Die Ortsvorsteherin des Ortsteiles Kutzhof, Frau Claudia Trappmann, wird in der Zeit vom 17.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Bernd Hoffmann, Wiesbacher Straße 47, 66265 Heusweiler, vertreten.
und die Erteilung von Wahlscheinenfür die Wahl zur Regionalversammlung am 30.08.2026
Anlage 4 KWO (zu § 8 KWO)
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl zur Regionalversammlung für die Gemeinde Heusweiler
wird in der Zeit vom 10.08.2026 bis 14.08.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten
(20. bis 16. Tag vor der Wahl)
barrierefrei im Rathaus Heusweiler, Wahlamt, Zimmer 1.06, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler (Ort der Einsichtnahme)
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede oder jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer oder seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie oder er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß dem § 51 Abs. 1des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 14.08.2026 bis 12:00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter (16. Tag vor der Wahl)
im Rathaus Heusweiler, Wahlamt, Zimmer 1.06, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, Einspruch einlegen. (Dienststelle, Gebäude und Zimmer Nr.)
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 09.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung. (21. Tag vor der Wahl)
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe
an der Regionalversammlungswahl in einem beliebigen Wahlraum seines Wahlbereiches, oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte oder ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter;
5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte oder ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn sie oder er nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden oder er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 10 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (bis zum 14.08.2026) versäumt hat, (16. Tag vor der Wahl)
b) wenn ihr oder sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 6c der Kommunalwahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 10 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung entstanden ist,
c) wenn ihr oder sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 28.08.2026 (2. Tag vor der Wahl)
18.00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr oder ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr oder ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachweisen. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung der Hilfe anderer Personen bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält die oder der Wahlberechtigte
1. für die Regionalversammlungswahl einen grünen Stimmzettel,
2. einen gelben Stimmzettelumschlag,
3. einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellrosafarbenen Wahlbriefumschlag und
4. ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindewahlleiterin/dem Gemeindewahlleiter vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG 4) unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Ort, Datum Heusweiler, 03.08.2026
Der Gemeindewahlleiter gez. Thomas Redelberger Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler
Am Mittwoch, dem 12.08.2026, um 18:00 Uhr, findet im Gastraum der Barbarahalle Kutzhof eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 17.06.2026 (öffentlicher Teil)
2
Prüfung und Konzeption zur Erweiterung des Spielplatzes Kutzhof Standort Spielplatz Numborn zu einem Mehrgenerationen-Spielplatz – Antrag der IDAL-Ortsratsfraktion
3
Einstellung finanzieller Mittel im Haushalt 2027/2028 für die große Variante im Ausbau Außenbereich Barbaraensemble – Gemeinsamer Antrag der Fraktion im Ortsrat Kutzhof
4
Antrag auf Einstellen von finanziellen Mitteln in den Haushalt 2027/2028 zum Ausbau einer Ruheinsel (Ecke Jakobusstraße / Lummerschieder Straße – Antrag der SPD- und CDU Ortsratsfraktion Kutzhof
5
Vorstellung eines überarbeiteten Friedhofkonzepts für Kutzhof und Lummerschied (Klimabezug/Gestaltung/Begegnungsmöglichkeiten) – Antrag der SPD- und CDU-Ortsratsfraktion Kutzhof
6
Seniorennachmittag 2026
7
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
8
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 17.06.2026 (nichtöffentlicher Teil)
Am Montag, dem 10.08.2026, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 08.06.2026 (öffentlicher Teil)
2
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
3
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 08.06.2026 (nichtöffentlicher Teil)
4
Mitteilungen und Verschiedenes
5
Neugestaltung der Internetpräsenz der Gemeinde Heusweiler sowie Einführung eines digitalen Bürgerserviceportals
6
Interkommunale Wärmeplanung mit der Gemeinde Riegelsberg
7
Hitzeschutzkonzept in der Gemeinde Heusweiler entwickeln – gemeinsamer Antrag der SPD-, FDP-, IDAL- und Grüne-Gemeinderatsfraktionen
8
Personalangelegenheiten
8.1
Unbefristete Weiterbeschäftigung einer Verwaltungsangestellten
8.2
Unbefristete Übernahme einer Auszubildenden im Verwaltungsbereich
8.3
Unbefristete Weiterbeschäftigung eines Beschäftigten der Handwerkerkolonne
8.4
Ernennung einer Beamtin auf Lebenszeit
8.5
Beförderung einer Beamtin
8.6
Beförderung einer Beamtin
8.7
Beförderung eines Beamten
8.8
Ernennung einer Gemeindeinspektoranwärterin in das Beamtenverhältnis auf Probe
8.9
Einstellung einer Erzieherin befristet auf ein Jahr
8.10
Einstellung einer Hauswirtschaftskraft
8.11
Einstellung einer Hauswirtschaftskraft
8.12
Befristete Einstellung einer Alltagshelferin als Krankheitsvertretung
8.13
Verlängerung Arbeitsvertrag einer pädagogischen Fachkraft
Am Mittwoch, dem 12.08.2026, um 18:00 Uhr, findet im Nebenraum der Großwaldhalle Eiweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 17.06.2026 (öffentlicher Teil)
2
Aktuelle Informationen zur Verkehrs- und Parksituation in der Reisbachstraße – Antrag der CDU-Fraktion im Ortsrat Eiweiler
3
Sachstand Baumbestattung auf dem Friedhof Eiweiler
4
Rückblick Seniorentreffen 2026
5
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
6
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 17.06.2026 (nichtöffentlicher Teil)
Am Dienstag, dem 09.07.2024, um 18:30 Uhr, findet im ehem. Schulungsraum der FFW in der Großwaldhalle Eiweiler die konstituierende Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Verpflichtung der Ortsratsmitglieder nach § 33 Abs. 2 KSVG
2
Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin
3
Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers / der stellvertretenden Ortsvorsteherin
4
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 29.05.2024 (öffentlicher Teil)
5
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
6
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 29.05.2024 (nichtöffentlicher Teil)
7
Grundstücksangelegenheiten
7.1
Windkraftanlage Hellenhausen
7.2
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Kirschhofer Straße, Eiweiler – Grundsatzbeschluss
der diesjährige Senioren-Treff für den Ortsteil Eiweiler findet am
Montag, dem 15. Juli 2024, 11:00 Uhr
im Rahmen des Waldfestes 2023 des Musikvereins Eiweiler e. V.
im Wengenwald
statt.
Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Eiweiler, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass eine telefonische Anmeldung, unter einer der in der Einladung aufgeführten Rufnummern, erforderlich ist.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen freiwilligen Helfern recht herzlich für die Ausrichtung dieses Treffens bedanken.
Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.
Am Donnerstag, dem 11.07.2024, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses die konstituierende Sitzung des Gemeinderates statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Verpflichtung der Ratsmitglieder gemäß § 33 Abs. 2 Kommunalselbstver-waltungsgesetz (KSVG)
2
Bestätigung der Geschäftsordnung nach § 39 Satz 3 KSVG
3
Besetzung der Ausschüsse gemäß § 48 KSVG
3.1
Personal- und Finanzausschuss
3.2
Bau- und Verkehrsausschuss
3.3
Umwelt- und Naturausschuss
3.4
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung
3.5
Rechnungsprüfungsausschuss
4
Festlegung der Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten
5
Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten gemäß § 65 KSVG
6
Benennung der Mitglieder für die Unterzeichnung der Niederschriften sowie deren Vertreter gemäß § 17 Nr. 5 der Geschäftsordnung i. V. mit § 47 Abs. 4 KSVG
7
Besetzung der Verbandsversammlung im Zweckverband Kommunale Ent-sorgung Heusweiler gemäß § 5 der Satzung für den Zweckverband Kommunale Entsorgung – Heusweiler (ZKE-Heusweiler) i. V. mit § 114 Abs. 2 KSVG
8
Besetzung der Verbandsversammlung im Zweckverband Wertstoffhof Köllertal gemäß § 4 der Satzung des Zweckverbandes für den Betrieb eines Wertstoffhofes der Gemeinden Heusweiler, Riegelsberg und der Stadt Püttlingen
9
Besetzung des Aufsichtsrates der Gemeindewerke Heusweiler GmbH gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages Gemeindewerke Heusweiler GmbH
10
Besetzung des Beirates der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderungs-gesellschaft der Gemeinden Heusweiler und Riegelsberg (ABG gGmbH) gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages i. V. mit § 114 Abs. 2 KSVG
11
Wahl der Vertreterin / des Vertreters für den Kooperationsrat Saarbrücken sowie deren Vertreterin / dessen Vertreter gemäß § 211 KSVG
12
Besetzung der Mitgliederversammlung des Vereins Eurodistrict SaarMoselle gemäß Artikel 11 der Satzung des Vereins
13
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 24.06.2024 (öffentlicher Teil)
14
Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.06.2024
15
Neuwahl/Wiederwahl der/des Schiedsmann/frau für den Schiedsbezirk Niedersalbach/Obersalbach
16
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
17
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom24.06.2024 (nichtöffentlicher Teil)
Vergabe eines Auftrags zur Verkehrssicherung entlang des Wahlbachs (B268 – Fabrikstraße) in Heusweiler
19
Mitteilungen und Verschiedenes
20
Personalangelegenheiten
Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.
Am Mittwoch, dem 10.07.2024, um 17:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach-Kurhof, Dachraum die konstituierende Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Verpflichtung der Ortsratsmitglieder nach § 33 Abs. 2 KSVG
2
Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin
3
Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers / der stellvertretenden Ortsvorsteherin
4
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 07.05.2024 (öffentlicher Teil)
5
Neuwahl/Wiederwahl der/des Schiedsmann/frau für den Schiedsbezirk Niedersalbach/Obersalbach
6
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
7
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 07.05.2024 (nichtöffentlicher Teil)
Am Dienstag, dem 09.07.2024, um 17:30 Uhr, findet im Bürgerhaus Niedersalbach, Dienstzimmer OV die konstituierende Sitzung des Ortsrates Niedersalbach statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Verpflichtung der Ortsratsmitglieder nach § 33 Abs. 2 KSVG
2
Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin
3
Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers / der stellvertretenden Ortsvorsteherin
4
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 20.03.2024 (öffentlicher Teil)
5
Neuwahl/Wiederwahl der/des Schiedsmann/frau für den Schiedsbezirk Niedersalbach/Obersalbach
6
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
7
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 20.03.2024 (nichtöffentlicher Teil)
Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Holz, Herr Sascha Mund, wird in der Zeit vom 30.07.2023 bis einschließlich 06.08.2023 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Michael Margardt, Am Heidstock 34, 66265 Heusweiler, vertreten.
Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Obersalbach-Kurhof, Herr Kilian Näckel, wird in der Zeit vom 24.07.2023 bis einschließlich 13.08.2023 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Michael Monz, Dorfstraße 24 a, 66265 Heusweiler, vertreten.
Am Donnerstag, dem 20.07.2023, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 29.06.2023 (öffentlicher Teil)
2
Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.06.2023
Wahl der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren
5
Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler einschließlich der dazugehörenden Gestaltungsvorschriften
6
Festsetzung der Kindergartenbeiträge der KiTa´s der Gemeinde Heusweiler ab dem 01. August 2023 gem. § 10 a Gesetz zur Beitragsfreiheit der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (KiTa-Beitragsfreiheitsgesetz (in Kraft ab 01. August 2023)) sowie Essensentgelte
7
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
8
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 29.06.2023 (nichtöffentlicher Teil)
9
Mitteilungen und Verschiedenes
10
Personalangelegenheiten
Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.