Haushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler  für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204) hat der Gemeinderat am 22. Mai 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1  
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird festgesetzt20232024
1.im Ergebnishaushalt mit  
 dem Gesamtbetrag der Erträge auf36.523.900 EUR37.423.210 EUR
 dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf40.140.177 EUR42.924.212 EUR
 im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf-3.616.277 EUR-5.501.002 EUR
2.im Finanzhaushalt mit  
 den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.411.828 EUR4.673.722 EUR
 den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf4.852.944 EUR10.691.880 EUR
 dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf-3.441.116 EUR-6.018.158 EUR
 den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf2.907.460 EUR6.160.933 EUR
 den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf718.400 EUR814.000 EUR
 dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf2.189.060 EUR5.346.933 EUR
§ 2  
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf2.907.460 EUR6.018.158 EUR
§ 3  
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf500.000 EUR1.125.000 EUR
§ 4  
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf3.000.000 EUR4.000.000 EUR
§ 5  
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  3.616.277 EUR   0 EUR  5.007.715 EUR   493.287 EUR
§ 6  
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:  
1.Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe    (Grundsteuer A)  260 v.H.  260 v.H.
  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)360 v.H.360 v.H.
2.Gewerbesteuer428 v.H.428 v.H.
§ 7  
Es gilt der vom Gemeinderat am 27. April 2023 beschlossene Stellenplan  
   
Heusweiler, den 23. Mai 2023  
Redelberger  
Bürgermeister  
 
Am 27. Juni 2023 wurde die Haushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 durch das Landesverwaltungsamt St. Ingbert mit folgendem Wortlaut genehmigt: „Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Heusweiler genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) 1.  den genehmigungspflichtigen Teil des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen      für 2023 in Höhe von 500.000,– €      und für 2024 in Höhe von 725.000,– € 2.  den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen      für 2023 in Höhe von 2.907.460,–      und für 2024 in Höhe von 6.018.158,– €.“   Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt in der Zeit vom 13. bis 20. Juli 2023 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus.