BEKANNTMACHUNG

Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept sowie Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung „Gemeinde Heusweiler“ Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inkl. Satzung für den Bereich „Gemeinde Heusweiler“ sowie Beteiligung der Öffentlichkeit analog § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inkl. Satzung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Heusweiler beschlossen.

In der Sitzung am 21.05.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler den Entwurf des Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inkl. Satzung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Mit der Aufstellung des Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inkl. Satzung werden folgende Ziele verfolgt:

Werbung ist heute ein wesentliches Element des Ortsbildes und prägt das Erscheinungsbild von Ortszentren und Straßenzügen maßgeblich. Das Bedürfnis der örtlichen Wirtschaft nach wirksamer Werbung ist dabei selbstverständlich anzuerkennen. Gleichzeitig tragen Werbeanlagen als sichtbarer Bestandteil der Gebäudefassaden und des Straßenbildes eine Mitverantwortung für die Qualität des öffentlichen Raumes. Dieser Raum ist ein gemeinsames kulturelles, wirtschaftliches und soziales Gut – für die Bewohner und Besucher der Gemeinde ebenso wie für Hauseigentümer und Gewerbetreibende.

Zwar liegt es in der Natur von Werbeanlagen, optisch aufzufallen und Aufmerksamkeit zu wecken. Zu große, aufdringliche oder massenhaft angehäufte Anlagen können das Orts- und Straßenbild jedoch dominieren und empfindlich stören. Im Sinne einer sorgfältigen Ortsbildpflege gilt es, solche Fehlentwicklungen zu vermeiden.

In der Gemeinde Heusweiler findet sich bereits heute eine große Vielfalt an Werbeanlagen, die das Straßenbild stellenweise spürbar beeinträchtigen. Zudem rücken die zentralen Verkehrsachsen zunehmend in den Fokus der Großflächenwerbung, wie etwa für Plakatwände oder digitale Werbetafeln. Um einer schleichenden Verunstaltung des Gemeindegebietes durch diese teils sehr dominanten Anlagen entgegenzuwirken, besteht ein dringendes Regelungserfordernis.

Bisher verfügt die Gemeinde Heusweiler über kein gesamtgemeindliches Konzept, dass die Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten einheitlich regelt. Zwar existiert für einen Teilbereich des Ortsteils Heusweiler bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der spezifische Festsetzungen zu Werbeanlagen enthält und auch in anderen Teilgebieten finden sich vereinzelte Regelungen in lokalen Bebauungsplänen; eine flächendeckende Steuerung für das gesamte Gemeindegebiet fehlt jedoch bislang. Da die Mindestregelungen der Landesbauordnung zum Schutz gegen Verunstaltung nicht ausreichen, um eine städtebaulich attraktive und harmonische Entwicklung in allen Ortsteilen nachhaltig zu sichern, besteht daher Regelungsbedarf. Aus diesem Grund ist die Aufstellung eines ortsübergreifenden Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inklusive einer entsprechenden Satzung für das gesamte Gemeindegebiet erforderlich.

Aus diesem Grund hat die Gemeinde Heusweiler gem. § 85 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Landesbauordnung des Saarlandes (LBO) die Aufstellung des Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inkl. Satzung beschlossen, um ein Gleichgewicht zwischen der Forderung nach Werbeflächen und den Ansprüchen der Ortsgestaltung und der Ortsbildpflege zu erreichen.

Das Ziel der Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung ist dabei keineswegs, Werbung zu verhindern, sondern sie harmonisch in das Ortsbild zu integrieren. Gerade dem „Wo“ und „Wie“ der Präsentation kommt eine große Bedeutung zu, denn das Erscheinungsbild der Straßen und Plätze ist die Visitenkarte der Gemeinde Heusweiler. Durch klare Richtlinien zu Art, Anzahl, Anbringungsort und Gestaltung soll eine hohe gestalterische Qualität gesichert werden, ohne die werbewirksame Funktion für die Betriebe einzuschränken.

Die Satzung dient als rechtsverbindliches Instrument, um das charakteristische Ortsbild künftig vor Verunstaltungen zu bewahren und langfristig wieder aufzuwerten. Dabei wird dem Umstand Rechnung getragen, dass verschiedene Bereiche der Gemeinde auch unterschiedliche Anforderungen haben: Das Gemeindegebiet wurde daher in spezifische Teilbereiche unterteilt, für die jeweils passgenaue, unterschiedlich strenge Gestaltungsmaßstäbe festgelegt wurden.

Die Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung der Gemeinde Heusweiler beschränkt sich auf die in den beiliegenden Übersichtsplänen ersichtlichen Bereiche der Gemeinde. Hierbei handelt es sich um die Ortszentren des Hauptortes Heusweiler und des Ortsteils Holz, die zentralen Ortsdurchfahrten im Gemeindegebiet und die fünf Sonderstandorte Fachmarktzentrum „Am Bahnhof“ und Gewerbegebiet „Dilsburg“ in Heusweiler, Gewerbegebiet „Am Wasserturm“ in Holz sowie Gewerbepark Eiweiler und Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord in Eiweiler.

Im Vergleich zum übrigen Gemeindegebiet handelt es sich hierbei um Ortsdurchfahrten, die in weiten Teilen durch ein hohes Publikums- und/oder Durchgangsaufkommen geprägt sind und daher auch für die Errichtung von Großflächenwerbeanlagen (u.a. Plakatwände, digitale Werbetafeln) von besonderem Interesse sind.

Die bestehenden Gebäude- und Straßenraumstrukturen weisen innerhalb des Geltungsbereiches der Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung unterschiedliche städtebauliche Merkmale und Nutzungsprägungen auf. Bezüglich der Regelungsintensität differenziert die Satzung daher zwischen den Kategorien

•           „Bereich 1: Ortszentren“,

•           „Bereich 2: Ortsdurchfahrten überwiegend Wohnnutzung“,

•           „Bereich 3: Ortsdurchfahrten überwiegend gewerblich geprägt“,

•           „Bereich 4: Sonderstandorte“.

Durch diese Unterteilung können städtebaulich bedeutsame Bereiche, wie beispielsweise das Ortszentrum von Heusweiler, besonders geschützt werden.

Übersichtsplan – Geltungsbereiche der Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung der Gemeinde Heusweiler; Quelle: © GeoBasis DE/LVGL-SL (2026); Bearbeitung: Kernplan GmbH

Die übrigen Bereiche der Gemeinde Heusweiler wurden nicht mit in den Geltungsbereich der Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung einbezogen, da hier kein besonderer städtebaulicher Regelungsbedarf gesehen wird. Bei diesen Flächen handelt es sich in erster Linie um Wohngebiete abseits der zentralen Ortsdurchfahrten; die Zulässigkeit von Werbeanlagen ist in diesen Bereichen bereits auf Grundlage der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Landesbauordnung (LBO) ausreichend geregelt (u. a. Werbung nur an der Stätte der Leistung). Zudem finden sich Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe hier nur in untergeordneter Anzahl, sodass bei Ansiedlung weiterer Werbeanlagen (z.B. Hinweisschild einer Bäckerei) durch diese keine störende Wirkung hervorgehen würde.

Analog § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Entwurf des Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inkl. Satzung der Gemeinde Heusweiler mit den genauen Abgrenzungen der Geltungsbereiche in der Zeit vom 08.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler (www.heusweiler.de) unter Bauen und Umwelt / Bebauungspläne veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden.

Die Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, Bauamt, Zimmer 2.14 während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@heusweiler.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept inkl. Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist

Heusweiler, 03.06.2026                                                                                           
Der Bürgermeister

Neuwahl der Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken am 30.08.2026

Besondere Öffnungszeiten zur Eintragung in Unterstützungsverzeichnisse

Nach § 17 KWO sind das Bürgeramt und das Wahlamt an folgenden Samstagen für Sie geöffnet:

Samstag                                30.05.2026                           9:00 bis 12:00 Uhr

Samstag                                06.06.2026                           9:00 bis 12:00 Uhr

Samstag                                13.06.2026                           9:00 bis 12:00 Uhr

Samstag                                20.06.2026                           9:00 bis 12:00 Uhr

An diesen Tagen können sich Wahlberechtigte, die ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Heusweiler haben, zur Unterstützung eines Wahlvorschlags in eine der Listen eintragen.

Die Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Regionalversammlung am 30. August 2026 ist auf der Website des Regionalverbandes Saarbrücken unter folgendem Link abrufbar: https://www.regionalverband-saarbruecken.de/verwaltung-politik/regionalverband/bekanntmachungen/wahlen

Zusätzlicher Service des Bürgeramtes:

Das Bürgeramt bietet an diesen Samstagen während der Sonderöffnungszeiten auch reguläre Bürgerdienstleistungen an. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab online einen Termin unterhttps://termine.heusweiler.de/

Gemeinde Heusweiler

Gemeindewahlleiter

-Redelberger-

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 08.06.2026, um 19:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 11.05.2026 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 11.05.2026 (nichtöffentlicher Teil)
4Richtlinien der Gemeinde Heusweiler zur Unterstützung von Vereinen und Interessengemeinschaften
5Regionalverbandsumlage 2026 – Sachstand und weitere Vorgehensweise
6Sondervermögen zielgerichtet investieren – gemeinsamer Antrag der SPD-, FDP- und IDAL-Gemeinderatsfraktionen
7Information zum Rechtsstreit Jagdgenossenschaft Kutzhof – gemeinsamer Antrag der SPD-, FDP-, IDAL-Gemeinderatsfraktionen
8Mitteilungen und Verschiedenes
9Personalangelegenheiten
9.1Besetzung der Stelle im Bereich Sachbearbeitung Personalmanagement
9.2Stundenerhöhung und Entfristung einer Kita-Beschäftigten
9.3befristete Einstellung einer Erzieherin
9.4Übernahme einer Praktikantin im Anerkennungsjahr als Kinderpflegerin

Heusweiler, den 29. Mai 2026

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Hundebestandsaufnahme

Die Gemeinde Heusweiler plant, in naher Zukunft eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Denn genau wie alle anderen Städte und Gemeinden im Saarland muss auch sie gemäß § 3 Absatz 3 des Kommunalen Abgabengesetzes eine Hundesteuer erheben.

Die Einzelheiten hierzu sind in der „Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Heusweiler“ geregelt, die auch im Internet unter heusweiler.de/rathaus-service/verwaltung/ortsrecht/ eingesehen werden kann.

Wofür und von wem ist Hundesteuer zu zahlen?

Die Hundesteuer wird für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Gemeindegebiet erhoben. Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter/in. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten dabei als gemeinsam gehalten.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Sie beträgt jährlich

66 Eurowenn nur ein Hund gehalten wird,
108 Eurofür den zweiten Hund und
156 Eurofür jeden weiteren Hund.

Jede/r, die/der einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, ist verpflichtet, diesen binnen 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Dies kann persönlich (Zimmer 0.21), telefonisch (06806/911-154 oder -169) oder per Mail (steueramt@heusweiler.de) erfolgen.

Wird dies versäumt, sind die Grundlagen für die Festsetzung der Steuer zu schätzen. Dabei kann die Hundesteuer bis zu vier Jahren rückwirkend erhoben werden, sofern nicht nachgewiesen werden kann, ab wann der Hund gehalten wird. Zusätzlich kann ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro festgesetzt werden.

Um dies zu vermeiden, sollten Sie schnellstmöglich prüfen, ob alle Ihre Hunde beim Steueramt der Gemeinde Heusweiler angemeldet sind. Falls nicht, finden Sie weiter oben die Kontaktdaten.

Heusweiler, den 26. Mai 2026

Der Bürgermeister

Thomas Redelberger

Aufruf an die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten von Grabstätten

Grabmalstandsicherheit auf den Friedhöfen in Heusweiler und Holz

Folgende Grabstätten befinden sich seit längerer Zeit in einem Zustand, der nicht mehr den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung entspricht.

Entsprechende Hinweise, die Grabstätten wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, waren bis heute erfolglos.

Friedhof Heusweiler:

Art der Grabstätte:             Verstorbene/r:                                Jahr der Belegung:

Tiefengrab                Maria Hedwig Gleßner geb. Haupenthal                  2001

                                und Johann Gleßner                                               2001

Friedhof Holz:

Art der Grabstätte:                     Verstorbene/r:                        Jahr der Belegung:

Rasenreihengrab                        Lina Enderlein, geb. Feld                      2001
mit schrägstehender Schrifttafel                                        

Die heutigen Verfügungs-, Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten sind nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr zu ermitteln.

Es erfolgt daher gem. § 22 Abs. 5 i. V. m. § 25 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung der Aufruf zur Instandsetzung der Grabstätte in der Form der öffentlichen Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grabstätten, gem. den o. a. Bestimmungen der Friedhofssatzung, nach Ablauf von 2 Monaten nach Bekanntmachung dieses Aufrufes abgeräumt und eingeebnet wird, wenn sich die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten bis dahin nicht bei der Friedhofsverwaltung gemeldet haben.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau John (Tel. 06806/911-156).

Heusweiler, den 21. Mai 2026

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Nachtragshaushaltssatzung 2026

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2025 (Amtsbl. I  S. 1086) hat der Gemeinderat am 26. Februar 2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden  
  erhöht umvermindert umund damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
  gegenüber bishernunmehr festgesetzt auf
  EUREUREUREUR
a)im Ergebnishaushalt    
 die Erträge858.780 Euro 40.523.251 EUR41.382.031 EUR
 die Aufwendungen2.503.765 EUR 46.047.851 EUR48.551.616 EUR
 der Saldo der Erträge und Aufwendungen 1.644.985 EUR-5.524.600 EUR-7.169.585 EUR
b)im Finanzhaushalt    
 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit1.791.000 EUR 3.138.418 EUR4.924.418 EUR
 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit5.490.900 EUR 6.096.100 EUR11.587.000 EUR
 der Saldo aus Investitionstätigkeit 3.704.900 EUR-2.957.682 EUR-6.662.582 EUR
 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit3.704.900 EUR 2.957.682 EUR6.662.582 EUR
 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 154.800 EUR849.800 EUR695.000 EUR
 der Saldo aus Finanzierungstätigkeit3.859.700 EUR 2.107.882 EUR5.967.582 EUR
  § 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von2.957.682 EUR
neu festgesetzt auf6.662.582 EUR
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von200.000 EUR
neu festgesetzt auf6.990.000 EUR
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert 
  
§ 5
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wir gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von1.456.129 EUR
neu festgesetzt auf7.169.585 EUR
§ 6
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von4.068.471 EUR
neu festgesetzt auf0 EUR
§ 7
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.  
§ 8
Es gilt der vom Gemeinderat am 26. Februar 2026 beschlossene Stellenplan.

Heusweiler, den 27. Februar 2026

Redelberger
Bürgermeister

Am 7. Mai 2026 wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2026 durch das Landesverwaltungsamt St. Ingbert mit folgendem Wortlaut genehmigt:

„Im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Gemeinde Heusweiler genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

            den genehmigungspflichtigen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.446.782,–€

            und den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 6.662.582,–€.“

Der 1.Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 liegt in der Zeit vom 18. bis 28. Mai 2026 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.05 des Rathauses öffentlich aus.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.

Beteiligungsbericht 2024

Der Personal- und Finanzausschuss Heusweiler hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2026 den Beteiligungsbericht 2024 zur Kenntnis genommen.

Der Beteiligungsbericht 2024 wird vom 20. Mai 2026 bis 29. Mai 2026 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.04 des Rathauses öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler  unter
www.heusweiler.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/zahlen-daten-fakten/finanzen
 eingesehen werden.

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Bekanntmachung

Wahl Ortsvorsteherin und Wahl stellvertretender Ortsvorsteher

Gemäß § 75 Abs. 1 i. V. m. §§ 65 Abs. 4, 56 Abs. 5 Kommunalselbstverwaltungs-gesetz (KSVG) wird bekannt gemacht, dass der Ortsrat Kutzhof in seiner Sitzung am 12. Mai 2026

  1. Frau Claudia Trappmann

zur Ortsvorsteherin des Gemeindebezirks Kutzhof

und

2. Herrn Bernd Hoffmann

zum stellvertretenden Ortsvorsteher des Gemeindebezirks Kutzhof

gewählt hat.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 18.05.2026

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 21.05.2026, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 29.04.2026 (öffentlicher Teil)
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.04.2026
3Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept inkl. Satzung für die Gemeinde Heusweiler
4Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

5Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 29.04.2026 (nichtöffentlicher Teil)
6Vergabe von Lieferungen und Leistungen
6.1Vergabe für den Neubau eines Regenrückhaltebeckens in Eiweiler
6.2Mensa Nachmittagsbetreuung – Freigabe der Mehrkosten der EMB-arbeiten bis zur Erstellung Schlussrechnung
6.3Mensa Nachmittagsbetreuung – Mehrkosten im Gewerk Lüftungsanlage & Elektro – Firma LKU GmbH & Elektro Thome GmbH
6.4Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Vergabe Fliesenarbeiten
7Neues Konzept Dorfmitte Lummerschied
8Mitteilungen und Verschiedenes
9Personalangelegenheiten

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 13. Mai 2026

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 18.05.2026, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 27.04.2026  (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 27.04.2026 (nicht öffentlicher Teil)
4Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept inkl. Satzung für die Gemeinde Heusweiler
5Neues Konzept Dorfmitte Lummerschied
6Vergaben von Lieferungen und Leistungen
6.1Vergabe für den Neubau eines Regenrückhaltebeckens in Eiweiler
6.2Vergabe von Putzarbeiten – Mensa Nachmittagsbetreuung
6.3Mensa Nachmittagsbetreuung – Freigabe der Mehrkosten der EMB-arbeiten bis zur Erstellung Schlussrechnung
6.4Mensa Nachmittagsbetreuung – Mehrkosten im Gewerk Lüftungsanlage & Elektro – Firma LKU GmbH & Elektro Thome GmbH
6.5Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Vergabe Fliesenarbeiten
6.6Sport- und Kulturhalle Wahlschied – Vergabe Erneuerung Sportboden
7Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 8. Mai 2026

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Heusweiler

Löschbezirk Lummerschied

Einladung:

Die Angehörigen des Löschbezirkes Lummerschied der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler, lade ich gemäß § 9 Abs. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Heusweiler vom

06. November 2025, in der derzeit geltenden Fassung, zu der am

Freitag, den 29. Mai 2026 um 18:00 Uhr, im Dorfkrug Lummerschied

stattfindenden Hauptversammlung herzlich ein.

Tagesordnungspunkte:

  1. Wahl des Löschbezirksführers
  2. Wahl des stellv. Löschbezirksführers

Stimmberechtigt sind nur aktive Feuerangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören. Die Zeit in der Jugendfeuerwehr wird dabei angerechnet.

Die Angehörigen des Löschbezirkes werden gebeten, vollzählig und pünktlich an der Hauptversammlung in Dienstkleidung teilzunehmen.

Eine gesonderte Einladung ergeht nicht.

Heusweiler, 07. Mai 2026

Der Bürgermeister
Thomas Redelberger

Neu- bzw. Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk Holz

Für den Schiedsbezirk Holz wird eine Neu- bzw. Wiederwahl einer Schiedsperson erforderlich.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Weitere Informationen über die Aufgaben und das Amt der Schiedspersonen sind aus der nachfolgenden Informationsschrift ersichtlich.

Interessenten für das Amt der Schiedsperson wollen sich bitte schriftlich bis
24. Juni 2026 bei der Gemeindeverwaltung Heusweiler bewerben.

Heusweiler, den 07.05.2026

Der Bürgermeister
Redelberger

Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Heusweiler

Löschbezirk Lummerschied

Einladung:

Die Angehörigen des Löschbezirkes Lummerschied der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler, lade ich gemäß § 9 Abs. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Heusweiler vom

06. November 2025, in der derzeit geltenden Fassung, zu der am

Freitag, den 29. Mai 2026 um 18:00 Uhr, im Dorfkrug Lummerschied

stattfindenden Hauptversammlung herzlich ein.

Tagesordnungspunkte:

  1. Wahl des Löschbezirksführers
  2. Wahl des stellv. Löschbezirksführers

Stimmberechtigt sind nur aktive Feuerangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören. Die Zeit in der Jugendfeuerwehr wird dabei angerechnet.

Die Angehörigen des Löschbezirkes werden gebeten, vollzählig und pünktlich an der Hauptversammlung in Dienstkleidung teilzunehmen.

Eine gesonderte Einladung ergeht nicht.

Heusweiler, 07. Mai 2026

Der Bürgermeister
Thomas Redelberger

Änderung Verkehrsführung Auf Jung‘s Wies / Schillerstraße ab 01.06.2026

In der Gemeinderatssitzung vom 26.03.2026 wurde die Straßenverkehrsbehörde mit der Prüfung zur Aufhebung der Einbahnregelung von der Straße „Schillerstraße“ zur Straße „Auf Jung‘s Wies“ beauftragt. Der Gemeinderat hat sich für eine Aufhebung der Einbahnregelung ausgesprochen.

Die Einbahnregelung von der Straße „Schillerstraße“ zur Straße „Auf Jung‘s Wies“ wird ab dem 01.06.2026 aufgehoben.

Heusweiler, den 06.05.2026

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde

Redelberger
Bürgermeister

Rattenbekämpfung

Verantwortliche für die Rattenbekämpfung zur Durchführung einer Bekämpfungsmaßnahme sind die Eigentümer des Grundstückes, auf dem sich die Schädlinge befinden, oder sonstige Grundstücksberechtigte verantwortlich. Für die öffentlichen Flächen, insbesondere im Kanalnetz, führt der Zweckverband Kommunale Entsorgung (ZKE) seit Jahren regelmäßig Rattenbekämpfungsmaßnahmen durch.

Jeder Rattenbefall in der Gemeinde Heusweiler ist der Ortspolizeibehörde gemäß § 4 Abs. 1 der Rattenbekämpfungsverordnung unter der Telefonnummer 06806 911404 oder per Email an opb@heusweiler.de anzuzeigen.

Ist anzunehmen, dass Ratten von Nachbargrundstücken oder sonstigen anderen Stellen zugewandert sind, ist darauf in der Anzeige besonders hinzuweisen.

Notwendige Angaben:

Name, Anschrift, Telefonnummer des Meldenden und Ort des Rattenbefalls

Heusweiler, den 06.05.2026

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde

Redelberger
Bürgermeister