Öffentliche Bekanntmachung

Wegen der anhaltenden trockenen Witterung und der damit verbundenen Brandgefahren erteilt die Gemeinde Heusweiler bis zum 30.09.2025 keine Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Wir bitten um Verständnis.

Der Bürgermeister als
Ortspolizeibehörde

Redelberger

Bürgermeister

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Kutzhof, Herr Michael JAKOB, wird in der Zeit vom 14.07.2025 bis einschließlich 23.07.2025 von der stellvertretenden Ortsvorsteherin, Frau Claudia Trappmann, Hübelbergstraße 9, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 04.07.2025

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Holz, Herr Sascha Mund, wird in der Zeit vom 11.07.2025 bis einschließlich 18.07.2025 von der stellvertretenden Ortsvorsteherin, Frau Katharina Luksic, Am Steinhübel 2a, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 04.07.2025

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Satzung der Gemeinde Heusweiler vom 26.06.2025 über die Herstellung notwendiger Stellplätze

– Stellplatzsatzung –

(Örtliche Bauvorschrift)

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) und der §§ 47 Abs. 1 S. 4, 85 Abs. 1 Nr. 7 Landesbauordnung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.02.2004 (Amtsbl. 2004, 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.02.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler am 26.06.2025 folgende Satzung beschlossen:

Teil I: Stellplätze

§ 1 Geltungsbereich

(1) Der Geltungsbereich des Teils I dieser Satzung ist das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Heusweiler.

(2) Die Lagepläne sind Bestandteile dieser Satzung.

(3) Regelungen in Bebauungsplänen oder sonstigen Satzungen, die von Regelungen dieser Satzung abweichen, bleiben unberührt.

§ 2 Herstellungspflicht und Begriffe

(1) Bei der genehmigungspflichtigen, genehmigungsfrei gestellten und verfahrensfreien Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher und anderer Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeug zu erwarten ist, müssen Stellplätze (notwendige Stellplätze) hergestellt werden.

(2) Notwendige Stellplätze müssen spätestens zum Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme bzw. Benutzbarkeit der baulichen und anderen Anlagen fertiggestellt sein. Notwendige Stellplätze können auch in Form von Garagen nachgewiesen werden.

(3) Stellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen auf Grundstücken dienen. Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und überdachte Stellplätze.

§ 3 Anzahl der notwendigen Stellplätze

(1) Die Anzahl der notwendigen Stellplätze ergibt sich aus der Anlage 14 zu dieser Satzung und den nachfolgenden Regelungen. Alternativ kann eine Einzelfallberechnung von der Bauherrin oder dem Bauherrn vorgelegt oder von der Bauaufsichtsbehörde eingefordert werden.

(2) Für bauliche und andere Anlagen, deren Nutzungsart in der Anlage nicht aufgeführt ist, richtet sich die Anzahl der notwendigen Stellplätze nach dem voraussichtlichen tatsächlichen Bedarf. Dabei sind die in der Anlage 14 für vergleichbare Nutzungen festgesetzten Zahlen als Orientierungswerte heranzuziehen.

(3) Bei Anlagen mit verschiedenartigen Nutzungen bemisst sich die Anzahl der notwendigen Stellplätze nach dem größten gleichzeitigen Bedarf, wenn die wechselseitige Benutzung sichergestellt ist. Eine solche wechselseitige Benutzung ist bei öffentlich-rechtlicher Sicherung auch bei der Bestimmung der Anzahl der notwendigen Stellplätze verschiedener Vorhaben in zumutbarer Entfernung zulässig.

(4) Steht die Gesamtanzahl in einem offensichtlichen Missverhältnis zum tatsächlichen Bedarf, so kann die sich aus der Einzelermittlung ergebende Zahl der Stellplätze entsprechend erhöht oder ermäßigt werden.

(5) Ergeben sich bei der Ermittlung der Zahl der Stellplätze Nachkommastellen, ist auf ganze Zahlen aufzurunden.

(6) Bei Änderungen von Anlagen oder bei Änderungen ihrer Nutzung ist der Stellplatzbedarf neu zu ermitteln. Der Bestand an vorhandenen oder durch Stellplatzablösevertrag abgelösten notwendigen Stellplätze wird angerechnet.

(7) In den Fällen der Absätze 2 bis 4 ist über die Festlegung der Anzahl der notwendigen Stellplätze im Einvernehmen mit der Gemeinde Heusweiler zu entscheiden.

(8) Bei Mehrfamilienhäusern sind ab einer Gebäudegröße von vier Wohneinheiten ab der vierten Wohneinheit und für jede weitere Wohneinheit mindestens ein Fahrradstellplatz zu errichten. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Wohneinheiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Wohneinheiten für Senioren, die auch tatsächlich als solche genutzt werden.

(9) Von diesen Regelungen können in Ausnahmefällen Abweichungen zugelassen werden. Bei einem nachweislich geringeren Bedarf an Stellplätzen kann die Anzahl der verpflichtend zu errichtenden Stellplätze auf Antrag verringert werden. Gegenteilig behält sich die Gemeinde Heusweiler vor, in begründeten Ausnahmefällen die Anzahl der verpflichtend zu errichtenden Stellplätze zu erhöhen.

§ 4 Standort, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen

(1) Stellplätze sind auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück herzustellen, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist. Zumutbar ist eine fußläufige Entfernung notwendiger Stellplätze zum Baugrundstück von maximal 500 m, bei Wohnungsbauvorhaben von maximal 300 m. Die Bauaufsichtsbehörde kann, wenn Gründe des Verkehrs dies erfordern, im Einzelfall bestimmen, ob die Stellplätze auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück herzustellen sind.

(2) Stellplätze sind nach den Regelungen der Landesbauordnung sowie den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen herzustellen.

(3) Stellplätze und Garagen müssen ohne Überquerung anderer Stellplätze ungehindert erreichbar sein.

(4) Die Mindestgröße eines Stellplatzes für ein Kfz wird auf 5,00 x 2,50 m festgelegt.

§ 5 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 1 Landesbauordnung (LBO) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 1 die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher und anderer Anlagen vornimmt, ohne den hierdurch ausgelösten Stellplatzbedarf oder Mehrbedarf an Stellplätzen in ausreichender Zahl hergestellt zu haben.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 € geahndet werden.

Teil 2: Stellplatzablösung

§ 6 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Teil II dieser Satzung ist das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Heusweiler. Das Gemeindegebiet wird in drei Gebietszonen unterteilt. In den als Anlagen 15 und 16 beigefügten Tabellen werden die Gebietszonen 1 und 2 beschrieben sowie durch farbliche Kennzeichnung in den Anlagen 1-13 verdeutlicht. Die Gebietszone 3 umfasst alle Straßen, die nicht explizit als Bestandteil der Gebietszonen 1 oder 2 genannt wurden. Sie wurden in den entsprechenden Anlagen nicht farblich gekennzeichnet.

§ 7 Ablösung der Stellplatzpflicht

(1) Ist die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich oder ist sie auf Grund einer Satzung untersagt oder eingeschränkt, so kann die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Heusweiler nach einer Einzelfallprüfung gestatten, dass die Bauherrin oder der Bauherr die Stellplatzpflicht durch Zahlung eines Geldbetrages nach Maßgabe dieser Satzung ablöst.

(2) Die Ablösung der Stellplatzpflicht wird in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Heusweiler und der Bauherrin oder dem Bauherrn vereinbart. Ein Anspruch der Bauherrin oder des Bauherrn auf Ablösung der Stellplatzpflicht besteht nicht. Durch die Ablösung erwirbt die Bauherrin oder der Bauherr keine Nutzungsrechte an bestimmten Stellplätzen.

(3) Der Stellplatzablösebetrag wird einen Monat nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Zahlung fällig.

(4) Die Gemeinde Heusweiler verwendet den Geldbetrag für die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung oder die Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen oder sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Fahrradverkehrs. Die Parkeinrichtungen werden zur öffentlichen Benutzung zur Verfügung gestellt.

§ 8 Gebietszonen

(1) Das Gemeindegebiet der Gemeinde Heusweiler wird in 3 Gebietszonen unterteilt. Die Einteilung erfolgt anhand der Stärke der Verkehrsbelastung.

(2) Die Gebietszone 1 umfasst die in Anlage 15 aufgeführten Straßen und ist in den Anlagen 1-13 rot markiert.

(3) Die Gebietszone 2 umfasst die in Anlage 16 aufgeführten Straßen und ist in den Anlagen 1-13 orange markiert.

(4) Die Gebietszone 3 umfasst alle Straßen, die nicht zu den Gebietszonen 1 und 2 gehören. Sie ist in den Anlagen 1-13 nicht gesondert markiert.

§ 9 Höhe der Stellplatzablösebeträge

(1) Der Geldbetrag zur Ablösung eines Stellplatzes entspricht 80 vom Hundert der durchschnittlichen Herstellungskosten eines Stellplatzes einschließlich des Grunderwerbs in der jeweiligen Gebietszone.

(2) Der Geldbetrag wird je Stellplatz festgesetzt auf:

  1. Gebietszone 1 – 4.345,00 €
  • Gebietszone 2 – 3.783,00 €

c.)       Gebietszone 3 – 3.579,00 €

(3) Für Fahrradstellplätze wird unabhängig davon, in welcher der Gebietszonen sie liegen, ein Ablösebetrag von 400 € festgesetzt.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die derzeit geltenden Satzungen der Gemeinde Heusweiler (Örtliche Bauvorschriften) über die Errichtung von Stellplätzen und Festlegung der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz im Falle der Herrichtung von Parkeinrichtungen durch die Gemeinde außer Kraft.

Gemäß § 12 Abs. 6 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Heusweiler, den 30.06.2025
gez. Redelberger

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung

Bekanntmachung Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) und der §§ 47 Abs. 1 S. 4, 85 Abs. 1 Nr. 7 Landesbauordnung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.02.2004 (Amtsbl. 2004, 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.02.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler am 26.06.2025 die Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung in Kraft.

Die besagte Satzung kann im Rathaus der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, Zimmer 2.12, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Des Weiteren kann die Gesamtfassung der Satzung auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler unter „Bekanntmachungen“ sowie unter „Ortsrecht“ eingesehen werden.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Satzung gem. § 12 Abs. 6 KSVG im Fall einer Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gilt, sofern nicht vor Ablauf der Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Heusweiler, den 30.06.2025

Der Bürgermeister

Thomas Redelberger

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Wahlschied, Herr Reiner Zimmer, wird in der Zeit vom 06.07.2025 bis einschließlich 26.07.2025 von der stellvertretenden Ortsvorsteherin, Frau Catherine Pörtner, Vorstadtstraße 11, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 24.06.2025

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 26.06.2025, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung
des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 15.05.2025 (öffentlicher Teil)
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15.05.2025
3Satzungen
3.1Erlass der Satzung der Gemeinde Heusweiler über die Herstellung notwendiger Stellplätze und der Stellplatzablösebeträge – Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung (Örtliche Bauvorschrift)
3.2Antrag auf Ergänzungssatzung Zum Vogelsborn 3, Eiweiler
3.3Aufstellungsbeschluss und Entwurfsbilligung vorhabenbezogener Bebauungsplan „Zum Beiengarten“, Kutzhof
3.4Festsetzung der KiTa Beiträge der KiTa´s der Gemeinde Heusweiler ab dem 01. August 2025 gem. § 10a Gesetz zur Beitragsfreiheit der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (KiTa-Beitragsfreiheitsgesetz) in Kraft ab dem 01. August 2023))
4Hochwassersituation am Ende der Eisenbahnstraße – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
5Einrichtung einer Ampelanlage (Pförtnerampel) über die B 268 in Höhe Hirtel – Gemeinsamer Antrag von SPD, FDP, IDAL und Grüne
6Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

7Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 15.05.2025 (nichtöffentlicher Teil)
8Priorisierung Winterdienst
9Vergabe von Lieferungen und Leistungen
9.1Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Vergabe Elektroinstallationsarbeiten
9.2Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Vergabe Heizungsanlage und Zubehör
9.3Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Vergabe RLT Anlage
9.4Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Vergabe Sanitärinstallation
9.5Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Vergabe Estricharbeiten
9.6Sanierung Parkplatz Kita Barbaraensemble
9.7Marktplatz Heusweiler Verfugen
9.8Verabschiedungsstätte Eiweiler
9.9Bewertungskriterien der Ausschreibung – Kita Eiweiler  
10Mitteilungen und Verschiedenes
11Personalangelegenheiten

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 13. Juni 2025

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Kutzhof

Am Mittwoch, dem 25.06.2025, um 18:00 Uhr, findet im Gastraum der Barbarahalle eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates
Kutzhof statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 09.04.2025 (öffentlicher Teil)
  2  Aufstellungsbeschluss und Entwurfsbilligung vorhabenbezogener Bebauungsplan „Zum Beiengarten“, Kutzhof
  3  Kostenübernahmen über Ortsratsbudget
  4  Fahrbahnschwellen Renkertsmühle
  5  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  6  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 09.04.2025 (nichtöffentlicher Teil)
  7  Spielplatz Pastor-Kettel-Weg; Lieferung eines neuen Spielturmes
  8  Seniorennachmittag 2025
  9  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 13. Juni 2025

Der Ortsvorsteher

JAKOB

Sitzung des Ortsrates Eiweiler

Am Mittwoch, dem 25.06.2025, um 18:00 Uhr, findet im ehem. Schulungsraum der FFW in der Großwaldhalle Eiweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 08.05.2025 (öffentlicher Teil)
  2  Satzungen
  2.1  Antrag auf Ergänzungssatzung Zum Vogelsborn 3, Eiweiler
  3  Antrag auf Verkehrssicherung Unterer Holf, Kirschhof
  4  Seniorennachmittag
  5  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  6  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 08.05.2025 (nichtöffentlicher Teil)
  7  Vergaben von Lieferungen und Leistungen
  7.1  Verabschiedungsstätte Eiweiler
  7.2  Bewertungskriterien der Ausschreibung – Kita Eiweiler
  8  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 13. Juni 2025

Der Ortsvorsteher

WACHALL

Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Heusweiler – Löschbezirk Ost

Einladung:

Die Angehörigen des Löschbezirkes Ost der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler, lade ich gemäß § 9 Abs. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Heusweiler vom 04.08.2021, in der derzeit geltenden Fassung, zu der am

Samstag, den 05. Juli 2025 um 16:00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus Ost

stattfindenden Hauptversammlung herzlich ein.

Tagesordnungspunkte:

  1. Wahl des Löschbezirksführers
  2. Wahl des 1. stellv. Löschbezirksführers
  3. Wahl des 2. stellv. Löschbezirksführers

Stimmberechtigt sind nur aktive Feuerangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören. Die Zeit in der Jugendfeuerwehr wird dabei angerechnet.

Die Angehörigen des Löschbezirkes werden gebeten, vollzählig und pünktlich an der Hauptversammlung in Dienstkleidung teilzunehmen.

Eine gesonderte Einladung ergeht nicht.

Heusweiler, 11.06.2025

Der Bürgermeister

Thomas Redelberger

Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Heusweiler -Löschbezirk Berschweiler

Einladung:

Die Angehörigen des Löschbezirkes Berschweiler der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler, lade ich gemäß § 9 Abs. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Heusweiler vom 04.08.2021, in der derzeit geltenden Fassung, zu der am

Samstag, den 05. Juli 2025 um 14:00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus Ost

stattfindenden Hauptversammlung herzlich ein.

Tagesordnungspunkte:

  1. Wahl des Löschbezirksführers
  2. Wahl des stellv. Löschbezirksführers

Stimmberechtigt sind nur aktive Feuerangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören. Die Zeit in der Jugendfeuerwehr wird dabei angerechnet.

Die Angehörigen des Löschbezirkes werden gebeten, vollzählig und pünktlich an der Hauptversammlung in Dienstkleidung teilzunehmen.

Eine gesonderte Einladung ergeht nicht.

Heusweiler, 11.06.2025

Der Bürgermeister

Thomas Redelberger

Haushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) hat der Gemeinderat am 10. April 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1  
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird festgesetzt20252026
1.im Ergebnishaushalt mit  
 dem Gesamtbetrag der Erträge auf40.633.320 EUR40.523.251 EUR
 dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf44.873.076 EUR46.047.851 EUR
 im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf-4.239.756 EUR-5.524.600 EUR
2.im Finanzhaushalt mit  
 den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.866.868 EUR3.138.418 EUR
 den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf6.143.900 EUR6.096.100 EUR
 dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf-4.277.032 EUR-2.957.682 EUR
 den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf4.277.032 EUR2.957.682 EUR
 den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf616.500 EUR849.800 EUR
 dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf3.660.532 EUR2.107.882 EUR
§ 2  
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf4.277.032 EUR2.957.682 EUR
§ 3  
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR200.000 EUR
§ 4  
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf3.000.000 EUR3.000.000 EUR
§ 5  
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  4.239.756 EUR   0 EUR  1.456.129 EUR   4.068.471 EUR
§ 6  
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:  
1.Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe    (Grundsteuer A)  260 v.H.  260 v.H.
  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)360 v.H.360 v.H.
2.Gewerbesteuer428 v.H.428 v.H.
§ 7  
Es gilt der vom Gemeinderat am 7. März 2025 beschlossene Stellenplan  

Am 2. Juni 2025 wurde die Haushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 durch das Landesverwaltungsamt St. Ingbert mit folgendem Wortlaut genehmigt:

Heusweiler, den 10. April 2025
Redelberger
Bürgermeister

„Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025/2026 der Gemeinde Heusweiler genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

            den Gesamtbetrag der 4.277.032,–€

            und für 2026 in Höhe von 2.957.682,–€.“

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 liegt in der Zeit vom 13. bis 23. Juni 2025 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Holz, Herr Sascha Mund, wird in der Zeit vom 19.06.2025 bis einschließlich 23.06.2025 von der stellvertretenden Ortsvorsteherin, Frau Katharina Luksic, Am Steinhübel 2a, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 06.06.2025

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Am Montag, dem 16.06.2025, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 05.05.2025 (öffentlicher Teil)  
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 05.05.2025 (nicht öffentlicher Teil)  
4Priorisierung Winterdienst  
5Satzungen  
5.1Erlass der Satzung der Gemeinde Heusweiler über die Herstellung notwendiger Stellplätze und der Stellplatzablösebeträge – Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung (Örtliche Bauvorschrift)  
5.2Antrag auf Ergänzungssatzung Zum Vogelsborn 3, Eiweiler  
5.3Aufstellungsbeschluss und Entwurfsbilligung vorhabenbezogener Bebauungsplan „Zum Beiengarten“, Kutzhof  
6Vergaben von Lieferungen und Leistungen  
6.1Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Vergabe Elektroinstallationsarbeiten  
6.2Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Vergabe Dämmung technische Anlagen  
6.3Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Vergabe Heizungsanlage und Zubehör  
6.4Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Vergabe RLT Anlage  
6.5Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Vergabe Sanitärinstallation  
6.6Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Vergabe Trockenbauarbeiten  
6.7Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Vergabe Innenputzarbeiten  
6.8Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Vergabe Estricharbeiten  
6.9Verabschiedungsstätte Eiweiler  
6.10Neugestaltung Parkplatz Kita Barbaraensemble  
6.11Marktplatz Heusweiler Verfugen  
6.12Planung Regenrückhaltebecken Sandfang Eiweiler  
6.13Bewertungskriterien der Ausschreibung – Kita Eiweiler  
6.14Wohngebiet Am Westfeld – Vergabe von weiteren Leistungsphasen nach HOAI  
7Sachstand Bebauung „Wohngebiet Am Westfeld“ – Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion  
8Hochwassersituation am Ende der Eisenbahnstraße – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion  
9Einrichtung einer Ampelanlage (Pförtnerampel) über die B 268 in Höhe Hirtel – Gemeinsamer Antrag von SPD, FDP, IDAL und Grüne  
10Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 5. Juni 2025

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 16.06.2025, um 17:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 07.04.2025 (öffentlicher Teil)  
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 07.04.2025 (nichtöffentlicher Teil)  
4Grundstücksangelegenheiten  
4.1Veräußerung ehemaliges Feuerwehrgerätehaus Numborn  
5Satzungen  
5.1Festsetzung der KiTa Beiträge der KiTa´s der Gemeinde Heusweiler ab dem 01. August 2025 gem. § 10a Gesetz zur Beitragsfreiheit der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (KiTa-Beitragsfreiheitsgesetz) in Kraft ab dem 01. August 2023))  
6Mitteilungen und Verschiedenes  
7Personalangelegenheiten  

Heusweiler, den 5. Juni 2025

Thomas Redelberger

Bürgermeister