Am Mittwoch, dem 17.06.2026, um 18:00 Uhr, findet im Gastraum der Barbarahalle Kutzhof eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 12.05.2026 (öffentlicher Teil)
Kurze Vorstellung des weiteren Baufortgangs Barbaraensemble (Außengelände, Zuwegung, Zugangsmöglichkeit für Gehbehinderte) – Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Ortsratsfraktion Kutzhof
4
Ergebnis der Ortsbegehung
4.1
Installation einer Sitzgelegenheit Treppe Handballplatz in Lummerschied – Antrag der IDAL-Ortsratsfraktion Kutzhof
4.2
Installation einer Sitzgelegenheit am Alten Feuerwehrgerätehaus in Kutzhof – Antrag der IDAL-Ortsratsfraktion Kutzhof
5
Umsetzen der Spielgeräte der alten Kita Lummerschied auf andere Plätze – Gemeinsamer Antrag des Ortsratsfraktionen Kutzhof
6
Säuberung der Lampen an der Lummerschieder Treppe zum Sportplatz und Rückschnitt Vegetation – Gemeinsamer Antrag der Ortsratsfraktionen Kutzhof
7
Prüfung der Wasserführenden Rohre/Leitungen Ecke Jakobusstraße/Lummerschieder Straße auf Wurzelschäden – Gemeinsamer Antrag der Ortsratsfraktionen Ortsrat Kutzhof
8
Seniorennachmittag 2026
9
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
10
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 12.05.2026 (nichtöffentlicher Teil)
11
Ermächtigung Ortsvorsteherin – Verfügung über Ortsratsbudget
Am Mittwoch, dem 17.06.2026, um 18:00 Uhr, findet im ehem. Schulungsraum der FFW in der Großwaldhalle Eiweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 06.05.2026 (öffentlicher Teil)
2
Senioren-Treff 2026
3
Parken und Abstellen von LKW, Hängern und Containern in der Reisbachstraße, Zufahrt von der B 268 kommend (zum SVolt-Gelände) – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Eiweiler
4
Reduzierung der nächtlichen Beleuchtung auf dem Industriegelände SVolt sowie Erstellung eines Lichtkonzeptes für den Ortsteil Eiweiler – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Eiweiler
5
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
6
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 06.05.2026 (nichtöffentlicher Teil)
7
Neubau eines Sandfang in Eiweiler – ergänzende Vorstellung der Maßnahme und Vergabebeschluss
Am Dienstag, dem 16.06.2026, um 19:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Heusweiler statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Wahl einer stellvertretenden Ortsvorsteherin / eines stellvertretenden Ortsvorstehers
2
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 05.03.2026 (öffentlicher Teil)
3
PPK-Strategie (Papier, Pappe, Kartonage) des EVS zur Optimierung der Sammelstrukturen (OT Heusweiler)
4
Antrag zur Prüfung einer Höhendurchfahrtskontrolle am Parkplatz Wittum – Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Heusweiler
5
Verkehrskonzept für innerörtliche Verkehre: Verbindung Jungs Wies – Völklinger Straße einrichten – Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Heusweiler
6
Sanierung des Kriegerdenkmals im Ortsteil Dilsburg – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Heusweiler
7
Verwendung Ortsratsbudget
8
Aktuelle Vorhaben, Entwicklungen und Projekte
9
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
10
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 05.03.2026 (nichtöffentlicher Teil)
11
Grundstücksangelegenheiten
11.1
Verlängerung eines bestehenden Pachtvertrages um weitere 10 Jahre
Am Montag, dem 15.06.2026, um 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Holz statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 01.04.2026 (öffentlicher Teil)
2
PPK-Strategie (Papier, Pappe, Kartonage) des EVS zur Optimierung der Sammelstrukturen (OT Holz)
3
1. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet am Westfeld“ – Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
4
Erhaltung des Holzer Dorfbrunnen am Marktplatz Holz – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Holz
5
Finanzielle Unterstützung Halloween JRK Holz – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Holz
6
Anschaffung von 40 LÜFT-Sichtzeichen und zugehörigen Bodenhalterungen
7
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
8
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 01.04.2026 (nichtöffentlicher Teil)
Am Montag, dem 15.06.2026, um 16:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 27.04.2026 (öffentlicher Teil)
2
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 18.05.2026 (öffentlicher Teil)
3
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
4
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 27.04.2026 (nicht öffentlicher Teil)
5
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 18.05.2026 (nicht öffentlicher Teil)
6
Neues Konzept Dorfmitte Lummerschied
7
Satzungen
7.1
Abwägungs- und Satzungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Zum Beiengarten“, Kutzhof
7.2
1. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet am Westfeld“ – Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
8
Vergabe von Lieferungen und Leistungen
8.1
Erweiterung der Parkplatzflächen beim Rathaus
8.2
Neubau eines Entwässerungsbauwerks zur Regulierung des Hochwasserabflusses bestehend aus Sandfang; Überfall und Absturzbauwerk mit seitlich verlagertem Rückhaltebecken in Eiweiler
8.3
Ermächtigung des Bürgermeisters zu Auftragsvergabe – Fachplanung Elektro
8.4
Ermächtigung der Bürgermeisters zur Auftragsvergabe
Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept sowie Werbeanlagen- undWarenautomatensatzung „Gemeinde Heusweiler“Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Werbeanlagen- undWarenautomatenkonzeptes inkl. Satzung für den Bereich „Gemeinde Heusweiler“sowie Beteiligung der Öffentlichkeit analog § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.05.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inkl. Satzung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Heusweiler beschlossen.
In der Sitzung am 21.05.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler den Entwurf des Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inkl. Satzung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Mit der Aufstellung des Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inkl. Satzung werden folgende Ziele verfolgt:
Werbung ist heute ein wesentliches Element des Ortsbildes und prägt das Erscheinungsbild von Ortszentren und Straßenzügen maßgeblich. Das Bedürfnis der örtlichen Wirtschaft nach wirksamer Werbung ist dabei selbstverständlich anzuerkennen. Gleichzeitig tragen Werbeanlagen als sichtbarer Bestandteil der Gebäudefassaden und des Straßenbildes eine Mitverantwortung für die Qualität des öffentlichen Raumes. Dieser Raum ist ein gemeinsames kulturelles, wirtschaftliches und soziales Gut – für die Bewohner und Besucher der Gemeinde ebenso wie für Hauseigentümer und Gewerbetreibende.
Zwar liegt es in der Natur von Werbeanlagen, optisch aufzufallen und Aufmerksamkeit zu wecken. Zu große, aufdringliche oder massenhaft angehäufte Anlagen können das Orts- und Straßenbild jedoch dominieren und empfindlich stören. Im Sinne einer sorgfältigen Ortsbildpflege gilt es, solche Fehlentwicklungen zu vermeiden.
In der Gemeinde Heusweiler findet sich bereits heute eine große Vielfalt an Werbeanlagen, die das Straßenbild stellenweise spürbar beeinträchtigen. Zudem rücken die zentralen Verkehrsachsen zunehmend in den Fokus der Großflächenwerbung, wie etwa für Plakatwände oder digitale Werbetafeln. Um einer schleichenden Verunstaltung des Gemeindegebietes durch diese teils sehr dominanten Anlagen entgegenzuwirken, besteht ein dringendes Regelungserfordernis.
Bisher verfügt die Gemeinde Heusweiler über kein gesamtgemeindliches Konzept, dass die Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten einheitlich regelt. Zwar existiert für einen Teilbereich des Ortsteils Heusweiler bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der spezifische Festsetzungen zu Werbeanlagen enthält und auch in anderen Teilgebieten finden sich vereinzelte Regelungen in lokalen Bebauungsplänen; eine flächendeckende Steuerung für das gesamte Gemeindegebiet fehlt jedoch bislang. Da die Mindestregelungen der Landesbauordnung zum Schutz gegen Verunstaltung nicht ausreichen, um eine städtebaulich attraktive und harmonische Entwicklung in allen Ortsteilen nachhaltig zu sichern, besteht daher Regelungsbedarf. Aus diesem Grund ist die Aufstellung eines ortsübergreifenden Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inklusive einer entsprechenden Satzung für das gesamte Gemeindegebiet erforderlich.
Aus diesem Grund hat die Gemeinde Heusweiler gem. § 85 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Landesbauordnung des Saarlandes (LBO) die Aufstellung des Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inkl. Satzung beschlossen, um ein Gleichgewicht zwischen der Forderung nach Werbeflächen und den Ansprüchen der Ortsgestaltung und der Ortsbildpflege zu erreichen.
Das Ziel der Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung ist dabei keineswegs, Werbung zu verhindern, sondern sie harmonisch in das Ortsbild zu integrieren. Gerade dem „Wo“ und „Wie“ der Präsentation kommt eine große Bedeutung zu, denn das Erscheinungsbild der Straßen und Plätze ist die Visitenkarte der Gemeinde Heusweiler. Durch klare Richtlinien zu Art, Anzahl, Anbringungsort und Gestaltung soll eine hohe gestalterische Qualität gesichert werden, ohne die werbewirksame Funktion für die Betriebe einzuschränken.
Die Satzung dient als rechtsverbindliches Instrument, um das charakteristische Ortsbild künftig vor Verunstaltungen zu bewahren und langfristig wieder aufzuwerten. Dabei wird dem Umstand Rechnung getragen, dass verschiedene Bereiche der Gemeinde auch unterschiedliche Anforderungen haben: Das Gemeindegebiet wurde daher in spezifische Teilbereiche unterteilt, für die jeweils passgenaue, unterschiedlich strenge Gestaltungsmaßstäbe festgelegt wurden.
Die Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung der Gemeinde Heusweiler beschränkt sich auf die in den beiliegenden Übersichtsplänen ersichtlichen Bereiche der Gemeinde. Hierbei handelt es sich um die Ortszentren des Hauptortes Heusweiler und des Ortsteils Holz, die zentralen Ortsdurchfahrten im Gemeindegebiet und die fünf Sonderstandorte Fachmarktzentrum „Am Bahnhof“ und Gewerbegebiet „Dilsburg“ in Heusweiler, Gewerbegebiet „Am Wasserturm“ in Holz sowie Gewerbepark Eiweiler und Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord in Eiweiler.
Im Vergleich zum übrigen Gemeindegebiet handelt es sich hierbei um Ortsdurchfahrten, die in weiten Teilen durch ein hohes Publikums- und/oder Durchgangsaufkommen geprägt sind und daher auch für die Errichtung von Großflächenwerbeanlagen (u.a. Plakatwände, digitale Werbetafeln) von besonderem Interesse sind.
Die bestehenden Gebäude- und Straßenraumstrukturen weisen innerhalb des Geltungsbereiches der Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung unterschiedliche städtebauliche Merkmale und Nutzungsprägungen auf. Bezüglich der Regelungsintensität differenziert die Satzung daher zwischen den Kategorien
Die übrigen Bereiche der Gemeinde Heusweiler wurden nicht mit in den Geltungsbereich der Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung einbezogen, da hier kein besonderer städtebaulicher Regelungsbedarf gesehen wird. Bei diesen Flächen handelt es sich in erster Linie um Wohngebiete abseits der zentralen Ortsdurchfahrten; die Zulässigkeit von Werbeanlagen ist in diesen Bereichen bereits auf Grundlage der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Landesbauordnung (LBO) ausreichend geregelt (u. a. Werbung nur an der Stätte der Leistung). Zudem finden sich Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe hier nur in untergeordneter Anzahl, sodass bei Ansiedlung weiterer Werbeanlagen (z.B. Hinweisschild einer Bäckerei) durch diese keine störende Wirkung hervorgehen würde.
Analog § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Entwurf des Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inkl. Satzung der Gemeinde Heusweiler mit den genauen Abgrenzungen der Geltungsbereiche in der Zeit vom 08.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler (www.heusweiler.de) unter Bauen und Umwelt / Bebauungspläne veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden.
Die Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, Bauamt, Zimmer 2.14 während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@heusweiler.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept inkl. Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
Besondere Öffnungszeiten zur Eintragung in Unterstützungsverzeichnisse
Nach § 17 KWO sind das Bürgeramt und das Wahlamt an folgenden Samstagen für Sie geöffnet:
Samstag 30.05.2026 9:00 bis 12:00 Uhr
Samstag 06.06.2026 9:00 bis 12:00 Uhr
Samstag 13.06.2026 9:00 bis 12:00 Uhr
Samstag 20.06.2026 9:00 bis 12:00 Uhr
An diesen Tagen können sich Wahlberechtigte, die ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Heusweiler haben, zur Unterstützung eines Wahlvorschlags in eine der Listen eintragen.
Das Bürgeramt bietet an diesen Samstagen während der Sonderöffnungszeiten auch reguläre Bürgerdienstleistungen an. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab online einen Termin unterhttps://termine.heusweiler.de/
Am Montag, dem 08.06.2026, um 19:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 11.05.2026 (öffentlicher Teil)
2
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
3
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 11.05.2026 (nichtöffentlicher Teil)
4
Richtlinien der Gemeinde Heusweiler zur Unterstützung von Vereinen und Interessengemeinschaften
5
Regionalverbandsumlage 2026 – Sachstand und weitere Vorgehensweise
6
Sondervermögen zielgerichtet investieren – gemeinsamer Antrag der SPD-, FDP- und IDAL-Gemeinderatsfraktionen
7
Information zum Rechtsstreit Jagdgenossenschaft Kutzhof – gemeinsamer Antrag der SPD-, FDP-, IDAL-Gemeinderatsfraktionen
8
Mitteilungen und Verschiedenes
9
Personalangelegenheiten
9.1
Besetzung der Stelle im Bereich Sachbearbeitung Personalmanagement
9.2
Stundenerhöhung und Entfristung einer Kita-Beschäftigten
Die Gemeinde Heusweiler plant, in naher Zukunft eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Denn genau wie alle anderen Städte und Gemeinden im Saarland muss auch sie gemäß § 3 Absatz 3 des Kommunalen Abgabengesetzes eine Hundesteuer erheben.
Die Einzelheiten hierzu sind in der „Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Heusweiler“ geregelt, die auch im Internet unter heusweiler.de/rathaus-service/verwaltung/ortsrecht/ eingesehen werden kann.
Wofür und von wem ist Hundesteuer zu zahlen?
Die Hundesteuer wird für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Gemeindegebiet erhoben. Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter/in. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten dabei als gemeinsam gehalten.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Sie beträgt jährlich
66 Euro
wenn nur ein Hund gehalten wird,
108 Euro
für den zweiten Hund und
156 Euro
für jeden weiteren Hund.
Jede/r, die/der einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, ist verpflichtet, diesen binnen 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Dies kann persönlich (Zimmer 0.21), telefonisch (06806/911-154 oder -169) oder per Mail (steueramt@heusweiler.de) erfolgen.
Wird dies versäumt, sind die Grundlagen für die Festsetzung der Steuer zu schätzen. Dabei kann die Hundesteuer bis zu vier Jahren rückwirkend erhoben werden, sofern nicht nachgewiesen werden kann, ab wann der Hund gehalten wird. Zusätzlich kann ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro festgesetzt werden.
Um dies zu vermeiden, sollten Sie schnellstmöglich prüfen, ob alle Ihre Hunde beim Steueramt der Gemeinde Heusweiler angemeldet sind. Falls nicht, finden Sie weiter oben die Kontaktdaten.
Grabmalstandsicherheit auf den Friedhöfen in Heusweiler und Holz
Folgende Grabstätten befinden sich seit längerer Zeit in einem Zustand, der nicht mehr den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung entspricht.
Entsprechende Hinweise, die Grabstätten wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, waren bis heute erfolglos.
Friedhof Heusweiler:
Art der Grabstätte: Verstorbene/r: Jahr der Belegung:
Tiefengrab Maria Hedwig Gleßner geb. Haupenthal 2001
und Johann Gleßner 2001
Friedhof Holz:
Art der Grabstätte: Verstorbene/r: Jahr der Belegung:
Rasenreihengrab Lina Enderlein, geb. Feld 2001 mit schrägstehender Schrifttafel
Die heutigen Verfügungs-, Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten sind nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr zu ermitteln.
Es erfolgt daher gem. § 22 Abs. 5 i. V. m. § 25 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung der Aufruf zur Instandsetzung der Grabstätte in der Form der öffentlichen Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Grabstätten, gem. den o. a. Bestimmungen der Friedhofssatzung, nach Ablauf von 2 Monaten nach Bekanntmachung dieses Aufrufes abgeräumt und eingeebnet wird, wenn sich die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten bis dahin nicht bei der Friedhofsverwaltung gemeldet haben.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau John (Tel. 06806/911-156).
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2025 (Amtsbl. I S. 1086) hat der Gemeinderat am 26. Februar 2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
gegenüber bisher
nunmehr festgesetzt auf
EUR
EUR
EUR
EUR
a)
im Ergebnishaushalt
die Erträge
858.780 Euro
40.523.251 EUR
41.382.031 EUR
die Aufwendungen
2.503.765 EUR
46.047.851 EUR
48.551.616 EUR
der Saldo der Erträge und Aufwendungen
1.644.985 EUR
-5.524.600 EUR
-7.169.585 EUR
b)
im Finanzhaushalt
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
1.791.000 EUR
3.138.418 EUR
4.924.418 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
5.490.900 EUR
6.096.100 EUR
11.587.000 EUR
der Saldo aus Investitionstätigkeit
3.704.900 EUR
-2.957.682 EUR
-6.662.582 EUR
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
3.704.900 EUR
2.957.682 EUR
6.662.582 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
154.800 EUR
849.800 EUR
695.000 EUR
der Saldo aus Finanzierungstätigkeit
3.859.700 EUR
2.107.882 EUR
5.967.582 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
2.957.682 EUR
neu festgesetzt auf
6.662.582 EUR
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
200.000 EUR
neu festgesetzt auf
6.990.000 EUR
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert
§ 5
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wir gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
1.456.129 EUR
neu festgesetzt auf
7.169.585 EUR
§ 6
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
4.068.471 EUR
neu festgesetzt auf
0 EUR
§ 7
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.
§ 8
Es gilt der vom Gemeinderat am 26. Februar 2026 beschlossene Stellenplan.
Heusweiler, den 27. Februar 2026
Redelberger Bürgermeister
Am 7. Mai 2026 wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2026 durch das Landesverwaltungsamt St. Ingbert mit folgendem Wortlaut genehmigt:
„Im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Gemeinde Heusweiler genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
den genehmigungspflichtigen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.446.782,–€
und den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 6.662.582,–€.“
Der 1.Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 liegt in der Zeit vom 18. bis 28. Mai 2026 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.05 des Rathauses öffentlich aus.
Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.
Wahl Ortsvorsteherin und Wahl stellvertretender Ortsvorsteher
Gemäß § 75 Abs. 1 i. V. m. §§ 65 Abs. 4, 56 Abs. 5 Kommunalselbstverwaltungs-gesetz (KSVG) wird bekannt gemacht, dass der Ortsrat Kutzhof in seiner Sitzung am 12. Mai 2026
Frau Claudia Trappmann
zur Ortsvorsteherin des Gemeindebezirks Kutzhof
und
2. Herrn Bernd Hoffmann
zum stellvertretenden Ortsvorsteher des Gemeindebezirks Kutzhof
Am Donnerstag, dem 21.05.2026, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 29.04.2026 (öffentlicher Teil)
2
Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.04.2026
3
Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept inkl. Satzung für die Gemeinde Heusweiler
4
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
5
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 29.04.2026 (nichtöffentlicher Teil)
6
Vergabe von Lieferungen und Leistungen
6.1
Vergabe für den Neubau eines Regenrückhaltebeckens in Eiweiler
6.2
Mensa Nachmittagsbetreuung – Freigabe der Mehrkosten der EMB-arbeiten bis zur Erstellung Schlussrechnung
6.3
Mensa Nachmittagsbetreuung – Mehrkosten im Gewerk Lüftungsanlage & Elektro – Firma LKU GmbH & Elektro Thome GmbH
6.4
Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Vergabe Fliesenarbeiten
7
Neues Konzept Dorfmitte Lummerschied
8
Mitteilungen und Verschiedenes
9
Personalangelegenheiten
Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.
Am Montag, dem 18.05.2026, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 27.04.2026 (öffentlicher Teil)
2
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
3
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 27.04.2026 (nicht öffentlicher Teil)
4
Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept inkl. Satzung für die Gemeinde Heusweiler
5
Neues Konzept Dorfmitte Lummerschied
6
Vergaben von Lieferungen und Leistungen
6.1
Vergabe für den Neubau eines Regenrückhaltebeckens in Eiweiler
6.2
Vergabe von Putzarbeiten – Mensa Nachmittagsbetreuung
6.3
Mensa Nachmittagsbetreuung – Freigabe der Mehrkosten der EMB-arbeiten bis zur Erstellung Schlussrechnung
6.4
Mensa Nachmittagsbetreuung – Mehrkosten im Gewerk Lüftungsanlage & Elektro – Firma LKU GmbH & Elektro Thome GmbH
6.5
Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Vergabe Fliesenarbeiten
6.6
Sport- und Kulturhalle Wahlschied – Vergabe Erneuerung Sportboden