Konstituierende Sitzung des Ortsrates Eiweiler

Am Dienstag, dem 09.07.2024, um 18:30 Uhr, findet im ehem. Schulungsraum der FFW in der Großwaldhalle Eiweiler die konstituierende Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Verpflichtung der Ortsratsmitglieder nach § 33 Abs. 2 KSVG
  2  Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin
  3  Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers / der stellvertretenden Ortsvorsteherin
  4  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 29.05.2024 (öffentlicher Teil)
  5  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  6  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 29.05.2024 (nichtöffentlicher Teil)
  7  Grundstücksangelegenheiten
  7.1  Windkraftanlage Hellenhausen
  7.2  Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Kirschhofer Straße, Eiweiler – Grundsatzbeschluss
  8  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 9. Juli 2024

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Senioren-Treff des Ortsteiles Eiweiler

Liebe Mitbürgerinnen,

liebe Mitbürger,

der diesjährige Senioren-Treff für den Ortsteil Eiweiler findet am

Montag, dem 15. Juli 2024, 11:00 Uhr

im Rahmen des Waldfestes 2023 des Musikvereins Eiweiler e. V.

im Wengenwald

statt.

Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Eiweiler, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass eine telefonische Anmeldung, unter einer der in der Einladung aufgeführten Rufnummern, erforderlich ist.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen freiwilligen Helfern recht herzlich für die Ausrichtung dieses Treffens bedanken.

Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.

Heusweiler, 5. Juli 2024

Bürgermeister                                                                      Ortsvorsteher

Thomas Redelberger                                                         Richard Wachall

Konstituierende Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 11.07.2024, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses die konstituierende Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Verpflichtung der Ratsmitglieder gemäß § 33 Abs. 2 Kommunalselbstver-waltungsgesetz (KSVG)
2Bestätigung der Geschäftsordnung nach § 39 Satz 3 KSVG
3Besetzung der Ausschüsse gemäß § 48 KSVG
3.1Personal- und Finanzausschuss
3.2Bau- und Verkehrsausschuss
3.3Umwelt- und Naturausschuss
3.4Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung
3.5Rechnungsprüfungsausschuss
4Festlegung der Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten
5Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten gemäß § 65 KSVG
6Benennung der Mitglieder für die Unterzeichnung der Niederschriften sowie deren Vertreter gemäß § 17 Nr. 5 der Geschäftsordnung i. V. mit § 47 Abs. 4 KSVG
7Besetzung der Verbandsversammlung im Zweckverband Kommunale Ent-sorgung Heusweiler gemäß § 5 der Satzung für den Zweckverband Kommunale Entsorgung – Heusweiler (ZKE-Heusweiler) i. V. mit § 114 Abs. 2 KSVG
8Besetzung der Verbandsversammlung im Zweckverband Wertstoffhof Köllertal gemäß § 4 der Satzung des Zweckverbandes für den Betrieb eines Wertstoffhofes der Gemeinden Heusweiler, Riegelsberg und der Stadt Püttlingen
9Besetzung des Aufsichtsrates der Gemeindewerke Heusweiler GmbH gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages Gemeindewerke Heusweiler GmbH
10Besetzung des Beirates der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderungs-gesellschaft der Gemeinden Heusweiler und Riegelsberg (ABG gGmbH)  gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages i. V. mit § 114 Abs. 2 KSVG
11Wahl der Vertreterin / des Vertreters für den Kooperationsrat Saarbrücken sowie deren Vertreterin / dessen Vertreter gemäß § 211 KSVG
12Besetzung der Mitgliederversammlung des Vereins Eurodistrict SaarMoselle gemäß Artikel 11 der Satzung des Vereins
13Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 24.06.2024 (öffentlicher Teil)
14Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.06.2024
15Neuwahl/Wiederwahl der/des Schiedsmann/frau für den Schiedsbezirk Niedersalbach/Obersalbach
16Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

17Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom24.06.2024 (nichtöffentlicher Teil)
18Vergabe von Lieferungen und Leistungen
18.1Erweiterung Bauhof Heusweiler – Neubau Funktionsbau mit Fahrzeughalle – Vergabe EMB Arbeiten
18.2Vergabe eines Auftrags zur Verkehrssicherung entlang des Wahlbachs (B268 – Fabrikstraße) in Heusweiler
19Mitteilungen und Verschiedenes
20Personalangelegenheiten

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 4. Juli 2024

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Konstituierende Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof

Am Mittwoch, dem 10.07.2024, um 17:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach-Kurhof, Dachraum die konstituierende Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Verpflichtung der Ortsratsmitglieder nach § 33 Abs. 2 KSVG
  2  Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin
  3  Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers / der stellvertretenden Ortsvorsteherin
  4  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 07.05.2024 (öffentlicher Teil)
  5  Neuwahl/Wiederwahl der/des Schiedsmann/frau für den Schiedsbezirk Niedersalbach/Obersalbach
  6  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  7  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 07.05.2024 (nichtöffentlicher Teil)
  8  Mitteilungen und Verschiedenes

 

Heusweiler, 3. Juli 2024

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Konstituierende Sitzung des Ortsrates Niedersalbach

Am Dienstag, dem 09.07.2024, um 17:30 Uhr, findet im Bürgerhaus Niedersalbach, Dienstzimmer OV die konstituierende Sitzung des Ortsrates Niedersalbach statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Verpflichtung der Ortsratsmitglieder nach § 33 Abs. 2 KSVG
  2  Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin
  3  Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers / der stellvertretenden Ortsvorsteherin
  4  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 20.03.2024 (öffentlicher Teil)
  5  Neuwahl/Wiederwahl der/des Schiedsmann/frau für den Schiedsbezirk Niedersalbach/Obersalbach
  6  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  7  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 20.03.2024 (nichtöffentlicher Teil)
  8  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 3. Juli 2024

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Holz, Herr Sascha Mund, wird in der Zeit vom 30.07.2023 bis einschließlich 06.08.2023 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Michael Margardt, Am Heidstock 34, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 19.07.2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Obersalbach-Kurhof, Herr Kilian Näckel, wird in der Zeit vom 24.07.2023 bis einschließlich 13.08.2023 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Michael Monz, Dorfstraße 24 a, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 17. Juli 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 20.07.2023, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 29.06.2023 (öffentlicher Teil)
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.06.2023
3Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ – Aufstellungsbeschluss und Beschluss frühzeitige Beteiligung
4Wahl der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren
5Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler einschließlich der dazugehörenden Gestaltungsvorschriften
6Festsetzung der Kindergartenbeiträge der KiTa´s der Gemeinde Heusweiler ab dem 01. August 2023 gem. § 10 a Gesetz zur Beitragsfreiheit der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (KiTa-Beitragsfreiheitsgesetz (in Kraft ab 01. August 2023)) sowie Essensentgelte
7Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

8Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 29.06.2023 (nichtöffentlicher Teil)
9Mitteilungen und Verschiedenes
10Personalangelegenheiten

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 11. Juli 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 17.07.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 26.06.2023 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 26.06.2023 (nicht öffentlicher Teil)
4Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ – Aufstellungsbeschluss und Beschluss frühzeitige Beteiligung
5Vergabe Änderung Netzanschluss und Leistungserhöhung für die Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Neubau Funktionsgebäude mit Fahrzeughalle
6Ermächtigung von Auftragsvergaben – Projekt GS Holz, Neubau einer Nachmittagsbetreuung –
7Ermächtigung von Auftragsvergaben – Projekt Dachsanierung, Kita Holz
8Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 06. Juli 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler  für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204) hat der Gemeinderat am 22. Mai 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1  
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird festgesetzt20232024
1.im Ergebnishaushalt mit  
 dem Gesamtbetrag der Erträge auf36.523.900 EUR37.423.210 EUR
 dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf40.140.177 EUR42.924.212 EUR
 im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf-3.616.277 EUR-5.501.002 EUR
2.im Finanzhaushalt mit  
 den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.411.828 EUR4.673.722 EUR
 den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf4.852.944 EUR10.691.880 EUR
 dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf-3.441.116 EUR-6.018.158 EUR
 den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf2.907.460 EUR6.160.933 EUR
 den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf718.400 EUR814.000 EUR
 dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf2.189.060 EUR5.346.933 EUR
§ 2  
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf2.907.460 EUR6.018.158 EUR
§ 3  
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf500.000 EUR1.125.000 EUR
§ 4  
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf3.000.000 EUR4.000.000 EUR
§ 5  
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  3.616.277 EUR   0 EUR  5.007.715 EUR   493.287 EUR
§ 6  
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:  
1.Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe    (Grundsteuer A)  260 v.H.  260 v.H.
  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)360 v.H.360 v.H.
2.Gewerbesteuer428 v.H.428 v.H.
§ 7  
Es gilt der vom Gemeinderat am 27. April 2023 beschlossene Stellenplan  
   
Heusweiler, den 23. Mai 2023  
Redelberger  
Bürgermeister  
 
Am 27. Juni 2023 wurde die Haushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 durch das Landesverwaltungsamt St. Ingbert mit folgendem Wortlaut genehmigt: „Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Heusweiler genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) 1.  den genehmigungspflichtigen Teil des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen      für 2023 in Höhe von 500.000,– €      und für 2024 in Höhe von 725.000,– € 2.  den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen      für 2023 in Höhe von 2.907.460,–      und für 2024 in Höhe von 6.018.158,– €.“   Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt in der Zeit vom 13. bis 20. Juli 2023 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus.

Asphaltierungsarbeiten im Gemeindebezirk

Die Fa. Backes hat den Auftrag, Asphaltierungs- u. Instandsetzungsarbeiten in den Gemeindestraßen sowie Feldwegen in Heusweiler durchzuführen.

Die Arbeiten erfolgen im Zeitraum vom 28.03.2023 bis 31.03.2023. An folgenden Tagen werden in den Ortsteilen Heusweiler, Niedersalbach und Obersalbach Arbeiten durchgeführt. In dieser Zeit erfolgen die Instandsetzungen auf den Feldwegen „Sprenger Straße“ und „Hirteler Straße“. Geplant ist auch, in den Gemeindestraßen „Schwarzenholzer Straße“ sowie „am Schwimmbad“ am Kreuzungsbauwerk A8 in Heusweiler zu asphaltieren.
Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung. Die An- bzw. Abfahrt zu den Anliegern ist während dieser Zeit gewährleistet, auch hier sind während der Bauarbeiten verkehrliche Einschränkungen für die Anlieger nicht gänzlich ausgeschlossen.

Stellenausschreibung vom 17.02.2023

Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 die Satzung über die Bestellung einer/eines Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen und Senioren beschlossen.

Die Gemeinde Heusweiler schreibt zur ehrenamtlichen Tätigkeit die Stelle

einer/eines Beauftragte/r (alle Geschlechter) für Menschen mit Behinderungen und Senioren

aus.

Der/die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde Heusweiler zu beteiligen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen haben.

Die/der Beauftragte soll Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen die erforderlichen Hilfen ermöglichen. Er/Sie soll das Engagement von Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen der Kommune und deren Fort- und Weiterentwicklung fördern.

Der/die Beauftragte soll gezielt Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen und Senioren anbieten. Dazu soll er/sie einerseits telefonisch und persönlich im Rahmen von zuvor veröffentlichten Sprechzeiten im Rathaus erreichbar sein. Darüber hinaus soll das Gesprächs- und Beratungsangebot in allen Ortsteilen der Gemeinde angeboten werden. Aufgrund dessen wird Mobilität vorausgesetzt.

Die/der Beauftragte wird für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates Heusweiler (bis voraussichtlich Juni 2024) bestellt.

Die/der Beauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- Euro. Zusätzlich wird für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates, oder dessen Ausschüsse ein Sitzungsgeld gezahlt.

Bei Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit senden Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 20. März 2023 (Ausschlussfrist) an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler.

Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen.

Redelberger, Bürgermeister

Satzung der Gemeinde Heusweiler über die Bestellung eines/r Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen und Senioren

Die nachfolgende Satzung wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 15.12.2023 beschlossen:

Auf Grund des § 12 und § 50 a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt, S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) hat der Gemeinderat Heusweiler in seiner Sitzung am 15.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Ehrenamtliche Tätigkeit

Die Gemeinde Heusweiler bestellt zur ehrenamtlichen Tätigkeit eine/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderungen und Senioren.

§ 2 Bestellungsberechtigter

Der Gemeinderat Heusweiler entscheidet über die Bestellung und Ablehnung der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren.

§ 3 Beteiligung und Aufgaben

  • Der/die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde Heusweiler zu beteiligen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren betreffen oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen haben.
    Im Übrigen gilt § 19 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (SBGG).
  • Die/der Beauftragte soll Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen die erforderlichen Hilfen ermöglichen. Er/Sie soll das Engagement von Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen der Kommune und deren Fort- und Weiterentwicklung fördern.
  • Der/die Beauftragte soll gezielt Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen und Senioren anbieten. Dazu soll er/sie einerseits telefonisch und persönlich im Rahmen von zuvor veröffentlichten Sprechzeiten im Rathaus erreichbar sein. Darüber hinaus soll das Gesprächs- und Beratungsangebot –nach Möglichkeit – in allen Ortsteilen der Gemeinde angeboten werden.
  • Der/die Beauftragte kann zu relevanten Fragestellungen, die im Gemeinderat entschieden werden – und seinen/ihren Tätigkeitsbereich betreffen, konsultiert werden und eine Stellungnahme abgeben. Dies gilt einerseits für die Verwaltung, andererseits aber auch für die Fraktionen und Einzelmitglieder des Gemeinderates.
  • Es soll eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Beauftragten auf Regionalverbands- und Landesebene stattfinden, wie z.B. der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Seniorenbeiräte (LAG-KSB).

§ 4 Amtszeit

  • Die Stelle des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren ist öffentlich auszuschreiben.
  • Der/die Beauftragte wird für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates bestellt. § 46 KSVG gilt entsprechend.
  • Der Gemeinderat kann die Abberufung des Beauftragten auch vor Ablauf seiner Amtszeit beschließen. Der Beschluss bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates.

§ 5 Berichtspflicht

  • Der/die Bestellte ist verpflichtet, dem Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung oder dem Gemeinderat halbjährlich über seine/ihre Tätigkeit zu berichten.
  • Daneben ist der Verwaltung und den Mitgliedern des Gemeinderates einmal im Kalenderjahr ein schriftlicher Tätigkeitsbericht vorzulegen.

§ 6 Entschädigung

  • Der/die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senioren erhält im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- Euro.
  • Durch Zahlung der Aufwandsentschädigung sind alle weiteren Aufwendungen (wie z.B. Reisekosten, Telefon- und Internetkosten, Arbeitsmittel wie z.B. Computer) abgegolten.
  • Der/die Beauftragte erhält für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates und des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung ein Sitzungsgeld in der Höhe des jeweiligen Sitzungsgeldes für Gemeinderatsmitglieder gemäß Geschäftsordnung, sofern die Interessen von Menschen mit Behinderungen und/oder Senioren betroffen sind und eine Einladung durch den Bürgermeister erfolgt.

§ 7 Inkrafttreten

  • Die Satzung wird öffentlich bekannt gemacht.
  • Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
  • Die Satzung der Gemeinde Heusweiler über die Bestellung von Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung vom 23. März 2018 tritt mit Ablauf vom 31.12.2022 außer Kraft.
  • Die Satzung der Gemeinde Heusweiler über die Bestellung einer/eines Beauftragten für Senioren vom 13. März 2015 tritt mit Ablauf vom 31.12.2022 außer Kraft.

Heusweiler, den 19.12.2022

Redelberger, Bürgermeister

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2.vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 09.01.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 05.12.2022 (öffentlicher Teil)
2 Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
3 Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 05.12.2022 (nichtöffentlicher Teil)
4 Notfallversorgung in der Gemeinde Heusweiler, z.B. im Falle eines Stromausfalls – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
5 Doppelhaushalt 2023/2024 – Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027
6 Beschaffungen im Rahmen des Digitalpakts Schule – Erwerb von Whiteboards
7 Mitteilungen und Verschiedenes
8 Personalangelegenheiten


Heusweiler, den 29. Dezember 2022

Thomas Redelberger
Bürgermeister