Wahlbekanntmachung

1.      Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. deutschen Bundestag statt.

         Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.      Die Gemeinde ist in 23 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis 19. Januar 2025 zugesandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15 Uhr in der Großwaldhalle Eiweiler zusammen.

3.     Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

        Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

       Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

        Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

       Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

  1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.
  2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

        Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.    Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.    Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein        ausgestellt ist                                           

          a)   durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

          b)   durch Briefwahl

          teilnehmen.

        Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.     Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

       Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).

        Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigen eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

7.     Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden beim

Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V

Frau Vorsitzende Silvia Hame

Küstrinerstaße. 6

66121 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 81 81 81

Email: info@bsvsaar.org

Internet: www.bsvsaar.org“

Heusweiler, den 28. Januar 2025

Die Gemeindebehörde Heusweiler                                                                                                    Thomas Redelberger

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Blumen, Grabkerzen und sonstige Grabschmuckartikel rund um die Urnenwände und den Rasengräbern mit Liegeplatte bzw. schrägstehender Schrifttafel auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler

Es wird erneut festgestellt, dass sowohl unter als auch bereits auf den Urnenwänden, an den Namenstafeln sowie in den Zwischenräumen der einzelnen Urnenkammern vermehrt Grabschmuck jeglicher Art angebracht oder abgestellt wird.

Die Friedhofsanlagen sollen als gepflegte und ansprechende öffentliche Einrichtung den Angehörigen von Verstorbenen, aber auch allen anderen Bürgern und Besuchern, als Ort der Ruhe und Besinnung zur Verfügung stehen.

Bei der Wahl der Bestattung in der Urnenwand wurde sich von den Betroffenen bewusst gegen jegliche Art der Grabpflege entschieden. Lediglich bei der Beisetzung ist der jeweilige „Letzte Gruß“ gestattet.

Ich bitte deshalb die Nutzungsberechtigten der einzelnen Urnenkammern, jedweden Schmuck bis zum 07. Februar 2025 zu entfernen. Nach diesem Termin, werden verbliebene Blumen und sonstige Gegenstände vom Friedhofspersonal entsorgt.

Zur Erreichung einer optischen Einheit der Friedhöfe und entsprechend § 16 Abs. 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler wird 2 Wochen nach der Beisetzung in der Urnenwand vom Friedhofspersonal der verbliebene Blumenschmuck entfernt. Das Aufstellen von Grabkerzen und sonstigen Grabschmuckartikeln (Engel, Herzen, Steinbücher, Kreuze usw.) ist nicht gestattet.

Ich appelliere an alle Verfügungs- und Nutzungsberechtigten der Urnenkammern auf allen Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler, die maßgeblichen Bestimmungen künftig zu beachten.

Bezüglich der Rasengräber mit Liegetafeln bzw. schrägstehender Schrifttafel weise ich nochmals darauf hin, dass das Aufstellen von Grabschmuck, Pflanzschalen und Grableuchten jeweils nur in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. April zulässig ist. Das Grabbeet (Fläche ohne Grabmal) selbst, ist allerdings auf Dauer vollständig freizuhalten.

Heusweiler, 27. Januar 2025

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Wo bleiben die Steuerbescheide für das Jahr 2025?

Liebe Steuerzahlerin, lieber Steuerzahler der Gemeinde Heusweiler,

der Versand der Bescheide über die Festsetzung der Grundsteuer und ggf. Hundesteuer für das Jahr 2025 wird leider noch ein wenig auf sich warten lassen.

Erst mit Erhalt der neuen Bescheide – mit denen frühestens im März 2025 zu rechnen sein wird – entsteht für Sie die Verpflichtung zur Zahlung der darin festgesetzten Beträge, d.h. bis dahin müssen Sie nichts weiter veranlassen.

Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank angelegt haben, können Sie diesen gerne unverändert weiterlaufen lassen. Die Gemeindekasse wird die erhaltenen Beträge dann auf Ihrem Bürgerkonto „parken“ und mit der ersten Fälligkeit verrechnen.

Erteilte SEPA-Lastschriftmandate können von der Gemeindekasse ohne Bescheid allerdings nicht wie gewohnt zum 15. Februar ausgeführt werden. Die Belastung Ihres Bankkontos wird in diesen Fällen erst nach Versand der Bescheide mit dem darin festgesetzten Betrag zum 1. Fälligkeitstermin erfolgen.

Heusweiler, im Januar 2025

Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Eiweiler

Am Mittwoch, dem 29.01.2025, um 18:00 Uhr, findet im ehem. Schulungsraum der FFW in der Großwaldhalle Eiweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 09.10.2024 (öffentlicher Teil)
  2  Einrichtung und Nutzung des neuen Vereinsarchives
  3  Ermächtigung des Ortsvorstehers
  4  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  5  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 09.10.2024 (nichtöffentlicher Teil)
  6  Nicht bearbeitete Anträge aus den Jahren 2023/2024
  7  Grundstücksangelegenheiten
  7.1  Verpachtung von 2 gemeindeeigenen Teilflächen im „Großwald“ in Eiweiler als persönlichen Beitrag für die Belange der Natur
  8  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 20. Januar 2025

Der Ortsvorsteher

WACHALL

Sitzung des Gemeinderates

Am Montag, dem 27.01.2025, um 18:30 Uhr, findet in der Kulturhalle in Heusweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
2Besetzung der Ausschüsse
3Benennung der Mitglieder für die Unterzeichnung der Niederschriften sowie deren Vertreter gemäß § 17 Nr. 5 der Geschäftsordnung i. V. mit § 47 Abs. 4 KSVG
4Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2024 (öffentlicher Teil)
5Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2024
6Satzungen
6.1Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ Satzungsbeschluss
7Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens innerorts an der L 141 im Ortsteil Heusweiler
8Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

9Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2024 (nichtöffentlicher Teil)
10Vergabe von Lieferungen und Leistungen
10.1Erweiterung Bauhof Heusweiler – Auftragserhöhung Neubau Entwässerungs-anlagen
10.2Auftragsvergabe: Beleuchtung Radweg zwischen Kutzhof und Berschweiler
11Personalangelegenheiten
12Mitteilungen und Verschiedenes

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 20. Januar 2025

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 20.01.2025, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsaus-schusses vom 09.12.2024 (öffentlicher Teil)  
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsaus-schusses vom 09.12.2024 (nicht öffentlicher Teil)  
4Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens innerorts an der L 141 im Ortsteil Heusweiler  
5Satzungen  
5.1Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ Satzungsbeschluss  
6Vergaben von Lieferungen und Leistungen  
6.1Auftragsvergabe: Beleuchtung Radweg zwischen Kutzhof und Berschweiler  
6.2Erweiterung Bauhof Heusweiler – Auftragserhöhung Neubau Entwässerungsanlagen  
7Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 13. Januar 2025

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Wahlschied

Am Freitag, dem 10.01.2025, um 18:00 Uhr, findet im Gastraum der Sport- und Kulturhalle Wahlschied eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Wahlschied statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Anmeldungen zum Doppelhaushalt 2025/2026
  2  Planung und Terminfestlegung Neujahrsempfang
  3  Ermächtigung Ortsvorsteher – Verfügung über Ortsratsbudget
  4  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  5  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 6. Januar 2025

Der Ortsvorsteher

ZIMMER

Sitzung des Ortsrates Heusweiler

Am Montag, dem 13.01.2025, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Heusweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 08.10.2024 (öffentlicher Teil)
  2  Satzungen
  2.1  Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ Satzungsbeschluss
  3  Neubau der Brücke auf dem Wanderweg über den Rödelbach – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion
  4  Sanierung des Sieben-Dörfer-Wanderweges – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Heusweiler
  5  Sicherheit und Ordnung für Schüler an den Saarbahnhaltepunkten gewährleisten – Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Heusweiler
  6  Hol-, Bring- und Parksituation am Parkplatz der Schillerschule neben der Sporthalle in Hinblick auf Nutzungskreis und Nutzungsart überdenken und optimieren – Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Heusweiler
  7  Ortsratsbudget
  8  Ermächtigung des Ortsvorstehers
  9  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  10  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 08.10.2024 (nichtöffentlicher Teil)
  11  Vergabe Spielgeräte Spielplatz „Am Schwimmbad“
  12  Verpachtung gemeindeeig. Flächen im Rahmen eines Grundstücksnutzungsvertrages zur Errichtung u. des Betriebes des „Agri-Solarparks Obersalbach-Kurhof-Hirtel“ u. Vertrag zur Verlegung von Anschlussleitungen u. der Errichtung einer Übergabestation
  13  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 6. Januar 2025

Der Ortsvorsteher

SCHWINDLING

Sitzung Ortsrat Obersalbach-Kurhof

Am Mittwoch, dem 08.01.2025, um 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 30.10.2024 (öffentlicher Teil)
  2  Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ Satzungsbeschluss
  3  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  4  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 30.10.2024 (nichtöffentlicher Teil)
  5  Verpachtung gemeindeeig. Flächen im Rahmen eines Grundstücks-nutzungsvertrages zur Errichtung u. des Betriebes des „Agri-Solarparks Obersalbach-Kurhof-Hirtel“ u. Vertrag zur Verlegung von Anschlussleitungen u. der Errichtung einer Übergabestation
  6  Mitteilungen und Verschiedenes

 

Heusweiler, 6. Januar 2025

Der Ortsvorsteher

NÄCKEL