Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Heusweiler

Anlässlich einer in der Gemarkung Lummerschied Flur 3 beantragten Liegenschaftsvermessung findet für die Flurstücke Nr.  57/10 und 57/11

ein Grenztermin statt.

Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).

Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, den Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.

Der Grenztermin findet statt am:

Mittwoch, 27.11.2024 um 16:30 Uhr

Ort / Treffpunkt:

vor Haus Lummerschieder Straße 70

Wenn Beteiligte nicht am Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.

Saarlouis, den 07.11.2024

Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung.

Zentrale Außenstelle Saarlouis

Kaibelstraße 4-6; 66740Saarlouis

i. A.  A. Müller

Stellenausschreibung

Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 die Satzung über die Bestellung einer/eines Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen und Senioren beschlossen. Die Gemeinde Heusweiler schreibt zur ehrenamtlichen Tätigkeit die Stelle
einer/eines Beauftragte/r (alle Geschlechter) für Menschen mit Behinderungen und Senioren
aus.
Der/die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde Heusweiler zu beteiligen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen haben.
Die/der Beauftragte soll Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen die erforderlichen Hilfen ermöglichen. Er/Sie soll das Engagement von Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen der Kommune und deren Fort- und Weiterentwicklung fördern.
Der/die Beauftragte soll gezielt Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen und Senioren anbieten. Dazu soll er/sie einerseits telefonisch und persönlich im Rahmen von zuvor veröffentlichten Sprechzeiten im Rathaus erreichbar sein. Darüber hinaus soll das Gesprächs- und Beratungsangebot in allen Ortsteilen der Gemeinde angeboten werden. Aufgrund dessen wird Mobilität vorausgesetzt.
Die/der Beauftragte wird für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates Heusweiler (bis voraussichtlich Juni 2029) bestellt.
Die/der Beauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- Euro. Zusätzlich wird für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates, oder dessen Ausschüsse ein Sitzungsgeld gezahlt.
Bei Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit senden Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 21. Oktober 2024 (Ausschlussfrist) an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler. Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen.
Redelberger, Bürgermeister

Seniorentreff des Ortsteiles Niedersalbach

liebe Mitbürgerinnen,

liebe Mitbürger,

der diesjährige Seniorentreff für den Ortsteil Niedersalbach findet am

Sonntag, dem 29. September 2024, um 11.30 Uhr,

im Bürgerhaus Niedersalbach

statt.

Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger, denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen freiwilligen Helfern recht herzlich für die Ausrichtung dieses Seniorentreffs bedanken.

Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.

Heusweiler,

Thomas Redelberger                                                         Bruno Lesch

Bürgermeister                                                                     Ortsvorsteher

Bekanntmachung

Gemäß § 65 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S.1119) wird bekanntgemacht, dass der Gemeinderat Heusweiler in seiner Sitzung am 11. Juli 2024 folgende ehrenamtliche Beigeordnete gewählt hat:

  1. Beigeordnete

Petra Frevel

wohnhaft in 66265 Heusweiler

Schillerstraße 16

weiterer Beigeordneter

Stefan Schmidt

wohnhaft in 66265 Heusweiler

Paul-Theresia-Straße 13

weiterer Beigeordneter

Horst Saar

wohnhaft in 66265 Heusweiler

Josefstraße 17

Heusweiler, 14. August 2024

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Konstituierende Sitzung des Ortsrates Eiweiler

Am Dienstag, dem 09.07.2024, um 18:30 Uhr, findet im ehem. Schulungsraum der FFW in der Großwaldhalle Eiweiler die konstituierende Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Verpflichtung der Ortsratsmitglieder nach § 33 Abs. 2 KSVG
  2  Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin
  3  Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers / der stellvertretenden Ortsvorsteherin
  4  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 29.05.2024 (öffentlicher Teil)
  5  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  6  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 29.05.2024 (nichtöffentlicher Teil)
  7  Grundstücksangelegenheiten
  7.1  Windkraftanlage Hellenhausen
  7.2  Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Kirschhofer Straße, Eiweiler – Grundsatzbeschluss
  8  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 9. Juli 2024

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Senioren-Treff des Ortsteiles Eiweiler

Liebe Mitbürgerinnen,

liebe Mitbürger,

der diesjährige Senioren-Treff für den Ortsteil Eiweiler findet am

Montag, dem 15. Juli 2024, 11:00 Uhr

im Rahmen des Waldfestes 2023 des Musikvereins Eiweiler e. V.

im Wengenwald

statt.

Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Eiweiler, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass eine telefonische Anmeldung, unter einer der in der Einladung aufgeführten Rufnummern, erforderlich ist.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen freiwilligen Helfern recht herzlich für die Ausrichtung dieses Treffens bedanken.

Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.

Heusweiler, 5. Juli 2024

Bürgermeister                                                                      Ortsvorsteher

Thomas Redelberger                                                         Richard Wachall

Sitzung des Gemeinderates

Am Montag, den 24. Juni tagte der Gemeinderat Heusweiler zum letzten Mal in dieser Form vor der konstituierenden Sitzung am Donnerstag, dem 11. Juli 2024.

Einige Mitglieder werden ganz ausscheiden und es werden neue Mitglieder aufgrund der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 in den Gemeinderat verpflichtet.

Bürgermeister Thomas Redelberger verabschiedete jedes Gemeinderatsmitglied mit persönlichen Worten und bedankte sich bei allen für das Engagement für die Gemeinde Heusweiler ganz herzlich.

LAG SaarMitte8 e.V. ruft zum Fotowettbewerb auf!


Unter dem Motto „Wer bist du SaarMitte8 ? –  Regionale Schönheit und Besonderheiten in unserer Heimat“ laden wir Sie 2024 zum ersten Mal dazu ein, uns die jüngste saarländische LEADER-Region aus Ihrer Perspektive zu zeigen. Seien Sie dabei und setzen Sie Ihre Umgebung in Szene. Gleichwohl ob Sie als Motiv eine Landschaft, Menschen, Gebäude, verborgene Orte oder Lieblingsplätze wählen – wir freuen uns auf Ihre kreativen Beiträge, die uns zeigen, was Sie mit der Region verbinden und was für Sie das Wahrzeichen der LEADER-Region SaarMitte8 ist.

Ab sofort können Sie bis zum 31.08.2024 Ihre Fotos per Mail an die Geschäftsstelle der LAG SaarMitte8 einreichen. Unter allen Einsendungen wählt eine Jury dreizehn eindrucksvolle Fotos aus. Diese Auswahl wird in einem regionalen Kalender 2025 veröffentlicht. Zusätzlich sind für die drei besten Fotos Geldpreise vorgesehen. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Veranstaltung statt, in der alle prämierten und ausgewählten Fotos in einer Ausstellung gezeigt werden.

Das Wichtigste im Überblick:

Teilnahmeberechtigte: Jugendliche und Erwachsene, die in der LEADER-Region wohnen, d.h. in den Kommunen Eppelborn, Illingen, Heusweiler, Lebach, Schmelz, Dillingen, Nalbach und Saarwellingen.

Einsendeschluss: 31.08.2024

Technische Daten: Auflösung der Bilder von min. 350dpi (2000×3000)

Hinweise: Jede Person, die im Rahmen des Wettbewerbes ein Bild (pro Teilnehmer max. 3 Bilder) einreicht, bestätigt alle Rechte an diesem zu besitzen.

Alle weiteren Informationen und notwenigen Formulare zum Fotowettbewerb finden Sie auf der Homepage der LAG.

LAG SaarMitte8 e.V

c/o Haus Eckert

Jabacher Str. 87

66822 Lebach

06881 5991051

info@saarmittehoch8.dewww.saarmittehoch8.de

Abbruch der Einsegnungshalle in Eiweiler

Die Einsegnungshalle in Eiweiler muss aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden.

In KW 25 werden die Vorarbeiten für den Abriss der Einsegnungshalle in Eiweiler

soweit fortgeschritten sein, dass diese am Dienstag den 18.06.2024 abgebrochen werden kann.

Der WC-Container wird ca. KW 26/27 geliefert und angeschlossen.  Wir bitten zu beachten,

dass es in diesem Zeitraum keine Möglichkeit zur Toilettennutzung geben wird.

Bekanntmachung

Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 in Verbindung mit §§ 58 und 77 Kommunalwahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2019 wird das vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung vom 11. Juni 2024 festgestellte Ergebnis der Gemeinderats- und Ortswahlen in der Gemeinde Heusweiler hiermit öffentlich bekanntgegeben.

  1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2024 folgendes

endgültiges Ergebnis der Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:                          14.812

abgegebene Stimmen:                                 10.348

gültige Stimmen:                                           10.170

ungültige Stimmen:                                           178

Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag

Wahlvorschlag 1 SPD                                   3.032 Stimmen = 29,81 %

Wahlvorschlag 2 CDU                                   3.269 Stimmen = 32,14 %

Wahlvorschlag 3 AfD                                    1.394 Stimmen = 13,71 %

Wahlvorschlag 4 Grüne                                    445 Stimmen =   4,38 %

Wahlvorschlag 5 FDP                                     1.168 Stimmen = 11,48 %

Wahlvorschlag 19 IG IDAL                               862 Stimmen =   8,48 %

Die 33 Sitze des neugewählten Gemeinderats verteilen sich wie folgt:

Wahlvorschlag 1 SPD:                                   10 Sitze über die Gebietsliste

Wahlvorschlag 2 CDU:                                  11 Sitze über die Gebietsliste

Wahlvorschlag 3 AfD:                                    4 Sitze über die Gebietsliste

Wahlvorschlag 4 Grüne:                                1 Sitz über die Gebietsliste

Wahlvorschlag 5 FDP:                                   4 Sitze über die Gebietsliste

Wahlvorschlag 19 IG IDAL:                           3 Sitze über die Gebietsliste

Dem neugewählten Gemeinderat gehören folgende Mitglieder an:

SPD

Gebietsliste:

Schmidt, Stefan                                             Paul-Theresia-Str. 13

Trappmann, Claudia,                                     Hübelbergstr. 9

Zimmer, Reiner                                              In der Neuwies 15

Tomaschko, Myriel Christa Maria                 Großwaldstr. 11 A

Barth, Tobias,                                                Charlotte-Holubars-Weg 4

Margardt, Michael                                         Am Heidstock 34

Mailänder, Herbert                                        Holunderweg 23

Neuhardt, Jörg                                              Jakobstr. 14

Simmet, Marvin Jörn Lothar                         Heusweilerstr. 103

Müller, Nico                                                   Völklinger Str. 45

CDU

Gebietsliste

Schwindling, Jörg                                         Am Kleestück 9

Bernauer, Mark                                              Holzer Str. 111

Kiel, Johannes                                               Reisbachstr. 8

Bauer, Hartmut                                              Am Steinhübel 20

Schulz, Jennifer                                             Am Hirtenbrunnen 8

Haberer, Leopold Andreas                           Kurhofer Str. 9

Lesch, Bruno                                                 Saarlouiser Str. 97

Schwindling, Philipp                                      Am Kleestück 9

Wachall, Richard                                            Zum Wengenwald 37

Näckel, Kilian                                                 Schwarzenholzer Str. 38

Klein, Lisa-Marie                                            Am Westfeld 24 A

AfD

Gebietsliste

Kaninke, Werner                                            Saarlouiser Str. 111

Stabel, Waldemar                                          Matthiasstr. 4

Bickelmann, Jenny                                        Bietschieder Str. 17

Nikolay, Dirk                                                   Albertstr. 45

GRÜNE

Gebietsliste

Lafontaine Hans Gerhard                              Zum Schorren 9

FDP

Gebietsliste

Luksic, Oliver                                                 Am Steinhübel 2 A

Kopp, Pascal                                                 Friedhofstr. 26

Fox, Marco                                                    Rittershofer Str. 24

Frevel, Petra                                                  Schillerstr. 16

IG IDAL

Gebietsliste

Saar, Horst                                                    Josefstr. 17

Gammel, Eva                                                 Flurstr. 5

Mailänder, Nicolas                                         Mehlenbachstr. 10

  1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2024 folgendes

endgültiges Ergebnis der Ortsratswahlen am 09. Juni 2024 festgestellt:

Ortsrat Eiweiler

Zahl der Wahlberechtigten:                           1.844

abgegebene Stimmen:                                 1.295

gültige Stimmen                                             1.217

ungültige Stimmen:                                            78

Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag

Wahlvorschlag 1 SPD                                               429 Stimmen = 35,25 %

Wahlvorschlag 2 CDU                                  788 Stimmen = 64,75 %

Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Eiweiler verteilen sich wie folgt:

Wahlvorschlag 1 SPD:                                  2 Sitze

Wahlvorschlag 2 CDU:                                  5 Sitze

Dem neugewählten Ortsrat Eiweiler gehören folgende Mitglieder an:

SPD

Brünet, Thomas                                            Alte Reisbachstr. 16

Treese, Michaela                                           Dübelsbrunnen 23

CDU

Wachall, Richard                                           Zum Wengenwald 37

Müller, Uwe                                                   Kirschhofer Str. 11

Weber, Tatjana                                              Am Weiher 14

Kiel, Johannes                                               Reisbachstr. 8

Di Natali, Sandro                                           Am Weiher 1

Ortsrat Heusweiler

Zahl der Wahlberechtigten:                          5.442

abgegebene Stimmen:                                 3.557

gültige Stimmen                                             3.499

ungültige Stimmen:                                          58

Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag

Wahlvorschlag 1 SPD                                               1.159 Stimmen = 33,12 %

Wahlvorschlag 2 CDU                                  1.178 Stimmen = 33,67 %

Wahlvorschlag 3 AfD                                      487 Stimmen = 13,92 %

Wahlvorschlag 4 Grüne                                   131 Stimmen =   3,74 %

Wahlvorschlag 5 FDP                                       281 Stimmen =   8,03 %

Wahlvorschlag 19 NÖL                                    263 Stimmen =  7,52 %

Die 9 Sitze des neugewählten Ortsrates Heusweiler verteilen sich wie folgt:

Wahlvorschlag 1 SPD:                                  4 Sitze

Wahlvorschlag 2 CDU:                                  4 Sitze

Wahlvorschlag 3 AfD:                                    1 Sitz

Dem neugewählten Ortsrat Heusweiler gehören folgende Mitglieder an:

SPD

Schmidt, Stefan                                            Paul-Theresia-Str. 13

Trauden, Katharina                                        Nordstr. 10

Reimann, Klaus                                             Berschweilerstr. 60

Barth, Manuel                                                Charlotte-Holubars-Weg 2

CDU

Schwindling, Jörg                                         Am Kleestück 9

Bernauer, Mark                                             Holzer Str. 111

Arnold, Jasmin                                              Brückenstr. 5

Hoffmann, Ben                                              In der Langwies 5

AfD

Bickelmann, Jenny                                        Bietschieder Str. 17

Ortsrat Holz

Zahl der Wahlberechtigten:                          2.899

abgegebene Stimmen:                                 2.019

gültige Stimmen                                            1.926

ungültige Stimmen:                                           93

Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag

Wahlvorschlag 1 SPD                                                  868 Stimmen = 45,07 %

Wahlvorschlag 2 CDU                                    560 Stimmen = 29,08 %

Wahlvorschlag 5 FDP                                     498 Stimmen = 25,86 %

Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Holz verteilen sich wie folgt:

Wahlvorschlag 1 SPD:                                  3 Sitze

Wahlvorschlag 2 CDU:                                  2 Sitze

Wahlvorschlag 3 FDP:                                   2 Sitze

Dem neugewählten Ortsrat Holz gehören folgende Mitglieder an:

SPD

Mund, Sascha                                               Nelkenweg 5

Margardt, Michael                                         Am Heidstock 34

Jacobs, Jonas                                              Akazienweg 19

CDU

Schmidt, Manfred                                         Wahlschieder Str. 18 A

Zöller, Thorsten                                             Zu den Hütten 15

FDP

Luksic, Katharina                                           Am Steinhübel, 2 A

Zimmermann, Tibor                                      Buchenweg 2

Ortsrat Kutzhof

Zahl der Wahlberechtigten:                          1.695

abgegebene Stimmen:                                 1.274

gültige Stimmen                                             1.245

ungültige Stimmen:                                            29

Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag

Wahlvorschlag 1 SPD                                               276 Stimmen = 22,17 %

Wahlvorschlag 2 CDU                                  376 Stimmen = 30,20 %

Wahlvorschlag 5 FDP                                     71 Stimmen =  5,70 %

Wahlvorschlag 19 IG IDAL                            522 Stimmen = 41,93 %

Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Kutzhof verteilen sich wie folgt:

Wahlvorschlag 1 SPD:                                  2 Sitze

Wahlvorschlag 2 CDU:                                  2 Sitze

Wahlvorschlag 19 IG IDAL:                           3 Sitze

Dem neugewählten Ortsrat Kutzhof gehören folgende Mitglieder an:

SPD

Trappmann, Claudia                                     Hübelbergstr. 9

Peter, Helmut                                                Wiesbacher Str. 3

CDU

Jakob, Michael                                              Lummerschieder Str. 90

Woll, Peter                                                     Pastor-Kettel-Weg 4

IG IDAL

Saar, Horst                                                     Josefstr. 17

Gammel, Eva                                                 Flurstr. 5

Himbert, Jörg                                                Lummerschieder Str. 5

Ortsrat Niedersalbach

Zahl der Wahlberechtigten:                          1.325

abgegebene Stimmen:                                    971

gültige Stimmen                                               902

ungültige Stimmen:                                            69

Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag

Wahlvorschlag 1 SPD                                               348 Stimmen = 38,58 %

Wahlvorschlag 2 CDU                                  554 Stimmen = 61,42 %

Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Niedersalbach verteilen sich wie folgt:

Wahlvorschlag 1 SPD:                                  3 Sitze

Wahlvorschlag 2 CDU:                                  4 Sitze

Dem neugewählten Ortsrat Niedersalbach gehören folgende Mitglieder an:

SPD

Mailänder, Herbert                                        Holunderweg 23

Hübsch, Jürgen                                             Walpershofer Str. 20

Dewi, Carmen                                               Narzissenstr. 2

CDU

Lesch, Bruno                                                 Saarlouiser Str. 97

Raber, Wolfgang                                           Im Stockwald 9

Becker, Désirée                                             Saarlouiser Str. 105

Andres, Stefanie                                            Saarlouiser Str. 106

Ortsrat Obersalbach-Kurhof

Zahl der Wahlberechtigten:                             477

abgegebene Stimmen:                                   364

gültige Stimmen                                              354

ungültige Stimmen:                                           10

Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag

Wahlvorschlag 1 SPD                                                 48 Stimmen = 13,56 %

Wahlvorschlag 2 CDU                                  231 Stimmen = 65,25 %

Wahlvorschlag 19 NÖL                                   75 Stimmen = 21,19 %

Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Obersalbach-Kurhof verteilen sich wie folgt:

Wahlvorschlag 1 SPD:                                  1 Sitz

Wahlvorschlag 2 CDU:                                  5 Sitze

Wahlvorschlag 19 NÖL                                 1 Sitz

Dem neugewählten Ortsrat Obersalbach-Kurhof gehören folgende Mitglieder an:

SPD

Schneider-Schwinn, Ramona                       Kurhofer Str. 20

CDU

Näckel, Kilian                                                 Schwarzenholzer Str. 38

Monz, Michael                                               Dorfstr. 24 A

Grünewald-Zimmer                                       Hilgenbacher Höhe 10 A

Haberer, Leopold Andreas                           Kurhofer Str. 9

Elberskirchen, Tino                                       Schwarzenholzer Str. 40

NÖL

Flöhl, Rüdiger                                                Zum Weiherwald 14

Ortsrat Wahlschied

Zahl der Wahlberechtigten:                           1.130

abgegebene Stimmen:                                     861

gültige Stimmen                                               811

ungültige Stimmen:                                          50

Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag

Wahlvorschlag 1 SPD                                               474 Stimmen = 58,45 %

Wahlvorschlag 2 CDU/FDP                          337 Stimmen = 41,55 %

Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Wahlschied verteilen sich wie folgt:

Wahlvorschlag 1 SPD:                                  4 Sitze

Wahlvorschlag 2 CDU/FDP:                         3 Sitze

Dem neugewählten Ortsrat Wahlschied gehören folgende Mitglieder an:

SPD

Zimmer, Reiner                                              In der Neuwies 15

Pörtner, Catherine                                         Vorstadtstr. 11

Britz, Tim                                                       Römerstr. 6

Fahrenkamp, Jennifer                                   Im Rödchen 1

CDU/FDP

Burg, Pascal                                                  Grünstr. 4

Gemenig, Sandra                                          Zum Schorren 3

Kopp, Pascal                                                 Friedhofstr. 26

Heusweiler, 13. Juni 2024

Der Gemeindewahlleiter

Thomas Redelberger

Sperrung des 7-Dörfer-Weges

Auf Grund der Unwetterschäden vom 17. Mai ist der 7-Dörfer-Weg im gesamten Bereich „Hahnheck“ bis auf Weiteres gesperrt. Die Verkehrssicherheit ist für die Wanderinnen und Wanderer entlang der Wahlbachschlucht nicht gewährleistet. Ich bitte um Beachtung.

Redelberger, Bürgermeister

Wahlbekanntmachung

1.      Am 09. Juni 2024

          finden die Wahlen a)       zum Europäischen Parlament

                                            b)       zum Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler

                                          zu den Ortsräten in den Ortsteilen Eiweiler, Heusweiler,

                                          Kutzhof, Holz, Niedersalbach, Obersalbach und Wahlschied

                                          zur Regionalversammlung des Regionalverbandes

                                   zur/zum Regionalverbandsdirektorin/Regionalverbandsdirektor

                                               und am 23. Juni 2024 eine eventuell notwendige Stichwahl, bei der

                                   Wahl zur/zum Regionalverbandsdirektorin/Regional-

                                   verbandsdirektor

          statt.

          Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.      Die Gemeinde ist in 23 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

          In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29.04.2024 bis 03.05.2024 über-

          sandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte

           zu wählen hat.

          Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15 Uhr in der Großwaldhalle Eiweiler zusammen.

3.      Jede oder jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist.

          Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

          Die Wahlbenachrichtigung wird für eine etwa notwendig werdende Stichwahl zurückgegeben.

          Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin oder jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums für die Wahl, zu der sie oder er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt, und zwar

                1.     für die EUROPAWAHL

                         einen weißen Stimmzettel,

                2.     für die GEMEINDERATSWAHL

                         einen gelben Stimmzettel,

                3.     für die ORTSRATSWAHL

                         einen orangefarbenen Stimmzettel,

                4.     für die REGIONALVERSAMMLUNG

                         einen grünen Stimmzettel

                5.     für die WAHL DER REGIONALVERBANDSDIREKTORIN/DES REGIONAVERBANDSDIREKTORS

                         einen hellblauen Stimmzettel

          Jede Wählerin und jeder Wähler hat für jede Wahl eine Stimme.

          Bei der Europawahl enthält der Stimmzettel jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der oder des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

          Bei der Gemeinderatswahl, der Ortsratswahl und der Regionalversammlungswahl enthalten bei Verhältniswahl die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe unter Angabe des Namens der Partei oder Wählergruppe, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese sowie des Familiennamens, des Vornamens und des Berufes der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber jeden Wahlvorschlages. Bei Wahlvorschlägen, die in eine Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert sind, sind auf der Gebietsliste und den Bereichslisten je die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber mit Familiennamen, Vornamen und Beruf angegeben.

          Bei der Wahl der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors enthalten die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe unter Angabe des Namens der Partei/Wählergruppe/Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese sowie des Familiennamens, Vornamens, Berufs und der Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers jeden Wahlvorschlags.

          Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf jedem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen will.

          Die Stimmzettel müssen von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.      Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.      Wer einen Wahlschein hat, kann

          a)   durch Stimmabgabe an der

                1.     Europawahl in einem beliebigen Wahlbezirk des Regionalverbandes

                2.     Gemeinderatswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereichs (§ 15 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes),

                3.     Ortsratswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Gemeindebezirks (§ 56 des Kom­munalwahlgesetzes),

                4.     Regionalversammlungswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereichs (§ 65 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes),

                5.     Wahl der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors in einem beliebigen Wahlbezirk des Regionalverbandes

                         oder

          b)   durch Briefwahl

          teilnehmen.

          Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Gemeindewahlleiter die amtlichen Stimmzettel, die amtlichen Wahlumschläge sowie die amtlichen Wahlbriefumschläge beschaffen und die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln (in verschlossenen Wahlumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig der auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stelle zuleiten, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.      Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes/§ 15 Abs.4 des Kommunalwahlgesetzes).

         Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigen selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussname erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Abs. 4a des Europawahlgesetzes/§ 15 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes).

          Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

          Heusweiler, den 14. Mai 2024

          Der Gemeindewahlleiter

          -Redelberger-

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum Gemeinderat Heusweiler, zu den Ortsräten Eiweiler, Heusweiler, Holz, Kutzhof, Niedersalbach, Obersalbach und Wahlschied, zur Regionalversammlung sowie der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors

am 09. Juni 2024.

1.      Das Wählerverzeichnis zu den oben angegebenen Wahlen für die Gemeinde Heusweiler

         wird in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Heusweiler, Zimmer 0.21       für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer oder seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie oder er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß dem § 51 Abs. 1des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

         Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

         Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2.      Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 24. Mai 2024 bis 12:00 Uhr, beim Gemeindewahlleiterim Rathaus Heusweiler, Zimmer 0.21 Einspruch einlegen.

          Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3.      Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19. Mai 2024

         eine Wahlbenachrichtigung.

         Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

4.      Wer einen Wahlschein hat, kann

          a)   durch Stimmabgabe an der

                1.     Gemeinderatswahl in einem beliebigen Wahlraum seines Wahlbereiches,

                2.     Ortsratswahl in einem beliebigen Wahlraum seines Gemeindebezirkes,

                3.     Regionalversammlungswahlin einem beliebigen Wahlraum seines Wahlbereiches,

                4.     Wahl der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors in einem beliebigen Wahlraum des Regionalverbandes Saarbrücken

          oder

          b)   durch Briefwahl

          teilnehmen.

5.      Einen Wahlschein erhält auf Antrag

          5.1    eine in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte oder ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter;

          5.2    eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte oder ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

                   a)   wenn sie/er nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden/er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 10 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung bis zum 24. Mai 2024 versäumt hat,

                   b)   wenn ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 6c der Kommunalwahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 10 Abs 1 der Kommunalwahlordnung entstanden ist,

                   c)   wenn ihr/sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Gemeindewahlleiters gelangt ist.

         Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 07. Juni 2024, 18.00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

         Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

         Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr oder ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr oder ihm bis zum Tagevor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

         Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

         Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachweisen. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung der Hilfe anderer Personen bedienen.

6.      Mit dem Wahlschein erhält die/der Wahlberechtigte

          1.   für die GEMEINDERATSWAHL

                einen gelben Stimmzettel,

          2.   für die ORTSRATSWAHL

                einen orangefarbenen Stimmzettel,

          3.   für die REGIONALVERSAMMLUNGSSWAHL

                einen grünen Stimmzettel,

          4. für die WAHL DER REGIONALVERBANDSDIREKTORIN/DES REGIONALVERBANDSDIREKTORS

                einen hellblauen Stimmzettel,

          5.   einen gemeinsamen gelben Stimmzettelumschlag für die vorgenannten Kommunalwahlen,

         6.   einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellrosafarbenen Wahlbriefumschlag für die Kommunalwahlen und

          7.   ein Merkblatt für die Briefwahl.

         Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie dem Gemeindewahlleiter vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

         Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigen selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussname erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

         Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln und den Wahlscheinen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen.

         Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Sie können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Heusweiler, den 03. Mai 2024

Der Gemeindewahlleiter

-Redelberger-                                                           

Bekanntmachung



über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024 
1.     Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Gemeinde Heusweiler
wird in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Heusweiler, Zimmer 0.21, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer oder seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. 
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2.     Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 
16. Tag, spätestens am 24. Mai 2024 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde, im Rathaus Heusweiler, Zimmer 0.21 Einspruch einlegen. 
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3.     Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19. Mai
    2024 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. 
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4.     Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Regionalverband Saarbrücken durch Stimmabgabe 
    in einem beliebigen Wahlraum des Regionalverbandes oder durch Briefwahl teilnehmen.
5.     Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte oder ein in das Wählerverzeichnis 
          eingetragener Wahlberechtigter,
5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte oder ein nicht in das 
      Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a.     wenn sie/er nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden/er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum 19. Mai 2024 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 24. Mai 2024 versäumt hat,
b.     wenn ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist,
c.     wenn ihr/sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 07. Juni 2024, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr oder ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr oder ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
    Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung der Hilfe anderer Personen bedienen.
6.     Mit dem Wahlschein erhält die/der Wahlberechtigte
                        - einen amtlichen Stimmzettel,
                        - einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,
    - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten 
      Wahlbriefumschlag und
                        - ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. 
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigen selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussname erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Heusweiler, den 03. Mai 2024   
Die Gemeindebehörde
-Redelberger-