Da die Fertigstellung der Erschließungsanlage für das ‚Wohngebiet am ehemaligen Schwimmbad‘ nun absehbar prognostiziert werden kann, können Bauanträge ab sofort eingereicht werden. Bei einer Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO ist der Bauantrag bei der Gemeinde in 2-facher Ausfertigung einzureichen, bei einer Bauantragsstellung im vereinfachten Verfahren nach § 64 LBO bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Regionalverband in 4-facher Ausfertigung.
Kategorie: Allgemein
Veröffentlichung von öffentlichen Bekanntmachungen auf www.heusweiler.de
Zur weiteren Digitalisierung unserer Gemeinde hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.11.2020 beschlossen, alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde zukünftig auf der Internetseite der Gemeinde unter www.heusweiler.de zu veröffentlichen. Soweit gesetzlich öffentliche Bekanntmachungen im Internet nicht ausreichen, erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen weiterhin über die Wochenpost. Die öffentlichen Bekanntmachungen durch Aushang entfallen.
Unabhängig hiervon wird die Gemeindeverwaltung jedoch für eine zeitlich noch unbestimmte Übergangszeit alle öffentlichen Bekanntmachungen deklaratorisch auch weiterhin zusätzlich in der Heusweiler Wochenpost veröffentlichen, um die Einführung der öffentlichen Bekanntmachungen über das Internet und insbesondere den Bedürfnissen von Menschen ohne Internetkenntnisse gerecht zu werden.
Die Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heusweiler wurde am 16. Dezember 2020 in der Heusweiler Wochenpost öffentlich bekannt gemacht. Sie ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Bekanntmachung der Straßenbenennung im Wohngebiet am ehemaligen Schwimmbad
Innerhalb des neuen Wohngebietes am ehemaligen Schwimmbad werden neue Straßen entstehen. Die Entscheidung über die Benennung dieser Straßen liegt gemäß § 73 Abs. 3 Nr. 9 Saarländisches Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) beim Ortsrat.
Der Ortsrat des Ortsteiles Heusweiler hat in seiner Sitzung am 10.06.2020 beschlossen, die Straßen wie folgt zu benennen:
Am Kalenberg
Charlotte-Holubars-Weg
Vor den Feldern
Ein entsprechender Lageplan ist beigefügt:
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der zurzeit geltenden Fassung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem die Allgemeinverfügung bekannt gegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Rechtsausschuss für den Regionalverband Saarbrücken, Europaallee 11, 66113 Saarbrücken, gewahrt (§ 70 Abs. 1 Satz 2 VwGO).
Heusweiler, 12.01.2021
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Neue Reisepässe
Beim Bürgerbüro der Gemeinde Heusweiler sind die neuen Reisepässe eingetroffen, welche bis zum 22.12.2020 beantragt wurden.
Die Reisepässe können nur vom Reisepassinhaber selbst oder von anderen Personen gegen Vorlage einer Vollmacht abgeholt werden.
Das alte Ausweisdokument ist bei der Abholung mitzubringen. Verlorengegangene oder nicht auffindbare Pässe müssen jedoch vom Passinhaber selbst als Verlust gemeldet werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Abholung einen Termin unter termine.heusweiler.de oder telefonisch unter 06806-911222.
Thomas Redelberger
Bürgermeister