| Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat der Gemeinderat am 14. November 2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: | |||||
| § 1 | |||||
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt | 1. Nachtrag 2024 | 2. Nachtrag 2024 | |||
| 1. | im Ergebnishaushalt mit | ||||
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 37.423.210 EUR | 37.423.210 EUR | unverändert | ||
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 42.924.212 EUR | 42.924.212 EUR | unverändert | ||
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -5.501.002 EUR | -5.501.002 EUR | unverändert | ||
| 2. | im Finanzhaushalt mit | ||||
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.673.722 EUR | 4.673.722 EUR | unverändert | ||
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 11.721.880 EUR | 11.721.880 EUR | unverändert | ||
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -7.048.158 EUR | -7.048.158 EUR | unverändert | ||
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 7.190.933 EUR | 7.190.933 EUR | unverändert | ||
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 814.000 EUR | 814.000 EUR | unverändert | ||
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 6.376.933 EUR | 6.376.933 EUR | unverändert | ||
| § 2 | |||||
| Der in der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert. | |||||
| § 3 | |||||
| Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. | |||||
| § 4 | |||||
| Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. | |||||
| § 5 | |||||
| Die bisherigen Festsetzungen zur Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage werden nicht geändert. | |||||
| § 6 | |||||
| Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert. | |||||
| § 7 | |||||
| Es gilt der vom Gemeinderat am 14. November 2024 beschlossene Stellenplan. | |||||
| Heusweiler, den 15. November 2024 Redelberger Bürgermeister | |||||
| Der Stellenplan im 2. Nachtrag für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 12. bis 19. Dezember 2024 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden. | |||||
Kategorie: Allgemein
Beschluss über die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze im Bereich der B 268 zwischen dem Ortsteil Heusweiler und dem Ortsteil Eiweiler vom 21. November 2024
Gemäß § 5 Abs. 4 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sowie § 4 Saarländisches Straßengesetz vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977, in der derzeit gültigen Fassung wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Ortsdurchfahrtsgrenze auf der B 268 zwischen dem Ortsteil Heusweiler und dem Ortsteil Eiweiler mit Beschluss vom 21. November 2024 neu festgesetzt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Saarländisches Straßengesetz vom 17. Dezember 1964, geändert mit der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsblatt S. 969) in der derzeit gültigen Fassung, wird der o. g. Beschluss in der Zeit
vom 16. Januar 2025 bis einschließlich 30. Januar 2025
öffentlich, während den Dienststunden im Rathaus Heusweiler, Zimmer 2.13 zur Einsicht für die Bürger ausgelegt.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Heusweiler, 03. Dezember 2024
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung
von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Heusweiler
Im Zusammenhang mit einer in der Gemarkung Lummerschied Flur 03 (Lummerschieder Straße) durchgeführten Liegenschaftsvermessung wurden die Grenzen des Flurstückes Nr. 57/10 und 57/11 festgestellt und abgemarkt.
Über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am 27.11.2024 ein Grenztermin durchgeführt.
Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz (SVermKatG) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren, die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben.
Der verfügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
Entscheidung des Verhandlungsleiters
Die Flurstücksgrenzen werden so wiederhergestellt und festgestellt wie es die Ermittlung der alten Flurstücksgrenzen ergeben hat und wie es aus der Skizze ersichtlich ist.
Abmarkung der Grenzpunkte
Die Abmarkung der Grenzpunkte erfolgt in der aus der Skizze ersichtlichen Weise.
Die Niederschrift über den Grenztermin ist in der Zeit vom 05.12.2024-30.01.2025 Geschäftszimmer Nr. 2 (Nr. 011) in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Zentrale Außenstelle, Kaibelstr. 4-6 in 66740 Saarlouis ausgelegt und kann während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15:30 Uhr, sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 41 Abs. 4 Satz 3 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) nach Ablauf von zwei Wochen nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Bestimmung der Flurstücksgrenzen und die Abmarkung der Grenzpunkte kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis erhoben werden.
Die Klage muss die Klägerin / den Kläger, die Beklagte / den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und einen bestimmten Antrag enthalten. Der Klage soll zudem der angefochtene Bescheid beigefügt werden. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.
Die Erhebung der Klage kann schriftlich, zur Niederschrift der Urkundsbeamtin / des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder in elektronischer Form nach Maßgabe der für den elektronischen Rechtsverkehr mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltenden Regelungen erfolgen.
Soweit die Klageerhebung schriftlich oder zur Niederschrift erfolgt, sind der Klage so viele Abschriften der Klage einschließlich Anlagen beizufügen, dass alle übrigen Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Saarlouis, den 02.12.2024
gez. Müller A. (Vermessungsoberinspektor)
Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung,
Zentrale Außenstelle
Kaibelstr. 4-6, 66740 Saarlouis
Tel.: 0681/ 9712 343
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2024
| Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat der Gemeinderat am 7. Oktober 2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: | |||||
| § 1 | |||||
| Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden | |||||
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |||
| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| a) | im Ergebnishaushalt | ||||
| die Erträge | 37.423.210 EUR | 37.423.210 EUR | |||
| die Aufwendungen | 42.924.212 EUR | 42.924.212 EUR | |||
| der Saldo der Erträge und Aufwendungen | -5.501.002 EUR | -5.501.002 EUR | |||
| b) | im Finanzhaushalt | ||||
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.673.722 EUR | 4.673.722 EUR | |||
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.030.000 EUR | 10.691.880 EUR | 11.721.880 EUR | ||
| der Saldo aus Investitionstätigkeit | 1.030.000 EUR | -6.018.158 EUR | -7.048.158 EUR | ||
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.030.000 EUR | 6.160.933 EUR | 7.190.933 EUR | ||
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 814.000 EUR | 814.000 EUR | |||
| der Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 1.030.000 EUR | 5.346.933 EUR | 6.376.933 EUR | ||
| § 2 | |||||
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von | 6.018.158 EUR | ||||
| neu festgesetzt auf | 7.048.158 EUR | ||||
| § 3 | |||||
| Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. | |||||
| § 4 | |||||
| Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. | |||||
| § 5 | |||||
| Die bisherigen Festsetzungen zur Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage werden nicht geändert. | |||||
| § 6 | |||||
| Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert. | |||||
| § 7 | |||||
| Es gilt der vom Gemeinderat am 23. November 2023 beschlossene Stellenplan. | |||||
Heusweiler, den 8. Oktober 2024
Redelberger
Bürgermeister
Am 18. November 2024 wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2024 durch das Landesverwaltungsamt St. Ingbert mit folgendem Wortlaut genehmigt:
„Im Rahmen der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Heusweiler genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
1. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2024 in Höhe von 7.048.158,– €.
Meine am 27.06.2023 für das Haushaltsjahr 2024 erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen wird hiermit aufgehoben.“
Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 9. bis 16. Dezember 2024 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus.
Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.
Öffentliche Mahnung
Liebe Steuerzahler, bitte denken Sie daran, die am 15.11.2024 fällig gewesenen Steuern und Abgaben zu zahlen.
Heusweiler, den 13.11.2024
Gemeindekasse Heusweiler als Vollstreckungsbehörde
Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Heusweiler
Anlässlich einer in der Gemarkung Lummerschied Flur 3 beantragten Liegenschaftsvermessung findet für die Flurstücke Nr. 57/10 und 57/11
ein Grenztermin statt.
Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).
Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, den Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.
Der Grenztermin findet statt am:
Mittwoch, 27.11.2024 um 16:30 Uhr
Ort / Treffpunkt:
vor Haus Lummerschieder Straße 70
Wenn Beteiligte nicht am Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.
Saarlouis, den 07.11.2024
Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung.
Zentrale Außenstelle Saarlouis
Kaibelstraße 4-6; 66740Saarlouis
i. A. A. Müller
Stellenausschreibung
| Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 die Satzung über die Bestellung einer/eines Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen und Senioren beschlossen. Die Gemeinde Heusweiler schreibt zur ehrenamtlichen Tätigkeit die Stelle einer/eines Beauftragte/r (alle Geschlechter) für Menschen mit Behinderungen und Senioren aus. Der/die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde Heusweiler zu beteiligen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen haben. Die/der Beauftragte soll Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen die erforderlichen Hilfen ermöglichen. Er/Sie soll das Engagement von Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen der Kommune und deren Fort- und Weiterentwicklung fördern. Der/die Beauftragte soll gezielt Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen und Senioren anbieten. Dazu soll er/sie einerseits telefonisch und persönlich im Rahmen von zuvor veröffentlichten Sprechzeiten im Rathaus erreichbar sein. Darüber hinaus soll das Gesprächs- und Beratungsangebot in allen Ortsteilen der Gemeinde angeboten werden. Aufgrund dessen wird Mobilität vorausgesetzt. Die/der Beauftragte wird für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates Heusweiler (bis voraussichtlich Juni 2029) bestellt. Die/der Beauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- Euro. Zusätzlich wird für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates, oder dessen Ausschüsse ein Sitzungsgeld gezahlt. Bei Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit senden Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 21. Oktober 2024 (Ausschlussfrist) an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler. Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen. Redelberger, Bürgermeister |
Seniorentreff des Ortsteiles Niedersalbach
liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
der diesjährige Seniorentreff für den Ortsteil Niedersalbach findet am
Sonntag, dem 29. September 2024, um 11.30 Uhr,
im Bürgerhaus Niedersalbach
statt.
Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger, denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen freiwilligen Helfern recht herzlich für die Ausrichtung dieses Seniorentreffs bedanken.
Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.
Heusweiler,
Thomas Redelberger Bruno Lesch
Bürgermeister Ortsvorsteher
Bekanntmachung
Gemäß § 65 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 56 Abs. 5 Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S.1119) wird bekanntgemacht, dass der Gemeinderat Heusweiler in seiner Sitzung am 11. Juli 2024 folgende ehrenamtliche Beigeordnete gewählt hat:
- Beigeordnete
Petra Frevel
wohnhaft in 66265 Heusweiler
Schillerstraße 16
weiterer Beigeordneter
Stefan Schmidt
wohnhaft in 66265 Heusweiler
Paul-Theresia-Straße 13
weiterer Beigeordneter
Horst Saar
wohnhaft in 66265 Heusweiler
Josefstraße 17
Heusweiler, 14. August 2024
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Konstituierende Sitzung des Ortsrates Eiweiler
Am Dienstag, dem 09.07.2024, um 18:30 Uhr, findet im ehem. Schulungsraum der FFW in der Großwaldhalle Eiweiler die konstituierende Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1 | Verpflichtung der Ortsratsmitglieder nach § 33 Abs. 2 KSVG |
| 2 | Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin |
| 3 | Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers / der stellvertretenden Ortsvorsteherin |
| 4 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 29.05.2024 (öffentlicher Teil) |
| 5 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 6 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 29.05.2024 (nichtöffentlicher Teil) |
| 7 | Grundstücksangelegenheiten |
| 7.1 | Windkraftanlage Hellenhausen |
| 7.2 | Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Kirschhofer Straße, Eiweiler – Grundsatzbeschluss |
| 8 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, 9. Juli 2024
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Senioren-Treff des Ortsteiles Eiweiler
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
der diesjährige Senioren-Treff für den Ortsteil Eiweiler findet am
Montag, dem 15. Juli 2024, 11:00 Uhr
im Rahmen des Waldfestes 2023 des Musikvereins Eiweiler e. V.
im Wengenwald
statt.
Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Eiweiler, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass eine telefonische Anmeldung, unter einer der in der Einladung aufgeführten Rufnummern, erforderlich ist.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen freiwilligen Helfern recht herzlich für die Ausrichtung dieses Treffens bedanken.
Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.
Heusweiler, 5. Juli 2024
Bürgermeister Ortsvorsteher
Thomas Redelberger Richard Wachall
Sitzung des Gemeinderates
Am Montag, den 24. Juni tagte der Gemeinderat Heusweiler zum letzten Mal in dieser Form vor der konstituierenden Sitzung am Donnerstag, dem 11. Juli 2024.
Einige Mitglieder werden ganz ausscheiden und es werden neue Mitglieder aufgrund der Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 in den Gemeinderat verpflichtet.
Bürgermeister Thomas Redelberger verabschiedete jedes Gemeinderatsmitglied mit persönlichen Worten und bedankte sich bei allen für das Engagement für die Gemeinde Heusweiler ganz herzlich.

LAG SaarMitte8 e.V. ruft zum Fotowettbewerb auf!
Unter dem Motto „Wer bist du SaarMitte8 ? – Regionale Schönheit und Besonderheiten in unserer Heimat“ laden wir Sie 2024 zum ersten Mal dazu ein, uns die jüngste saarländische LEADER-Region aus Ihrer Perspektive zu zeigen. Seien Sie dabei und setzen Sie Ihre Umgebung in Szene. Gleichwohl ob Sie als Motiv eine Landschaft, Menschen, Gebäude, verborgene Orte oder Lieblingsplätze wählen – wir freuen uns auf Ihre kreativen Beiträge, die uns zeigen, was Sie mit der Region verbinden und was für Sie das Wahrzeichen der LEADER-Region SaarMitte8 ist.
Ab sofort können Sie bis zum 31.08.2024 Ihre Fotos per Mail an die Geschäftsstelle der LAG SaarMitte8 einreichen. Unter allen Einsendungen wählt eine Jury dreizehn eindrucksvolle Fotos aus. Diese Auswahl wird in einem regionalen Kalender 2025 veröffentlicht. Zusätzlich sind für die drei besten Fotos Geldpreise vorgesehen. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Veranstaltung statt, in der alle prämierten und ausgewählten Fotos in einer Ausstellung gezeigt werden.
Das Wichtigste im Überblick:
Teilnahmeberechtigte: Jugendliche und Erwachsene, die in der LEADER-Region wohnen, d.h. in den Kommunen Eppelborn, Illingen, Heusweiler, Lebach, Schmelz, Dillingen, Nalbach und Saarwellingen.
Einsendeschluss: 31.08.2024
Technische Daten: Auflösung der Bilder von min. 350dpi (2000×3000)
Hinweise: Jede Person, die im Rahmen des Wettbewerbes ein Bild (pro Teilnehmer max. 3 Bilder) einreicht, bestätigt alle Rechte an diesem zu besitzen.
Alle weiteren Informationen und notwenigen Formulare zum Fotowettbewerb finden Sie auf der Homepage der LAG.
LAG SaarMitte8 e.V
c/o Haus Eckert
Jabacher Str. 87
66822 Lebach
06881 5991051
info@saarmittehoch8.dewww.saarmittehoch8.de
Abbruch der Einsegnungshalle in Eiweiler
Die Einsegnungshalle in Eiweiler muss aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden.
In KW 25 werden die Vorarbeiten für den Abriss der Einsegnungshalle in Eiweiler
soweit fortgeschritten sein, dass diese am Dienstag den 18.06.2024 abgebrochen werden kann.
Der WC-Container wird ca. KW 26/27 geliefert und angeschlossen. Wir bitten zu beachten,
dass es in diesem Zeitraum keine Möglichkeit zur Toilettennutzung geben wird.
Bekanntmachung
Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 in Verbindung mit §§ 58 und 77 Kommunalwahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2019 wird das vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung vom 11. Juni 2024 festgestellte Ergebnis der Gemeinderats- und Ortswahlen in der Gemeinde Heusweiler hiermit öffentlich bekanntgegeben.
- Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2024 folgendes
endgültiges Ergebnis der Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten: 14.812
abgegebene Stimmen: 10.348
gültige Stimmen: 10.170
ungültige Stimmen: 178
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
Wahlvorschlag 1 SPD 3.032 Stimmen = 29,81 %
Wahlvorschlag 2 CDU 3.269 Stimmen = 32,14 %
Wahlvorschlag 3 AfD 1.394 Stimmen = 13,71 %
Wahlvorschlag 4 Grüne 445 Stimmen = 4,38 %
Wahlvorschlag 5 FDP 1.168 Stimmen = 11,48 %
Wahlvorschlag 19 IG IDAL 862 Stimmen = 8,48 %
Die 33 Sitze des neugewählten Gemeinderats verteilen sich wie folgt:
Wahlvorschlag 1 SPD: 10 Sitze über die Gebietsliste
Wahlvorschlag 2 CDU: 11 Sitze über die Gebietsliste
Wahlvorschlag 3 AfD: 4 Sitze über die Gebietsliste
Wahlvorschlag 4 Grüne: 1 Sitz über die Gebietsliste
Wahlvorschlag 5 FDP: 4 Sitze über die Gebietsliste
Wahlvorschlag 19 IG IDAL: 3 Sitze über die Gebietsliste
Dem neugewählten Gemeinderat gehören folgende Mitglieder an:
SPD
Gebietsliste:
Schmidt, Stefan Paul-Theresia-Str. 13
Trappmann, Claudia, Hübelbergstr. 9
Zimmer, Reiner In der Neuwies 15
Tomaschko, Myriel Christa Maria Großwaldstr. 11 A
Barth, Tobias, Charlotte-Holubars-Weg 4
Margardt, Michael Am Heidstock 34
Mailänder, Herbert Holunderweg 23
Neuhardt, Jörg Jakobstr. 14
Simmet, Marvin Jörn Lothar Heusweilerstr. 103
Müller, Nico Völklinger Str. 45
CDU
Gebietsliste
Schwindling, Jörg Am Kleestück 9
Bernauer, Mark Holzer Str. 111
Kiel, Johannes Reisbachstr. 8
Bauer, Hartmut Am Steinhübel 20
Schulz, Jennifer Am Hirtenbrunnen 8
Haberer, Leopold Andreas Kurhofer Str. 9
Lesch, Bruno Saarlouiser Str. 97
Schwindling, Philipp Am Kleestück 9
Wachall, Richard Zum Wengenwald 37
Näckel, Kilian Schwarzenholzer Str. 38
Klein, Lisa-Marie Am Westfeld 24 A
AfD
Gebietsliste
Kaninke, Werner Saarlouiser Str. 111
Stabel, Waldemar Matthiasstr. 4
Bickelmann, Jenny Bietschieder Str. 17
Nikolay, Dirk Albertstr. 45
GRÜNE
Gebietsliste
Lafontaine Hans Gerhard Zum Schorren 9
FDP
Gebietsliste
Luksic, Oliver Am Steinhübel 2 A
Kopp, Pascal Friedhofstr. 26
Fox, Marco Rittershofer Str. 24
Frevel, Petra Schillerstr. 16
IG IDAL
Gebietsliste
Saar, Horst Josefstr. 17
Gammel, Eva Flurstr. 5
Mailänder, Nicolas Mehlenbachstr. 10
- Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2024 folgendes
endgültiges Ergebnis der Ortsratswahlen am 09. Juni 2024 festgestellt:
Ortsrat Eiweiler
Zahl der Wahlberechtigten: 1.844
abgegebene Stimmen: 1.295
gültige Stimmen 1.217
ungültige Stimmen: 78
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
Wahlvorschlag 1 SPD 429 Stimmen = 35,25 %
Wahlvorschlag 2 CDU 788 Stimmen = 64,75 %
Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Eiweiler verteilen sich wie folgt:
Wahlvorschlag 1 SPD: 2 Sitze
Wahlvorschlag 2 CDU: 5 Sitze
Dem neugewählten Ortsrat Eiweiler gehören folgende Mitglieder an:
SPD
Brünet, Thomas Alte Reisbachstr. 16
Treese, Michaela Dübelsbrunnen 23
CDU
Wachall, Richard Zum Wengenwald 37
Müller, Uwe Kirschhofer Str. 11
Weber, Tatjana Am Weiher 14
Kiel, Johannes Reisbachstr. 8
Di Natali, Sandro Am Weiher 1
Ortsrat Heusweiler
Zahl der Wahlberechtigten: 5.442
abgegebene Stimmen: 3.557
gültige Stimmen 3.499
ungültige Stimmen: 58
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
Wahlvorschlag 1 SPD 1.159 Stimmen = 33,12 %
Wahlvorschlag 2 CDU 1.178 Stimmen = 33,67 %
Wahlvorschlag 3 AfD 487 Stimmen = 13,92 %
Wahlvorschlag 4 Grüne 131 Stimmen = 3,74 %
Wahlvorschlag 5 FDP 281 Stimmen = 8,03 %
Wahlvorschlag 19 NÖL 263 Stimmen = 7,52 %
Die 9 Sitze des neugewählten Ortsrates Heusweiler verteilen sich wie folgt:
Wahlvorschlag 1 SPD: 4 Sitze
Wahlvorschlag 2 CDU: 4 Sitze
Wahlvorschlag 3 AfD: 1 Sitz
Dem neugewählten Ortsrat Heusweiler gehören folgende Mitglieder an:
SPD
Schmidt, Stefan Paul-Theresia-Str. 13
Trauden, Katharina Nordstr. 10
Reimann, Klaus Berschweilerstr. 60
Barth, Manuel Charlotte-Holubars-Weg 2
CDU
Schwindling, Jörg Am Kleestück 9
Bernauer, Mark Holzer Str. 111
Arnold, Jasmin Brückenstr. 5
Hoffmann, Ben In der Langwies 5
AfD
Bickelmann, Jenny Bietschieder Str. 17
Ortsrat Holz
Zahl der Wahlberechtigten: 2.899
abgegebene Stimmen: 2.019
gültige Stimmen 1.926
ungültige Stimmen: 93
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
Wahlvorschlag 1 SPD 868 Stimmen = 45,07 %
Wahlvorschlag 2 CDU 560 Stimmen = 29,08 %
Wahlvorschlag 5 FDP 498 Stimmen = 25,86 %
Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Holz verteilen sich wie folgt:
Wahlvorschlag 1 SPD: 3 Sitze
Wahlvorschlag 2 CDU: 2 Sitze
Wahlvorschlag 3 FDP: 2 Sitze
Dem neugewählten Ortsrat Holz gehören folgende Mitglieder an:
SPD
Mund, Sascha Nelkenweg 5
Margardt, Michael Am Heidstock 34
Jacobs, Jonas Akazienweg 19
CDU
Schmidt, Manfred Wahlschieder Str. 18 A
Zöller, Thorsten Zu den Hütten 15
FDP
Luksic, Katharina Am Steinhübel, 2 A
Zimmermann, Tibor Buchenweg 2
Ortsrat Kutzhof
Zahl der Wahlberechtigten: 1.695
abgegebene Stimmen: 1.274
gültige Stimmen 1.245
ungültige Stimmen: 29
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
Wahlvorschlag 1 SPD 276 Stimmen = 22,17 %
Wahlvorschlag 2 CDU 376 Stimmen = 30,20 %
Wahlvorschlag 5 FDP 71 Stimmen = 5,70 %
Wahlvorschlag 19 IG IDAL 522 Stimmen = 41,93 %
Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Kutzhof verteilen sich wie folgt:
Wahlvorschlag 1 SPD: 2 Sitze
Wahlvorschlag 2 CDU: 2 Sitze
Wahlvorschlag 19 IG IDAL: 3 Sitze
Dem neugewählten Ortsrat Kutzhof gehören folgende Mitglieder an:
SPD
Trappmann, Claudia Hübelbergstr. 9
Peter, Helmut Wiesbacher Str. 3
CDU
Jakob, Michael Lummerschieder Str. 90
Woll, Peter Pastor-Kettel-Weg 4
IG IDAL
Saar, Horst Josefstr. 17
Gammel, Eva Flurstr. 5
Himbert, Jörg Lummerschieder Str. 5
Ortsrat Niedersalbach
Zahl der Wahlberechtigten: 1.325
abgegebene Stimmen: 971
gültige Stimmen 902
ungültige Stimmen: 69
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
Wahlvorschlag 1 SPD 348 Stimmen = 38,58 %
Wahlvorschlag 2 CDU 554 Stimmen = 61,42 %
Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Niedersalbach verteilen sich wie folgt:
Wahlvorschlag 1 SPD: 3 Sitze
Wahlvorschlag 2 CDU: 4 Sitze
Dem neugewählten Ortsrat Niedersalbach gehören folgende Mitglieder an:
SPD
Mailänder, Herbert Holunderweg 23
Hübsch, Jürgen Walpershofer Str. 20
Dewi, Carmen Narzissenstr. 2
CDU
Lesch, Bruno Saarlouiser Str. 97
Raber, Wolfgang Im Stockwald 9
Becker, Désirée Saarlouiser Str. 105
Andres, Stefanie Saarlouiser Str. 106
Ortsrat Obersalbach-Kurhof
Zahl der Wahlberechtigten: 477
abgegebene Stimmen: 364
gültige Stimmen 354
ungültige Stimmen: 10
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
Wahlvorschlag 1 SPD 48 Stimmen = 13,56 %
Wahlvorschlag 2 CDU 231 Stimmen = 65,25 %
Wahlvorschlag 19 NÖL 75 Stimmen = 21,19 %
Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Obersalbach-Kurhof verteilen sich wie folgt:
Wahlvorschlag 1 SPD: 1 Sitz
Wahlvorschlag 2 CDU: 5 Sitze
Wahlvorschlag 19 NÖL 1 Sitz
Dem neugewählten Ortsrat Obersalbach-Kurhof gehören folgende Mitglieder an:
SPD
Schneider-Schwinn, Ramona Kurhofer Str. 20
CDU
Näckel, Kilian Schwarzenholzer Str. 38
Monz, Michael Dorfstr. 24 A
Grünewald-Zimmer Hilgenbacher Höhe 10 A
Haberer, Leopold Andreas Kurhofer Str. 9
Elberskirchen, Tino Schwarzenholzer Str. 40
NÖL
Flöhl, Rüdiger Zum Weiherwald 14
Ortsrat Wahlschied
Zahl der Wahlberechtigten: 1.130
abgegebene Stimmen: 861
gültige Stimmen 811
ungültige Stimmen: 50
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag
Wahlvorschlag 1 SPD 474 Stimmen = 58,45 %
Wahlvorschlag 2 CDU/FDP 337 Stimmen = 41,55 %
Die 7 Sitze des neugewählten Ortsrates Wahlschied verteilen sich wie folgt:
Wahlvorschlag 1 SPD: 4 Sitze
Wahlvorschlag 2 CDU/FDP: 3 Sitze
Dem neugewählten Ortsrat Wahlschied gehören folgende Mitglieder an:
SPD
Zimmer, Reiner In der Neuwies 15
Pörtner, Catherine Vorstadtstr. 11
Britz, Tim Römerstr. 6
Fahrenkamp, Jennifer Im Rödchen 1
CDU/FDP
Burg, Pascal Grünstr. 4
Gemenig, Sandra Zum Schorren 3
Kopp, Pascal Friedhofstr. 26
Heusweiler, 13. Juni 2024
Der Gemeindewahlleiter
Thomas Redelberger
