Auftaktveranstaltung Starkregenvorsorge

Unwetterwarnungen, Starkregenereignisse sind auch in Heusweiler keine Ausnahme mehr. Starkregenereignisse, mit ihren Überschwemmungen und Sturzfluten stellen Gefahren dar, die im Gegensatz zu Hochwasserereignissen nicht von der Nähe zu Fließgewässern abhängig sind. Diese können sehr plötzlich und an vielen Stellen auftreten. Mögliche Folgen reichen von Schäden an Gebäuden, landwirtschaftlichen Flächen und Verkehrswegen bis zu akuten Gefahren für Leib und Leben.

Daher lädt die Gemeinde Heusweiler im Namen von Bürgermeister Thomas Redelberger alle Bürgerinnen und Bürger zur Auftaktveranstaltung des Starkregenvorsorgekonzeptes

am Dienstag, 27.02.2024 ab 18:00 Uhr in die Kulturhalle Heusweiler ein.

Zum einen möchte die Gemeinde mit der Veranstaltung eine Einführung in das Thema Starkregenvorsorge geben, darüber hinaus soll jedoch auch der Austausch zwischen der Gemeinde, den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem beauftragten Ingenieurbüro eepi GmbH angeregt werden.

Neben dem entstehenden Starkregenvorsorgekonzept kann jedoch jeder Einzelne einen Beitrag zum Starkregenschutz leisten. Daher ist die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger für die Gemeinde sehr wichtig. Die Gemeinde freut sich daher über eine rege und aktive Teilnahme an der Auftaktveranstaltung.

Erste Müllsammelaktion des neuen Cleanup-Netzwerks in Heusweiler


In Heusweiler soll ein lokales Netzwerk an engagierten Menschen entstehen, die Heusweiler vom Müll befreien und auf eine intakte und sichere Umwelt in Heusweiler achten. Jeder Bürger ist herzlich eingeladen, sich an der ersten Cleanup-Aktion in Heusweiler zu beteiligen.
Treffpunkt ist am Samstag, dem 19. Juni ab 17:00 Uhr auf dem Markt in Heusweiler. Wer Handschuhe bzw. Müllgreifer hat, soll diese verwenden. Ansonsten können einige Müllgreifer für den Tag ausgeliehen werden. An der Aktion werden sich auch Umweltschützer aus anderen Netzwerken von Cleanup Saarland beteiligen, die gerne Tipps geben.
Das was alle angeht, können auch nur alle lösen.
Weitere Infos auch unter: www.cleanup.saarland

Artikelserie „Überschwemmungsgebiete: Vom Hochwasser zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet“ vor der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete

Artikel 2/2: Hochwasser – Festsetzen der Überschwemmungsgebiete und schützen

Aufgabe: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete

Im letzten Artikel haben Sie erfahren, dass die von Hochwasser überschwemmten Flächen in Hochwassergefahrenkarten dargestellt sind und von jedermann jederzeit im Geoportal des Saarlandes abgerufen werden können. Dies sind wichtige Informationen zur Feststellung Ihrer möglichen Hochwasserbetroffenheit und für Ihre Eigenvorsorge. Aber auch der Staat ist nicht untätig. Neben der Information über mögliche Gefahren und Risiken hat er den Ländern im Wasserhaushaltsgesetz die Pflicht übertragen, Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Die Überschwemmungsgebiete weisen die Bereiche aus, in denen aufgrund der potenziellen Hochwassergefahr besondere Anforderungen an Maßnahmen und Vorhaben gestellt werden müssen. Dies soll gewährleisten, das ohnehin bereits vorhandene Überschwemmungsrisiko in den Überschwemmungsgebieten nicht weiter zu vergrößern.

Wie werden die Überschwemmungsgebiete festgesetzt?

Auf der Basis der Hochwassergefahrenkarten setzen die Bundesländer daher Überschwemmungsgebiete amtlich fest. Im Saarland wird die Ausdehnung der Überschwemmungsgebiete aus den Gefahrenkarten für das Szenario HQ100 (ein Hochwasser, das statistisch einmal in 100 Jahren auftreten kann) in den Karten der Wasserbehörde dargestellt. Diese Karten werden anschließend in den jeweiligen Kommunen ausgelegt, d.h. Kommunen und Bürgern wird die Möglichkeit der Einsicht- und Stellungnahme gegeben. Nach der Auswertung der Stellungnahmen gelten mit der Bekanntmachung der Verbindlichkeit im Amtsblatt des Saarlandes die in den Karten der Wasserbehörde dargestellten Gebiete als festgesetzte Überschwemmungsgebiete.


Exemplarisch: Überschwemmungsgebietskarte der Oster

Wer wird geschützt?

Durch die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete werden Gebiete, die nach hydraulischen Berechnungen bereits durch ein Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100) bedroht sind, rechtlich geschützt.

Für diese Gebiete gelten mit ihrer Festsetzung besondere Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, die Einschränkungen für die Möglichkeiten der Bauleitplanung, die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen und weitere Maßnahmen enthalten. Diese Vorgaben verfolgen das Ziel, die möglichen Betroffenen vor Ort aber auch die Ober- oder Unterlieger vor einer weiteren Erhöhung des Hochwasserrisikos zu schützen.

Vorgaben wie eine hochwasserangepasste Bauweise und das Verbot einer nachteiligen Veränderung des Wasserstandes durch die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen schützen daher sowohl den Bauherren vor zukünftigen Schäden, als auch Dritte vor Nachteilen durch diese Maßnahmen.

Die gesetzlich geregelten Beschränkungen sind aus den Lehren vergangener Hochwasserereignisse entstanden, die zeigten, dass uneingeschränkte Tätigkeit in überschwemmungsgefährdeten Gebieten hohe Schäden verursacht und Menschenleben aufs Spiel setzt.

Schadenspotenzial durch Bebauung in Überschwemmungsgebieten (Quelle: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz)

Was ist im Überschwemmungsgebiet verboten?

Aus Gründen der Hochwasserrückhaltefunktion der Auen, des Retentionsraumerhalts und vor allem der Minimierung des Schadenspotenzials ist grundsätzlich die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen (z. B. Neubebauung, Garten- und Gewächshäuser, nicht durchflutbare Garagen) im Überschwemmungsgebiet untersagt. Daneben beinhalten die sonstigen Schutzvorschriften auch Nutzungseinschränkungen, z. B. das Verbot der Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können. Beispielsweise dürfen im Überschwemmungsgebiet keine Stroh- oder Heuballen gelagert werden, da diese im Hochwasserfall weggeschwemmt werden können und möglicherweise an Brücken oder Durchlässen hängen bleiben. Durch diese Abflussbehinderung kann der Wasserstand oberhalb ansteigen.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sind Befreiungen möglich.

Unsachgemäße Lagerung in Überflutungsbereichen (Quelle: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz)

Was ist im Überschwemmungsgebiet erlaubt?

Tatsächlich ändert sich im alltäglichen Leben der Anwohnerinnen und Anwohner durch die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes in der Regel wenig. So sind viele Tätigkeiten bzw. Vorhaben weiterhin erlaubt und benötigen weder eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung, noch müssen sie der Wasserbehörde angezeigt werden, wie z.B.:

  • Außenleuchten oder Briefkästen mit Standfuß
  • Bänke oder gemauerte Sitzecken in Gärten
  • Baugerüste
  • Bienenfreistände oder Vogelhäuser
  • Einzelne Schaukeln oder ähnliche Spielanlagen für Kinder
  • Gartenkamine
  • Sandkästen
  • Wäschetrockenvorrichtungen
  • Aufstockung oder Sanierung des Gebäudes ohne Veränderung der Grundfläche
  • Veränderungen der Raumaufteilung innerhalb eines Gebäudes
  • Gestaltung des privaten Gartens durch Blumen- oder Gemüsebeete sowie das Pflanzen einzelner Bäume oder Sträucher
  • Umgraben des Gartens

Wo finde ich mehr Informationen über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten?

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat eine Broschüre „Überschwemmungsgebiete – Ermittlung, Festsetzung und Folgen für Gewässeranlieger“ erarbeitet, die seit Januar 2018 unter https://www.saarland.de/232258.htm für alle Interessierten herunterladbar ist. Hier gibt es mehr Informationen bezüglich den Zielen der Festsetzung, der Ermittlung und dem Festsetzungsverfahren von Überschwemmungsgebieten sowie den Schutzvorschriften. Außerdem werden weitere Beispiele für erlaubte und nicht erlaubte Maßnahmen und bauliche Anlagen in Überschwemmungsgebieten gegeben. Diese Broschüre wird den Betroffenen vor Offenlegung der Karten der Wasserbehörde über die Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

Festsetzung von Überschwemmungsgebieten in der Gemeinde Heusweiler

Zug um Zug werden im gesamten Saarland per Rechtsverordnung Überschwemmungsgebiete entlang der Bäche und Flüsse festgesetzt. Derzeit wird in einem Block 3 die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten vorbereitet, die u.a. auch die Gemeinde Heusweiler betreffen. Deshalb möchten das zuständige Umwelt- und Verbraucherministerium sowie das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in einer vorgeschalteten Artikelserie über die Thematik informieren, die in den nächsten beiden Wochen an dieser Stelle veröffentlicht wird.

Artikelserie „Überschwemmungsgebiete: Vom Hochwasser zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet“ vor der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete

Artikel 1/2: Hochwasser: informieren und vorsorgen

Hochwasser – ein natürliches Ereignis

Ein Hochwasser ist ein natürliches Ereignis. Es gehört zum charakteristischen Abflussverhalten von Bächen und Flüssen und kann nicht verhindert werden. Hochwasser kann durch außergewöhnliche Niederschläge oder, bei uns seltener, durch schnelle Schneeschmelzen, ausgelöst werden. Gebiete in Gewässernähe sind daher von Natur aus durch Überflutungen bedroht und müssen mit dieser Gefahr zurechtkommen.

Überflutung der freien Landschaft (Quelle: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz)

Hochwasser – das Risiko ist größer geworden

Die zunehmende menschliche Nutzung und Siedlungsentwicklung in den Auen der Bäche und Flüsse hat das Schadenspotential in Gewässernähe vergrößert. Gleichzeitig gingen ehemals vorhandene Überschwemmungsflächen in Auebereichen verloren: Wasser, das sich früher in weite Aueflächen schadlos ausbreiten konnte, belastet nun bebaute Bereiche. Das Risiko für Menschenleben und Sachwerte ist gestiegen und die erwarteten Folgen des Klimawandels lassen annehmen, dass es weiter steigen wird.

Doch nicht nur der gewässernahe Bereich kann unter den Auswirkungen eines Hochwassers leiden.

Durch die starke Vernetzung der Infrastrukturen kann eine Überflutung auch Gebiete außerhalb der überschwemmten Flächen beeinträchtigen. So können zum Beispiel die Sperrung von Straßen, die Zerstörung von Versorgungsleitungen und die Unterbrechung der Stromversorgung dort Folgeschäden verursachen, wo gar keine Überschwemmung stattgefunden hat.

Schadenspotenzial durch Bebauung in den Überflutungsbereichen  (Quelle: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz)

Informieren: Wie hoch ist mein Hochwasserrisiko?

Ob und wie hoch Grundstücke, Häuser, öffentliche Einrichtungen und Industriestandorte von Hochwasser betroffen sind, können Sie aus den Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten ersehen. Diese Karten enthalten Informationen zur flächenmäßigen Ausdehnung des Hochwassers, über die zu erwartende Tiefe der Überflutung sowie betroffene Infrastrukturen. Sie sind Entscheidungshilfe bei Planungen und unverzichtbare Information, um Vorkehrungen für den Ernstfall zu treffen, Schäden zu verringern und Menschenleben zu retten.

Die Überschwemmungsflächen werden mit Hilfe von Modellen berechnet. Diese bilden auf aktueller wissenschaftlicher Grundlage die Natur so genau wie möglich nach.

Die saarländischen Hochwassergefahrenkarten enthalten zwei Szenarien: ein Ereignis mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100 = Hochwasserereignis, das statistisch mindestens einmal in 100 Jahren zu erwarten ist) und ein seltenes Extremereignis (HQextrem = Hochwasserereignis, das statistisch noch seltener zu erwarten ist, z.B. alle 200 oder 1000 Jahre).

Die Hochwassergefahren und Hochwasserrisikokarten werden im Geoportal des Saarlandes unter der Adresse: https://geoportal.saarland.de/article/Wasser/ bereitgestellt.

Exemplarisch: Hochwassergefahrenkarte mit Überflutungsausdehnung bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis in St. Wendel durch den Todbach (Blautöne) und die Blies (rot schraffiert).

Eine weitere, schnelle und unkomplizierte Möglichkeit abzuklären, ob sich ein Standort oder eine Adresse in einem Gebiet der Hochwassergefahrenkarten befindet  ist für das Saarland über die Schutzgebiete-App „NaSaarWas“ möglich. Der Download von „NaSaarWas“ ist im Google Play Store und im Apple App Store kostenlos erhältlich.

Schutzgebiete-App „NaSaarWas“

Woher bekomme ich Informationen über die aktuelle Hochwasserlage?

Wenn Sie im konkreten Hochwasserfall Informationen über die momentane Hochwassersituation benötigen, wie den aktuellen Wasserstand, die Warnlage, eine Vorhersage der Wasserstandsentwicklung, aktuelle meteorologische Daten oder einen Hochwasserlagebericht, so stellt Ihnen das Hochwassermeldezentrum des Saarlandes (HMZ Saarland) diese Informationen über die Internetseite des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bereit.

Vorsorgen: Eine gute Hochwasservorsorge vermindert Risiken und Schäden!

Auch Sie selbst können durch gezielte Vorsorge zur Schadensbegrenzung beitragen und Vorbereitungen für den Hochwasserfall treffen:

Tipps zur Vorsorge und weitere Informationen zum Thema „Hochwasser“ finden Sie auf den Internetseiten „Hochwasserschutz im Saarland“ des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie in der Hochwasserschutzfibel (Objektschutz und bauliche Vorsorge) des Bundesministeriums für Inneres, Bau und Heimat (BMI)

Erkenntnis ist der erste Schritt zum Handeln:

Wer sein Hochwasserrisiko kennt, kann etwas dagegen tun!