Feststellung des Jahresabschlusses 2020

Entlastung des Bürgermeisters

Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 den geprüften Jahresabschluss 2020 festgestellt und dem Bürgermeister uneingeschränkte Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2020 sowie die Berichte über die Prüfung des Jahres-abschlusses werden vom 10. Januar 2022 bis 17. Januar 2022 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Aufruf von Grabstätten zur jährlichen Einebnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler

Die Gemeinde Heusweiler gibt gemäß § 23 der Friedhofssatzung vom 21. März 2019 in der zurzeit gültigen Fassung bekannt, dass in den Monaten Februar – April 2022 auf den Gemeindefriedhöfen in allen Ortsteilen der Gemeinde Heusweiler folgende Grabstätten beseitigt und eingeebnet werden:

Friedhof Eiweiler:

Reihengrabstätten:

1.Anton Josef Bernhard (Toni) Commer                        1996              

2. Maria Kunz                                                                      1996              

3. Adolf Anton Kurpierz                                                     1996              

4. Maria Prinz geb. Gier                                                    1996              

Tiefengrabstätten:

5. Maximilian Bednarek                                                    1982              

    Elisabeth Margarete Bednarek geb. Schneider        1996                            

6. Adolf Fetter                                                                     1995              

    Maria Fetter geb. Scheible                                           1996                              

7. Hedwig Meyer                                                                1991              

    Paul Meyer                                                                      1996                             

8. Jakob Zewe                                                                    1982              

    Maria Hildegard Zewe geb. Müller                             1996                            

Familiengrabstätten:

9. Elisabeth Klein geb. Bauer                                           1990              

    Otto Karl Klein                                                                1996                            

10. Aloysius Waltner                                                          1994              

      Irma Waltner geb. Schmidt                                        1996                            

Friedhof Heusweiler:

Reihengrabstätten:

1. Martha Baltes geb. Hassel                                           1996              

2. Heinrich Manfred Bickelmann                                     1996              

3. Ernst-Otto Kaulen                                                          1996              

    Paula Johanna Luise Therese Hein                            2006                            

4. Karl Heinz Klasen                                                          1996              

5. Herbert Adolf Krämer                                                    1996              

6. Otmar Krämer                                                                 1996              

7. Gisela Maria Mang geb. Jakob                                    1996              

8. Ernst Jakob Nalbach                                                    1996              

9. Irmgard Neu geb. Müller                                              1996              

10. Aloysius Raber                                                             1996              

11. Ingeborg Luise Schmidt geb. John                          1996              

12. Julius Adolf Schneider                                                1996              

13. Erika Schröder geb. Servatius                                   1996              

14. Helene Törk geb. Prießnitz                                        1996              

15. Barbara Ziegler geb. Schmitt                                    1996              

Rasenreihengräber mit schrägstehender Schrifttafel oder Liegeplatte

16. Anna Dörr                                                                      1996              

17. Walter Engel                                                                 1996              

18. Mathilde Fuhr geb. Weyland                                     1996              

19. Elisabeth Franuschik geb. Matysckowna                1996              

20. Wilhelm Nikolaus Heib                                               1996              

21. Johann Hoffmann                                                        1996              

22. Wolfgang John                                                             1996              

23. Johann Nikolaus Krämer                                            1996              

24. Richard Karl Maas                                                       1996              

25. Emilie Maurer geb. Klein                                            1996              

26. Anna Amalia Meyer geb. Brandenburger                1996              

27. Edith Agnes Neu geb. Maurer                                   1996              

28. Theodor Paul                                                                1996              

29. Wilhelm Puhl                                                                1996              

30. Anna Maria Rech geb. Trouvain                                1996              

31. Artur Ferdinand Rühl                                                   1996              

32. Wilhelm Schäfer                                                          1996              

33. Franz Josef Schorr                                                      1996              

34. Erika Schwarz geb. Büsch                                         1996              

35. Gisela Monika Stauter geb. Weich                           1996              

36. Edmund Josef Stegentritt                                          1996              

37. Anna Maria Theobald geb. Brendel                          1996              

38. Heinz Max Ernst Volkmann                                        1996              

39. Mathilde Welker geb. Müller                                      1996              

40. Elisabeth Wettmann geb. Meyer                               1996              

41. Maria Zepp geb. Hellbrück                                        1996              

Tiefengrabstätten:

42. Ulf Berg                                                                         1996              

      2. Stelle nicht belegt

43. Karl Grießer                                                                   1994              

      Martha Grießer geb. Schröder                                   1996                         

44. Hilde Groß geb. Schampel                                        1987              

      Friedrich Oskar Groß                                                  1996                            

45. entfällt                                                                             

46. Wasilij Kogun                                                               1996              

      2. Stelle nicht belegt

47. Hedwig Elsa Krieger geb. Streit                                1995              

      Hermann Krieger                                                         1996                            

48. Anna Maria Patz geb. Schneider                              1993              

      Kurt Otto Karl Patz                                                      1996                             

49. Erwin Saar                                                                     1996              

      2. Stelle nicht belegt

50. Frieda Schmitt geb. Vormeister                                1989              

      Peter Schmitt                                                               1996                            

51. Josef Schwinn                                                              1983              

      Maria Jungmann geb. Gleßner                                  1996                         

52. Peter Josef Tinnes                                                       1984              

      Alma Tinnes geb. Bühler                                            1996                            

53. Helmut Wahlmann                                                      1996              

      2. Stelle nicht belegt

54. Lilli Bertha Wernet geb. Schneider                           1994              

      Adalbert Johann Wernet                                            1996                            

Familiengrabstätten:

55. Maria Albert geb. Wirbel                                             1983              

      Jakob Peter Albert                                                       1996                           

56. Margerita Luise Renate Altzschner geb. Baumann 1996    

     2. Stelle nicht belegt

57. Mathias Berg                                                                1991              

      Maria Berg geb. Gerner                                              1996              

58. Nikolaus Breit                                                               1980              

      Maria Katharina Breit geb. Ewen                              1996    

59. Robert Leidinger                                                          1982              

      Herta Leidinger geb. Leinenbach                             1996              

60. Hugo Mayer                                                                  1980              

      Amalie Mayer geb. Hess                                            1996                            

Urnenfamiliengrabstätten:

61. Ilse Luise Klein geb. Fuhrman                                   1994              

      Karl Klein                                                                       1996                         

      3. und 4. Stelle nicht belegt

62. Heinrich Hugo Skorazki                                              1985              

      Hildegard Erna Margarethe Skorazki geb. Ruppelt 1996           

      3. und 4. Stelle nicht belegt

Friedhof Holz:

Kindergrabstätten:

1. Lisa Maria Wendel                                                         1990

2. Rudolf Vetkalov                                                              2001              

Reihengrabstätten:

3. Gabriela Brück geb. Wohlfahrt                                    1996              

4. Helene Eickhoff geb. Zimmer                                      1996              

5. Frieda Anna Luise Klein geb. Walter                          1996   

6. Katharina Petzgen geb. Pütter                                     1996              

Rasenreihengräber mit schrägstehender Schrifttafel bzw. Liegeplatte

7. Leo August Brachmann                                                1996              

8. Heinz Enderlein                                                              1996              

9. Klara Enderlein geb. Obermann                                  1996              

10. Elfriede Hoffärber geb. Brück                                    1996              

11. Hedwig Kläs geb. Schneider                                     1996              

12. Reinholdine Josephine Kreis geb. Krauß                1996              

13. Gerhard Kreutzer                                                         1996              

14. Alice Lässig geb. Mang                                              1996              

15. Agatha Recktenwald geb. Bonner                            1996              

Tiefengrabstätten:

16. Max Reinhold Brögeler                                               1996              

      2. Stelle nicht belegt

17. Arthur Groß                                                                   1986              

      Hedwig Paula Groß geb. Münz                                 1996                            

18. Wilhelmine Hiber geb. Schmidt                                 1996              

      2. Stelle nicht belegt

19. Friedrich John                                                              1980              

      Sophie (Sofie) Elisabeth John geb. Steinfels          1996                           

20. Amalie Klein geb. Zaffalon                                         1980              

      Johann Klein                                                                1996                            

21. Rudi Klein                                                                     1989              

      Martha Klein geb. Regitz                                            1996                            

22. Wilhelm Meiser                                                            1996              

      2. Stelle nicht belegt

23. Olga Nackas geb. Schwarz                                       1994              

      Jakob Nackas                                                              1996                            

24. Herman Erich Roitzsch                                               1984              

      Hertha Berta Roitzsch geb. Breuer                          1996                            

25. Rudolf Unnold                                                              1991              

      Monika Unnold geb. Hubig                                        1996                            

26. Konrad Weirich                                                            1996              

      2. Stelle nicht belegt

Familiengrabstätten:

27. Erna Lang geb. Georg                                                 1984              

      Peter Lang                                                                    1996                            

28. Jakob Wendel                                                              1974              

      Mathilde Sophie Wendel                                            1990                             

      Elisabeth Katharina Strauß geb. Wendel                 1996                             

      4. Stelle nicht belegt

Friedhof Kutzhof:

Reihengrabstätten:

1. Klaus Aloysius Lesch                                                    1996              

    Irmgard Elisabeth Lesch geb. Horn                            1996                            

2. Gregor Meiser                                                                1996              

Rasenreihengräber mit schrägstehender Schrifttafel

3. Arnold Feld                                                                      1996              

4. Barbara Mathilde Feld geb. Hoffmann                      1996              

5. Josef Hoffmann                                                             1996              

6. Johann Josef König                                                       1996              

7. Regina Rothenbusch                                                     1996              

Tiefengrabstätten:

8. Josef Walter Meiser                                                      1996              

    2. Stelle nicht belegt

9. Josef Peter Friedrich Mohr                                           1996              

    2. Stelle nicht belegt

10. Werner Albert Paffrath                                                1996              

      2. Stelle nicht belegt

11. Peter Penth                                                                   1988              

      Elise Maria Penth geb. Kutsch                                  1996                            

12. Erwin Johann Theobald                                              1996              

      2. Stelle nicht belegt

Familiengrabstätten:

13. Mathias Alfons Nackas                                               1981              

      Katharina Nackas geb. Krämer                                 1996    

Friedhof Lummerschied:

Reihengrabstätten:

1. Oskar Alex Sander                                                         1996              

Familiengrabstätten:

2. Jakob Himmes                                                               1980              

    Susanna Maria Himmes geb. Lichter                         1995                            

3. Agnes Hoffmann geb. Nicklas                                     1981              

    Johann Richard                                                              1996

Friedhof Obersalbach:

Reihengrabstätten:

1. Maria Altmeyer                                                               1996              

2. Klara Inge Peter geb. Schütz                                       1996              

Friedhof Wahlschied:

Reihengrabstätten:

1. Maria Engel                                                                     1996              

2. Katharina Gothiers geb. Weyland                               1996              

3. Edith Hansen geb. Rüffler                                            1996              

4. Martha Schäfer geb. Mees                                           1996              

5. Roman Friedrich Schilke                                              1996              

6. Hedwig Wonn geb. Gerstner                                       1996              

7. Olga Wonn geb. Wonn                                                  1996              

Rasenreihengräber mit schrägstehender Schrifttafel

8. Rudi Krauß                                                                      1996              

9. Lydia Wahlster geb. Wohlfahrt                                    1996              

10. Amanda Wonn geb. Fiebranz                                    1996              

Tiefengrabstätten:

11. Margarete Kallenborn geb. Becker                          1982              

      Karl-Heinz Kallenborn                                                1996                            

12. Gottlieb Wagner                                                           1996              

      2. Stelle nicht belegt

13. Otto Wagner                                                                 1991              

      Frieda Auguste Christiane Wagner geb. Sucker    1996                            

Familiengrabstätten:

14. Josef Theobald                                                            1979              

      Elisabeth Theobald geb. Ziegler                               1996              

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten der aufgerufenen Grabstätten die Möglichkeit haben, je nach Lage der Grabstätte, diese auf Antrag weiter zu pflegen. Der Antrag ist schriftlich bei der Friedhofsverwaltung bis zum 15. Januar 2022 einzureichen und wird im Einzelfall anhand der Lage der Grabstätte überprüft.

Liegt kein Antrag vor, werden die Grabstätten eingeebnet.

In diesem Zusammenhang werden die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten der Grabstätten gebeten, soweit für eine weitere Verwendung vorgesehen, die Bepflanzung und sonstigen Grabschmuck bis zum 31. Januar 2022 von den Grabstätten zu entfernen.

Sollte eine weitere Nutzung von Grabmalanlagen (Steine, Abdeckplatten, Einfassungen u.a.) vorgesehen sein, weise ich darauf hin, dass der Abbau und Abtransport von Grabmalanlagen nur nach vorheriger Absprache mit der Friedhofsverwaltung zulässig ist.

Grabstätten, die bis zum 31.01.2022 nicht abgeräumt sind, werden vollständig durch die Gemeinde abgeräumt und eingeebnet. In diesem Falle gehen die auf den Grabstätten vorhandenen Grabmale, Pflanzen u.a. in das Eigentum der Gemeinde Heusweiler über (§ 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung).

Dieser Aufruf zur Einebnung von Grabstätten gilt nicht für den alten Friedhof in dem Ortsteil Eiweiler.

Auf diesem Friedhof werden Grabstätten nur auf besonderen Antrag der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten eingeebnet. Antragsformulare sind bei der Friedhofsverwaltung erhältlich.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau Kirsch (Tel. 06806/911-156).

Der Aufruf der einzuebnenden Grabstätten kann auch in dem Informationskasten des jeweiligen Friedhofes nachgelesen werden.

66265 Heusweiler, 19. November 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Blumen, Grabkerzen und sonstige Grabschmuckartikel auf den Urnenreihengräbern mit Bodendeckern auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler

Die Gemeinde Heusweiler unterhält auf diversen Friedhöfen besondere Urnengrabfelder, die im vorderen Bereich mit Bodendeckern bepflanzt wurden und die ausschließlich von der Gemeinde gepflegt und unterhalten werden.

In den vergangenen Wochen fiel jedoch auf, dass vermehrt Grabschmuck jeglicher Art auf diversen einzelnen Grabflächen mit Bodendeckern abgestellt wird.

Der Grabschmuck auf den Flächen der vorhandenen Bepflanzung behindert enorm das Wachstum der Bodendecker und verursachte teilweise, dass diese sogar eingehen und schließlich ersetzt werden müssen. Dies ist natürlich wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Außerdem müssen die neuen Pflanzen erst anwachsen und es dauert somit wiederum seine Zeit, bis die Fläche endlich erneut gänzlich mit den jeweiligen Bodendeckern bedeckt ist.

Zudem steht dieser zusätzliche Grabschmuck dem gewünschten Gesamtbild der Grabanlage entgegensteht.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf folgenden Wortlaut aus § 16 Abs. 2 Buchstabe f der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 24. Januar 2019:

„… Die Pflanzflächen der Urnenbodendeckergräber werden ausschließlich von der Friedhofsverwaltung angelegt, gepflegt und unterhalten. Allerdings ist es den Nutzungsberechtigten erlaubt, rechts und links des Grabmals jeweils eine Fläche von maximal 10 x 10 cm für eine Grableuchte bzw. eine Blumenvase zu nutzen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die vorhandene Bepflanzung nicht dauerhaft beschädigt wird.“

Die Friedhofsanlagen sollen als gepflegte und ansprechende öffentliche Einrichtung den Angehörigen von Verstorbenen, aber auch allen anderen Bürgern und Besuchern, als Ort der Ruhe und Besinnung zur Verfügung stehen.

Bei der Wahl der Beisetzung in den Urnengrabstätten mit Bodendeckern wurde sich von den Betroffenen bewusst gegen jegliche Art der Grabpflege, mit o. g. Ausnahme, entschieden.

Ich bitte deshalb die Nutzungsberechtigten der einzelnen Grabstätten mit Bodendeckern, jedweden Schmuck, der über die o. g. beiden Möglichkeiten neben dem jeweiligen Grabmal hinausgeht, bis zum 31. Dezember 2021 zu entfernen.

Nach diesem Termin, werden verbliebene Blumen und sonstige Gegenstände vom Friedhofspersonal entsorgt.

Ich appelliere an alle Verfügungs- und Nutzungsberechtigten der Urnenreihengräber mit Bodendeckern auf allen Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler, die maßgeblichen Bestimmungen künftig zu beachten.

Heusweiler, 30. November 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Nutzung des Abfallentsorgungssystems auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler

Auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler wurde bereits 2020 ein neues System zur Entsorgung der anfallenden Friedhofsabfälle eingeführt.

Hierbei handelt es sich zum einen um grüne Container für die pflanzlichen Abfallkomponenten, die der Kompostierung zugeführt werden sollen, und zum anderen um Restmülltonnen für den nicht-verrottbaren Anteil an Grabschmuck.

Zur Erleichterung des Transports von größeren Mengen stehen den Friedhofsbesuchern kleine, bequem zu händelnde Schubkarren zur Verfügung.

Leider musste festgestellt werden, dass noch immer mehrfach die alten Standorte der ehemaligen Müllcontainer weiterhin mit Abfällen verschmutzt werden oder sogar die Becken der Brunnenanlagen zur Müllentsorgung genutzt werden.

Ich bitte daher dringend, im Sinne der anderen Besucher, der Würde des Friedhofes und den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung Vorort, darauf zu verzichten, die bisherigen Standorte der Müllcontainer sowie die Friedhofsbrunnen schamlos als zusätzliche Müllplätze zu nutzen.

In diesem Zusammenhang wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die aufgestellten Gefäße ausschließlich dem direkt auf den Friedhöfen anfallenden Abfall dienen (Pflanzenreste, Grabschmuck, leere Kerzendosen). Ausdrücklich verboten ist die Entsorgung von privatem Hausmüll, Elektroschrott, Bauschutt sowie Grünschnitt aus eindeutig privatem Grünabfall in den Containern der Friedhöfe.

Hierzu wird mitgeteilt, dass die Entsorgung von privatem Hausmüll und Grünschnitt auf allen Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler gem. § 5 Abs. 3 Buchst. g der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 24. Januar 2019 ausdrücklich untersagt ist, und es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße bis zu 200,00 Euro geahndet wird (§ 33 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 der Friedhofssatzung).

Ich bitte daher die betroffenen Friedhofsbesucher, sich entsprechend zu verhalten und die Friedhofssatzung zum Wohle aller Besucher und der Würde des Ortes zu respektieren.

Heusweiler, den 30. November 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Verbot des Mitführens von Hunden auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler

In letzter Zeit häufen sich erneut die Beschwerden von Friedhofsbesuchern, dass auf den Friedhöfen der Gemeinde immer wieder Personen ihre Hunde mitführen würden, was mittlerweile zunehmend auch zu manch unerwünschten Hinterlassenschaften auf Grabstätten geführt hat.

Hierzu wird mitgeteilt, dass die Mitnahme von Tieren, ausgenommen Assistenzhunden, auf allen Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler, gem. § 5 Abs. 3 Buchst. j der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 24. Januar 2019, ausdrücklich untersagt ist, und es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße bis zu 200,00 Euro geahndet werden kann (§ 33 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 2 der Friedhofssatzung).

Ich bitte daher die betroffenen Friedhofsbesucher sich entsprechend zu verhalten und die Friedhofssatzung im Wohle aller Besucher und der Würde des Ortes zu respektieren.

Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass auf dem Friedhof in Heusweiler zu Zeiten, wenn die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung ihre alltägliche Arbeit beendet haben, ein freilaufender Hund unbeaufsichtigt sein Unwesen treibt, was bereits zu einigen ekelerregenden und absolut schändlichen Verschmutzungen diverser Grabstätten geführt hat.

Sollten Sie entsprechende Beobachtungen auf dem Gelände des Friedhofes Heusweiler machen, wird dringend darum gebeten, die Friedhofsverwaltung unter der Tel.-Nr.: 06806 911-156 darüber zu informieren. Vielen Dank.

Heusweiler, den 30. November 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Informationen zum Glasfaserausbau in allen Ausbaugebieten der Gemeinde Heusweiler:

Deutsche Glasfaser lädt zum Online-Bauinfoabend ein

Der Ausbau des Glasfasernetzes in den Ausbaugebieten Heusweiler (ohne Berschweiler, Numborn, Kutzhof, Lummerschied und Mangelhausen) und Heusweiler Ost beginnt in Kürze. Durchgeführt wird er von Deutsche Glasfaser. Das Team von Deutsche Glasfaser möchte die Bürgerinnen und Bürger über die nächsten Schritte persönlich informieren und lädt Sie zu einem Online-Bauinfoabend ein:

am 30. November 2021 um 19:00 Uhr

für die Bürgerinnen und Bürger aus Heusweiler und Heusweiler Ost

Kunden und Interessierte erfahren beim Bauinfoabend alles rund um den Glasfaserausbau in Heusweiler und Heusweiler Ost. Auch Fragen zum Hausanschluss sowie zur Installation der Endgeräte werden beantwortet. Außerdem können Sie sich über die nächsten Schritte im Bauprozess und die Baumaterialien sowie über das Internet-TV-Produkt informieren.

Sie können sowohl über Ihren Computer als auch über Ihr mobiles Endgerät teilnehmen:

1. Über PC/Laptop:

https://deutsche-glasfaser.zoom.us/j/98530731143

2. Über mobile Endgeräte (Smartphone/Tablet):

Im Vorfeld die „ZOOM Cloud Meetings“ App aus dem App Store bzw. Google Play Store herunterladen. Diese App ist kostenlos – Sie können sie auch im Anschluss an den Infoabend privat nutzen. Die Meeting-ID (Raumnummer) für Ihre Teilnahme lautet: 9853 0731 143

Um den virtuellen Raum zu betreten und damit am Infoabend teilnehmen zu können, geben Sie bitte Ihren Namen und eine E-Mail-Adresse an. Sie sind für andere Teilnehmer nicht sichtbar – Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!

Hinweis: Die Daten werden nur für Ihre Anmeldung verwendet und nicht von uns gespeichert oder (weiter) verarbeitet.

Alle weiteren Fragen zum Bau beantwortet Ihnen auch die kostenlose Deutsche Glasfaser Bau-Hotline unter 02861 890 60 940 montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr.

Neue Reisepässe

Beim Bürgerbüro der Gemeinde Heusweiler sind die neuen Reisepässe eingetroffen, welche bis zum 24.09.2021 beantragt wurden.

Die Reisepässe können nur vom Reisepassinhaber selbst oder von anderen Personen gegen Vorlage einer Vollmacht abgeholt werden.

Das alte Ausweisdokument ist bei der Abholung mitzubringen. Verlorengegangene oder nicht auffindbare Pässe müssen jedoch vom Passinhaber selbst als Verlust gemeldet werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Abholung einen Termin unter 06806-911222.

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Satzung über die Aufhebung der Satzung vom 13.05.1993 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Dorferneuerung Wahlschied

Aufgrund des § 12 Abs. 1 des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8/9. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) und § 162 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), hat der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler in seiner Sitzung vom 16.09.2021 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Gemeinde Heusweiler über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Dorferneuerung Wahlschied vom 13.05.1993 wird nach §§ 162 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB aufgehoben.

§ 2

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung des Sanierungsgebiets umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im anliegenden Lageplan im Maßstab 1:2300 durch eine Umgrenzungslinie dargestellten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung, dient jedoch nur zur Erläuterung des § 1 der Satzung.

§ 3

Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Heusweiler, den 22.09.2021

Thomas Redelberger           

Bürgermeister

Hinweise:

a. Gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Heusweiler über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Dorferneuerung Wahlschied vom 13.05.1993 wurde diese Sanierungsmaßnahme im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 a BauGB war ausgeschlossen. Insofern findet auch das Ausgleichsbetragsrecht nach Maßgabe der §§ 154, 155 BauGB keine Anwendung.

b. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfahrensmängel und Formvorschriften und der in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

c. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

d. Diese Aufhebungssatzung wird auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler (www.heusweiler.de) sowie in der Heusweiler Wochenpost veröffentlicht. Zusätzlich können die Satzung und die einschlägigen Vorschriften bei der Gemeinde Heusweiler, Fachgebiet Bauen & Umwelt, Zimmer 2.12, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist eine vorherige Terminvereinbarung unter 06806/911-105 erforderlich.

Neue Reisepässe

Beim Bürgerbüro der Gemeinde Heusweiler sind die neuen Reisepässe eingetroffen, welche bis zum 26.08.2021 beantragt wurden.

Die Reisepässe können nur vom Reisepassinhaber selbst oder von anderen Personen gegen Vorlage einer Vollmacht abgeholt werden.

Das alte Ausweisdokument ist bei der Abholung mitzubringen. Verlorengegangene oder nicht auffindbare Pässe müssen jedoch vom Passinhaber selbst als Verlust gemeldet werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Abholung einen Termin unter termine.heusweiler.de oder telefonisch unter 06806-911222.

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Wahlbekanntmachung

1.      Am 26. September 2021 findet die  Wahl zum 20. deutschen Bundestag statt.

        Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.      Die Gemeinde ist in 23 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 16. August 2021 bis     22. August 2021 zugesandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 13 Uhr in der Großwaldhalle Eiweiler zusammen.

3.     Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

        Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

       Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

        Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

       Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

  1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.
  2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

        Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.    Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.    Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein        ausgestellt ist                                          

          a)   durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

          b)   durch Briefwahl

          teilnehmen.

        Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.     Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

       Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).

        Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigen eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

7.     Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden beim

Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V

Frau Vorsitzende Christa Maria Rupp

Küstrinerstr. 6

66121 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 81 81 81

Email: info@bsvsaar.org

Internet: www.bsvsaar.org“

Heusweiler, den 06. September 2021

Die Gemeindebehörde Heusweiler                                                                                                    Thomas Redelberger

Bürgermeister

Deutsche Glasfaser baut in der Gemeinde Heusweiler aus

Die Deutsche Glasfaser hat im Zeitraum 09.04.2021 bis 16.08.2021 eine Nachfragebündelung für Glasfaseranschlüsse in der Gemeinde Heusweiler durchgeführt. Dabei wurde das Gemeindegebiet in zwei Ausbaugebiete aufgeteilt. Das Ausbaugebiet 1 bestand aus den Ortsteilen Eiweiler, Heusweiler, Kutzhof, Niedersalbach und Obersalbach-Kurhof. Das Ausbaugebiet 2 (Heusweiler Ost) bestand aus Holz und Wahlschied.

Nach Abschluss der Nachfragebündelung hat das Unternehmen nun mitgeteilt, dass in beiden Ausbaugebieten ein Netzausbau mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus (FTTH) durchgeführt wird. Im Ausbaugebiet 1 gibt es eine Einschränkung: Aufgrund des bereits bestehenden Glasfaser-Ausbaus durch VSE/energis hat sich Deutsche Glasfaser entschieden, Berschweiler, Numborn, Kutzhof, Lummerschied und Mangelhausen nicht auszubauen.

Die flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus ist ein wichtiger Schritt für die Gemeinde Heusweiler. Ich freue mich, dass sich das Unternehmen für den Ausbau entschieden hat.

Wer sich aktuell noch für einen Glasfaseranschluss interessiert, sollte sich zeitnah mit dem Unternehmen in Verbindung setzen. Die Mitarbeiter der Deutschen Glasfaser sind noch einige Tage in den Ortsteilen aktiv, die Servicepunkte sind allerdings geschlossen. Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, werden in den kommenden Wochen von Deutsche Glasfaser kontaktiert, um Details zu den jeweiligen Anschlüssen zu klären.

Als nächstes beginnt die Planungsphase der Tiefbauarbeiten. Informationen über anstehende Aktivitäten und Baumaßnahmen werden regelmäßig auf der Internetseite der Gemeinde und in der Heusweiler Wochenpost veröffentlicht. Zudem sind von Seiten der Deutschen Glasfaser Bauinformationsabende vor Ort geplant, bei denen sich die Anwohner über das Ausbauprojekt im Detail informieren können.

Ihre Fragen zum Ausbauprojekt beantwortet die Bau-Hotline der Deutschen Glasfaser unter 02861 890 60 940 montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr.

Thomas Redelberger

Bürgermeister

BEKANNTMACHUNG

der Gemeindebehörde Heusweiler über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag

am 26. September 2021

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Heusweiler wird in der Zeit vom 06. 09. – 10. 09. 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kernverwaltung (Montag bis Freitag 8:30 – 12:00 Uhr, Montag, Mittwoch, Donnerstag 13:30 – 15:30 Uhr und Dienstag 13:30 – 18:00 Uhr) im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 0.17 (barrierefreier Zugang durch Eingang über Rathausparkplatz möglich), für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

  1. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10.09.2021 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde, Rathaus Heusweiler, Saarbrücker Str. 35, Erdgeschoss, Zimmer 0.17 Einspruch einlegen.
  1. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

  1. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 298 St. Wendel durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
  1. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
  • ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    • ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
  • wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. September 2021) versäumt hat,
  • wenn sein Recht auf Wahlteilnahme erst nach Ablauf der Frist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
  • wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021 (2. Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachweisen. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung des Wahlscheines glaubhaft machen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

  • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,

versehenen roten Wahlbriefumschlag und

  • ein Merkblatt für die Briefwahl

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein rechtzeitig an die angegebene Stelle senden, so dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Heusweiler, den 19.08.2021

Die Gemeindebehörde Heusweiler

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Endspurt – Sichern Sie sich jetzt noch das reine Glasfasernetz

Am 16.08.2021 endet die Nachfragebündelung in Heusweiler. Nur wenn bis zu diesem Tag so viele Aufträge eingereicht werden, dass die benötigte Quote von 40% erreicht ist, kann das reine Glasfasernetz in Heusweiler gebaut werden.

Zum Endspurt bieten wir Ihnen die Chance auf einen kostenlosen Glasfaseranschluss* und beraten Sie an unseren Abgabetagen vom 16. bis 18. August 2021 an unserem Servicestand auf dem Holzer Platz in Holz von 17:00 bis 19:00 Uhr.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team von Deutsche Glasfaser

*Der Glasfaseranschluss ist bei Auftragserteilung während der Nachfragebündelung kostenlos, danach einmalig ab 750€. Die genauen Vertragsbedingungen finden Sie unter deutsche-glasfaser.de. An den Aktionen können alle Bewohnerinnen und Bewohner des Anschlussgebietes Heusweiler teilnehmen. Ein Angebot von Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH, Am Kuhm 31, 46325 Borken.