Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund einer internen Schulungsmaßnahme bleibt das Bürgerbüro am 18.02.2025 ganztägig geschlossen.
Heusweiler, 10. Februar 2025
Der Bürgermeister Thomas Redelberger
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund einer internen Schulungsmaßnahme bleibt das Bürgerbüro am 18.02.2025 ganztägig geschlossen.
Heusweiler, 10. Februar 2025
Der Bürgermeister Thomas Redelberger
Am Montag, dem 17.02.2025, um 18:30 Uhr, findet in der Kulturhalle Heusweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Öffentlicher Teil
1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 27.01.2025 (öffentlicher Teil) |
2 | Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27.01.2025 |
3 | Lärmaktionsplanung 4. Runde |
4 | Saarlandpaktgesetz (SPaktG) / Antrag auf Zuweisungen und Mittelver-wendung |
5 | Wirtschaftsplan 2025 des Zweckverbandes eGo-Saar |
6 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
7 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 27.01.2025 (nichtöffentlicher Teil) |
8 | Grundstücksangelegenheiten |
8.1 | Verpachtung gemeindeeig. Flächen im Rahmen eines Grundstücksnutzungs-vertrages zur Errichtung u. des Betriebes des „Agri-Solarparks Obersalbach-Kurhof-Hirtel“ u. Vertrag zur Verlegung von Anschlussleitungen u. der Er-richtung einer Übergabestation |
9 | Vergabe von Lieferungen und Leistungen |
9.1 | Beschlussvorlage Instandsetzung nach Hochwasserereignis |
10 | Mitteilungen und Verschiedenes |
11 | Personalangelegenheiten |
Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.
Bürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
der gemeinsame Seniorennachmittag für die Ortsteile Holz und Wahlschied findet am
Faschingssamstag, dem 1. März 2025 ab 14:00 Uhr,
in der Glück-Auf-Halle, Holz
statt.
Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger, denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass eine telefonische Anmeldung unter einer der in der Einladung aufgeführten Rufnummern erforderlich ist.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen freiwilligen Helfern recht herzlich für die Ausrichtung dieses Seniorennachmittages bedanken.
Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.
Heusweiler, 06.02.2025
Thomas Redelberger Sascha Mund Reiner Zimmer Bürgermeister Ortsvorsteher Ortsvorsteher
des Zweckverbandes Wertstoffhof Köllertal
Der Wertstoffhof Köllertal, Am Mühlengarten 4, 66292 Riegelsberg ist am Faschingsmontag, den
03.03.2025
geschlossen.
Riegelsberg, 04.02.2025
Der Verbandsvorsteher
Gez. Klaus Häusle
Sitzung des Ortsrates Kutzhof
Am Mittwoch, dem 12.02.2025, um 18:00 Uhr, findet im Gastraum des Barbarhalle Kutzhof eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Öffentlicher Teil
1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 18.12.2024 (öffentlicher Teil) |
2 | Neuwahl der/des Schiedsfrau/Schiedsmannes für den Schiedsbezirk Kutzhof |
3 | Beleuchtung Radweg zwischen Berschweiler und Kutzhof L 265 Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Ortsratsfraktion Kutzhof |
4 | Errichtung einer Naturhecke als Sichtschutz zur Turnhalle aus Richtung Barbarastraße – Antrag der IDAL- Ortsratsfraktion Kutzhof |
5 | Beschriftung und Querstreifen an allen Ortseingängen zu den Hauptverbindungen Kutzhof und Lummerschied – Antrag der IDAL-Ortsratsfraktion Kutzhof |
6 | Terminfestlegung Seniorennachmittag 2025 |
7 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
8 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 18.12.2024 (nichtöffentlicher Teil) |
9 | Mitteilungen und Verschiedenes |
JAKOB
Am Montag, dem 10.02.2025, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Öffentlicher Teil
1 | Annahme der Niederschriften über die Sitzungen des Bau- und Verkehrs-ausschusses vom 09.12.2024 und 20.01.2025 (jeweils öffentlicher Teil) |
2 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
3 | Annahme der Niederschriften über die Sitzungen des Bau- und Verkehrs-ausschusses vom 09.12.2024 und 20.01.2025 (jeweils nicht öffentlicher Teil) |
4 | Vergaben von Lieferungen und Leistungen |
4.1 | Beschlussvorlage Instandsetzung nach Hochwasserereignis |
4.2 | Wohngebiet Am Westfeld – Vergabe von weiteren Leistungsphasen nach HOAI |
5 | Lärmaktionsplanung 4. Runde |
6 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Bürgermeister
1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in 23 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis 19. Januar 2025 zugesandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15 Uhr in der Großwaldhalle Eiweiler zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigen eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
7. Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden beim
Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V
Frau Vorsitzende Silvia Hame
Küstrinerstaße. 6
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 81 81 81
Email: info@bsvsaar.org
Internet: www.bsvsaar.org“
Heusweiler, den 28. Januar 2025
Die Gemeindebehörde Heusweiler Thomas Redelberger
Bürgermeister
Blumen, Grabkerzen und sonstige Grabschmuckartikel rund um die Urnenwände und den Rasengräbern mit Liegeplatte bzw. schrägstehender Schrifttafel auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler
Es wird erneut festgestellt, dass sowohl unter als auch bereits auf den Urnenwänden, an den Namenstafeln sowie in den Zwischenräumen der einzelnen Urnenkammern vermehrt Grabschmuck jeglicher Art angebracht oder abgestellt wird.
Die Friedhofsanlagen sollen als gepflegte und ansprechende öffentliche Einrichtung den Angehörigen von Verstorbenen, aber auch allen anderen Bürgern und Besuchern, als Ort der Ruhe und Besinnung zur Verfügung stehen.
Bei der Wahl der Bestattung in der Urnenwand wurde sich von den Betroffenen bewusst gegen jegliche Art der Grabpflege entschieden. Lediglich bei der Beisetzung ist der jeweilige „Letzte Gruß“ gestattet.
Ich bitte deshalb die Nutzungsberechtigten der einzelnen Urnenkammern, jedweden Schmuck bis zum 07. Februar 2025 zu entfernen. Nach diesem Termin, werden verbliebene Blumen und sonstige Gegenstände vom Friedhofspersonal entsorgt.
Zur Erreichung einer optischen Einheit der Friedhöfe und entsprechend § 16 Abs. 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler wird 2 Wochen nach der Beisetzung in der Urnenwand vom Friedhofspersonal der verbliebene Blumenschmuck entfernt. Das Aufstellen von Grabkerzen und sonstigen Grabschmuckartikeln (Engel, Herzen, Steinbücher, Kreuze usw.) ist nicht gestattet.
Ich appelliere an alle Verfügungs- und Nutzungsberechtigten der Urnenkammern auf allen Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler, die maßgeblichen Bestimmungen künftig zu beachten.
Bezüglich der Rasengräber mit Liegetafeln bzw. schrägstehender Schrifttafel weise ich nochmals darauf hin, dass das Aufstellen von Grabschmuck, Pflanzschalen und Grableuchten jeweils nur in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. April zulässig ist. Das Grabbeet (Fläche ohne Grabmal) selbst, ist allerdings auf Dauer vollständig freizuhalten.
Heusweiler, 27. Januar 2025
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Liebe Steuerzahlerin, lieber Steuerzahler der Gemeinde Heusweiler,
der Versand der Bescheide über die Festsetzung der Grundsteuer und ggf. Hundesteuer für das Jahr 2025 wird leider noch ein wenig auf sich warten lassen.
Erst mit Erhalt der neuen Bescheide – mit denen frühestens im März 2025 zu rechnen sein wird – entsteht für Sie die Verpflichtung zur Zahlung der darin festgesetzten Beträge, d.h. bis dahin müssen Sie nichts weiter veranlassen.
Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank angelegt haben, können Sie diesen gerne unverändert weiterlaufen lassen. Die Gemeindekasse wird die erhaltenen Beträge dann auf Ihrem Bürgerkonto „parken“ und mit der ersten Fälligkeit verrechnen.
Erteilte SEPA-Lastschriftmandate können von der Gemeindekasse ohne Bescheid allerdings nicht wie gewohnt zum 15. Februar ausgeführt werden. Die Belastung Ihres Bankkontos wird in diesen Fällen erst nach Versand der Bescheide mit dem darin festgesetzten Betrag zum 1. Fälligkeitstermin erfolgen.
Heusweiler, im Januar 2025
Redelberger
Bürgermeister
Am Mittwoch, dem 29.01.2025, um 18:00 Uhr, findet im ehem. Schulungsraum der FFW in der Großwaldhalle Eiweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Öffentlicher Teil
1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 09.10.2024 (öffentlicher Teil) |
2 | Einrichtung und Nutzung des neuen Vereinsarchives |
3 | Ermächtigung des Ortsvorstehers |
4 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
5 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 09.10.2024 (nichtöffentlicher Teil) |
6 | Nicht bearbeitete Anträge aus den Jahren 2023/2024 |
7 | Grundstücksangelegenheiten |
7.1 | Verpachtung von 2 gemeindeeigenen Teilflächen im „Großwald“ in Eiweiler als persönlichen Beitrag für die Belange der Natur |
8 | Mitteilungen und Verschiedenes |
WACHALL
Am Montag, dem 27.01.2025, um 18:30 Uhr, findet in der Kulturhalle in Heusweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Öffentlicher Teil
1 | Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes |
2 | Besetzung der Ausschüsse |
3 | Benennung der Mitglieder für die Unterzeichnung der Niederschriften sowie deren Vertreter gemäß § 17 Nr. 5 der Geschäftsordnung i. V. mit § 47 Abs. 4 KSVG |
4 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2024 (öffentlicher Teil) |
5 | Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2024 |
6 | Satzungen |
6.1 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ Satzungsbeschluss |
7 | Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens innerorts an der L 141 im Ortsteil Heusweiler |
8 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
9 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2024 (nichtöffentlicher Teil) |
10 | Vergabe von Lieferungen und Leistungen |
10.1 | Erweiterung Bauhof Heusweiler – Auftragserhöhung Neubau Entwässerungs-anlagen |
10.2 | Auftragsvergabe: Beleuchtung Radweg zwischen Kutzhof und Berschweiler |
11 | Personalangelegenheiten |
12 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.
Bürgermeister
Am Montag, dem 20.01.2025, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Öffentlicher Teil
1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsaus-schusses vom 09.12.2024 (öffentlicher Teil) |
2 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
3 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsaus-schusses vom 09.12.2024 (nicht öffentlicher Teil) |
4 | Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens innerorts an der L 141 im Ortsteil Heusweiler |
5 | Satzungen |
5.1 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ Satzungsbeschluss |
6 | Vergaben von Lieferungen und Leistungen |
6.1 | Auftragsvergabe: Beleuchtung Radweg zwischen Kutzhof und Berschweiler |
6.2 | Erweiterung Bauhof Heusweiler – Auftragserhöhung Neubau Entwässerungsanlagen |
7 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Bürgermeister
Am Freitag, dem 10.01.2025, um 18:00 Uhr, findet im Gastraum der Sport- und Kulturhalle Wahlschied eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Wahlschied statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Öffentlicher Teil
1 | Anmeldungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 |
2 | Planung und Terminfestlegung Neujahrsempfang |
3 | Ermächtigung Ortsvorsteher – Verfügung über Ortsratsbudget |
4 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
5 | Mitteilungen und Verschiedenes |
ZIMMER
Am Montag, dem 13.01.2025, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Heusweiler statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Öffentlicher Teil
1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 08.10.2024 (öffentlicher Teil) |
2 | Satzungen |
2.1 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ Satzungsbeschluss |
3 | Neubau der Brücke auf dem Wanderweg über den Rödelbach – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion |
4 | Sanierung des Sieben-Dörfer-Wanderweges – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Heusweiler |
5 | Sicherheit und Ordnung für Schüler an den Saarbahnhaltepunkten gewährleisten – Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Heusweiler |
6 | Hol-, Bring- und Parksituation am Parkplatz der Schillerschule neben der Sporthalle in Hinblick auf Nutzungskreis und Nutzungsart überdenken und optimieren – Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Heusweiler |
7 | Ortsratsbudget |
8 | Ermächtigung des Ortsvorstehers |
9 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
10 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 08.10.2024 (nichtöffentlicher Teil) |
11 | Vergabe Spielgeräte Spielplatz „Am Schwimmbad“ |
12 | Verpachtung gemeindeeig. Flächen im Rahmen eines Grundstücksnutzungsvertrages zur Errichtung u. des Betriebes des „Agri-Solarparks Obersalbach-Kurhof-Hirtel“ u. Vertrag zur Verlegung von Anschlussleitungen u. der Errichtung einer Übergabestation |
13 | Mitteilungen und Verschiedenes |
SCHWINDLING
Am Mittwoch, dem 08.01.2025, um 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Öffentlicher Teil
1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 30.10.2024 (öffentlicher Teil) |
2 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ Satzungsbeschluss |
3 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
4 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 30.10.2024 (nichtöffentlicher Teil) |
5 | Verpachtung gemeindeeig. Flächen im Rahmen eines Grundstücks-nutzungsvertrages zur Errichtung u. des Betriebes des „Agri-Solarparks Obersalbach-Kurhof-Hirtel“ u. Vertrag zur Verlegung von Anschlussleitungen u. der Errichtung einer Übergabestation |
6 | Mitteilungen und Verschiedenes |
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