Öffentliche Bekanntmachung

Blumen, Grabkerzen und sonstige Grabschmuckartikel auf den Urnenreihengräbern mit Bodendeckern auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler

Die Gemeinde Heusweiler unterhält auf diversen Friedhöfen besondere Urnengrabfelder, die im vorderen Bereich mit Bodendeckern bepflanzt wurden und die ausschließlich von der Gemeinde gepflegt und unterhalten werden.

In den vergangenen Wochen fiel jedoch auf, dass vermehrt Grabschmuck jeglicher Art auf diversen einzelnen Grabflächen mit Bodendeckern abgestellt wird.

Der Grabschmuck auf den Flächen der vorhandenen Bepflanzung behindert enorm das Wachstum der Bodendecker und verursachte teilweise, dass diese sogar eingehen und schließlich ersetzt werden müssen. Dies ist natürlich wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Außerdem müssen die neuen Pflanzen erst anwachsen und es dauert somit wiederum seine Zeit, bis die Fläche endlich erneut gänzlich mit den jeweiligen Bodendeckern bedeckt ist.

Zudem steht dieser zusätzliche Grabschmuck dem gewünschten Gesamtbild der Grabanlage entgegensteht.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf folgenden Wortlaut aus § 16 Abs. 2 Buchstabe f der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 24. Januar 2019:

„… Die Pflanzflächen der Urnenbodendeckergräber werden ausschließlich von der Friedhofsverwaltung angelegt, gepflegt und unterhalten. Allerdings ist es den Nutzungsberechtigten erlaubt, rechts und links des Grabmals jeweils eine Fläche von maximal 10 x 10 cm für eine Grableuchte bzw. eine Blumenvase zu nutzen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die vorhandene Bepflanzung nicht dauerhaft beschädigt wird.“

Die Friedhofsanlagen sollen als gepflegte und ansprechende öffentliche Einrichtung den Angehörigen von Verstorbenen, aber auch allen anderen Bürgern und Besuchern, als Ort der Ruhe und Besinnung zur Verfügung stehen.

Bei der Wahl der Beisetzung in den Urnengrabstätten mit Bodendeckern wurde sich von den Betroffenen bewusst gegen jegliche Art der Grabpflege, mit o. g. Ausnahme, entschieden.

Ich bitte deshalb die Nutzungsberechtigten der einzelnen Grabstätten mit Bodendeckern, jedweden Schmuck, der über die o. g. beiden Möglichkeiten neben dem jeweiligen Grabmal hinausgeht, bis zum 31. Dezember 2021 zu entfernen.

Nach diesem Termin, werden verbliebene Blumen und sonstige Gegenstände vom Friedhofspersonal entsorgt.

Ich appelliere an alle Verfügungs- und Nutzungsberechtigten der Urnenreihengräber mit Bodendeckern auf allen Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler, die maßgeblichen Bestimmungen künftig zu beachten.

Heusweiler, 30. November 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister