Öffentliche Bekanntmachung

Nutzung des Abfallentsorgungssystems auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler

Auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler wurde bereits im Jahr 2020 ein neues System zur Entsorgung der anfallenden Friedhofsabfälle eingeführt.

Hierbei handelt es sich zum einen um grüne Container für die pflanzlichen Abfallkomponenten, die der Kompostierung zugeführt werden sollen, und zum anderen um Restmülltonnen für den nicht-verrottbaren Anteil an Grabschmuck.

Leider musste festgestellt werden, dass in der letzten Zeit vermehrt Abfall ungetrennt in den Containern entsorgt wurde. Es wird daher gebeten, in den Containern lediglich die pflanzlichen Abfallkomponenten des anfallenden Friedhofsmülls zu beseitigen und für die restlichen Bestandteile die vorhandenen Restmülltonnen zu nutzen.

In diesem Zusammenhang wird zudem nochmals darauf hingewiesen, dass die aufgestellten Gefäße ausschließlich dem direkt auf den Friedhöfen anfallenden Abfall dienen (Pflanzenreste, Grabschmuck, leere Kerzendosen). Ausdrücklich verboten ist die Entsorgung von privatem Hausmüll, Elektroschrott, Bauschutt sowie Grünschnitt aus eindeutig privatem Grünabfall in den Containern der Friedhöfe.

Hierzu wird mitgeteilt, dass die Entsorgung von privatem Hausmüll und Grünschnitt auf allen Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler gem. § 5 Abs. 3 Buchst. g der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 ausdrücklich untersagt ist, und es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße bis zu 200,00 Euro geahndet wird (§ 33 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 der Friedhofssatzung).

Ich bitte daher die betroffenen Friedhofsbesucher, sich entsprechend zu verhalten und die Friedhofssatzung zum Wohle aller Besucher und der Würde des Ortes zu respektieren.

Heusweiler, den 02. April 2024

Thomas Redelberger

Bürgermeister