Vertretung Ortsvorsteher

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Niedersalbach, Herr Bruno Lesch, wird in der Zeit vom 06.09.2026 bis einschließlich 20.09.2026 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Wolfgang Raber, Im Stockwald 9, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 3. September 2026

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Wahlschied

Am Freitag, dem 04.09.2026, um 17:30 Uhr, findet im Gastraum der Sport- und Kulturhalle Wahlschied eine öffentliche/nicht öffentliche Dringlichkeitssitzung des Ortsrates Wahlschied statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Wahlschied vom 19.08.2026 (öffentlicher Teil)
  2  Weitere Vorgehensweise und Abstimmung Sport- und Kulturhalle Wahlschied (unter Beteiligung der betroffenen Vereine und Gruppierungen)
  3  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  4  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Wahlschied vom 19.08.2026 (nichtöffentlicher Teil)
  5  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 1. September 2026

Der Ortsvorsteher

ZIMMER

Infrarot-Geschwindigkeitsmessungen

An folgenden Tagen führt die Gemeinde Heusweiler in allen Ortsteilen der Gemeinde Geschwindigkeitsmessungen durch:

Mittwoch                     02.09.2026

Donnerstag     03.09.2026

Freitag                        04.09.2026

Montag                       07.09.2026

Dienstag                     08.09.2026

Mittwoch                     16.09.2026

Donnerstag     17.09.2026

Freitag                        18.09.2026

Montag                       21.09.2026

Dienstag                     22.09.2026

Mittwoch                     30.09.2026

Außerhalb dieser festgesetzten Termine sind Kontrollen nicht ausgeschlossen.

Thomas Redelberger
Der Bürgermeister als
Ortspolizeibehörde

HERBSTMARKT 2026 in Heusweiler

Wichtige Hinweise zur Verkehrsregelung anlässlich des HERBSTMARKTes der Gemeinde Heusweiler am 12. und 13. September 2026

  • Wegen des HERBSTMARKTes  Heusweiler werden im Ortszentrum von Heusweiler folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte für den gesamten Kfz.- und Radfahrverkehr gesperrt:
  1. B 268 / „Saarbrücker Straße“ vom Einmündungsbereich Kreisverkehrsplatz B 268  / Illinger Straße bis zum Einmündungsbereich B 268 / „Saarlouiser Straße“ / „Trierer Straße“
  2. Straße „Am Hirtenbrunnen“
  3. Straße „Am Bahnhof“ zwischen den Kreisverkehr „Am Bahnhof“ und Einmündungsbereich B 268 / Straße „Am Bahnhof“
  4. Straße „Am Bahnhof“ zwischen Kreisverkehr „Am Bahnhof“ und dem Kreisverkehr „Am Hirtenbrunnen“
  5. Ausfahrt aus der „Bergstraße“ in den Kreisverkehr „Am Hirtenbrunnen“
  6. Ausfahrt aus der „Kirchstraße“ in die B 268
  7. Ausfahrt aus der „Schillerstraße“ in die B 268

Dauer der Anordnung: Samstag, 12.09.2026 / 06:00 – Sonntag, 13.09.2026 / 24:00 Uhr

  • Wegen der Kirmes im Rahmen des HERBSTMARKTes wird folgende Straße für den gesamten Kfz.- und Radfahrverkehr gesperrt:
  1. Straße „Am Markt“ einschließlich Marktplatz

Dauer der Anordnung: Donnerstag, 10.09.2026 / 06:00 Uhr bis Mittwoch, 16.09.2026 / 12:00 Uhr

  • Wegen der Kirmes wird der Parkplatz hinter der Kulturhalle gesperrt:

Dauer der Anordnung: Mittwoch, 09.09.2026 / 12:00 Uhr – Mittwoch, 16.09.2026 / 12:00 Uhr

  • Um den Verkehrsfluss für die Dauer der Veranstaltung gewährleisten zu können, wird für folgende Bereiche Haltverbot angeordnet:
  1. „Bergstraße“ von Anwesen Haus Nr. 4 bis zum Einmündungsbereich „Bergstraße“ / „Illinger Straße“, rechtsseitig
  2. Straße „Am Bahnhof“ zwischen den Kreisverkehrsplätzen „Am Bahnhof“ und „Auf Jungs Wies“

Dauer der Anordnung: Samstag, 12.09.2026 / 06:00 Uhr – Sonntag, 13.09.2026 / 24:00 Uhr

  • Wegen der Vollsperrung des Teilbereiches der B268 ergibt sich für die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Saarbrücken Richtung Lebach folgende Umleitungsempfehlung:

B 268 / Saarbrücker Straße – L 136 /Völklinger Straße – in Walpershofen L 268 / Salbacher Straße – in Niedersalbach L 268 / Walpershofer Straße – L 141 / Saarlouiser Straße  – B 268

  • Für die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Lebach Richtung Saarbrücken ergibt sich folgende Umleitungsempfehlung:

B 268 / Trierer Straße – L 141 / Saarlouiser – in Niedersalbach L 268 / Walpershofer Straße – in Walpershofen L 268 / Salbacher Straße – in Walpershofen L 136 / Völklinger Straße – in Heusweiler B 268 / Saarbrücker Straße

Dauer der Anordnung: Freitag, 11.09.2026 / 12:00 Uhr – Dienstag, 15.09.2026 / 12:00 Uhr

  • Für die Besucher der Veranstaltung stehen in der Nähe des Ortszentrums folgende Parkplätze zur Verfügung:
  1. Parkplätze im Gewerbegebiet „Am Bahnhof“
  2. Parkplatz „Auf dem Wittum“, Saarlouiser Straße
  3. Parkplatz Rathaus Heusweiler

Ich bitte die Verkehrsteilnehmer um Beachtung und um Verständnis.

Thomas Redelberger
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde

Seniorentreff des Ortsteiles Niedersalbach

Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,

der diesjährige Seniorentreff für den Ortsteil Niedersalbach findet am

Sonntag, dem 27. September, um 11:00 Uhr,

im Bürgerhaus Niedersalbach statt.

Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger, denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen freiwilligen Helfern recht herzlich für die Ausrichtung dieses Seniorentreffs bedanken.

Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.

Heusweiler, 31. August 2026

Thomas Redelberger                                                         Bruno Lesch
Bürgermeister                                                                     Ortsvorsteher

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 07.09.2026, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 10.08.2026 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 10.08.2026 (nichtöffentlicher Teil)
4Weitere Vorgehensweise der Gemeinde Heusweiler im Zweckverband eGo-Saar – gemeinsamer Antrag der SPD-, Grüne-, FDP- und IDAL-Gemeinderatsfraktionen
5Befristete Niederschlagung der Forderungen (Gewerbesteuer)
6Beschaffung eines E-Kleintransporters
7Mitteilungen und Verschiedenes
8Personalangelegenheiten

Heusweiler, den 27. August 2026

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Niedersalbach

Am Mittwoch, dem 02.09.2026, um 18:00 Uhr, findet im Bürgerhaus Niedersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Niedersalbach statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 24.06.2026 (öffentlicher Teil)
  2  Trinkwasserbrunnen Festplatz
  3  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  4  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 24.06.2026 (nichtöffentlicher Teil)
  5  Verwendung Ortsratsbudget
  6  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 24. August 2026

Der Ortsvorsteher

LESCH

Öffentliche Bekanntmachung

Am Montag, dem 31. August 2026, um 17.00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Heusweiler eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.

Tagesordnung

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

2. Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl zur Regionalversammlung auf Gemeindeebene

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben

Der Gemeindewahlleiter

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Öffentliche Zustellung

gemäß § 122 Absatz 5 Satz 2 Abgabenordnung (AO)

i. V. m. § 10 Absatz 1 Satz1 Nr. 1 und Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

des Gewerbesteuerbescheides der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler vom 17.10.2025 mit der Buchungsnr.: 37416- 214/ 0020213  an Herrn Ivanoiu, Ion

zuletzt bekannte WohnanschriftWendalinusstraße 52, 66822 Lebach

Mit der öffentlichen Zustellung dieses Bescheides werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (z.B. Einlegung eines Rechtsbehelfs).

Der Bescheid kann während der Dienstzeiten beim Steueramt der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, Zimmer 0.21 eingesehen werden.

Redelberger
Bürgermeister

Wahlbekanntmachung

1.      Am 30. August 2026

         findet die Wahl zur Regionalversammlung des Regionalverbandes
Saarbrücken statt.

         Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.      Die Gemeinde ist in 23 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20.07.2026 bis 09.08.2026 zugestellt worden sind, sind die Wahlbezirke und die Wahlräume angegeben, in denen die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in der Großwaldhalle Eiweiler zusammen.

3.      Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraums für die Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt

für die Regionalversammlungswahl einen grünen Stimmzettel.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat für die Wahl eine Stimme.

Bei der Regionalversammlungswahl enthalten bei Verhältniswahl die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe unter Angabe des Namens der Partei oder Wählergruppe, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese sowie des Familiennamens, des Vornamens und des Berufes der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber jeden Wahlvorschlages. Bei Wahlvorschlägen, die in eine Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert sind, sind auf der Gebietsliste und den Bereichslisten je die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber mit Familiennamen, Vornamen und Beruf angegeben.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen will.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.      Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.      Wer einen Wahlschein hat, kann

a)   durch Stimmabgabe an der Regionalversammlungswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereiches (§ 65 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes) oder

b)   durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von dem Gemeindewahlleiter den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag sowie den amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und den unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegeben Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.      Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der oder des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 15 Abs.4 des Kommunalwahlgesetzes).

Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigen selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussname erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 15 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes).

         Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der oder des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der oder des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Heusweiler, den 17. August 2026

Der Gemeindewahlleiter

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 27.08.2026, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

 

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2026 (öffentlicher Teil)
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2026
3Wirtschaftsplan des Zweckverbandes ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) für das Jahr 2026
4Arbeits- und Verbandssitzverlegung ZPRS
5Interkommunale Wärmeplanung mit der Gemeinde Riegelsberg
6Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung für die Gemeinde Heusweiler
7Einrichtung eines Zebrastreifens in der Ortsmitte Kutzhof – Antrag der IDAL-Ortsratsfraktion Kutzhof
8Anbau eines Essensbereiches am Kindergarten Wahlschied – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Wahlschied
9Erstellen eines Schulwege- und Fußgänger-Konzeptes und dessen Umsetzung aus der Wahlschieder Grube- Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Wahlschied
10Hitzeschutzkonzept in der Gemeinde Heusweiler entwickeln – gemeinsamer Antrag der SPD-, FDP-, IDAL- und Grüne-Gemeinderatsfraktionen
11Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

12Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2026 (nichtöffentlicher Teil)
13Vergabe von Lieferungen und Leistungen
13.1Neubau eines Mitarbeiterparkplatzes an der Kindertagesstätte Kutzhof
13.2Abfuhr und Entsorgung der Erdmassen der Grüngutsammelstelle
13.3Weiterführung der Baumaßnahmen am Außenbereich Barbaraensemble
13.4Aussegnungsstätte Eiweiler – Ergebnis funktionale Ausschreibung
13.5Vorratsbeschluss Aussegnungshalle Eiweiler – Vergabe Statiker
13.6Vergabe der Bauphase 2. Stufe – Kita Eiweiler
13.7Erweiterung Bauhof Heusweiler – EMB Arbeiten – Auftragserhöhung/ -erweiterung
14Mitteilungen und Verschiedenes
15Personalangelegenheiten  

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 19. August 2026

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Eiweiler, Herr Richard Wachall, wird in der Zeit vom 22.08.2026 bis einschließlich 30.08.2026 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Uwe Müller, Kirschhofer Straße 11, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 18.08.2026

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Wahlschied

Am Mittwoch, dem 19.08.2026, um 18:00 Uhr, findet im Gastraum der Sport- und Kulturhalle Wahlschied eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Wahlschied statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Wahlschied vom 01.07.2026 (öffentlicher Teil)
  2  Anschaffung eines Tischkickers (Polymerbeton) im Rahmen des Bud-gets für mobile Spielgeräte zur Aufwertung des alten Schulhofes an der ehemaligen Grundschule Wahlschied – Antrag der Wählergruppe FDP/CDU im Ortsrat Wahlschied
  3  Wiederaufnahme der Planung und Beantragung von Zuschussmitteln hinsichtlich der sogenannten Grillplatzmaßnahme im Bereich der Sport- und Kulturhalle Wahlschied (neben der Feuerwehr) – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Wahlschied
  4  Umsetzung Gehwegmaßnahme in der Wahlbachstraße – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Wahlschied
  5  Martinsumzug 2026
  6  Volkstrauertag 2026
  7  Zuwendung für Veranstaltung „Blau unterm Baum“
  8  Bericht Ortsratsbudget
  9  Diskussion Neujahrsempfang Ortsrat
  10  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  11  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Wahlschied vom 01.07.2026 (nichtöffentlicher Teil)
  12  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 10. August 2026

Der Ortsvorsteher

ZIMMER

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 17.08.2026, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 15.06.2026 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 15.06.2026 (nicht öffentlicher Teil)
4Einrichtung eines Zebrastreifens in der Ortsmitte Kutzhof – Antrag der IDAL-Ortsratsfraktion Kutzhof
5Anbau eines Essensbereiches am Kindergarten Wahlschied – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Wahlschied
6Erstellen eines Schulwege- und Fußgänger-Konzeptes und dessen Umsetzung aus der Wahlschieder Grube- Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Wahlschied
7Wirtschaftsplan des Zweckverbandes ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) für das Jahr 2026
8Arbeits- und Verbandssitzverlegung ZPRS
9Information über die Auftragserteilungen bzgl. der Vorratsbeschlüsse
10Vergabe von Lieferungen und Leistungen
10.1Neubau eines Mitarbeiterparkplatzes an der Kindertagesstätte Kutzhof
10.2Weiterführung der Baumaßnahmen am Außenbereich Barbaraensemble
10.3Abfuhr und Entsorgung der Erdmassen der Grüngutsammelstelle
10.4Aussegnungsstätte Eiweiler – Ergebnis funktionale Ausschreibung
10.5Vorratsbeschluss Aussegnungshalle Eiweiler – Vergabe Statiker
10.6Grundschule Dilsburg – Vergabe von Elektroinstallationsarbeiten im Zuge der Netzkapazitätserhöhung
10.7Vergabe der Lieferung und Errichtung einer 5er-Urnenwand auf dem Friedhof Heusweiler
10.8Vergabe der Bauphase 2. Stufe – Kita Eiweiler
11Satzungen
11.1Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung für die Gemeinde Heusweiler
11.2Sanierungssatzung für den Geltungsbereich des ISEK
12Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 7. August 2026

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Vertretung der Ortsvorsteherin

Die Ortsvorsteherin des Ortsteiles Kutzhof, Frau Claudia Trappmann, wird in der Zeit vom 17.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Bernd Hoffmann, Wiesbacher Straße 47, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 06.08.2026

Thomas Redelberger

Bürgermeister