Hundekot auf Gehwegen, Straßen und öffentlichen Plätzen ist ein Ärgernis – nicht nur für die Gemeindeverwaltung. Betroffene Bürger beklagen zu Recht das verantwortungslose Handeln einzelner Hundehalter im Umgang mit ihren vierbeinigen Begleitern.
Aus aktuellem Anlass möchte die Gemeindeverwaltung alle Hundebesitzer daran erinnern, dass es nach der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Gemeinde Heusweiler vom 06. November 2017 ausdrücklich untersagt ist, öffentliche Straßen und Anlagen durch Hunde verunreinigen zu lassen. Dennoch entstandene Verunreinigungen sind unverzüglich von dem Halter oder Führer des Hundes zu beseitigen.
Hundeführer und –halter, die dieser Pflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,-€ geahndet werden kann.
Dasselbe gilt für Hunde, die unbeaufsichtigt oder ohne Leine geführt werden. In der Gemeinde Heusweiler gilt auf allen öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen innerhalb der bebauten Ortslage uneingeschränkt Leinenpflicht.
Auch hier kann das Zuwiderhandeln mit eine Geldbuße bis zu 5.000,-€ geahndet werden.
Im Interesse eines angenehmen Zusammenlebens bitten wir alle Hundehalter um die Beachtung und Einhaltung der Halterpflichten!
Heusweiler, den 01.09.2025
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Redelberger
Bürgermeister