Sitzung des Ortsrates Niedersalbach

Am Mittwoch, dem 28.05.2025, um 18:00 Uhr, findet im Bürgerhaus Niedersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Niedersalbach statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 19.03.2025 (öffentlicher Teil)
  2  Erlass der Satzung der Gemeinde Heusweiler über die Herstellung notwendiger Stellplätze und der Stellplatzablösebeträge – Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung (Örtliche Bauvorschrift)
  3  Seniorennachmittag
  4  Förderungsantrag Barbarahütte
  5  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  6  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 19.03.2025 (nichtöffentlicher Teil)
  7  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 19. Mai 2025

Der Ortsvorsteher

LESCH

Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Heusweiler

Anlässlich einer in der Gemarkung Niedersalbach, Flur 01 (In den Meiwiesen) beantragten Liegenschaftsvermessung findet für das Flurstück Nr. 192 ein Grenztermin statt.

Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht und – wenn beantragt – neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).

Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.

Der Grenztermin findet statt am: 10.06.2025 um 15:30 Uhr

Treffpunkt: vor Wohnhaus – Wiesenstraße 4, Niedersalbach

Wenn Beteiligte nicht im Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.

Heusweiler, den 15.05.2025

Dipl.-Ing. Thomas Rickmann,

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Sitzung des Ortsrates Heusweiler

Am Montag, dem 19.05.2025, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Heusweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 31.03.2025 (öffentlicher Teil)
  2  Bericht über aktuelle Projekte und Vorhaben
  3  Budget und Anschaffungen
  4  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  5  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 31.03.2025 (nichtöffentlicher Teil)
  6  Seniorennachmittag 2025
  7  Organisation der Vereinsförderung
  8  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 9. Mai 2025

Der Ortsvorsteher

SCHWINDLING

Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Heusweiler / Löschbezirk Mitte

Einladung

Die Angehörigen des Löschbezirkes Mitte der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler, lade ich gemäß § 9 Abs. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Heusweiler vom 04.08.2021, in der derzeit geltenden Fassung, zu der am

Samstag, den 17. Mai 2025 um 10.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus Mitte

stattfindenden Hauptversammlung herzlich ein.

Tagesordnungspunkte:

  1. Wahl des Löschbezirksführers
  2. Wahl der stellv. Löschbezirksführern

Stimmberechtigt sind nur aktive Feuerangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören. Die Zeit in der Jugendfeuerwehr wird dabei angerechnet.

Die Angehörigen des Löschbezirkes werden gebeten, vollzählig und pünktlich an der Hauptversammlung in Dienstkleidung teilzunehmen.

Eine gesonderte Einladung ergeht nicht.

Heusweiler, 16.04.2025

Der Bürgermeister

Thomas Redelberger

1. Änderung Satzung der Gemeinde Heusweiler über die Bestellung eines/r Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen und Senioren

Auf Grund des § 12 und § 50 a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt, S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) hat der Gemeinderat Heusweiler in seiner Sitzung am 27.03.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 – Änderung der Satzung

§4 der Satzung wird um Absatz 4 ergänzt: „Nach Ablauf der Wahlperiode bleibt die/der Beauftragte bis zur Wahl einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers durch den Gemeinderat im Amt.“

§ 2 – Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Heusweiler, den 28.03.2025

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2.vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Satzung der Gemeinde Heusweiler über die Bestellung eines/r Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen und Senioren

Auf Grund des § 12 und § 50 a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt, S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) hat der Gemeinderat Heusweiler in seiner Sitzung am 15.12.2022, zuletzt geändert am 27.03.2025 (1. Änderungssatzung), folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Ehrenamtliche Tätigkeit

Die Gemeinde Heusweiler bestellt zur ehrenamtlichen Tätigkeit eine/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderungen und Senioren.

§ 2 Bestellungsberechtigter

Der Gemeinderat Heusweiler entscheidet über die Bestellung und Ablehnung der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren.

§ 3 Beteiligung und Aufgaben

  • Der/die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde Heusweiler zu beteiligen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren betreffen oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen haben.
    Im Übrigen gilt § 19 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (SBGG).
  • Die/der Beauftragte soll Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen die erforderlichen Hilfen ermöglichen. Er/Sie soll das Engagement von Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen der Kommune und deren Fort- und Weiterentwicklung fördern.
  • Der/die Beauftragte soll gezielt Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen und Senioren anbieten. Dazu soll er/sie einerseits telefonisch und persönlich im Rahmen von zuvor veröffentlichten Sprechzeiten im Rathaus erreichbar sein. Darüber hinaus soll das Gesprächs- und Beratungsangebot –nach Möglichkeit – in allen Ortsteilen der Gemeinde angeboten werden.
  • Der/die Beauftragte kann zu relevanten Fragestellungen, die im Gemeinderat entschieden werden – und seinen/ihren Tätigkeitsbereich betreffen, konsultiert werden und eine Stellungnahme abgeben. Dies gilt einerseits für die Verwaltung, andererseits aber auch für die Fraktionen und Einzelmitglieder des Gemeinderates.
  • Es soll eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Beauftragten auf Regionalverbands- und Landesebene stattfinden, wie z.B. der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Seniorenbeiräte (LAG-KSB).

§ 4 Amtszeit

  • Die Stelle des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren ist öffentlich auszuschreiben.
  • Der/die Beauftragte wird für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates bestellt. § 46 KSVG gilt entsprechend.
  • Der Gemeinderat kann die Abberufung des Beauftragten auch vor Ablauf seiner Amtszeit beschließen. Der Beschluss bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates.
  • Nach Ablauf der Wahlperiode bleibt die/der Beauftragte bis zur Wahl einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers durch den Gemeinderat im Amt.

§ 5 Berichtspflicht

  • Der/die Bestellte ist verpflichtet, dem Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung oder dem Gemeinderat halbjährlich über seine/ihre Tätigkeit zu berichten.
  • Daneben ist der Verwaltung und den Mitgliedern des Gemeinderates einmal im Kalenderjahr ein schriftlicher Tätigkeitsbericht vorzulegen.

§ 6 Entschädigung

  • Der/die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senioren erhält im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- Euro.
  • Durch Zahlung der Aufwandsentschädigung sind alle weiteren Aufwendungen (wie z.B. Reisekosten, Telefon- und Internetkosten, Arbeitsmittel wie z.B. Computer) abgegolten.
  • Der/die Beauftragte erhält für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates und des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung ein Sitzungsgeld in der Höhe des jeweiligen Sitzungsgeldes für Gemeinderatsmitglieder gemäß Geschäftsordnung, sofern die Interessen von Menschen mit Behinderungen und/oder Senioren betroffen sind und eine Einladung durch den Bürgermeister erfolgt.

§ 7 Inkrafttreten

  • Die Satzung wird öffentlich bekannt gemacht.
  • Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
  • Die Satzung der Gemeinde Heusweiler über die Bestellung von Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung vom 23. März 2018 tritt mit Ablauf vom 31.12.2022 außer Kraft.
  • Die Satzung der Gemeinde Heusweiler über die Bestellung einer/eines Beauftragten für Senioren vom 13. März 2015 tritt mit Ablauf vom 31.12.2022 außer Kraft.

Heusweiler, den 19.12.2022

Redelberger
Bürgermeister

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2.vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Sitzung des Ortsrates Holz


Am Mittwoch, dem 07.05.2025, um 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung
des Ortsrates Holz statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

 Tagesordnung 

Öffentlicher Teil

1            Annahme der Niederschrift über die Sitzung des   
              Ortsrates Holz vom 09.12.2024 (öffentlicher Teil)

2            Erlass der Satzung der Gemeinde Heusweiler 
              über die Herstellung notwendiger Stellplätze und 
              der Stellplatzablösebeträge – Stellplatz- und
              Stellplatzablösesatzung (Örtliche Bauvorschrift)

3            Informationen

3.1         Aktuelle Situation Nachmittagsbetreuung Holz

3.2         Aktueller Stand ehemaliger Sportplatz Holz

3.3         Projekt Umgestaltung Brunnenanlage Hölzer Platz

3.4         Projekt Ertüchtigung und Barrierefreiheit
               Dorfgemeinschaftshaus

4            Seniorennachmittag 2025

5           Anschaffung weiterer Tische für die Glück-Auf-
             Halle Holz – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Holz

6           Übernahme der Werbekosten des Hölzer
             Dorfflohmarkt 2025 – Antrag der SPD-
             Ortsratsfraktion Holz

7           Mitteilungen und Verschiedenes


Nichtöffentlicher Teil

8           Annahme der Niederschrift über die Sitzung des
              Ortsrates Holz vom 09.12.2024
             (nichtöffentlicher Teil)

9           Mitteilungen und Verschiedenes


Heusweiler, 24. April 2025
Der Ortsvorsteher
MUND

Sitzung des Ortsrates Eiweiler

Am Donnerstag, dem 08.05.2025, um 18:00 Uhr, findet im ehemaligen Schulungsraum der FFW in der Großwaldhalle Eiweiler eine öffentliche/
nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.


Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1      Annahme der Niederschrift über die Sitzung des
        Ortsrates Eiweiler vom 09.04.2025 (öffentlicher Teil)

2      Erlass der Satzung der Gemeinde Heusweiler über die
        Herstellung notwendiger Stellplätze und der
        Stellplatzablösebeträge – Stellplatz- und
        Stellplatzablösesatzung (Örtliche Bauvorschrift)

3     Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Jahnstraße

4     Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

5     Annahme der Niederschrift über die Sitzung des
       Ortsrates Eiweiler vom 09.04.2025
       (nichtöffentlicher Teil)

6    Mitteilungen und Verschiedenes


Heusweiler, 24. April 2025
Der Ortsvorsteher
WACHALL 

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 05.05.2025, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.


Tagesordnung

Öffentlicher Teil


1      Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau-
        und Verkehrsausschusses vom 17.03.2025
        (öffentlicher Teil)

2      Mitteilungen und Verschiedenes


Nichtöffentlicher Teil

3     Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau-
       und Verkehrsausschusses vom 17.03.2025
       (nicht öffentlicher Teil)

4     Grundhafte Erneuerung Verbindungsweg zwischen
       Obersalbach und Hirtel

5    Fräßflickarbeiten Wiesbacherstraße

6    Vergaben und Leistungen

7    Grundstücksangelegenheiten

8    Mitteilungen und Verschiedenes


Heusweiler, den 24. April 2025
Thomas Redelberger
Bürgermeister

Seniorennachmittag des Ortsteiles Obersalbach-Kurhof

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

der diesjährige Seniorennachmittag für den Ortsteil Obersalbach-Kurhof findet am

Sonntag, dem 4. Mai 2025,  um 12.00 Uhr,

im Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach

statt.

Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger, denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen freiwilligen Helfern recht herzlich für die Ausrichtung dieses Nachmittages bedanken.

Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.

Heusweiler, 2. April 2025

Thomas Redelberger                                                         Kilian Näckel

Bürgermeister                                                                     Ortsvorsteher