Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung

Am Donnerstag, dem 10.04.2025, um 17:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung vom 06.11.2024 und 07.11.2024 (jeweils öffentlicher Teil)  
2Tätigkeitsbericht des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren  
3Gemeinsamer Antrag der SPD, FDP, IG IDAL und Grüne – Zusammenarbeit der Gemeinde mit der ABG gGmbH Heusweiler/Riegelsberg – Kontinuierlicher Austausch sicherstellen  
4Gemeinsamer Antrag der SPD, FPD, IG IDAL und Grüne – Aktuelle Situation der Nachmittagsbetreuungen in der Gemeinde Heusweiler  
5Gemeinsamer Antrag der SPD, FDP, IG IDAL und Grüne – Kindergarten-situation in der Gemeinde Heusweiler – fehlende Betreuungsplätze  
6Gemeinsamer Antrag der SPD, FPD, IG IDAL und Grüne – Aktuelle Situation der Schulwege zur Grundschule Dilsburg / Sicherheit auf dem Schulhof  
7Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

8Annahme der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung vom 06.11.2024 und 07.11.2024 (jeweils nichtöffentlicher Teil)  
9Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 2. April 2025

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 10.04.2025, um 19:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 27.03.2025 (öffentlicher Teil)  
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27.03.2025  
3Entscheidung weitere Vorgehensweise Gebäude Lummerschied  
4Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Heusweiler – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion  
5Satzungen  
5.1Doppelhaushalt 2025/2026
1. Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029
2. Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026  
5.2Grundsatzbeschluss Bebauungsplanteiländerung Oben am Reisweiler Weg  
6Hochwassersituation am Ende der Eisenbahnstraße – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion  
7Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

8Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 27.03.2025 (nichtöffentlicher Teil)  
9Mitteilungen und Verschiedenes

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 2. April 2025

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Beteiligungsbericht 2023

Der Personal- und Finanzausschuss Heusweiler hat in seiner Sitzung am 10. März 2025 den Beteiligungsbericht 2023 zur Kenntnis genommen.

Der Beteiligungsbericht 2023 wird vom 19. März 2025 bis 26. März 2025 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.04 des Rathauses öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.

Thomas Redelberger Bürgermeister

Bekanntmachung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund einer internen Schulungsmaßnahme bleibt das Bürgerbüro am 18.02.2025 ganztägig geschlossen.

Heusweiler, 10. Februar 2025

Der Bürgermeister Thomas Redelberger

Seniorennachmittag der Ortsteile Holz und Wahlschied

Liebe Mitbürgerinnen,

liebe Mitbürger,

der gemeinsame Seniorennachmittag für die Ortsteile Holz und Wahlschied findet am

Faschingssamstag, dem 1. März 2025 ab 14:00 Uhr,

in der Glück-Auf-Halle, Holz

statt.

Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger, denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass eine telefonische Anmeldung unter einer der in der Einladung aufgeführten Rufnummern erforderlich ist.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen freiwilligen Helfern recht herzlich für die Ausrichtung dieses Seniorennachmittages bedanken.

Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.

Heusweiler, 06.02.2025

Thomas Redelberger                     Sascha Mund                      Reiner Zimmer Bürgermeister                                  Ortsvorsteher                       Ortsvorsteher

Wo bleiben die Steuerbescheide für das Jahr 2025?

Liebe Steuerzahlerin, lieber Steuerzahler der Gemeinde Heusweiler,

der Versand der Bescheide über die Festsetzung der Grundsteuer und ggf. Hundesteuer für das Jahr 2025 wird leider noch ein wenig auf sich warten lassen.

Erst mit Erhalt der neuen Bescheide – mit denen frühestens im März 2025 zu rechnen sein wird – entsteht für Sie die Verpflichtung zur Zahlung der darin festgesetzten Beträge, d.h. bis dahin müssen Sie nichts weiter veranlassen.

Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank angelegt haben, können Sie diesen gerne unverändert weiterlaufen lassen. Die Gemeindekasse wird die erhaltenen Beträge dann auf Ihrem Bürgerkonto „parken“ und mit der ersten Fälligkeit verrechnen.

Erteilte SEPA-Lastschriftmandate können von der Gemeindekasse ohne Bescheid allerdings nicht wie gewohnt zum 15. Februar ausgeführt werden. Die Belastung Ihres Bankkontos wird in diesen Fällen erst nach Versand der Bescheide mit dem darin festgesetzten Betrag zum 1. Fälligkeitstermin erfolgen.

Heusweiler, im Januar 2025

Redelberger

Bürgermeister

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze

für die Realsteuern der Gemeinde Heusweiler (Hebesatz-Satzung)

Aufgrund der §§ 11 und 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2024 (Amtsbl. I S. 1024, 1026), der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) sowie des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Hebesätze

§ 2 der Hebesatz-Satzung vom 27. Februar 2015 erhält folgende Fassung:

Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Heusweiler werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
  1. Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)                   260 v.H.
  • Grundsteuer B (für Grundstücke)                                                              360 v.H.
  • Gewerbesteuer                                                                                                428 v.H.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Heusweiler, den 16. Dezember 2024

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Hinweis auf § 12 Absatz 6 KSVG:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.   die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.   vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.                  

Feststellung des Jahresabschlusses 2023

Entlastung des Bürgermeisters

Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 den geprüften Jahresabschluss 2023 festgestellt und dem Bürgermeister uneingeschränkte Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2023 sowie die Berichte über die Prüfung des Jahres-abschlusses werden vom 6. Januar 2025 bis 13. Januar 2025 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler unter www.heusweiler.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/zahlen-daten-fakten/finanzen eingesehen werden.

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Brennholzverkauf

Bitte beachten Sie, dass telefonisch keine Brennholzbestellungen angenommen werden. 

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Brennholz ist eine Anpassung des Reservierungsvorganges notwendig.

Künftig werden Brennholzanfragen ausschließlich per Mail angenommen und bearbeitet.

Brennholzinteressenten richten Ihre Anfrage bitte mit folgenden Daten:

– Name

– Anschrift

– Telefonische Erreichbarkeit

– Benötigte Menge (derzeit beschränkt auf 10 Raummeter)

– Laubholz oder Nadelholz

an: forst@saarwellingen.de

Sobald das unverbindlich reservierte Brennholz verfügbar ist, bekommt der Interessent eine verbindliche Bestätigung per Mail und hat vier Wochen Zeit das Holz in der Sprechstunde käuflich via Zahlung mit EC-Karte zu erwerben.

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2024

 
Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat der Gemeinderat am 14. November 2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: 
§ 1 
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt1. Nachtrag 20242. Nachtrag 2024 
1.im Ergebnishaushalt mit   
 dem Gesamtbetrag der Erträge auf37.423.210 EUR37.423.210 EURunverändert
 dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf42.924.212 EUR42.924.212 EURunverändert
 im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf-5.501.002 EUR-5.501.002 EURunverändert
2.im Finanzhaushalt mit   
 den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf4.673.722 EUR4.673.722 EURunverändert
 den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf11.721.880 EUR11.721.880 EURunverändert
 dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf-7.048.158 EUR-7.048.158 EURunverändert
 den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf7.190.933 EUR7.190.933 EURunverändert
 den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf814.000 EUR814.000 EURunverändert
 dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf6.376.933 EUR6.376.933 EURunverändert
§ 2 
Der in der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert. 
§ 3 
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. 
§ 4 
Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. 
§ 5 
Die bisherigen Festsetzungen zur Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage werden nicht geändert. 
§ 6 
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert. 
§ 7 
Es gilt der vom Gemeinderat am 14. November 2024 beschlossene Stellenplan. 
    
Heusweiler, den 15. November 2024 Redelberger Bürgermeister   
 
Der Stellenplan im 2. Nachtrag für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 12. bis 19. Dezember 2024 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.

Beschluss über die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze im Bereich der B 268 zwischen dem Ortsteil Heusweiler und dem Ortsteil Eiweiler vom 21. November 2024

Gemäß § 5 Abs. 4 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sowie § 4 Saarländisches Straßengesetz vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977, in der derzeit gültigen Fassung wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Ortsdurchfahrtsgrenze auf der B 268 zwischen dem Ortsteil Heusweiler und dem Ortsteil Eiweiler mit Beschluss vom 21. November 2024 neu festgesetzt.

Gemäß § 4 Abs. 2 Saarländisches Straßengesetz vom 17. Dezember 1964, geändert mit der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsblatt S. 969) in der derzeit gültigen Fassung, wird der o. g. Beschluss in der Zeit

vom 16. Januar 2025 bis einschließlich 30. Januar 2025

öffentlich, während den Dienststunden im Rathaus Heusweiler, Zimmer 2.13 zur Einsicht für die Bürger ausgelegt.

Es wird um Kenntnisnahme gebeten.

Heusweiler, 03. Dezember 2024

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung

von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Heusweiler

Im Zusammenhang mit einer in der Gemarkung Lummerschied Flur 03 (Lummerschieder Straße) durchgeführten Liegenschaftsvermessung wurden die Grenzen des Flurstückes Nr. 57/10 und 57/11 festgestellt und abgemarkt.

Über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am 27.11.2024 ein Grenztermin durchgeführt.

Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz (SVermKatG) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren, die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben.

Der verfügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

Entscheidung des Verhandlungsleiters

Die Flurstücksgrenzen werden so wiederhergestellt und festgestellt wie es die Ermittlung der alten Flurstücksgrenzen ergeben hat und wie es aus der Skizze ersichtlich ist.

Abmarkung der Grenzpunkte

Die Abmarkung der Grenzpunkte erfolgt in der aus der Skizze ersichtlichen Weise.

Die Niederschrift über den Grenztermin ist in der Zeit vom 05.12.2024-30.01.2025 Geschäftszimmer Nr. 2 (Nr. 011) in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Zentrale Außenstelle, Kaibelstr. 4-6 in 66740 Saarlouis ausgelegt und kann während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15:30 Uhr, sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 41 Abs. 4 Satz 3 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) nach Ablauf von zwei Wochen nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bestimmung der Flurstücksgrenzen und die Abmarkung der Grenzpunkte kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis erhoben werden.

Die Klage muss die Klägerin / den Kläger, die Beklagte / den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und einen bestimmten Antrag enthalten. Der Klage soll zudem der angefochtene Bescheid beigefügt werden. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.

Die Erhebung der Klage kann schriftlich, zur Niederschrift der Urkundsbeamtin / des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder in elektronischer Form nach Maßgabe der für den elektronischen Rechtsverkehr mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltenden Regelungen erfolgen.

Soweit die Klageerhebung schriftlich oder zur Niederschrift erfolgt, sind der Klage so viele Abschriften der Klage einschließlich Anlagen beizufügen, dass alle übrigen Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

Saarlouis, den 02.12.2024

gez. Müller A. (Vermessungsoberinspektor)

Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung,

Zentrale Außenstelle

Kaibelstr. 4-6, 66740 Saarlouis

Tel.: 0681/ 9712 343

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat der Gemeinderat am 7. Oktober 2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:  
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden  
  erhöht umvermindert umund damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
  gegenüber bishernunmehr festgesetzt auf
  EUREUREUREUR
a)im Ergebnishaushalt    
 die Erträge  37.423.210 EUR37.423.210 EUR
 die Aufwendungen  42.924.212 EUR42.924.212 EUR
 der Saldo der Erträge und Aufwendungen  -5.501.002 EUR-5.501.002 EUR
b)im Finanzhaushalt    
 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  4.673.722 EUR4.673.722 EUR
 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit1.030.000 EUR 10.691.880 EUR11.721.880 EUR
 der Saldo aus Investitionstätigkeit 1.030.000 EUR-6.018.158 EUR-7.048.158 EUR
 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1.030.000 EUR 6.160.933 EUR7.190.933 EUR
 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  814.000 EUR814.000 EUR
 der Saldo aus Finanzierungstätigkeit1.030.000 EUR 5.346.933 EUR6.376.933 EUR
  § 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von6.018.158 EUR
neu festgesetzt auf7.048.158 EUR
§ 3
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
  § 4
Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.  
§ 5
Die bisherigen Festsetzungen zur Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage werden nicht geändert.  
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.  
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 23. November 2023 beschlossene Stellenplan.
 

Heusweiler, den 8. Oktober 2024

Redelberger

Bürgermeister

Am 18. November 2024 wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2024 durch das Landesverwaltungsamt St. Ingbert mit folgendem Wortlaut genehmigt:

„Im Rahmen der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Heusweiler genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

1. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2024 in Höhe von 7.048.158,– €.

Meine am 27.06.2023 für das Haushaltsjahr 2024 erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen wird hiermit aufgehoben.“

Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 9. bis 16. Dezember 2024 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.