Liebe Steuerzahler, bitte denken Sie daran, die am 15.11.2024 fällig gewesenen Steuern und Abgaben zu zahlen.
Heusweiler, den 13.11.2024
Gemeindekasse Heusweiler als Vollstreckungsbehörde
Liebe Steuerzahler, bitte denken Sie daran, die am 15.11.2024 fällig gewesenen Steuern und Abgaben zu zahlen.
Heusweiler, den 13.11.2024
Gemeindekasse Heusweiler als Vollstreckungsbehörde
Am Dienstag, dem 09.07.2024, um 18:30 Uhr, findet im ehem. Schulungsraum der FFW in der Großwaldhalle Eiweiler die konstituierende Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Öffentlicher Teil
| 1 | Verpflichtung der Ortsratsmitglieder nach § 33 Abs. 2 KSVG |
| 2 | Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin |
| 3 | Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers / der stellvertretenden Ortsvorsteherin |
| 4 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 29.05.2024 (öffentlicher Teil) |
| 5 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 6 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 29.05.2024 (nichtöffentlicher Teil) |
| 7 | Grundstücksangelegenheiten |
| 7.1 | Windkraftanlage Hellenhausen |
| 7.2 | Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Kirschhofer Straße, Eiweiler – Grundsatzbeschluss |
| 8 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
der diesjährige Senioren-Treff für den Ortsteil Eiweiler findet am
im Rahmen des Waldfestes 2023 des Musikvereins Eiweiler e. V.
im Wengenwald
statt.
Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Eiweiler, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass eine telefonische Anmeldung, unter einer der in der Einladung aufgeführten Rufnummern, erforderlich ist.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen freiwilligen Helfern recht herzlich für die Ausrichtung dieses Treffens bedanken.
Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.
Heusweiler, 5. Juli 2024
Bürgermeister Ortsvorsteher
Thomas Redelberger Richard Wachall
Am Donnerstag, dem 11.07.2024, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses die konstituierende Sitzung des Gemeinderates statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Öffentlicher Teil
| 1 | Verpflichtung der Ratsmitglieder gemäß § 33 Abs. 2 Kommunalselbstver-waltungsgesetz (KSVG) |
| 2 | Bestätigung der Geschäftsordnung nach § 39 Satz 3 KSVG |
| 3 | Besetzung der Ausschüsse gemäß § 48 KSVG |
| 3.1 | Personal- und Finanzausschuss |
| 3.2 | Bau- und Verkehrsausschuss |
| 3.3 | Umwelt- und Naturausschuss |
| 3.4 | Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung |
| 3.5 | Rechnungsprüfungsausschuss |
| 4 | Festlegung der Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten |
| 5 | Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten gemäß § 65 KSVG |
| 6 | Benennung der Mitglieder für die Unterzeichnung der Niederschriften sowie deren Vertreter gemäß § 17 Nr. 5 der Geschäftsordnung i. V. mit § 47 Abs. 4 KSVG |
| 7 | Besetzung der Verbandsversammlung im Zweckverband Kommunale Ent-sorgung Heusweiler gemäß § 5 der Satzung für den Zweckverband Kommunale Entsorgung – Heusweiler (ZKE-Heusweiler) i. V. mit § 114 Abs. 2 KSVG |
| 8 | Besetzung der Verbandsversammlung im Zweckverband Wertstoffhof Köllertal gemäß § 4 der Satzung des Zweckverbandes für den Betrieb eines Wertstoffhofes der Gemeinden Heusweiler, Riegelsberg und der Stadt Püttlingen |
| 9 | Besetzung des Aufsichtsrates der Gemeindewerke Heusweiler GmbH gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages Gemeindewerke Heusweiler GmbH |
| 10 | Besetzung des Beirates der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderungs-gesellschaft der Gemeinden Heusweiler und Riegelsberg (ABG gGmbH) gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages i. V. mit § 114 Abs. 2 KSVG |
| 11 | Wahl der Vertreterin / des Vertreters für den Kooperationsrat Saarbrücken sowie deren Vertreterin / dessen Vertreter gemäß § 211 KSVG |
| 12 | Besetzung der Mitgliederversammlung des Vereins Eurodistrict SaarMoselle gemäß Artikel 11 der Satzung des Vereins |
| 13 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 24.06.2024 (öffentlicher Teil) |
| 14 | Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.06.2024 |
| 15 | Neuwahl/Wiederwahl der/des Schiedsmann/frau für den Schiedsbezirk Niedersalbach/Obersalbach |
| 16 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 17 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom24.06.2024 (nichtöffentlicher Teil) |
| 18 | Vergabe von Lieferungen und Leistungen |
| 18.1 | Erweiterung Bauhof Heusweiler – Neubau Funktionsbau mit Fahrzeughalle – Vergabe EMB Arbeiten |
| 18.2 | Vergabe eines Auftrags zur Verkehrssicherung entlang des Wahlbachs (B268 – Fabrikstraße) in Heusweiler |
| 19 | Mitteilungen und Verschiedenes |
| 20 | Personalangelegenheiten |
Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.
Bürgermeister
Am Mittwoch, dem 10.07.2024, um 17:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach-Kurhof, Dachraum die konstituierende Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Öffentlicher Teil
| 1 | Verpflichtung der Ortsratsmitglieder nach § 33 Abs. 2 KSVG |
| 2 | Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin |
| 3 | Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers / der stellvertretenden Ortsvorsteherin |
| 4 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 07.05.2024 (öffentlicher Teil) |
| 5 | Neuwahl/Wiederwahl der/des Schiedsmann/frau für den Schiedsbezirk Niedersalbach/Obersalbach |
| 6 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 7 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 07.05.2024 (nichtöffentlicher Teil) |
| 8 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Am Dienstag, dem 09.07.2024, um 17:30 Uhr, findet im Bürgerhaus Niedersalbach, Dienstzimmer OV die konstituierende Sitzung des Ortsrates Niedersalbach statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Öffentlicher Teil
| 1 | Verpflichtung der Ortsratsmitglieder nach § 33 Abs. 2 KSVG |
| 2 | Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin |
| 3 | Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers / der stellvertretenden Ortsvorsteherin |
| 4 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 20.03.2024 (öffentlicher Teil) |
| 5 | Neuwahl/Wiederwahl der/des Schiedsmann/frau für den Schiedsbezirk Niedersalbach/Obersalbach |
| 6 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 7 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 20.03.2024 (nichtöffentlicher Teil) |
| 8 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Bürgermeister
Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Holz, Herr Sascha Mund, wird in der Zeit vom 30.07.2023 bis einschließlich 06.08.2023 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Michael Margardt, Am Heidstock 34, 66265 Heusweiler, vertreten.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Heusweiler, 19.07.2023
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Obersalbach-Kurhof, Herr Kilian Näckel, wird in der Zeit vom 24.07.2023 bis einschließlich 13.08.2023 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Michael Monz, Dorfstraße 24 a, 66265 Heusweiler, vertreten.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Heusweiler, 17. Juli 2023
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Am Donnerstag, dem 20.07.2023, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Öffentlicher Teil
| 1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 29.06.2023 (öffentlicher Teil) |
| 2 | Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.06.2023 |
| 3 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ – Aufstellungsbeschluss und Beschluss frühzeitige Beteiligung |
| 4 | Wahl der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren |
| 5 | Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler einschließlich der dazugehörenden Gestaltungsvorschriften |
| 6 | Festsetzung der Kindergartenbeiträge der KiTa´s der Gemeinde Heusweiler ab dem 01. August 2023 gem. § 10 a Gesetz zur Beitragsfreiheit der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (KiTa-Beitragsfreiheitsgesetz (in Kraft ab 01. August 2023)) sowie Essensentgelte |
| 7 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 8 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 29.06.2023 (nichtöffentlicher Teil) |
| 9 | Mitteilungen und Verschiedenes |
| 10 | Personalangelegenheiten |
Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.
Bürgermeister
Am Montag, dem 17.07.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Öffentlicher Teil
| 1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 26.06.2023 (öffentlicher Teil) |
| 2 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 3 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 26.06.2023 (nicht öffentlicher Teil) |
| 4 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ – Aufstellungsbeschluss und Beschluss frühzeitige Beteiligung |
| 5 | Vergabe Änderung Netzanschluss und Leistungserhöhung für die Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Neubau Funktionsgebäude mit Fahrzeughalle |
| 6 | Ermächtigung von Auftragsvergaben – Projekt GS Holz, Neubau einer Nachmittagsbetreuung – |
| 7 | Ermächtigung von Auftragsvergaben – Projekt Dachsanierung, Kita Holz |
| 8 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Bürgermeister
| Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204) hat der Gemeinderat am 22. Mai 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen: | ||||
| § 1 | ||||
| Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird festgesetzt | 2023 | 2024 | ||
| 1. | im Ergebnishaushalt mit | |||
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 36.523.900 EUR | 37.423.210 EUR | ||
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 40.140.177 EUR | 42.924.212 EUR | ||
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -3.616.277 EUR | -5.501.002 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt mit | |||
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.411.828 EUR | 4.673.722 EUR | ||
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.852.944 EUR | 10.691.880 EUR | ||
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -3.441.116 EUR | -6.018.158 EUR | ||
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.907.460 EUR | 6.160.933 EUR | ||
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 718.400 EUR | 814.000 EUR | ||
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.189.060 EUR | 5.346.933 EUR | ||
| § 2 | ||||
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 2.907.460 EUR | 6.018.158 EUR | ||
| § 3 | ||||
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 500.000 EUR | 1.125.000 EUR | ||
| § 4 | ||||
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 3.000.000 EUR | 4.000.000 EUR | ||
| § 5 | ||||
| Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf | 3.616.277 EUR 0 EUR | 5.007.715 EUR 493.287 EUR | ||
| § 6 | ||||
| Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||||
| 1. | Grundsteuer | a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 260 v.H. | 260 v.H. |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 360 v.H. | 360 v.H. | ||
| 2. | Gewerbesteuer | 428 v.H. | 428 v.H. | |
| § 7 | ||||
| Es gilt der vom Gemeinderat am 27. April 2023 beschlossene Stellenplan | ||||
| Heusweiler, den 23. Mai 2023 | ||||
| Redelberger | ||||
| Bürgermeister | ||||
| Am 27. Juni 2023 wurde die Haushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 durch das Landesverwaltungsamt St. Ingbert mit folgendem Wortlaut genehmigt: „Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Heusweiler genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) 1. den genehmigungspflichtigen Teil des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen für 2023 in Höhe von 500.000,– € und für 2024 in Höhe von 725.000,– € 2. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2023 in Höhe von 2.907.460,– und für 2024 in Höhe von 6.018.158,– €.“ Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt in der Zeit vom 13. bis 20. Juli 2023 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus. | ||||
Die Fa. Backes hat den Auftrag, Asphaltierungs- u. Instandsetzungsarbeiten in den Gemeindestraßen sowie Feldwegen in Heusweiler durchzuführen.
Die Arbeiten erfolgen im Zeitraum vom 28.03.2023 bis 31.03.2023. An folgenden Tagen werden in den Ortsteilen Heusweiler, Niedersalbach und Obersalbach Arbeiten durchgeführt. In dieser Zeit erfolgen die Instandsetzungen auf den Feldwegen „Sprenger Straße“ und „Hirteler Straße“. Geplant ist auch, in den Gemeindestraßen „Schwarzenholzer Straße“ sowie „am Schwimmbad“ am Kreuzungsbauwerk A8 in Heusweiler zu asphaltieren.
Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung. Die An- bzw. Abfahrt zu den Anliegern ist während dieser Zeit gewährleistet, auch hier sind während der Bauarbeiten verkehrliche Einschränkungen für die Anlieger nicht gänzlich ausgeschlossen.
Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 die Satzung über die Bestellung einer/eines Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen und Senioren beschlossen.
Die Gemeinde Heusweiler schreibt zur ehrenamtlichen Tätigkeit die Stelle
einer/eines Beauftragte/r (alle Geschlechter) für Menschen mit Behinderungen und Senioren
aus.
Der/die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde Heusweiler zu beteiligen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen haben.
Die/der Beauftragte soll Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen die erforderlichen Hilfen ermöglichen. Er/Sie soll das Engagement von Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen der Kommune und deren Fort- und Weiterentwicklung fördern.
Der/die Beauftragte soll gezielt Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen und Senioren anbieten. Dazu soll er/sie einerseits telefonisch und persönlich im Rahmen von zuvor veröffentlichten Sprechzeiten im Rathaus erreichbar sein. Darüber hinaus soll das Gesprächs- und Beratungsangebot in allen Ortsteilen der Gemeinde angeboten werden. Aufgrund dessen wird Mobilität vorausgesetzt.
Die/der Beauftragte wird für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates Heusweiler (bis voraussichtlich Juni 2024) bestellt.
Die/der Beauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- Euro. Zusätzlich wird für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates, oder dessen Ausschüsse ein Sitzungsgeld gezahlt.
Bei Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit senden Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 20. März 2023 (Ausschlussfrist) an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler.
Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen.
Redelberger, Bürgermeister
Die nachfolgende Satzung wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 15.12.2023 beschlossen:
Auf Grund des § 12 und § 50 a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt, S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) hat der Gemeinderat Heusweiler in seiner Sitzung am 15.12.2022 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Ehrenamtliche Tätigkeit
Die Gemeinde Heusweiler bestellt zur ehrenamtlichen Tätigkeit eine/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderungen und Senioren.
§ 2 Bestellungsberechtigter
Der Gemeinderat Heusweiler entscheidet über die Bestellung und Ablehnung der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren.
§ 3 Beteiligung und Aufgaben
§ 4 Amtszeit
§ 5 Berichtspflicht
§ 6 Entschädigung
§ 7 Inkrafttreten
Heusweiler, den 19.12.2022
Redelberger, Bürgermeister
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2.vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.
Am Montag, dem 09.01.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 05.12.2022 (öffentlicher Teil)
2 Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
3 Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 05.12.2022 (nichtöffentlicher Teil)
4 Notfallversorgung in der Gemeinde Heusweiler, z.B. im Falle eines Stromausfalls – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
5 Doppelhaushalt 2023/2024 – Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027
6 Beschaffungen im Rahmen des Digitalpakts Schule – Erwerb von Whiteboards
7 Mitteilungen und Verschiedenes
8 Personalangelegenheiten
Heusweiler, den 29. Dezember 2022
Thomas Redelberger
Bürgermeister