Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer in der Gemeinde Heusweiler für das Jahr 2021

Die Gemeinde Heusweiler gibt gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in der derzeit geltenden Fassung und §10 der 5. Änderungssatzung über die Erhebung der Hundesteuer in der derzeit geltenden Fassung bekannt, dass die Grundsteuer sowie die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt wird. Die Grundsteuer sowie die Hundesteuer 2021 wird mit den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2021 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01. Juli 2021 fällig. Werden Steuerbescheide für das Kalenderjahr 2021 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die sich am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren beteiligen, wird die Grundsteuer sowie die Hundesteuer zu den Fälligkeitsterminen abgebucht. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Heusweiler (Rathaus), Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler oder dem Rechtsausschuss für den Regionalverband Saarbrücken, Europaallee 11, 66111 Saarbrücken einzulegen. Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt oder gegen den Steuermessbetrag richten, sind nicht mit dem vorbezeichneten Rechtsbehelf geltend zu machen, sondern beim Finanzamt anzubringen, dass den Steuermessbescheid erlassen hat. Die Einlegung des Rechtsbehelfs hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die angeforderten Steuern und Beiträge müssen auch dann fristgerecht bezahlt werden, wenn Widerspruch erhoben wurde. Werden die angeforderten Beträge nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist gemäß § 240 der Abgabenordnung in der z. Zt. geltenden Fassung für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen auf 50,00 Euro nach unten abgerundeten Steuerbetrages zu zahlen.

Heusweiler, den 08. Januar 2021

Der Bürgermeister

Thomas Redelberger

Sitzung des Ortsrates Eiweiler

Am Donnerstag, dem 14.01.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 03.12.2020 (öffentlicher Teil)
  2  Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ im Ortsteil Eiweiler – Grundsatzbeschluss und frühzeitige Beteiligung
  3  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  4  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 03.12.2020 (nichtöffentlicher Teil)
  5  Mitteilungen und Verschiedenes

Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, müssen sich beim Sitzungsdienst unter 06806/911-146 oder 06806/911-145 vorab anmelden. Hierbei ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen entscheidend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.

Heusweiler, 7. Januar 2021

Der Ortsvorsteher

WACHALL

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Aus aktuellem Anlass ist der Zugang zum Rathaus ab dem 16. Dezember 2020 ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine für das Bürgerbüro können online unter https://termine.heusweiler.de gebucht, oder telefonisch über die Rufnummer 06806/911-222 vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche der Verwaltung wenden Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung an die Rufnummer 06806/911-0. Bitte prüfen Sie stets, ob Ihr Anliegen nicht auch schriftlich, telefonisch oder mittels E-Mail erledigt werden kann. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. Januar 2021.

Tipps zur Abfallabfuhr bei kritischen Wetterverhältnissen

Entsorgungsverband Saar:

Mit der kälteren Jahreszeit ist auch wieder mit kritischen Wettersituationen zu rechnen. Für die Fahrzeuge, die für die Abfall-Einsammlung eingesetzt werden, wird es dann nicht immer möglich sein, termingerecht zu jedem Wohnhaus „durchzukommen“. Der EVS bittet um Verständnis, falls es im Falle von Schnee und Glätte zu Beeinträchtigungen bei der Abfuhr der Restabfall- und Biotonnen kommen sollte.

Die vom EVS beauftragten Unternehmer werden bemüht sein, wenn irgend möglich, die regulären Abfuhrtermine einzuhalten. Gebiete, in denen die Abfallgefäße wegen Schnee oder Eisglätte nicht termingerecht entleert werden können, werden sobald als möglich nachgefahren. Die Abfallgefäße sollten jeweils bis zum Ende der Woche zur Abfuhr bereitgehalten werden.

Wichtig: Die Restabfall- und Biotonnen müssen generell auch bei Schnee und Eis so aufgestellt sein, dass sie für die Müllwerker gut zugänglich und problemlos zu bewegen sind.

Wenn eine Entleerung bis zum Ende der Woche nicht möglich war und die Tage bis zur nächsten Leerung überbrückt werden müssen, können beim Restabfall Abfallsäcke eine Hilfe sein, die bei den Kommunen erhältlich sind (die Entsorgung ist im Preis von sechs Euro enthalten). Die Säcke können am nächsten Leerungstermin neben den Restabfallgefäßen bereitgestellt werden.

Biogut kann zur Überbrückung in Kartons gesammelt und beim nächsten regulären Abfuhrtag neben das Abfallgefäß gestellt werden.

Wenn der Inhalt der Biotonnen wegen des hohen Feuchtigkeitsgehaltes im Winter einfriert, können die Behälter überhaupt nicht oder nur teilweise entleert werden. Festgefrorenes Biogut sollte daher nach Möglichkeit am Entleerungstag mit einem Stock von der Tonnenwand gelöst werden.

Hilfreich ist es, die Biotonne vor dem Befüllen mit einigen Lagen zerknülltem Zeitungspapier auszulegen und das Biogut in Zeitungspapier einzuwickeln. Wer seine Biotonne in einem geschützten Raum (Garage oder Keller) abstellt, kann meist ohnehin mit einer einwandfreien Entleerung rechnen.

Abfuhr von Weihnachtsbäumen

Die Gemeinde Heusweiler hat auch in diesem Jahr in den einzelnen Ortsteilen Sammelstellen eingerichtet, an denen die Weihnachtsbäume zur Abfuhr/Entsorgung durch den Baubetriebshof zwischengelagert werden können.

Die Bäume können bis zum 30. Januar 2021 an den Sammelstellen abgelegt werden, wobei jeglicher Christbaumschmuck vorher zu entfernen ist. Die Transporttüten (Blaue Müllsäcke oder ähnliches) bitte unbedingt wieder mitnehmen, denn es bedeutet einen ungeheuren Mehraufwand für den Baubetriebshof, den Plastikanteil vom organischen Material zu trennen.

In den einzelnen Ortsteilen sind folgende Sammelstellen vorgesehen:

Heusweiler                                         Parkplatz „Auf dem Wittum“ sowie Parkplatz „Friedrich-Schiller-Schule“

Berschweiler                           am Feuerwehrgerätehaus

Bietschied                              am Dorfbrunnen        

Holz                                        Parkfläche gegenüber Friedhof (bei Containern)

Eiweiler                                  Parkfläche Großwaldhalle

Hirtel                                      neben ehem. Feuerwehrgerätehaus

Kirschhof                               Unterer Hof, neben Depotcontainer

Kutzhof                                  Parkfläche Kirche, vor Kinderspielplatz sowie Parkplatz am Friedhof

Lummerschied                        am Containerstandort neben der Autobahnbrücke

Numborn                                am Kinderspielplatz Burgstraße

Wahlschied                             Containerstandort bei der Sport- und Kulturhalle

Niedersalbach                         Parkfläche Bürgerhaus

Obersalbach                            Parkfläche Ecke Dorfstraße/Zum Gatter

Heusweiler, den 04.01.2021

Der Bürgermeister

– Redelberger –

Infrarot-Geschwindigkeitsmessungen im Januar 2021

An folgenden Tagen führt die Gemeinde Heusweiler in allen Ortsteilen der Gemeinde
Geschwindigkeitsmessungen durch:

Freitag 01.01.2021
Montag 04.01.2021
Dienstag 05.01.2021

Mittwoch 13.01.2021
Donnerstag 14.01.2021
Freitag 15.01.2021
Montag 18.01.2021
Dienstag 19.01.2021

Mittwoch 27.01.2021
Donnerstag 28.01.2021
Freitag 29.01.2021


Außerhalb dieser festgesetzten Termine sind Kontrollen nicht ausgeschlossen.

Thomas Redelberger
Der Bürgermeister als
Ortspolizeibehörde

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 11.01.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 30.11.2020 (öffentlicher Teil)
2Beteiligungsbericht der Gemeinde Heusweiler für das Jahr 2019
3Kommunaler Gesamtabschluss 2019
4Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

5Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 30.11.2020 (nichtöffentlicher Teil)
6Doppelhaushalt 2021/2022 – Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025
7Personelle Verstärkung des Bauamtes – Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion
8Personalangelegenheiten
9Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 22. Dezember 2020

i.V.

(Schwindling)

1. Beigeordneter