlungswahl in einem beliebigen Wahlraum seines Wahlbereiches, oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

 5.1    eine in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte oder ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter;

 5.2    eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte oder ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

    a) wenn sie oder er nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden oder er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 10 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (bis zum 14.08.2026) versäumt hat, (16. Tag vor der Wahl)

      b) wenn ihr oder sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 6c der Kommunalwahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 10 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung entstanden ist,

       c) wenn ihr oder sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 28.08.2026 (2. Tag vor der Wahl)

18.00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr oder ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr oder ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachweisen. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung der Hilfe anderer Personen bedienen.

6.      Mit dem Wahlschein erhält die oder der Wahlberechtigte

         1.   für die Regionalversammlungswahl einen grünen Stimmzettel,

          2.   einen gelben Stimmzettelumschlag,

         3.   einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellrosafarbenen Wahlbriefumschlag und

          4.   ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindewahlleiterin/dem Gemeindewahlleiter vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG 4) unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Ort, Datum   Heusweiler, 03.08.2026Der Gemeindewahlleiter     gez. Thomas Redelberger Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler

.

Sitzung des Ortsrates Kutzhof

Am Mittwoch, dem 12.08.2026, um 18:00 Uhr, findet im Gastraum der Barbarahalle Kutzhof eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 17.06.2026 (öffentlicher Teil)
  2  Prüfung und Konzeption zur Erweiterung des Spielplatzes Kutzhof Standort Spielplatz Numborn zu einem Mehrgenerationen-Spielplatz – Antrag der IDAL-Ortsratsfraktion
  3  Einstellung finanzieller Mittel im Haushalt 2027/2028 für die große Variante im Ausbau Außenbereich Barbaraensemble – Gemeinsamer Antrag der Fraktion im Ortsrat Kutzhof
  4  Antrag auf Einstellen von finanziellen Mitteln in den Haushalt 2027/2028 zum Ausbau einer Ruheinsel (Ecke Jakobusstraße / Lummerschieder Straße – Antrag der SPD- und CDU Ortsratsfraktion Kutzhof
  5  Vorstellung eines überarbeiteten Friedhofkonzepts für Kutzhof und Lummerschied (Klimabezug/Gestaltung/Begegnungsmöglichkeiten) – Antrag der SPD- und CDU-Ortsratsfraktion Kutzhof
  6  Seniorennachmittag 2026
  7  Mitteilungen und Verschiedenes          

Nichtöffentlicher Teil

  8  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 17.06.2026 (nichtöffentlicher Teil)
  9  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 3. August 2026

Die Ortsvorsteherin

TRAPPMANN

Öffnungszeiten des Briefwahllokals zur Wahl der Regionalversammlung

Das Briefwahllokal der Gemeinde Heusweiler ist im Zeitraum vom 20. Juli bis einschließlich 28. August 2026 geöffnet.

Standort:
Rathaus Heusweiler, 1. Obergeschoss, kleiner Sitzungssaal, Zimmer 1.06

Öffnungszeiten:  

20. Juli bis 28. August 2026

Montag: 08:00–12:00 Uhr und 13:30–15:30 Uhr

Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:30–18:00 Uhr

Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr und 13:30–15:30 Uhr

Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:30–15:30 Uhr

Freitag: 08:00–12:00 Uhr (am 28. August bis 18:00 Uhr)

Für Rückfragen steht das Briefwahllokal der Gemeinde Heusweiler gerne zur Verfügung.

Telefon: 06806 911-808

E-Mail: wahlamt@heusweiler.de

Gemeinde Heusweiler

Gemeindewahlleiter

-Redelberger-

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 10.08.2026, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 08.06.2026 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 08.06.2026 (nichtöffentlicher Teil)
4Mitteilungen und Verschiedenes
5Neugestaltung der Internetpräsenz der Gemeinde Heusweiler sowie Einführung eines digitalen Bürgerserviceportals
6Interkommunale Wärmeplanung mit der Gemeinde Riegelsberg
7Hitzeschutzkonzept in der Gemeinde Heusweiler entwickeln – gemeinsamer Antrag der SPD-, FDP-, IDAL- und Grüne-Gemeinderatsfraktionen
8Personalangelegenheiten
8.1Unbefristete Weiterbeschäftigung einer Verwaltungsangestellten
8.2Unbefristete Übernahme einer Auszubildenden im Verwaltungsbereich
8.3Unbefristete Weiterbeschäftigung eines Beschäftigten der Handwerkerkolonne
8.4Ernennung einer Beamtin auf Lebenszeit
8.5Beförderung einer Beamtin
8.6Beförderung einer Beamtin
8.7Beförderung eines Beamten
8.8Ernennung einer Gemeindeinspektoranwärterin in das Beamtenverhältnis auf Probe
8.9Einstellung einer Erzieherin befristet auf ein Jahr
8.10Einstellung einer Hauswirtschaftskraft
8.11Einstellung einer Hauswirtschaftskraft
8.12Befristete Einstellung einer Alltagshelferin als Krankheitsvertretung
8.13Verlängerung Arbeitsvertrag einer pädagogischen Fachkraft
8.14Einstellung von Erzieher*innen für die Kindertagesstätte Erasmus in Eiweiler

Heusweiler, den 30. Juli 2026

i.V.

(Frevel)

1. Beigeordnete

Sitzung des Ortsrates Eiweiler

Am Mittwoch, dem 12.08.2026, um 18:00 Uhr, findet im Nebenraum der Großwaldhalle Eiweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 17.06.2026 (öffentlicher Teil)
  2  Aktuelle Informationen zur Verkehrs- und Parksituation in der Reisbachstraße – Antrag der CDU-Fraktion im Ortsrat Eiweiler
  3  Sachstand Baumbestattung auf dem Friedhof Eiweiler
  4  Rückblick Seniorentreffen 2026
  5  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  6  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 17.06.2026 (nichtöffentlicher Teil)
  7  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 3. August 2026

Der Ortsvorsteher

WACHALL

Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Heusweiler

Löschbezirk Wahlschied

Einladung:

Die Angehörigen des Löschbezirkes Wahlschied der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler, lade ich gemäß § 9 Abs. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Heusweiler vom

06. November 2025, in der derzeit geltenden Fassung, zu der am

Freitag, den 14. August 2026 um 18:00 Uhr, im Löschbezirk Wahlschied

stattfindenden Hauptversammlung herzlich ein.

Tagesordnungspunkte:

  1. Wahl des Löschbezirksführers
  2. Wahl des stellv. Löschbezirksführers

Stimmberechtigt sind nur aktive Feuerangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören. Die Zeit in der Jugendfeuerwehr wird dabei angerechnet.

Die Angehörigen des Löschbezirkes werden gebeten, vollzählig und pünktlich an der Hauptversammlung in Dienstkleidung teilzunehmen.

Eine gesonderte Einladung ergeht nicht.

Heusweiler, 17. Juni 2026

Der Bürgermeister
Thomas Redelberger