BEKANNTMACHUNG
des Zweckverbandes Wertstoffhof Köllertal
Der Wertstoffhof Köllertal, Am Mühlengarten 4, 66292 Riegelsberg ist am Faschingsmontag, den
03.03.2025
geschlossen.
Riegelsberg, 04.02.2025
Der Verbandsvorsteher
Gez. Klaus Häusle
des Zweckverbandes Wertstoffhof Köllertal
Der Wertstoffhof Köllertal, Am Mühlengarten 4, 66292 Riegelsberg ist am Faschingsmontag, den
03.03.2025
geschlossen.
Riegelsberg, 04.02.2025
Der Verbandsvorsteher
Gez. Klaus Häusle
Liebe Steuerzahlerin, lieber Steuerzahler der Gemeinde Heusweiler,
der Versand der Bescheide über die Festsetzung der Grundsteuer und ggf. Hundesteuer für das Jahr 2025 wird leider noch ein wenig auf sich warten lassen.
Erst mit Erhalt der neuen Bescheide – mit denen frühestens im März 2025 zu rechnen sein wird – entsteht für Sie die Verpflichtung zur Zahlung der darin festgesetzten Beträge, d.h. bis dahin müssen Sie nichts weiter veranlassen.
Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank angelegt haben, können Sie diesen gerne unverändert weiterlaufen lassen. Die Gemeindekasse wird die erhaltenen Beträge dann auf Ihrem Bürgerkonto „parken“ und mit der ersten Fälligkeit verrechnen.
Erteilte SEPA-Lastschriftmandate können von der Gemeindekasse ohne Bescheid allerdings nicht wie gewohnt zum 15. Februar ausgeführt werden. Die Belastung Ihres Bankkontos wird in diesen Fällen erst nach Versand der Bescheide mit dem darin festgesetzten Betrag zum 1. Fälligkeitstermin erfolgen.
Heusweiler, im Januar 2025
Redelberger
Bürgermeister
für die Realsteuern der Gemeinde Heusweiler (Hebesatz-Satzung)
Aufgrund der §§ 11 und 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2024 (Amtsbl. I S. 1024, 1026), der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) sowie des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Hebesätze
§ 2 der Hebesatz-Satzung vom 27. Februar 2015 erhält folgende Fassung:
Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Heusweiler werden wie folgt festgesetzt:
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Heusweiler, den 16. Dezember 2024
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Hinweis auf § 12 Absatz 6 KSVG:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.
Entlastung des Bürgermeisters
Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 den geprüften Jahresabschluss 2023 festgestellt und dem Bürgermeister uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2023 sowie die Berichte über die Prüfung des Jahres-abschlusses werden vom 6. Januar 2025 bis 13. Januar 2025 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler unter www.heusweiler.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/zahlen-daten-fakten/finanzen eingesehen werden.
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Bitte beachten Sie, dass telefonisch keine Brennholzbestellungen angenommen werden.
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Brennholz ist eine Anpassung des Reservierungsvorganges notwendig.
Künftig werden Brennholzanfragen ausschließlich per Mail angenommen und bearbeitet.
Brennholzinteressenten richten Ihre Anfrage bitte mit folgenden Daten:
– Name
– Anschrift
– Telefonische Erreichbarkeit
– Benötigte Menge (derzeit beschränkt auf 10 Raummeter)
– Laubholz oder Nadelholz
Sobald das unverbindlich reservierte Brennholz verfügbar ist, bekommt der Interessent eine verbindliche Bestätigung per Mail und hat vier Wochen Zeit das Holz in der Sprechstunde käuflich via Zahlung mit EC-Karte zu erwerben.
| Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat der Gemeinderat am 14. November 2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: | |||||
| § 1 | |||||
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt | 1. Nachtrag 2024 | 2. Nachtrag 2024 | |||
| 1. | im Ergebnishaushalt mit | ||||
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 37.423.210 EUR | 37.423.210 EUR | unverändert | ||
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 42.924.212 EUR | 42.924.212 EUR | unverändert | ||
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -5.501.002 EUR | -5.501.002 EUR | unverändert | ||
| 2. | im Finanzhaushalt mit | ||||
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.673.722 EUR | 4.673.722 EUR | unverändert | ||
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 11.721.880 EUR | 11.721.880 EUR | unverändert | ||
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -7.048.158 EUR | -7.048.158 EUR | unverändert | ||
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 7.190.933 EUR | 7.190.933 EUR | unverändert | ||
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 814.000 EUR | 814.000 EUR | unverändert | ||
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 6.376.933 EUR | 6.376.933 EUR | unverändert | ||
| § 2 | |||||
| Der in der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert. | |||||
| § 3 | |||||
| Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. | |||||
| § 4 | |||||
| Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. | |||||
| § 5 | |||||
| Die bisherigen Festsetzungen zur Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage werden nicht geändert. | |||||
| § 6 | |||||
| Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert. | |||||
| § 7 | |||||
| Es gilt der vom Gemeinderat am 14. November 2024 beschlossene Stellenplan. | |||||
| Heusweiler, den 15. November 2024 Redelberger Bürgermeister | |||||
| Der Stellenplan im 2. Nachtrag für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 12. bis 19. Dezember 2024 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden. | |||||
Gemäß § 5 Abs. 4 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sowie § 4 Saarländisches Straßengesetz vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977, in der derzeit gültigen Fassung wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Ortsdurchfahrtsgrenze auf der B 268 zwischen dem Ortsteil Heusweiler und dem Ortsteil Eiweiler mit Beschluss vom 21. November 2024 neu festgesetzt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Saarländisches Straßengesetz vom 17. Dezember 1964, geändert mit der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsblatt S. 969) in der derzeit gültigen Fassung, wird der o. g. Beschluss in der Zeit
vom 16. Januar 2025 bis einschließlich 30. Januar 2025
öffentlich, während den Dienststunden im Rathaus Heusweiler, Zimmer 2.13 zur Einsicht für die Bürger ausgelegt.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Heusweiler, 03. Dezember 2024
Thomas Redelberger
Bürgermeister
von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Heusweiler
Im Zusammenhang mit einer in der Gemarkung Lummerschied Flur 03 (Lummerschieder Straße) durchgeführten Liegenschaftsvermessung wurden die Grenzen des Flurstückes Nr. 57/10 und 57/11 festgestellt und abgemarkt.
Über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am 27.11.2024 ein Grenztermin durchgeführt.
Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz (SVermKatG) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren, die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben.
Der verfügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
Entscheidung des Verhandlungsleiters
Die Flurstücksgrenzen werden so wiederhergestellt und festgestellt wie es die Ermittlung der alten Flurstücksgrenzen ergeben hat und wie es aus der Skizze ersichtlich ist.
Abmarkung der Grenzpunkte
Die Abmarkung der Grenzpunkte erfolgt in der aus der Skizze ersichtlichen Weise.
Die Niederschrift über den Grenztermin ist in der Zeit vom 05.12.2024-30.01.2025 Geschäftszimmer Nr. 2 (Nr. 011) in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Zentrale Außenstelle, Kaibelstr. 4-6 in 66740 Saarlouis ausgelegt und kann während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15:30 Uhr, sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 41 Abs. 4 Satz 3 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) nach Ablauf von zwei Wochen nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Bestimmung der Flurstücksgrenzen und die Abmarkung der Grenzpunkte kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis erhoben werden.
Die Klage muss die Klägerin / den Kläger, die Beklagte / den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und einen bestimmten Antrag enthalten. Der Klage soll zudem der angefochtene Bescheid beigefügt werden. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.
Die Erhebung der Klage kann schriftlich, zur Niederschrift der Urkundsbeamtin / des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder in elektronischer Form nach Maßgabe der für den elektronischen Rechtsverkehr mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltenden Regelungen erfolgen.
Soweit die Klageerhebung schriftlich oder zur Niederschrift erfolgt, sind der Klage so viele Abschriften der Klage einschließlich Anlagen beizufügen, dass alle übrigen Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Saarlouis, den 02.12.2024
gez. Müller A. (Vermessungsoberinspektor)
Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung,
Zentrale Außenstelle
Kaibelstr. 4-6, 66740 Saarlouis
Tel.: 0681/ 9712 343
| Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat der Gemeinderat am 7. Oktober 2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: | |||||
| § 1 | |||||
| Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden | |||||
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |||
| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| a) | im Ergebnishaushalt | ||||
| die Erträge | 37.423.210 EUR | 37.423.210 EUR | |||
| die Aufwendungen | 42.924.212 EUR | 42.924.212 EUR | |||
| der Saldo der Erträge und Aufwendungen | -5.501.002 EUR | -5.501.002 EUR | |||
| b) | im Finanzhaushalt | ||||
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.673.722 EUR | 4.673.722 EUR | |||
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.030.000 EUR | 10.691.880 EUR | 11.721.880 EUR | ||
| der Saldo aus Investitionstätigkeit | 1.030.000 EUR | -6.018.158 EUR | -7.048.158 EUR | ||
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.030.000 EUR | 6.160.933 EUR | 7.190.933 EUR | ||
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 814.000 EUR | 814.000 EUR | |||
| der Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 1.030.000 EUR | 5.346.933 EUR | 6.376.933 EUR | ||
| § 2 | |||||
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von | 6.018.158 EUR | ||||
| neu festgesetzt auf | 7.048.158 EUR | ||||
| § 3 | |||||
| Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. | |||||
| § 4 | |||||
| Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. | |||||
| § 5 | |||||
| Die bisherigen Festsetzungen zur Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage werden nicht geändert. | |||||
| § 6 | |||||
| Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert. | |||||
| § 7 | |||||
| Es gilt der vom Gemeinderat am 23. November 2023 beschlossene Stellenplan. | |||||
Heusweiler, den 8. Oktober 2024
Redelberger
Bürgermeister
Am 18. November 2024 wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2024 durch das Landesverwaltungsamt St. Ingbert mit folgendem Wortlaut genehmigt:
„Im Rahmen der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Heusweiler genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
1. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2024 in Höhe von 7.048.158,– €.
Meine am 27.06.2023 für das Haushaltsjahr 2024 erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen wird hiermit aufgehoben.“
Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 9. bis 16. Dezember 2024 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus.
Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.
Liebe Steuerzahler, bitte denken Sie daran, die am 15.11.2024 fällig gewesenen Steuern und Abgaben zu zahlen.
Heusweiler, den 13.11.2024
Gemeindekasse Heusweiler als Vollstreckungsbehörde
Anlässlich einer in der Gemarkung Lummerschied Flur 3 beantragten Liegenschaftsvermessung findet für die Flurstücke Nr. 57/10 und 57/11
ein Grenztermin statt.
Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).
Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, den Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.
Der Grenztermin findet statt am:
Mittwoch, 27.11.2024 um 16:30 Uhr
Ort / Treffpunkt:
vor Haus Lummerschieder Straße 70
Wenn Beteiligte nicht am Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.
Saarlouis, den 07.11.2024
Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung.
Zentrale Außenstelle Saarlouis
Kaibelstraße 4-6; 66740Saarlouis
i. A. A. Müller
| Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 die Satzung über die Bestellung einer/eines Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen und Senioren beschlossen. Die Gemeinde Heusweiler schreibt zur ehrenamtlichen Tätigkeit die Stelle einer/eines Beauftragte/r (alle Geschlechter) für Menschen mit Behinderungen und Senioren aus. Der/die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde Heusweiler zu beteiligen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen haben. Die/der Beauftragte soll Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen die erforderlichen Hilfen ermöglichen. Er/Sie soll das Engagement von Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen der Kommune und deren Fort- und Weiterentwicklung fördern. Der/die Beauftragte soll gezielt Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen und Senioren anbieten. Dazu soll er/sie einerseits telefonisch und persönlich im Rahmen von zuvor veröffentlichten Sprechzeiten im Rathaus erreichbar sein. Darüber hinaus soll das Gesprächs- und Beratungsangebot in allen Ortsteilen der Gemeinde angeboten werden. Aufgrund dessen wird Mobilität vorausgesetzt. Die/der Beauftragte wird für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates Heusweiler (bis voraussichtlich Juni 2029) bestellt. Die/der Beauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- Euro. Zusätzlich wird für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates, oder dessen Ausschüsse ein Sitzungsgeld gezahlt. Bei Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit senden Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 21. Oktober 2024 (Ausschlussfrist) an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler. Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen. Redelberger, Bürgermeister |
liebe Mitbürger,
der diesjährige Seniorentreff für den Ortsteil Niedersalbach findet am
im Bürgerhaus Niedersalbach
statt.
Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger, denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen freiwilligen Helfern recht herzlich für die Ausrichtung dieses Seniorentreffs bedanken.
Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.
Heusweiler,
Thomas Redelberger Bruno Lesch
Bürgermeister Ortsvorsteher
Gemäß § 65 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S.1119) wird bekanntgemacht, dass der Gemeinderat Heusweiler in seiner Sitzung am 11. Juli 2024 folgende ehrenamtliche Beigeordnete gewählt hat:
Petra Frevel
wohnhaft in 66265 Heusweiler
Schillerstraße 16
weiterer Beigeordneter
Stefan Schmidt
wohnhaft in 66265 Heusweiler
Paul-Theresia-Straße 13
weiterer Beigeordneter
Horst Saar
wohnhaft in 66265 Heusweiler
Josefstraße 17
Heusweiler, 14. August 2024
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Am Dienstag, dem 09.07.2024, um 18:30 Uhr, findet im ehem. Schulungsraum der FFW in der Großwaldhalle Eiweiler die konstituierende Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Öffentlicher Teil
| 1 | Verpflichtung der Ortsratsmitglieder nach § 33 Abs. 2 KSVG |
| 2 | Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin |
| 3 | Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers / der stellvertretenden Ortsvorsteherin |
| 4 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 29.05.2024 (öffentlicher Teil) |
| 5 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 6 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 29.05.2024 (nichtöffentlicher Teil) |
| 7 | Grundstücksangelegenheiten |
| 7.1 | Windkraftanlage Hellenhausen |
| 7.2 | Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Kirschhofer Straße, Eiweiler – Grundsatzbeschluss |
| 8 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Thomas Redelberger
Bürgermeister