Liebe Steuerzahler, bitte denken Sie daran, die am 15.11.2024 fällig gewesenen Steuern und Abgaben zu zahlen.
Heusweiler, den 13.11.2024
Gemeindekasse Heusweiler als Vollstreckungsbehörde
Liebe Steuerzahler, bitte denken Sie daran, die am 15.11.2024 fällig gewesenen Steuern und Abgaben zu zahlen.
Heusweiler, den 13.11.2024
Gemeindekasse Heusweiler als Vollstreckungsbehörde
Anlässlich einer in der Gemarkung Lummerschied Flur 3 beantragten Liegenschaftsvermessung findet für die Flurstücke Nr. 57/10 und 57/11
ein Grenztermin statt.
Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).
Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, den Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.
Der Grenztermin findet statt am:
Mittwoch, 27.11.2024 um 16:30 Uhr
Ort / Treffpunkt:
vor Haus Lummerschieder Straße 70
Wenn Beteiligte nicht am Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.
Saarlouis, den 07.11.2024
Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung.
Zentrale Außenstelle Saarlouis
Kaibelstraße 4-6; 66740Saarlouis
i. A. A. Müller
Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 die Satzung über die Bestellung einer/eines Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen und Senioren beschlossen. Die Gemeinde Heusweiler schreibt zur ehrenamtlichen Tätigkeit die Stelle einer/eines Beauftragte/r (alle Geschlechter) für Menschen mit Behinderungen und Senioren aus. Der/die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde Heusweiler zu beteiligen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen haben. Die/der Beauftragte soll Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen die erforderlichen Hilfen ermöglichen. Er/Sie soll das Engagement von Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen der Kommune und deren Fort- und Weiterentwicklung fördern. Der/die Beauftragte soll gezielt Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen und Senioren anbieten. Dazu soll er/sie einerseits telefonisch und persönlich im Rahmen von zuvor veröffentlichten Sprechzeiten im Rathaus erreichbar sein. Darüber hinaus soll das Gesprächs- und Beratungsangebot in allen Ortsteilen der Gemeinde angeboten werden. Aufgrund dessen wird Mobilität vorausgesetzt. Die/der Beauftragte wird für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates Heusweiler (bis voraussichtlich Juni 2029) bestellt. Die/der Beauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- Euro. Zusätzlich wird für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates, oder dessen Ausschüsse ein Sitzungsgeld gezahlt. Bei Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit senden Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 21. Oktober 2024 (Ausschlussfrist) an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler. Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen. Redelberger, Bürgermeister |
liebe Mitbürger,
der diesjährige Seniorentreff für den Ortsteil Niedersalbach findet am
im Bürgerhaus Niedersalbach
statt.
Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger, denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen freiwilligen Helfern recht herzlich für die Ausrichtung dieses Seniorentreffs bedanken.
Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.
Heusweiler,
Thomas Redelberger Bruno Lesch
Bürgermeister Ortsvorsteher
Gemäß § 65 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S.1119) wird bekanntgemacht, dass der Gemeinderat Heusweiler in seiner Sitzung am 11. Juli 2024 folgende ehrenamtliche Beigeordnete gewählt hat:
Petra Frevel
wohnhaft in 66265 Heusweiler
Schillerstraße 16
weiterer Beigeordneter
Stefan Schmidt
wohnhaft in 66265 Heusweiler
Paul-Theresia-Straße 13
weiterer Beigeordneter
Horst Saar
wohnhaft in 66265 Heusweiler
Josefstraße 17
Heusweiler, 14. August 2024
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Am Dienstag, dem 09.07.2024, um 18:30 Uhr, findet im ehem. Schulungsraum der FFW in der Großwaldhalle Eiweiler die konstituierende Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Öffentlicher Teil
1 | Verpflichtung der Ortsratsmitglieder nach § 33 Abs. 2 KSVG |
2 | Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin |
3 | Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers / der stellvertretenden Ortsvorsteherin |
4 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 29.05.2024 (öffentlicher Teil) |
5 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
6 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 29.05.2024 (nichtöffentlicher Teil) |
7 | Grundstücksangelegenheiten |
7.1 | Windkraftanlage Hellenhausen |
7.2 | Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Kirschhofer Straße, Eiweiler – Grundsatzbeschluss |
8 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
der diesjährige Senioren-Treff für den Ortsteil Eiweiler findet am
im Rahmen des Waldfestes 2023 des Musikvereins Eiweiler e. V.
im Wengenwald
statt.
Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Eiweiler, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass eine telefonische Anmeldung, unter einer der in der Einladung aufgeführten Rufnummern, erforderlich ist.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen freiwilligen Helfern recht herzlich für die Ausrichtung dieses Treffens bedanken.
Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.
Heusweiler, 5. Juli 2024
Bürgermeister Ortsvorsteher
Thomas Redelberger Richard Wachall
Am Montag, den 24. Juni tagte der Gemeinderat Heusweiler zum letzten Mal in dieser Form vor der konstituierenden Sitzung am Donnerstag, dem 11. Juli 2024.
Einige Mitglieder werden ganz ausscheiden und es werden neue Mitglieder aufgrund der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 in den Gemeinderat verpflichtet.
Bürgermeister Thomas Redelberger verabschiedete jedes Gemeinderatsmitglied mit persönlichen Worten und bedankte sich bei allen für das Engagement für die Gemeinde Heusweiler ganz herzlich.
Unter dem Motto „Wer bist du SaarMitte8 ? – Regionale Schönheit und Besonderheiten in unserer Heimat“ laden wir Sie 2024 zum ersten Mal dazu ein, uns die jüngste saarländische LEADER-Region aus Ihrer Perspektive zu zeigen. Seien Sie dabei und setzen Sie Ihre Umgebung in Szene. Gleichwohl ob Sie als Motiv eine Landschaft, Menschen, Gebäude, verborgene Orte oder Lieblingsplätze wählen – wir freuen uns auf Ihre kreativen Beiträge, die uns zeigen, was Sie mit der Region verbinden und was für Sie das Wahrzeichen der LEADER-Region SaarMitte8 ist.
Ab sofort können Sie bis zum 31.08.2024 Ihre Fotos per Mail an die Geschäftsstelle der LAG SaarMitte8 einreichen. Unter allen Einsendungen wählt eine Jury dreizehn eindrucksvolle Fotos aus. Diese Auswahl wird in einem regionalen Kalender 2025 veröffentlicht. Zusätzlich sind für die drei besten Fotos Geldpreise vorgesehen. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Veranstaltung statt, in der alle prämierten und ausgewählten Fotos in einer Ausstellung gezeigt werden.
Das Wichtigste im Überblick:
Teilnahmeberechtigte: Jugendliche und Erwachsene, die in der LEADER-Region wohnen, d.h. in den Kommunen Eppelborn, Illingen, Heusweiler, Lebach, Schmelz, Dillingen, Nalbach und Saarwellingen.
Einsendeschluss: 31.08.2024
Technische Daten: Auflösung der Bilder von min. 350dpi (2000×3000)
Hinweise: Jede Person, die im Rahmen des Wettbewerbes ein Bild (pro Teilnehmer max. 3 Bilder) einreicht, bestätigt alle Rechte an diesem zu besitzen.
Alle weiteren Informationen und notwenigen Formulare zum Fotowettbewerb finden Sie auf der Homepage der LAG.
LAG SaarMitte8 e.V
c/o Haus Eckert
Jabacher Str. 87
66822 Lebach
06881 5991051
info@saarmittehoch8.dewww.saarmittehoch8.de
Die Einsegnungshalle in Eiweiler muss aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden.
In KW 25 werden die Vorarbeiten für den Abriss der Einsegnungshalle in Eiweiler
soweit fortgeschritten sein, dass diese am Dienstag den 18.06.2024 abgebrochen werden kann.
Der WC-Container wird ca. KW 26/27 geliefert und angeschlossen. Wir bitten zu beachten,
dass es in diesem Zeitraum keine Möglichkeit zur Toilettennutzung geben wird.
Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 in Verbindung mit §§ 58 und 77 Kommunalwahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2019 wird das vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung vom 11. Juni 2024 festgestellte Ergebnis der Gemeinderats- und Ortswahlen in der Gemeinde Heusweiler hiermit öffentlich bekanntgegeben.
endgültiges Ergebnis der Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten: 14.812
abgegebene Stimmen: 10.348
gültige Stimmen: 10.170
ungültige Stimmen: 178
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
Wahlvorschlag 1 SPD 3.032 Stimmen = 29,81 %
Wahlvorschlag 2 CDU 3.269 Stimmen = 32,14 %
Wahlvorschlag 3 AfD 1.394 Stimmen = 13,71 %
Wahlvorschlag 4 Grüne 445 Stimmen = 4,38 %
Wahlvorschlag 5 FDP 1.168 Stimmen = 11,48 %
Wahlvorschlag 19 IG IDAL 862 Stimmen = 8,48 %
Die 33 Sitze des neugewählten Gemeinderats verteilen sich wie folgt:
Wahlvorschlag 1 SPD: 10 Sitze über die Gebietsliste
Wahlvorschlag 2 CDU: 11 Sitze über die Gebietsliste
Wahlvorschlag 3 AfD: 4 Sitze über die Gebietsliste
Wahlvorschlag 4 Grüne: 1 Sitz über die Gebietsliste
Wahlvorschlag 5 FDP: 4 Sitze über die Gebietsliste
Wahlvorschlag 19 IG IDAL: 3 Sitze über die Gebietsliste
Dem neugewählten Gemeinderat gehören folgende Mitglieder an:
SPD
Gebietsliste:
Schmidt, Stefan Paul-Theresia-Str. 13
Trappmann, Claudia, Hübelbergstr. 9
Zimmer, Reiner In der Neuwies 15
Tomaschko, Myriel Christa Maria Großwaldstr. 11 A
Barth, Tobias, Charlotte-Holubars-Weg 4
Margardt, Michael Am Heidstock 34
Mailänder, Herbert Holunderweg 23
Neuhardt, Jörg Jakobstr. 14
Simmet, Marvin Jörn Lothar Heusweilerstr. 103
Müller, Nico Völklinger Str. 45
CDU
Gebietsliste
Schwindling, Jörg Am Kleestück 9
Bernauer, Mark Holzer Str. 111
Kiel, Johannes Reisbachstr. 8
Bauer, Hartmut Am Steinhübel 20
Schulz, Jennifer Am Hirtenbrunnen 8
Haberer, Leopold Andreas Kurhofer Str. 9
Lesch, Bruno Saarlouiser Str. 97
Schwindling, Philipp Am Kleestück 9
Wachall, Richard Zum Wengenwald 37
Näckel, Kilian Schwarzenholzer Str. 38
Klein, Lisa-Marie Am Westfeld 24 A
AfD
Gebietsliste
Kaninke, Werner Saarlouiser Str. 111
Stabel, Waldemar Matthiasstr. 4
Bickelmann, Jenny Bietschieder Str. 17
Nikolay, Dirk Albertstr. 45
GRÜNE
Gebietsliste
Lafontaine Hans Gerhard Zum Schorren 9
FDP
Gebietsliste
Luksic, Oliver Am Steinhübel 2 A
Kopp, Pascal Friedhofstr. 26
Fox, Marco Rittershofer Str. 24
Frevel, Petra Schillerstr. 16
IG IDAL
Gebietsliste
Saar, Horst Josefstr. 17
Gammel, Eva Flurstr. 5
Mailänder, Nicolas Mehlenbachstr. 10
endgültiges Ergebnis der Ortsratswahlen am 09. Juni 2024 festgestellt:
Ortsrat Eiweiler
Zahl der Wahlberechtigten: 1.844
abgegebene Stimmen: 1.295
gültige Stimmen 1.217
ungültige Stimmen: 78
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
Wahlvorschlag 1 SPD 429 Stimmen = 35,25 %
Wahlvorschlag 2 CDU 788 Stimmen = 64,75 %
Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Eiweiler verteilen sich wie folgt:
Wahlvorschlag 1 SPD: 2 Sitze
Wahlvorschlag 2 CDU: 5 Sitze
Dem neugewählten Ortsrat Eiweiler gehören folgende Mitglieder an:
SPD
Brünet, Thomas Alte Reisbachstr. 16
Treese, Michaela Dübelsbrunnen 23
CDU
Wachall, Richard Zum Wengenwald 37
Müller, Uwe Kirschhofer Str. 11
Weber, Tatjana Am Weiher 14
Kiel, Johannes Reisbachstr. 8
Di Natali, Sandro Am Weiher 1
Ortsrat Heusweiler
Zahl der Wahlberechtigten: 5.442
abgegebene Stimmen: 3.557
gültige Stimmen 3.499
ungültige Stimmen: 58
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
Wahlvorschlag 1 SPD 1.159 Stimmen = 33,12 %
Wahlvorschlag 2 CDU 1.178 Stimmen = 33,67 %
Wahlvorschlag 3 AfD 487 Stimmen = 13,92 %
Wahlvorschlag 4 Grüne 131 Stimmen = 3,74 %
Wahlvorschlag 5 FDP 281 Stimmen = 8,03 %
Wahlvorschlag 19 NÖL 263 Stimmen = 7,52 %
Die 9 Sitze des neugewählten Ortsrates Heusweiler verteilen sich wie folgt:
Wahlvorschlag 1 SPD: 4 Sitze
Wahlvorschlag 2 CDU: 4 Sitze
Wahlvorschlag 3 AfD: 1 Sitz
Dem neugewählten Ortsrat Heusweiler gehören folgende Mitglieder an:
SPD
Schmidt, Stefan Paul-Theresia-Str. 13
Trauden, Katharina Nordstr. 10
Reimann, Klaus Berschweilerstr. 60
Barth, Manuel Charlotte-Holubars-Weg 2
CDU
Schwindling, Jörg Am Kleestück 9
Bernauer, Mark Holzer Str. 111
Arnold, Jasmin Brückenstr. 5
Hoffmann, Ben In der Langwies 5
AfD
Bickelmann, Jenny Bietschieder Str. 17
Ortsrat Holz
Zahl der Wahlberechtigten: 2.899
abgegebene Stimmen: 2.019
gültige Stimmen 1.926
ungültige Stimmen: 93
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
Wahlvorschlag 1 SPD 868 Stimmen = 45,07 %
Wahlvorschlag 2 CDU 560 Stimmen = 29,08 %
Wahlvorschlag 5 FDP 498 Stimmen = 25,86 %
Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Holz verteilen sich wie folgt:
Wahlvorschlag 1 SPD: 3 Sitze
Wahlvorschlag 2 CDU: 2 Sitze
Wahlvorschlag 3 FDP: 2 Sitze
Dem neugewählten Ortsrat Holz gehören folgende Mitglieder an:
SPD
Mund, Sascha Nelkenweg 5
Margardt, Michael Am Heidstock 34
Jacobs, Jonas Akazienweg 19
CDU
Schmidt, Manfred Wahlschieder Str. 18 A
Zöller, Thorsten Zu den Hütten 15
FDP
Luksic, Katharina Am Steinhübel, 2 A
Zimmermann, Tibor Buchenweg 2
Ortsrat Kutzhof
Zahl der Wahlberechtigten: 1.695
abgegebene Stimmen: 1.274
gültige Stimmen 1.245
ungültige Stimmen: 29
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
Wahlvorschlag 1 SPD 276 Stimmen = 22,17 %
Wahlvorschlag 2 CDU 376 Stimmen = 30,20 %
Wahlvorschlag 5 FDP 71 Stimmen = 5,70 %
Wahlvorschlag 19 IG IDAL 522 Stimmen = 41,93 %
Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Kutzhof verteilen sich wie folgt:
Wahlvorschlag 1 SPD: 2 Sitze
Wahlvorschlag 2 CDU: 2 Sitze
Wahlvorschlag 19 IG IDAL: 3 Sitze
Dem neugewählten Ortsrat Kutzhof gehören folgende Mitglieder an:
SPD
Trappmann, Claudia Hübelbergstr. 9
Peter, Helmut Wiesbacher Str. 3
CDU
Jakob, Michael Lummerschieder Str. 90
Woll, Peter Pastor-Kettel-Weg 4
IG IDAL
Saar, Horst Josefstr. 17
Gammel, Eva Flurstr. 5
Himbert, Jörg Lummerschieder Str. 5
Ortsrat Niedersalbach
Zahl der Wahlberechtigten: 1.325
abgegebene Stimmen: 971
gültige Stimmen 902
ungültige Stimmen: 69
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
Wahlvorschlag 1 SPD 348 Stimmen = 38,58 %
Wahlvorschlag 2 CDU 554 Stimmen = 61,42 %
Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Niedersalbach verteilen sich wie folgt:
Wahlvorschlag 1 SPD: 3 Sitze
Wahlvorschlag 2 CDU: 4 Sitze
Dem neugewählten Ortsrat Niedersalbach gehören folgende Mitglieder an:
SPD
Mailänder, Herbert Holunderweg 23
Hübsch, Jürgen Walpershofer Str. 20
Dewi, Carmen Narzissenstr. 2
CDU
Lesch, Bruno Saarlouiser Str. 97
Raber, Wolfgang Im Stockwald 9
Becker, Désirée Saarlouiser Str. 105
Andres, Stefanie Saarlouiser Str. 106
Ortsrat Obersalbach-Kurhof
Zahl der Wahlberechtigten: 477
abgegebene Stimmen: 364
gültige Stimmen 354
ungültige Stimmen: 10
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
Wahlvorschlag 1 SPD 48 Stimmen = 13,56 %
Wahlvorschlag 2 CDU 231 Stimmen = 65,25 %
Wahlvorschlag 19 NÖL 75 Stimmen = 21,19 %
Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Obersalbach-Kurhof verteilen sich wie folgt:
Wahlvorschlag 1 SPD: 1 Sitz
Wahlvorschlag 2 CDU: 5 Sitze
Wahlvorschlag 19 NÖL 1 Sitz
Dem neugewählten Ortsrat Obersalbach-Kurhof gehören folgende Mitglieder an:
SPD
Schneider-Schwinn, Ramona Kurhofer Str. 20
CDU
Näckel, Kilian Schwarzenholzer Str. 38
Monz, Michael Dorfstr. 24 A
Grünewald-Zimmer Hilgenbacher Höhe 10 A
Haberer, Leopold Andreas Kurhofer Str. 9
Elberskirchen, Tino Schwarzenholzer Str. 40
NÖL
Flöhl, Rüdiger Zum Weiherwald 14
Ortsrat Wahlschied
Zahl der Wahlberechtigten: 1.130
abgegebene Stimmen: 861
gültige Stimmen 811
ungültige Stimmen: 50
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
Wahlvorschlag 1 SPD 474 Stimmen = 58,45 %
Wahlvorschlag 2 CDU/FDP 337 Stimmen = 41,55 %
Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Wahlschied verteilen sich wie folgt:
Wahlvorschlag 1 SPD: 4 Sitze
Wahlvorschlag 2 CDU/FDP: 3 Sitze
Dem neugewählten Ortsrat Wahlschied gehören folgende Mitglieder an:
SPD
Zimmer, Reiner In der Neuwies 15
Pörtner, Catherine Vorstadtstr. 11
Britz, Tim Römerstr. 6
Fahrenkamp, Jennifer Im Rödchen 1
CDU/FDP
Burg, Pascal Grünstr. 4
Gemenig, Sandra Zum Schorren 3
Kopp, Pascal Friedhofstr. 26
Heusweiler, 13. Juni 2024
Der Gemeindewahlleiter
Thomas Redelberger
Auf Grund der Unwetterschäden vom 17. Mai ist der 7-Dörfer-Weg im gesamten Bereich „Hahnheck“ bis auf Weiteres gesperrt. Die Verkehrssicherheit ist für die Wanderinnen und Wanderer entlang der Wahlbachschlucht nicht gewährleistet. Ich bitte um Beachtung.
Redelberger, Bürgermeister
1. Am 09. Juni 2024
finden die Wahlen a) zum Europäischen Parlament
b) zum Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler
zu den Ortsräten in den Ortsteilen Eiweiler, Heusweiler,
Kutzhof, Holz, Niedersalbach, Obersalbach und Wahlschied
zur Regionalversammlung des Regionalverbandes
zur/zum Regionalverbandsdirektorin/Regionalverbandsdirektor
und am 23. Juni 2024 eine eventuell notwendige Stichwahl, bei der
Wahl zur/zum Regionalverbandsdirektorin/Regional-
verbandsdirektor
statt.
Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in 23 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29.04.2024 bis 03.05.2024 über-
sandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte
zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15 Uhr in der Großwaldhalle Eiweiler zusammen.
3. Jede oder jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung wird für eine etwa notwendig werdende Stichwahl zurückgegeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin oder jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums für die Wahl, zu der sie oder er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt, und zwar
1. für die EUROPAWAHL
einen weißen Stimmzettel,
2. für die GEMEINDERATSWAHL
einen gelben Stimmzettel,
3. für die ORTSRATSWAHL
einen orangefarbenen Stimmzettel,
4. für die REGIONALVERSAMMLUNG
einen grünen Stimmzettel
5. für die WAHL DER REGIONALVERBANDSDIREKTORIN/DES REGIONAVERBANDSDIREKTORS
einen hellblauen Stimmzettel
Jede Wählerin und jeder Wähler hat für jede Wahl eine Stimme.
Bei der Europawahl enthält der Stimmzettel jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der oder des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Bei der Gemeinderatswahl, der Ortsratswahl und der Regionalversammlungswahl enthalten bei Verhältniswahl die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe unter Angabe des Namens der Partei oder Wählergruppe, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese sowie des Familiennamens, des Vornamens und des Berufes der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber jeden Wahlvorschlages. Bei Wahlvorschlägen, die in eine Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert sind, sind auf der Gebietsliste und den Bereichslisten je die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber mit Familiennamen, Vornamen und Beruf angegeben.
Bei der Wahl der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors enthalten die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe unter Angabe des Namens der Partei/Wählergruppe/Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese sowie des Familiennamens, Vornamens, Berufs und der Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers jeden Wahlvorschlags.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf jedem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen will.
Die Stimmzettel müssen von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wer einen Wahlschein hat, kann
a) durch Stimmabgabe an der
1. Europawahl in einem beliebigen Wahlbezirk des Regionalverbandes
2. Gemeinderatswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereichs (§ 15 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes),
3. Ortsratswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Gemeindebezirks (§ 56 des Kommunalwahlgesetzes),
4. Regionalversammlungswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereichs (§ 65 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes),
5. Wahl der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors in einem beliebigen Wahlbezirk des Regionalverbandes
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Gemeindewahlleiter die amtlichen Stimmzettel, die amtlichen Wahlumschläge sowie die amtlichen Wahlbriefumschläge beschaffen und die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln (in verschlossenen Wahlumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig der auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stelle zuleiten, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes/§ 15 Abs.4 des Kommunalwahlgesetzes).
Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigen selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussname erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Abs. 4a des Europawahlgesetzes/§ 15 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Heusweiler, den 14. Mai 2024
Der Gemeindewahlleiter
-Redelberger-
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Gemeinderat Heusweiler, zu den Ortsräten Eiweiler, Heusweiler, Holz, Kutzhof, Niedersalbach, Obersalbach und Wahlschied, zur Regionalversammlung sowie der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors
am 09. Juni 2024.
1. Das Wählerverzeichnis zu den oben angegebenen Wahlen für die Gemeinde Heusweiler
wird in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Heusweiler, Zimmer 0.21 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer oder seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie oder er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß dem § 51 Abs. 1des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 24. Mai 2024 bis 12:00 Uhr, beim Gemeindewahlleiterim Rathaus Heusweiler, Zimmer 0.21 Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19. Mai 2024
eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann
a) durch Stimmabgabe an der
1. Gemeinderatswahl in einem beliebigen Wahlraum seines Wahlbereiches,
2. Ortsratswahl in einem beliebigen Wahlraum seines Gemeindebezirkes,
3. Regionalversammlungswahlin einem beliebigen Wahlraum seines Wahlbereiches,
4. Wahl der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors in einem beliebigen Wahlraum des Regionalverbandes Saarbrücken
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte oder ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter;
5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte oder ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn sie/er nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden/er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 10 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung bis zum 24. Mai 2024 versäumt hat,
b) wenn ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 6c der Kommunalwahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 10 Abs 1 der Kommunalwahlordnung entstanden ist,
c) wenn ihr/sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Gemeindewahlleiters gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 07. Juni 2024, 18.00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr oder ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr oder ihm bis zum Tagevor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachweisen. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung der Hilfe anderer Personen bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält die/der Wahlberechtigte
1. für die GEMEINDERATSWAHL
einen gelben Stimmzettel,
2. für die ORTSRATSWAHL
einen orangefarbenen Stimmzettel,
3. für die REGIONALVERSAMMLUNGSSWAHL
einen grünen Stimmzettel,
4. für die WAHL DER REGIONALVERBANDSDIREKTORIN/DES REGIONALVERBANDSDIREKTORS
einen hellblauen Stimmzettel,
5. einen gemeinsamen gelben Stimmzettelumschlag für die vorgenannten Kommunalwahlen,
6. einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellrosafarbenen Wahlbriefumschlag für die Kommunalwahlen und
7. ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie dem Gemeindewahlleiter vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigen selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussname erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln und den Wahlscheinen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen.
Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Sie können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Heusweiler, den 03. Mai 2024
Der Gemeindewahlleiter
-Redelberger-
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024
1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Gemeinde Heusweiler
wird in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Heusweiler, Zimmer 0.21, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer oder seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum
16. Tag, spätestens am 24. Mai 2024 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde, im Rathaus Heusweiler, Zimmer 0.21 Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19. Mai
2024 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Regionalverband Saarbrücken durch Stimmabgabe
in einem beliebigen Wahlraum des Regionalverbandes oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte oder ein in das Wählerverzeichnis
eingetragener Wahlberechtigter,
5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte oder ein nicht in das
Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a. wenn sie/er nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden/er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum 19. Mai 2024 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 24. Mai 2024 versäumt hat,
b. wenn ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist,
c. wenn ihr/sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 07. Juni 2024, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr oder ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr oder ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung der Hilfe anderer Personen bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält die/der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel,
- einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten
Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigen selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussname erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Heusweiler, den 03. Mai 2024
Die Gemeindebehörde
-Redelberger-