Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 02.02.2026, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 12.01.2026 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 12.01.2026 (nichtöffentlicher Teil)
4Konzessionsvertrag Strom
5Anpassung der Aufwandsentschädigung der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler zum 01. Januar 2026
6Niederschlagung einer Forderung
7Befristete Niederschlagung der Forderungen
8Befristete Niederschlagung der Forderungen
9Mehrkosten rechtliche Beratung – Kita Eiweiler
10Haushalt Nachtrag – Antrag der AfD-Gemeinderatsfraktion
11Doppelhaushalt 2025/2026 – Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung
12Stellenplan 2026
13Mitteilungen und Verschiedenes
14Personalangelegenheiten
14.1Übernahme einer PiA-Auszubildende als Erzieherin
14.2Übernahme einer PiA-Auszubildende als Erzieherin
14.3Übernahme einer Anerkennungspraktikantin als Erzieherin
14.4Unbefristete Einstellung zweier Reinigungskräfte
14.5Befristete Weiterbeschäftigung zweier Aushilfskräfte im Reinigungsbereich

Heusweiler, den 22. Januar 2026

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates Heusweiler

Am Donnerstag, dem 29.01.2026, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2025 (öffentlicher Teil)
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2025
3Bericht des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren
4Abwägungs- und Satzungsbeschluss Ergänzungssatzung „Zum Vogelsborn 3“, Eiweiler
5Stellungnahme der Gemeinde Heusweiler zum Entwurf des LEP Saarland 2030 – 2. Beteiligung
6Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

7Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2026 (nichtöffentlicher Teil)
8Vergabe von Lieferungen und Leistungen
8.1Planung und Sanierung Regenrückhaltebecken Berschweiler
8.2Vergabe Fach Los 2 Feuerwehrtechnische Beladung für die beiden Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge HLF 20 der Feuerwehr Heusweiler
8.3Beteiligung der Gemeinde Heusweiler an Straßenbaumaßnahmen des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) – Programmjahre 2026/2027
8.4Sanierung des Asphaltbelags sowie Erneuerung der Bord- und Rinnenplatten in der Straße Auf dem Mühlenberg
9Mitteilungen und Verschiedenes

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 21. Januar 2026

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Öffnungszeiten Rathaus Faasend 2026


Das Rathaus ist an den närrischen Tagen wie folgt geöffnet:

Am Fetten Donnerstag, 12. Februar 2026, ist das Rathaus bis 12.00 Uhr geöffnet.

Am Freitag, 13. Februar 2026, ist das Rathaus auf Grund der Aufräumarbeiten für den Publikumsverkehr ganztägig geschlossen.

Am Rosenmontag, 16. Februar 2026 ist das Rathaus ganztägig geschlossen.

Am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, ist das Rathaus bis 12.00 Uhr geöffnet.

Heusweiler, den 19. Januar 2026

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Appell zum Einhalten der Pflichten von Hundehaltern und Pferdehaltern

Hundekot und Pferdeäpfel auf Gehwegen, Straßen und öffentlichen Plätzen ist ein Ärgernis – nicht nur für die Gemeindeverwaltung. Betroffene Bürger beklagen zu Recht das verantwortungslose Handeln einzelner Hundehalter und Pferdehalter im Umgang mit ihren vierbeinigen Begleitern.

Aus aktuellem Anlass möchte die Gemeindeverwaltung alle Hundebesitzer daran erinnern, dass es nach der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Gemeinde Heusweiler vom 06. November 2017 ausdrücklich untersagt ist, öffentliche Straßen und Anlagen durch Hunde verunreinigen zu lassen. Dennoch entstandene Verunreinigungen sind unverzüglich von dem Halter oder Führer des Hundes zu beseitigen.

Hundeführer und –halter, die dieser Pflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,-€ geahndet werden kann.

Dasselbe gilt für Hunde, die unbeaufsichtigt oder ohne Leine geführt werden. In der Gemeinde Heusweiler gilt auf allen öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen innerhalb der bebauten Ortslage uneingeschränkt Leinenpflicht.

Auch hier kann das Zuwiderhandeln mit eine Geldbuße bis zu 5.000,-€ geahndet werden.

Pferdehalter sind verpflichtet die Pferdeäpfel aus dem öffentlichen Verkehrsraum gem. § 32 StVO zu entfernen.

Im Interesse eines angenehmen Zusammenlebens bitten wir alle Hundehalter und Pferdehalter um die Beachtung und Einhaltung der Halterpflichten!

Heusweiler, den 13.01.2026

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde

Redelberger

Abfuhr von Weihnachtsbäumen

Die Gemeinde Heusweiler hat auch in diesem Jahr in den einzelnen Ortsteilen Sammelstellen eingerichtet, an denen die Weihnachtsbäume zur Abfuhr/Entsorgung durch den Baubetriebshof zwischengelagert werden können.

Die Bäume können bis zum 31. Januar 2026 an den Sammelstellen abgelegt werden, wobei jeglicher Christbaumschmuck vorher zu entfernen ist. Die Transporttüten (Blaue Müllsäcke oder ähnliches) bitte unbedingt wieder mitnehmen, denn es bedeutet einen ungeheuren Mehraufwand für den Baubetriebshof, den Plastikanteil vom organischen Material zu trennen.

In den einzelnen Ortsteilen sind folgende Sammelstellen vorgesehen:

Heusweiler                             Parkplatz „Auf dem Wittum“

Heusweiler                             Parkplatz „Friedrich-Schiller-Schule“

Berschweiler                           am Feuerwehrgerätehaus

Bietschied                              am Dorfbrunnen        

Holz                                        Parkfläche am Friedhof

Eiweiler                                  Parkfläche Großwaldhalle

Hirtel                                      neben ehem. Feuerwehrgerätehaus

Kirschhof                               Unterer Hof, neben Depotcontainer

Kutzhof                                  Parkfläche Kirche, vor Kinderspielplatz

Kutzhof                                  Parkfläche Friedhof

Lummerschied                     am Containerstandort neben der Autobahnbrücke

Numborn                                am Kinderspielplatz

Wahlschied                             Containerstandort bei der Sport- und Kulturhalle

Niedersalbach                        Parkfläche Bürgerhaus

Obersalbach                            Parkfläche Ecke Dorfstraße/Zum Gatter

Heusweiler, den 12.01.2026

Der Bürgermeister
– Redelberger –

Öffentliche Bekanntmachung

Verbot des Mitführens von Hunden auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler

In letzter Zeit häufen sich erneut die Beschwerden von Friedhofsbesuchern, dass auf den Friedhöfen der Gemeinde immer wieder Personen ihre Hunde mitführen würden, was mittlerweile zunehmend auch zu manch unerwünschten Hinterlassenschaften auf Grabstätten geführt hat.

Hierzu wird mitgeteilt, dass die Mitnahme von Tieren, ausgenommen Assistenzhunden, auf allen Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler, gem. § 5 Abs. 3 Buchst. j der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023, ausdrücklich untersagt ist, und es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße bis zu 200,00 Euro geahndet werden kann (§ 33 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 2 der Friedhofssatzung).

Ich bitte daher die betroffenen Friedhofsbesucher sich entsprechend zu verhalten und die Friedhofssatzung im Wohle aller Besucher und der Würde des Ortes zu respektieren.

Heusweiler, den 05. Januar 2026

Thomas Redelberger
(Bürgermeister)

Feststellung des Jahresabschlusses 2024

Entlastung des Bürgermeisters

Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 den geprüften Jahresabschluss 2024 festgestellt und dem Bürgermeister uneingeschränkte Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2024 sowie die Berichte über die Prüfung des Jahres-abschlusses werden vom 16. Dezember 2025 bis 23. Dezember 2025 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler unter www.heusweiler.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/zahlen-daten-fakten/finanzen eingesehen werden.

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Bekanntmachung

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler

Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.07.2023 (BGBl. I S. 221) mit Wirkung vom 01.10.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 die folgende Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler der Gemeinde Heusweiler beschlossen. Die Veränderungssperre ist mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung am 20.12.2023 in Kraft getreten. Zur weiteren Sicherung der Planung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler wird für das in § 2 bezeichnete Gebiet die Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.

§ 1 Zweck der Veränderungssperre

Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung des Bebauungsplanes und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler

Der im Anhang beigefügte Lageplan mit der parzellenscharfen Darstellung der räumlichen Begrenzung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 3 Verbote

Auf den von der Veränderungssperre betroffenen Parzellen dürfen

  • Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

§ 4 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf von nun noch einem Jahr gem. § 17 Abs. 1 BauGB.

Heusweiler, 10.12.2025

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Anlagen: Lageplan mit Geltungsbereich

Hinweis:

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Postanschrift:     Gemeinde Heusweiler, Fachgebiet 4, Bauen, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, Sprechzeiten:      Mo-Fr: 8.30-12:00 Uhr;
Mo, Mi, Do:13:30-15:30 Uhr; Di: 13:30-18:00 Uhr E-Mail:                 info@heusweiler.de  

Lageplan mit Geltungsbereich

Ohne Maßstab

11. Satzung zur Änderung

der
Satzung
des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler

über die Erhebung von Abgaben für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung sowie über die Erhebung von Kleineinleiter- und Entsorgungsgebühren (Abwasserabgabensatzung)
vom 12. Dezember 2007

Aufgrund des § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 26. Februar 1975 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 723), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), in Verbindung mit den §§ 12 und 22 des Kommunal­selbst­verwal­tungsgesetzes (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunal­abgabengesetzes (KAG) vom 26. April 1978 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), des § 15 Absatz 4 Satz 3 und 4 des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1352), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 3. Mai 2024 (Amtsbl. I S. 286) sowie der §§ 50 und 50a und 132 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) vom 28. Juni 1960 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I 2629), wird auf Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler vom 19. November 2025 folgende Änderungssatzung erlassen:

Artikel I

Die Satzung des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler über die Erhebung von Abgaben für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung sowie über die Erhebung von Kleineinleiter- und Ent­sor­gungs­gebühren (Abwasserabgabensatzung) vom 12. Dezember 2007 wird wie folgt geändert:

Die Anlage I „Abgabenverzeichnis“ Nr. 1 + 2 erhält folgende Fassung:

 1. Schmutzwassergebühr                           4,26 €/m³        Frischwasser- bzw.

Brauchwassermenge

  2. Niederschlagswassergebühr                   0,73 €/qm       Grundstücksfläche

                                                                                                   (Abflussrelevante Fläche)

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Heusweiler, den 19.11.2025

Der Verbandsvorsteher
Thomas Redelberger
Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 11.12.2025, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 20.11.2025 (öffentlicher Teil)  
2Verwendung des zahlungsbezogenen Überschusses 2024 nach dem Saarlandpaktgesetz  
3Feststellung Jahresabschluss 2024 und Entlastung des Bürgermeisters  
4Abwägungs- und Satzungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Zum Beiengarten“, Kutzhof  
5Fröhner Wald als ausgezeichnetes Naherholungsgebiet erhalten – Gemeinsamer Antrag der FDP-, SPD- und IDAL-Gemeinderatsfraktion  
6Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

7Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 20.11.2025 (nichtöffentlicher Teil)  
8Vergabe von Lieferungen und Leistungen  
8.1Vergabe zur Errichtung einer 8-zügigen Kita in Eiweiler als Modulbau  
9Mitteilungen und Verschiedenes  
10Personalangelegenheiten  

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 4. Dezember 2025

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Am Donnerstag, dem 11.12.2025, um 17:30 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine nicht öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Nichtöffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.11.2025  
2Benennung eines besonderen Vorsitzenden  
3Prüfung Jahresabschluss 2024  
4Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 4. Dezember 2025

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Heusweiler

Am Donnerstag, dem 04.12.2025, um 18:30 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Heusweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 22.09.2025 (öffentlicher Teil)
  2  Zuwendungen an sport- und kulturtreibende Vereine
  3  Verwendung Ortsratsbudget 2025
  4  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  5  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 22.09.2025 (nichtöffentlicher Teil)
  6  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 24. November 2025

Der Ortsvorsteher

SCHWINDLING