Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof

Am Mittwoch, dem 06.04.2022, um 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof statt.

Für Besucher gelten die Coronaregeln nach der am Sitzungstag gültigen Rechtsverordnung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 01.12.2021 (öffentlicher Teil)
  2  Pläne zur Verschiebung der Haushaltsmittel zum Hochwasserschutz – Antrag der DBO-Ortsratsfraktion Obersalbach-Kurhof
  3  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  4  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 01.12.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  5  Pachtverträge für Technikcontainer (PoP) mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH
  6  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 28. März 2022

Der Ortsvorsteher

NÄCKEL

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Wahlschied, Herr Reiner Zimmer, wird in der Zeit vom 04.04.2022 bis einschließlich 24.04.2022 von der stellvertretenden Ortsvorsteherin, Frau Catherine Pörtner, Vorstadtstraße 11, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 25.03.2022

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Bekanntmachung

Am Montag, dem 28. März 2022, findet um 17:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Einziger Punkt der Tagesordnung ist die Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl in der Gemeinde Heusweiler. Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.

Der Gemeindewahlleiter

Thomas Redelberger

Sitzung des Ortsrates Eiweiler

Am Donnerstag, dem 31.03.2022, um 18:00 Uhr, findet im Nebenraum der Großwaldhalle Eiweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.

Für Besucher gelten die Coronaregeln nach der am Sitzungstag gültigen Rechtsverordnung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 19.01.2022 (öffentlicher Teil)
  2  Verkehrssicherheit Schulwege, Gehweg Großwaldhalle, Parkplatz Großwaldhalle – Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Eiweiler
  3  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  4  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 19.01.2022 (nichtöffentlicher Teil)
  5  Pachtverträge für Technikcontainer (PoP) mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH
  6  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 21. März 2022

Der Ortsvorsteher

WACHALL

Sitzung des Ortsrates Holz

Am Montag, dem 28.03.2022, um 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Holz statt.

Für Besucher gilt Corona bedingt die 3-G-Regelung. Somit ist der Zutritt nur möglich, wenn der Nachweis über eine Genesung, Impfung oder eine aktuelle Testung erbracht wird. Des Weiteren besteht Maskenpflicht.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Verpflichtung eines neuen Ortsratsmitgliedes
  2  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 09.12.2021 (öffentlicher Teil)
  3  QR-Code „Bestattungsorte Gefallener der Weltkriege“ an Mahnmalen
  4  Planung Mondscheinmarkt
  5  Verwendung Ortsratsbudget
  6  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  7  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 09.12.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  8  Grundstücksangelegenheiten
  8.1  Veräußerung einer Wiesenfläche im Bereich „Dahlienweg“
  8.2  Pachtverträge für Technikcontainer (PoP) mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH
  9  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 17. März 2022

Der Ortsvorsteher

PAUL

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 24.03.2022, um 18:30 Uhr, findet in der Kulturhalle, Heusweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Für Besucher gelten die Coronaregeln nach der am Sitzungstag gültigen Rechtsverordnung.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.02.2022 (öffentlicher Teil)
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.02.2022
3Bebauungsplan „Solarpark A8 Heusweiler“ in den Ortsteilen Eiweiler und Kutzhof – Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss
4Neuvergabe des Linienbündels E (172/175) unter Berücksichtigung der Vorgaben  der Richtlinie 2009/33/EG – Clean Vehicle Direktive (CVD) – Ergänzung zur Vorlage BV/0154/21
5Flexible Ferien in den Kindergärten
6Ergebnis Elternbefragung Betreuungsbedarf
7Hitzeaktionsplan – Antrag der GBH-Gemeinderatsfraktion
8Nistkästen im Wengenwald aufstellen – Kampf gegen Eichenprozessionsspinner – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
9Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

10Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.02.2022 (nichtöffentlicher Teil)
11Vergabe von Lieferungen und Leistungen
11.1Ausschreibung der Drehleiter DLK 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Heusweiler
12Mitteilungen und Verschiedenes
13Personalangelegenheiten

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 15. März 2022

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Am Montag, dem 21.03.2022, um 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz statt.

Für eventuelle Besucher gelten die am Sitzungstag gültigen Corona-Regeln.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz vom 09.09.2021
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz vom 09.09.2021
4Hitzeaktionsplan – Antrag der GBH-Gemeinderatsfraktion
5Nistkästen im Wengenwald aufstellen – Kampf gegen Eichenprozessionsspinner – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
6Ergebnisse Klima AG
6.1Fahrradschutzstreifen
6.2Maßnahmen zum Hitzeaktionsplan
6.3Information zum Job-Rad / Fahrradleasing
7Jagdgenossenschaft Kutzhof-Wahlschied
8Information zu Mountainbike-Trails in der Gemeinde Heusweiler
9Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 9. März 2022

Der Bürgermeister

– Redelberger

Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung

Am Donnerstag, dem 17.03.2022, um 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Für Besucher gelten die Coronaregeln nach der am Sitzungstag gültigen Rechtsverordnung.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung vom 04.11.2021 (öffentlicher Teil)  
2Tätigkeitsbericht Seniorenbeauftragter  
3Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

4Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung vom 04.11.2021 (nichtöffentlicher Teil)  
5Information Kita-Situation  
6Flexible Ferien in den Kindergärten  
7Ergebnis Elternbefragung Betreuungsbedarf  
8Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 8. März 2022

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Wahlbekanntmachung

  1. Am 27.03.2022 findet die Wahl zum Landtag des Saarlandes statt.

Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

  • Die Gemeinde ist in 23 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 14.02.2022 bis 20.02.2022 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 13.00 Uhr in der Großwaldhalle Eiweiler zusammen.

  • Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält in der Reihenfolge und unter der Nummer ihrer Bekanntmachung in schwarzem Druck die im jeweiligen Wahlkreis zugelassenen Kreis- und Landeswahlvorschläge unter Angabe der Partei oder Wählergruppe sowie der Namen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber und bei der Angabe der Partei oder Wählergruppe einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Wahlvorschlag die Stimme gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

  • Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
  • Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
  1. durch die Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
  2. durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Gemeindewahlleiter einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

  • Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder Vertreter anstelle der oder des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 10 Abs. 6 des Landtagswahlgesetzes)

Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesen unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe de Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 10 Abs. 7 des Landtagswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

  • Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden beim

Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V.

Frau Vorsitzende Christa Maria Rupp

Küstrinerstraße 6

66121 Saarbrücken

Telefon: 0681/81 81 81

Infotelefon: 0681/81 51 26

E-Mail: info@bsvsaar.org

Internet: www.bsvsaar.org

Heusweiler, 03.03.2022

Der Gemeindewahlleiter

Thomas Redelberger

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 14.03.2022, um 18:00 Uhr, findet Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Für eventuelle Besucher gelten die am Sitzungstag gültigen Corona-Regeln.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 24.01.2022 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 24.01.2022 (nicht öffentlicher Teil)
4Information Starkregenkartierung
5Bebauungsplan „Solarpark A8 Heusweiler“ in den Ortsteilen Eiweiler und Kutzhof – Beschluss über die Abwägung und Satzungsbeschluss
6Neuvergabe des Linienbündels E (172/175) unter Berücksichtigung der Vorgaben  der Richtlinie 2009/33/EG – Clean Vehicle Direktive (CVD) – Ergänzung zur Vorlage BV/0154/21
7Neubau Nachmittagsbetreuung Grundschule Holz, Vergabe von Trockenbau- und Innenputzarbeiten
8Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 3. März 2022

Thomas Redelberger

Bürgermeister