Gemäß § 75 Abs. 1 i. V. m. §§ 65 Abs. 4, 56 Abs. 5 Kommunalselbstverwaltungs-gesetz (KSVG) wird bekannt gemacht, dass der Ortsrat Eiweiler in seiner Sitzung am 29.09.2026
Herrn Joachim Kien
zum Ortsvorsteher des Gemeindebezirks Eiweiler gewählt hat.
„GEWERBEGEBIET SAARSTRASSE“ IN DER GEMEINDE HEUSWEILER, ORTSTEIL HOLZ
Bekanntmachung der Anpassung des Geltungsbereiches, des Verfahrenswechsels, derVeröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2026 die Anpassung des Geltungsbereiches, den Verfahrenswechsel hin zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Die Blass Tec. GmbH, ein Maschinenbauunternehmen aktuell im Gewerbegebiet „Am Wasserturm“ ansässig, plant die Erweiterung ihres Betriebsstandortes durch einen Anbau in nordöstlicher Richtung und parallel zur Saarstraße. Mit dem derzeitigen Gebäudebestand sind die Kapazitätsgrenzen erreicht.
Für die geplante Erweiterung der Blass Tec. GmbH erfolgt die verkehrliche Erschließung weiterhin über die bestehende Firmenzufahrt sowie die Erschließungsstraße „Am Wasserturm“ mit Anbindung an den Knotenpunkt „Saarstraße / Am Wasserturm / Am Heidstock“. Eine zusätzliche oder separate Zufahrt zur L 128 ist für den Erweiterungsbau nicht vorgesehen.
Daran anschließend plant die DCS Immo GmbH die Errichtung eines Rechenzentrums / Data-Centers entlang der Saarstraße in Richtung Göttelborn.
Die Erschließung wird von der Saarstraße aus über die bestehende Einmündung zur Erschließung der Wohngebäude Saarstraße 160 und 162 erfolgen. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) werden vollständig auf dem Grundstück organisiert.
Das Plangebiet zeichnet sich insbesondere durch seine verkehrsgünstige Lage in kurzer Entfernung zur Autobahnanschlussstelle Quierschied und somit zur A1 sowie A 8 aus.
Für die Fläche existiert kein Bebauungsplan. Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler hat bereits 2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Saarstraße“ für einen deutlich größeren Geltungsbereich (ca. 1,7 ha) beschlossen. Daraufhin wurde ebenfalls 2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Auf Grundlage der vorgebrachten Auflagen, geforderten Nachweise bzw. gesetzlichen Vorgaben und der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt wurde das damalige Verfahren vorübergehend nicht fortgeführt.
Auf Antrag der Vorhabenträgerinnen wird das Verfahren nach § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB mit reduziertem Geltungsbereich als vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Saarstraße“ weitergeführt.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von 0,86 ha.
Der aktuell rechtswirksame Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken stellt für das Gebiet eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der rechtswirksame Flächennutzungsplan im Parallelverfahren durch den Regionalverband Saarbrücken gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus dem Planteil mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem dazugehörigen Umweltbericht, dem Entwässerungs- und Verkehrskonzept sowie dem Schalltechnischen Gutachten, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 05.10.2026 bis einschließlich 06.11.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler unter www.heusweiler.de unter folgendem Pfad: Bauen & Umwelt, Bebauungspläne, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, Bauamt, Zimmer 2.14 während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Dokument
Informationen und betroffene Themen
Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist)
Schutzgut Boden, Fläche: unter Anwendung von Schutzmaßnahmen und dem externen Ausgleich keine erhebliche Beeinträchtigung; sehr geringer Bodenfunktionserfüllungsgrad; GRZ von 0,8 (inkl. Überschreitungsmöglichkeit durch Nebenanlagen) ergibt eine zulässige Versiegelung von bis zu 0,52 ha; funktionale Teilkompensation durch Ökokontomaßnahme zur Anlage von Extensivgrünland am Bastberg in der Gemeinde Marpingen (Maßnahmenträger ÖFM) Schutzgut Wasser: unter Anwendung von Schutzmaßnahmen keine erhebliche Beeinträchtigung; keine Oberflächengewässer betroffen; geringe Versickerungsmöglichkeit am Standort; direkte Einleitung in ein vorhandenes Gewässer aufgrund der Lage technisch und monetär nicht abbildbar; daher Rückhaltung mit gedrosselter Ableitung über neu anzulegende Kanäle in den bestehenden Mischwasserkanal Schutzgut Klima und Lufthygiene: keine erhebliche Beeinträchtigung; keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen; bestehende Vorbelastung durch die unmittelbar benachbarte A 8 und angrenzendes Gewerbegebiet; geringe geländeklimatische Belastung und Änderung der lufthygienischen Situation durch legitimierte Bebauung, keine relevante Änderung des Mesoklimas zu erwarten Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt: unter Anwendung der festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen und der externen Kompensationsmaßnahme keine erhebliche Beeinträchtigung auf Biotope, Lebensräume und Arten; Planungsfläche umfasst 0,5 ha FFH-Lebensraum (LRT 6510, Erhaltungszustand C); externer Ausgleich zur Wahrung der Kohärenz des Lebensraumes durch Ökokontomaßnahme der ÖFM zur Anlage von Extensivgrünland am Bastberg; hier gleichzeitiger Ausgleich für den Verlust einer brutstättenreichen Hecke im Rahmen des allgemeinen Eingriffsregimes (kein Verbotstatbestand n. § 44 BNatSchG einschlägig!); darüber hinaus kein Nachweis von i.S.d. besonderen Artenschutzes planungsrelevanten Arten Schutzgut Landschaftsbild: keine erhebliche Beeinträchtigung; geringe Landschaftsbildqualität durch landschaftsprägendes Verkehrsensemble der AB-Anschlussstelle Quierschied mit Auf- und Abfahrten, die BAB 1 selbst und die parallel verlaufende L.I.O. 128 sowie benachbarten Funkmast, Wasserturm am Schacht Holz, Sendemast am Gipfel der Göttelborner Höhe sowie mehrere KV-Leitungen grundsätzliche Einsehbarkeit lediglich aus nördlicher Richtung; zulässige Gebäudehöhen entsprechen dem des benachbarten Gewerbegebietes Schutzgut Kultur- und Sachgüter: geringe Beeinträchtigung: keine Kultur-, Bau oder Bodendenkmäler betroffen; Nutzung einer teilweise als Grünland genutzten Bauerwartungsfläche Schutzgut Mensch: geringe Beeinträchtigung; keine erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastung zu erwarten; schalltechnische Untersuchung der Betriebserweiterung und des Rechenzentrums / Data-Centers; die maßgeblichen Immissionsrichtwerte werden tags und nachts unterschritten keine ausgewiesenen Wanderwege mit Sichtverbindungen zum geplanten Gewerbegebiet Schutzgebiete: keine Betroffenheit von Schutzgebieten nach WHG/SWG (Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete) oder n. BNatSchG; kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele der nahe gelegenen NATURA 2000-Gebiete „Wiesenlandschaft bei Wahlschied“ (L 6607-301) und das als NSG ausgewiesene Gebiet „Saarkohlenwald“ (N 6707-301); keine essentiellen Lebensräume der gemeldeten Arten betroffen
Schalltechnisches Gutachten (22.07.2026)
Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit: Geräuschemissionen und -immissionen der Betriebserweiterung und des Rechenzentrums / Data-Centers einschließlich Kühl- und Netzersatzanlagen; Beurteilung nach TA Lärm an der umliegenden Wohnbebauung; Immissionsrichtwerte tags und nachts um mindestens 6 dB(A) unterschritten; Anforderungen an Kühlaggregate bzw. alternative Schallschutzmaßnahmen; nächtlicher Regelbetrieb der Netzersatzanlagen aus schalltechnischer Sicht nicht zulässig.
2 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA): Umweltbericht, Artenschutzprüfung und Eingriffsregelung erforderlich; Hinweise zu Lärm und Altlasten NABU: Ausgleichsmaßnahmen erforderlich; weitere Beteiligung nach Vorlage des Umweltbericht
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@heusweiler.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Heusweiler, 30.09.2026 Der Bürgermeister
Lageplan, ohne Massstab
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Gewerbegebiet Saarstraße“ in der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Holz
Quelle Katastergrundlage: LVGL; Stand: 24.07.2025, Bearbeitung: Kernplan GmbH
„Wohngebiet Am Westfeld“, 1. Änderung in der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Holz
Bekanntmachungdes Satzungsbeschlusses
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 24.09.2026 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Am Westfeld“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans in Kraft.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Am Westfeld“ ersetzt den seit 2022 rechtskräftigen Bebauungsplan „Wohngebiet Am Westfeld“.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Dieser umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,7 ha. An der Abgrenzung des Geltungsbereiches wurden dabei gegenüber dem Ursprungsbebauungsplan keine Änderungen vorgenommen.
Jedermann kann die 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Am Westfeld”, bestehend aus Plan und Begründung sowie dem Entwässerungskonzept, im Rathaus der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, Zimmer Nr. 2.14, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 1. Änderung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Hinweise gem. § 44 BauGB
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG) der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.
Heusweiler, 30.09.2026 Der Bürgermeister
Lagepläne, o.M.
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Am Westfeld“ in der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Holz
Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 18.05.2026; Bearbeitung: Kernplan
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler – aktive Feuerwehrangehörige sowie alle Mitglieder der Alterswehr – lade ich herzlich zum diesjährigen Floriansabend ein.
Samstag, den 21. November 2026 um 18:00 Uhr,
Glück-auf-Halle Holz
Glück-Auf-Weg 5,
66265 Heusweiler
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch den Chef der Wehr,
Bürgermeister Thomas Redelberger
2. Jahresbericht Feuerwehr 2026
3. Bestellungen, Ehrungen und Ernennungen
4. Mitteilungen und Verschiedenes
Die Angehörigen der Feuerwehr Heusweiler werden gebeten, in Dienstkleidung teilzunehmen.
Eine gesonderte Einladung ergeht nicht.
Bitte teilen Sie über Ihre Löschbezirksführung bis 25.10.2026 mit, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten oder nicht.
Die Teilnehmerzahl der Alterswehr wird im Rahmen des Treffens der Alterswehr am 29.10.2026 abgefragt.
Am Mittwoch, dem 07.10.2026, um 18:00 Uhr, findet im Gastraum der Barbarahalle eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 12.08.2026 (öffentlicher Teil)
2
Sanierungssatzung für den Geltungsbereich des ISEK
3
Benennung des Platzes vor dem Dorfkrug Lummerschied – Gemeinsamer Antrag der Ortsratsfraktionen Kutzhof
4
Information zur Aktuellen Planung der Friedhofsgestaltung für den Friedhof Kutzhof – Schreiben Friedhofsamt
5
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
6
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 12.08.2026 (nichtöffentlicher Teil)
7
Verwendung Ortsratsbudget
7.1
Martinsumzüge in Kutzhof und Lummerschied – Planungsstand und Kostenübernahme
Am Dienstag, dem 29.09.2026, um 18:00 Uhr, findet im Nebenraum der Großwaldhalle Eiweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Verpflichtung eines neuen Ortsratsmitgliedes
2
Wahl eines neuen Ortsvorstehers / einer neuen Ortsvorsteherin
3
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 12.08.2026 (öffentlicher Teil)
4
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
5
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom12.08.2026 (nichtöffentlicher Teil)
Am Donnerstag, dem 24.09.2026, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 27.08.2026 (öffentlicher Teil)
2
Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27.08.2026
3
1. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet am Westfeld“ – Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 und § 10 Abs. 1 BauGB
4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Saarstraße“ – Geänderter Aufstellungsbeschluss sowie Offenlagebeschluss
5
Gestaltung Brunnenplatz Holz
6
Nachtrag zur ÖR-Vereinbarung der kommunalen Wärmeplanung
7
Öffnung der verbleibenden Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser während der Herbst- und Winterferien – gemeinsamer Antrag der SPD-, FDP, IDAL-, Grüne-Gemeinderatsfraktionen
8
Weitere Vorgehensweise der Gemeinde Heusweiler im Zweckverband eGo-Saar – gemeinsamer Antrag der SPD-, Grüne-, FDP- und IDAL-Gemeinderatsfraktionen
9
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
10
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 27.08.2026 (nichtöffentlicher Teil)
11
Vergabe von Lieferungen und Leistungen
11.1
Entscheidung einer Variante zur Klimatisierung der Kita Eiweiler
11.2
Erschließung Neubaugebiet „Am Westfeld“ im Ortsteil Holz, Vergabe der Bauleistungen
11.3
Anpassung der Vergabe Fach Los 1 Fahrgestell & Feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau für die beiden Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge HLF 20 der Feuerwehr Heusweiler
11.4
Küchenbeschaffung für Mensa Grundschule Holz
12
Mitteilungen und Verschiedenes
13
Personalangelegenheiten
Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.
Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Obersalbach-Kurhof, Herr Kilian Näckel, wird in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 09.10.2026 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Michael Monz, Dorfstraße 24 a, 66265 Heusweiler, vertreten.
Am Donnerstag, dem 17.09.2026, um 19:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz vom 19.03.2026
2
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
3
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz vom 19.03.2026
Am Mittwoch, dem 16.09.2026, um 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Holz statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 15.06.2026 (öffentlicher Teil)
2
Neu- bzw. Wiederwahl der/des Schiedsfrau/Schiedsmannes für den Schiedsbezirk Holz
3
Sanierungssatzung für den Geltungsbereich des ISEK
4
1. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet am Westfeld“ – Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 und § 10 Abs. 1 BauGB
5
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Saarstraße“ – Geänderter Aufstellungsbeschluss sowie Offenlagebeschluss
6
Gestaltung Brunnenplatz Holz
7
St. Martins-Umzug am 13.11.2026
8
Weihnachtsmarkt Holz
9
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
10
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 15.06.2026 (nichtöffentlicher Teil)
Unwetterwarnungen, Starkregenereignisse sind auch in Heusweiler keine Ausnahme mehr. Starkregenereignisse, mit ihren Überschwemmungen und Sturzfluten stellen Gefahren dar, die im Gegensatz zu Hochwasserereignissen nicht von der Nähe zu Fließgewässern abhängig sind. Diese können sehr plötzlich und an vielen Stellen auftreten. Mögliche Folgen reichen von Schäden an Gebäuden, landwirtschaftlichen Flächen und Verkehrswegen bis zu akuten Gefahren für Leib und Leben.
Daher lädt die Gemeinde Heusweiler im Namen von Bürgermeister Thomas Redelberger sowie das beauftragte Ingenieurbüro eepi GmbH alle Bürgerinnen und Bürger zu den 2. Bürgerworkshops des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes ein. Die Veranstaltungen sind nach Ortsteilen gegliedert. Wir bitten Sie sich bis eine Woche vor der jeweiligen Veranstaltung per Mail unter j.litzenburger@heusweiler.de anzumelden.
Die Gemeinde Heusweiler freut sich über eine rege und aktive Teilnahme an den Bürgerworkshops.
Heusweiler und Eiweiler Der Bürgerworkshop für die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Heusweiler und Eiweiler findet am Dienstag dem20.10.2026 um 18:00 Uhr in der Kulturhalle Heusweiler statt.
Obersalbach-Kurhof und Niedersalbach Der Bürgerworkshop für die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Obersalbach-Kurhof und Niedersalbach findet am Dienstag dem 22.10.2025 um 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach statt.
Kutzhof und Wahlschied Der Bürgerworkshop für die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Kutzhof und Wahlschied findet am Mittwoch dem28.10.2026 um 18:00 Uhr in der Sport- und Kulturhalle Wahlschied statt.
Holz Der Bürgerworkshop für die Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Holz findet am Freitag dem30.10.2025 um 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Holz statt.
Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept sowie Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung „Gemeinde Heusweiler“
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler hat mit Beschluss vom 27.08.2026 aufgrund des § 85 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Landesbauordnung (LBO) (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1544) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2004, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 855), i.V.m. § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. November 2025 (Amtsbl. I S. 1086), das Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept gebilligt und die Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Das Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept inkl. Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Mit dem Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept sowie der Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung werden dabei folgende Ziele verfolgt:
Werbung ist ein wesentliches Element des Ortsbildes. Das Anerkennen des Bedürfnisses der örtlichen Wirtschaft nach wirksamer Werbung muss dabei mit der Verantwortung für die Qualität des öffentlichen Raumes als gemeinsames kulturelles, wirtschaftliches und soziales Gut vereinbart werden.
Zu große, aufdringliche oder massenhaft angehäufte Anlagen stören jedoch das Orts- und Straßenbild. In der Gemeinde Heusweiler beeinträchtigt eine Vielzahl von Werbeanlagen das Erscheinungsbild bereits stellenweise spürbar; zudem rücken zentrale Verkehrsachsen zunehmend in den Fokus dominanter Großflächenwerbung (z. B. Plakatwände, digitale Werbetafeln). Im Sinne einer sorgfältigen Ortsbildpflege gilt es, solche Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Bisher verfügt die Gemeinde Heusweiler über kein gesamtgemeindliches Konzept. Einzelne Festsetzungen in lokalen Bebauungsplänen sowie die Mindestregelungen der Landesbauordnung reichen nicht aus, um einer schleichenden Verunstaltung entgegenzuwirken und eine städtebaulich attraktive und harmonische Entwicklung nachhaltig zu sichern. Die Aufstellung eines ortsübergreifenden Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inklusive einer entsprechenden Satzung für das gesamte Gemeindegebiet ist daher erforderlich.
Ziel der Satzung ist dabei keineswegs, Werbung zu verhindern, sondern sie harmonisch in das Ortsbild zu integrieren. Gerade dem „Wo“ und „Wie“ der Präsentation kommt große Bedeutung zu, da das Erscheinungsbild der Straßen und Plätze die Visitenkarte der Gemeinde Heusweiler ist. Durch klare Richtlinien zu Art, Anzahl, Anbringungsort und Gestaltung soll eine hohe gestalterische Qualität gesichert werden, ohne die werbewirksame Funktion für die Betriebe einzuschränken.
Die genauen Abgrenzungen des Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzepts inkl. Satzung der Gemeinde Heusweiler sind den beigefügten Übersichtsplänen zu entnehmen.
Jedermann kann das Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept sowie die Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung und die Lagepläne mit parzellenscharfer Abgrenzung im Rathaus der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Die Satzung wird im Folgenden gemäß § 12 Abs. 4 S. 1 KSVG im Wortlaut abgedruckt.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG) der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Kommune unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.
Anlässlich der Spätkirmes in Heusweiler, OT Heusweiler, ist der Marktplatz in Heusweiler, OT Heusweiler, von Donnerstag, 10.09.2026, 06.00 Uhr bis Mittwoch, 16.09.2026, 12:00 Uhr für den gesamten Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr gesperrt.
Der Parkplatz hinter der Kulturhalle ist bereits von Mittwoch, 09.09.2026, 12.00 Uhr bis Mittwoch, 16.09.2026, 12.00 Uhr für den gesamten Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr gesperrt.
Der Wochenmarkt findet wie gewohnt statt.
Heusweiler, 07.09.2026
Thomas Redelberger Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
der diesjährige Seniorennachmittag für den Ortsteil Heusweiler findet im Rahmen eines gemeinschaftlichen Kino-Nachmittages am
Sonntag, dem 27. September 2026, um 15:00 Uhr,
im Filmtheater Heusweiler, Saarlouiser Straße 27
statt.
Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Heusweiler, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass zur besseren Planung eine telefonische Anmeldung, unter einer der in der Einladung aufgeführten Rufnummern, erforderlich ist.
Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.
Heusweiler, 07. September 2026
Bürgermeister Ortsvorsteher Thomas Redelberger Jörg Schwindling