Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung

Bekanntmachung Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) und der §§ 47 Abs. 1 S. 4, 85 Abs. 1 Nr. 7 Landesbauordnung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.02.2004 (Amtsbl. 2004, 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.02.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler am 26.06.2025 die Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung in Kraft.

Die besagte Satzung kann im Rathaus der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, Zimmer 2.12, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Des Weiteren kann die Gesamtfassung der Satzung auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler unter „Bekanntmachungen“ sowie unter „Ortsrecht“ eingesehen werden.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Satzung gem. § 12 Abs. 6 KSVG im Fall einer Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gilt, sofern nicht vor Ablauf der Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Heusweiler, den 30.06.2025

Der Bürgermeister

Thomas Redelberger