Stellenausschreibung vom 17.02.2023

Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 die Satzung über die Bestellung einer/eines Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen und Senioren beschlossen.

Die Gemeinde Heusweiler schreibt zur ehrenamtlichen Tätigkeit die Stelle

einer/eines Beauftragte/r (alle Geschlechter) für Menschen mit Behinderungen und Senioren

aus.

Der/die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde Heusweiler zu beteiligen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen haben.

Die/der Beauftragte soll Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen die erforderlichen Hilfen ermöglichen. Er/Sie soll das Engagement von Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen der Kommune und deren Fort- und Weiterentwicklung fördern.

Der/die Beauftragte soll gezielt Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen und Senioren anbieten. Dazu soll er/sie einerseits telefonisch und persönlich im Rahmen von zuvor veröffentlichten Sprechzeiten im Rathaus erreichbar sein. Darüber hinaus soll das Gesprächs- und Beratungsangebot in allen Ortsteilen der Gemeinde angeboten werden. Aufgrund dessen wird Mobilität vorausgesetzt.

Die/der Beauftragte wird für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates Heusweiler (bis voraussichtlich Juni 2024) bestellt.

Die/der Beauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- Euro. Zusätzlich wird für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates, oder dessen Ausschüsse ein Sitzungsgeld gezahlt.

Bei Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit senden Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 20. März 2023 (Ausschlussfrist) an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler.

Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen.

Redelberger, Bürgermeister

Neuwahl der/des Schiedsfrau/Schiedsmannes für den Schiedsbezirk Kutzhof

Bekanntmachung

Für den Schiedsbezirk Kutzhof wird die Neuwahl einer Schiedsfrau bzw. eines Schiedsmannes erforderlich.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Weitere Informationen über die Aufgaben und das Amt der Schiedsleute sind aus der nachfolgenden Informationsschrift ersichtlich.

Interessenten für das Amt der/des Schiedsfrau/-mannes wollen sich bitte schriftlich bis 28.02.2022 bei der Gemeindeverwaltung Heusweiler bewerben.

Heusweiler, den 21.01.2022

Der Bürgermeister

Redelberger

Kennen Sie die Aufgaben und das Amt eines Schiedsmannes/frau?

Der Schiedsmann ist Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen

Wenn Sie schon einmal vom Schiedsmann etwas gehört haben sollten, dann vielleicht nur im Zusammenhang mit Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichter Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses. Bei all diesen Delikten müssen Sie, bevor Sie eine Privatklage beim Amtsgericht erheben, ein Sühneverfahren beim Schiedsmann durchführen lassen.

Der Schiedsmann kann auch zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten

Es wird Ihnen aber kaum bekannt sein, dass Sie den Schiedsmann, ohne das Gericht anrufen zu müssen, auch bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in Anspruch nehmen können, und zwar dann, wenn es sich um vermögensrechtliche Ansprüche handelt (z. B. Schadenersatz, Schmerzensgeld, Beachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Streitigkeiten).

Der Schiedsmann ist ehrenamtlich tätig

Er hat die Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Das Verfahren vor dem Schiedsmann ist einfach und kostengünstig

Sie werden feststellen, dass es beim Schiedsmann unbürokratisch zugeht. Darüber hinaus sparen Sie Prozesskosten. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Schiedsmannsordnung bzw. des Schiedsmannsgesetztes. Der Antrag auf Anberaumung eines Sühnetermins kann bei dem zuständigen Schiedsmann entweder schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Außer Namen und Anschriften der Parteien muss der Antrag den Grund der Beschuldigung bzw. Forderung enthalten.

Weitere Informationen, insbesondere welcher Schiedsmann für Sie zuständig ist, erteilen das Amtsgericht, die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung und sämtliche Polizeidienststellen.

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Heusweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n   Leiterin / Leiter (m/w/d) für die Kindertagesstätte Holz.  
Die Kindertagesstätte Holz ist eine sechsgruppige Einrichtung und bietet derzeit 100 Kindergartenplätze und 22 Krippenplätze. Das Team umfasst 18 pädagogische Fachkräfte sowie 3 Hauswirtschaftskräfte.  
Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit einem abgeschlossenen sozialwissenschaftlichen Studium oder alternativ abgeschlossener Berufsausbildung zum/zur Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung und (berufsbegleitendem) sozialwissenschaftlichem Studium, welches zeitnah abgeschlossen wird,mehrjähriger Berufserfahrung als Erzieher/in in einer Kindertageseinrichtung sowie idealerweise bereits Berufserfahrung als Leitung bzw. stellvertretende Leitung einer Kindertagesstätte.  
Zudem erwarten wir eine selbstständige, präzise Arbeitsweise sowie eines hohes VerantwortungsbewusstseinBelastbarkeit, Führungskompetenz und einen reflektierten kooperativen Führungsstilein sicheres Auftreten zur Repräsentanz der Kindertageseinrichtung in der (Fach-) Öffentlichkeit und den gemeindlichen Entscheidungsgremien  
Ihr Aufgabengebiet umfasst u.a. die konzeptionelle Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit der Kindertageseinrichtung gemeinsam mit dem Team – analog der gesamt-gesellschaftlichen Veränderungen und AnforderungenBeratung und Anleitung des eingesetzten Personals in pädagogischen Fragenenge Kooperation mit dem Träger, der Gesamtleitung und den anderen gemeindlichen Kindertagesstätten Durchführung von verwaltungstechnischen AufgabenBudgetverantwortung für die Mittel der KindertagesstätteEltern- und Öffentlichkeitsarbeit  
Wir bieten: eine attraktive Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentl. Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe S 16eine Betriebsrente der RZVK des Saarlandes für Ihre Altersvorsorgesehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten professionelle Unterstützung durch die pädagogische Gesamtleitung sowie einen regelmäßigen Fachaustausch mit den Leitungen und stellvertretenden Leitungen aller gemeindlichen Einrichtungen   Die Gemeinde Heusweiler verfügt über einen Frauenförderplan. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.   Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Ewen (Telefon: 06806/911-168, E-Mail: s.ewen@heusweiler.de).   Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 08. Februar 2021 (Ausschlussfrist) entweder schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler oder E-Mail an die folgende E-Mail Adresse: personal@heusweiler.de  
Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend gemacht wird.  
„Datenschutzhinweis: Wenn Sie sich bei uns bewerben, verarbeiten wir diejenigen Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG) und § 95 Abs. 3 Saarländisches Beamtengesetz (SBG).“  
Heusweiler, 22. Januar 2021  
Der Bürgermeister Redelberger

Stellenausschreibung

   
Die Gemeinde Heusweiler sucht zum 01. Juli 2021 eine/n   Erzieher/in (m/w/d)   für die Kindertagesstätte Kleine-Leute-Haus im Ortsteil Heusweiler. Es handelt sich dabei um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer Arbeitszeit von 30,0 Stunden.  
Wir erwarten eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in,
sehr gute fachliche Kenntnisse,
soziale Kompetenz und gute Kommunikationsfähigkeiten.  
Ihr Aufgabengebiet umfasst Betreuung und Erziehung von Kindern im Krippen- und Kindergartenalter
Vorbereitung und Durchführung von Beschäftigungsangeboten
Arbeit in der Gruppe
Zusammenarbeit mit den Eltern
Durchführung von Veranstaltungen in der Einrichtung  
Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und erfolgt in der Entgeltgruppe S 08a TVöD-SuE. Für Ihre Altersvorsorge bieten wir eine Betriebsrente der RZVK des Saarlandes.   Für die Besetzung der Stelle wird eine verantwortungsbewusste und qualifizierte Persönlichkeit mit organisatorischen Fähigkeiten und Sozialkompetenz gesucht. Des Weiteren wird Kreativität, Teamfähigkeit, selbstständiges Arbeiten sowie ein freundliches Auftreten und die Bereitschaft zur Weiterbildung erwartet. Für die Spracherziehung sind Französischkenntnisse von Vorteil. Die ausgeschriebenen Stellen sind auch für Berufseinsteiger geeignet.   Die Gemeinde Heusweiler verfügt über einen Frauenförderplan und verfolgt auf dieser Grundlage das Ziel, eine Unterrepräsentanz von Frauen zu beseitigen. Wir fordern daher Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.                                                    
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Ewen (Telefon: 06806/911-168, E-Mail: s.ewen@heusweiler.de).   Bei Interesse wenden Sie sich bitte mit Ihren Bewerbungsunterlagen bis spätestens 03. Februar 2021 (Ausschlussfrist) an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler. Gerne können Sie sich auf diese Stelle auch online bewerben. Senden Sie dazu Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die folgende E-Mail Adresse: personal@heusweiler.de  
Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des  Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend gemacht wird. Auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen, Schnellheftern und  insbesondere Bewerbungsmappen bitten wir daher dringend zu verzichten. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur bei gleichzeitiger Einsendung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlages möglich.  
„Datenschutzhinweis: Wenn Sie sich bei uns bewerben, verarbeiten wir diejenigen Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG) und § 95 Abs. 3 Saarländisches Beamtengesetz (SBG).“  
Heusweiler, 06.01.2021  
Der Bürgermeister Redelberger