Satzung über die Aufhebung der Satzung vom 13.05.1993 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Dorferneuerung Wahlschied

Aufgrund des § 12 Abs. 1 des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8/9. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) und § 162 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), hat der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler in seiner Sitzung vom 16.09.2021 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Gemeinde Heusweiler über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Dorferneuerung Wahlschied vom 13.05.1993 wird nach §§ 162 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB aufgehoben.

§ 2

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung des Sanierungsgebiets umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im anliegenden Lageplan im Maßstab 1:2300 durch eine Umgrenzungslinie dargestellten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung, dient jedoch nur zur Erläuterung des § 1 der Satzung.

§ 3

Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Heusweiler, den 22.09.2021

Thomas Redelberger           

Bürgermeister

Hinweise:

a. Gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Heusweiler über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Dorferneuerung Wahlschied vom 13.05.1993 wurde diese Sanierungsmaßnahme im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 a BauGB war ausgeschlossen. Insofern findet auch das Ausgleichsbetragsrecht nach Maßgabe der §§ 154, 155 BauGB keine Anwendung.

b. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfahrensmängel und Formvorschriften und der in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

c. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

d. Diese Aufhebungssatzung wird auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler (www.heusweiler.de) sowie in der Heusweiler Wochenpost veröffentlicht. Zusätzlich können die Satzung und die einschlägigen Vorschriften bei der Gemeinde Heusweiler, Fachgebiet Bauen & Umwelt, Zimmer 2.12, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist eine vorherige Terminvereinbarung unter 06806/911-105 erforderlich.

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Donnerstag, dem 07.10.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 13.09.2021 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 13.09.2021 (nicht öffentlicher Teil)
4Information Straßenbeleuchtungsvertrag
5Information Ausbau Landesradwegenetz in der Gemeinde Heusweiler
6Anhörung zur Resolution des Kooperationsrates zur Baulandmobilisierung für mehr bezahlbaren Wohnraum
7Erschließungsvertrag zur Herstellung von Abwasseranlagen für das Wohngebiet am ehemaligen Sportplatz im Ortsteil Holz
8Erschließungsvertrag zur Herstellung von Wasserversorgungsanlagen für das Wohngebiet am ehemaligen Sportplatz im Ortsteil Holz
9Vergaben von Lieferungen und Leistungen
9.1Vergabe von Fenster- und Verglasungsarbeiten (Grundschule Heusweiler)
9.2Grundschule Heusweiler, Auftragserhöhung Statik
9.3Auftragserweiterung Fa. Collet, GS Heusweiler
10Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 29. September 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Am Montag, dem 04.10.2021, um 17:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine nicht öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Nichtöffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.11.2020
2Benennung eines besonderen Vorsitzenden
3Vorstellung des Prüfungsberichtes des bestellten Abschlussprüfers
4Jahresabschluss 2020 – Feststellung und Entlastung des Bürgermeisters
5Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 24.09.2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 04.10.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 06.09.2021 (öffentlicher Teil)  
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 06.09.2021 (nichtöffentlicher Teil)  
4Grundstücksangelegenheiten  
4.1Festlegung der Grundstückspreise für das Neubaugebiet „Am Westfeld“ (ehemaliger Sportplatz) in Holz  
5Mitteilungen und Verschiedenes  
6Personalangelegenheiten  

Heusweiler, 24. September 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Wahlschied

Am Mittwoch, dem 29.09.2021, um 18:30 Uhr, findet im Gastraum der Halle Wahlschied eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Wahlschied statt.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Wir bitten Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sich vorab telefonisch beim Sitzungsdienst anzumelden: 06806/911-146 oder 06806/911-145. Hierbei ist die Reihenfolge der Anmeldung bindend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Wahlschied vom 13.08.2021 (öffentlicher Teil)
  2  Vorstellung der neuen Sachbearbeiterin für Umweltangelegenheiten und allgemeine Beratung von Naturschutzmaßnahmen
  3  Sachstand Schulweg Wahlschieder Grube – Anfrage der BfB-Ortsratsfraktion
  4  Information zur Plakatierung bei Wahlen und Reglementierung der Gemeinde
  5  Antrag auf Nutzung des Wappens von Wahlschied – Antrag des Vereins Förderer des Löschbezirks Wahlschied e. V.
  6  27. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
  7  Allgemeine Informationen zu Veranstaltungen
  8  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  9  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Wahlschied vom 13.08.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  10  Geschäftsordnung Ortsrat Wahlschied
  11  Information zum Ortsratsbudget und Sonstigem
  12  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 17.09.2021

Der Ortsvorsteher

ZIMMER

Sitzung des Ortsrates Holz

Am Montag, dem 27.09.2021, um 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Holz statt.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Wir bitten Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sich vorab telefonisch beim Sitzungsdienst anzumelden: 06806/911-146 oder 06806/911-145. Hierbei ist die Reihenfolge der Anmeldung bindend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 08.06.2021 (öffentlicher Teil)
  2  Anschaffung von Bodenschwellen
  3  Verwendung Ortsratsbudget
  4  Veranstaltungen
  5  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  6  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 08.06.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  7  Erschließungsvertrag zur Herstellung von Abwasseranlagen für das Wohngebiet am ehemaligen Sportplatz im Ortsteil Holz
  8  Erschließungsvertrag zur Herstellung von Wasserversorgungsanlagen für das Wohngebiet am ehemaligen Sportplatz im Ortsteil Holz
  9  Grundstücksangelegenheiten
  9.1  Festlegung der Grundstückspreise für das Neubaugebiet „Am Westfeld“ Heusweiler
  10  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 17. September 2021

Der Ortsvorsteher

PAUL

Neue Reisepässe

Beim Bürgerbüro der Gemeinde Heusweiler sind die neuen Reisepässe eingetroffen, welche bis zum 26.08.2021 beantragt wurden.

Die Reisepässe können nur vom Reisepassinhaber selbst oder von anderen Personen gegen Vorlage einer Vollmacht abgeholt werden.

Das alte Ausweisdokument ist bei der Abholung mitzubringen. Verlorengegangene oder nicht auffindbare Pässe müssen jedoch vom Passinhaber selbst als Verlust gemeldet werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Abholung einen Termin unter termine.heusweiler.de oder telefonisch unter 06806-911222.

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 16.09.2021, um 19:00 Uhr, findet in der Glück-Auf-Halle, Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Wir bitten Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sich vorab telefonisch beim Sitzungsdienst anzumelden: 06806/911-146 oder 06806/911-145. Hierbei ist die Reihenfolge der Anmeldung bindend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 15.07.2021 (öffentlicher Teil)
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15.07.2021
3Benennung der Mitglieder für die Unterzeichnung der Niederschriften sowie deren Vertreter gemäß § 17 Nr. 5 der Geschäftsordnung i. V. mit § 47 Abs. 4 KSVG
4Bebauungsplan „Solarpark A8 Heusweiler“ in den Ortsteilen Eiweiler und Kutzhof – Beschlüsse zur Abwägung der frühzeitigen Beteiligungen, zur Änderung des Geltungsbereiches sowie zu den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
5Erlass der Satzung über die Aufhebung der Satzung vom 13.05.1993 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Dorferneuerung Wahlschied
6Wirtschaftsplan 2021 des Zweckverbandes eGo-Saar
7Überarbeitung der Hallenöffnungspläne ab dem Jahr 2022
8Hitzeaktionsplan – Antrag der GBH-Gemeinderatsfraktion
9Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

10Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 15.07.2021 (nichtöffentlicher Teil)
11Personalangelegenheiten
12Mitteilungen und Verschiedenes

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 8. September 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof

Am Mittwoch, dem 15.09.2021, um 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschafts-haus, Obersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof statt.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Wir bitten Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sich vorab telefonisch beim Sitzungsdienst anzumelden: 06806/911-146 oder 06806/911-145. Hierbei ist die Reihenfolge der Anmeldung bindend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.

Vor Eintritt in die Sitzung findet eine Begehung des Bücherhauses statt. Treffpunkt ist um 17:45 Uhr am Bücherhaus.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 14.12.2020 (öffentlicher Teil)
  2  Aufstellung Bücherhaus
  3  Beleuchtung zwischen Obersalbach und Niedersalbach
  4  Seniorennachmittag
  5  Martinsumzug
  6  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  7  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 14.12.2020 (nichtöffentlicher Teil)
  8  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 3. September 2021

Der Ortsvorsteher

Wahlbekanntmachung

1.      Am 26. September 2021 findet die  Wahl zum 20. deutschen Bundestag statt.

        Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.      Die Gemeinde ist in 23 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 16. August 2021 bis     22. August 2021 zugesandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 13 Uhr in der Großwaldhalle Eiweiler zusammen.

3.     Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

        Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

       Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

        Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

       Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

  1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.
  2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

        Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.    Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.    Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein        ausgestellt ist                                          

          a)   durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

          b)   durch Briefwahl

          teilnehmen.

        Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.     Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

       Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).

        Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigen eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

7.     Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden beim

Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V

Frau Vorsitzende Christa Maria Rupp

Küstrinerstr. 6

66121 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 81 81 81

Email: info@bsvsaar.org

Internet: www.bsvsaar.org“

Heusweiler, den 06. September 2021

Die Gemeindebehörde Heusweiler                                                                                                    Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 13.09.2021, um 18:00 Uhr, findet in der Kulturhalle Heusweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 12.07.2021 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 12.07.2021 (nicht öffentlicher Teil)
4Bebauungsplan „Solarpark A8 Heusweiler“ in den Ortsteilen Eiweiler und Kutzhof – Beschlüsse zur Abwägung der frühzeitigen Beteiligungen, zur Änderung des Geltungsbereiches
5Vergaben von Lieferungen und Leistungen
5.1Großwaldhalle Eiweiler, Sporthallenboden
5.2Grundschule Heusweiler, Auftragserhöhung Statik
5.3Kindertagesstätte Holz, Sanierung Fensterelemente
6Erlass der Satzung über die Aufhebung der Satzung vom 13.05.1993 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Dorferneuerung Wahlschied
7DSK – Instandsetzungen im Gemeindebezirk
8Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 3. September 2021

i.V.

(Jörg Schwindling)

1. Beigeordneter

Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz

Am Donnerstag, dem 09.09.2021, um 18:00 Uhr, findet in der Großwaldhalle Eiweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Umwelt- und Naturausschusses vom 12.10.2020 (öffentlicher Teil)
2Bericht der Naturschutzbeauftragten
3Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

4Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Umwelt- und Naturausschusses vom 12.10.2020 (nicht öffentlicher Teil)
5Jahresabschluss Forstbetrieb 2020
6Kartierung der Überflutungs- und Überschwemmungsgebiete im Saarland
7Regenrückhaltebecken Berschweiler
8Hitzeaktionsplan – Antrag der GBH-Gemeinderatsfraktion
9Jagdgenossenschaft Kutzhof/Wahlschied
10Mitteilungen und Verschiedenes

i. V.

Jörg Schwindling

1. Beigeordneter

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 06.09.2021, um 18:00 Uhr, findet in der Kulturhalle Heusweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 05.07.2021 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 05.07.2021 (nichtöffentlicher Teil)
4Wirtschaftsplan 2021 des Zweckverbandes eGo-Saar
5Überarbeitung der Hallenöffnungspläne ab dem Jahr 2022
6Mitteilungen und Verschiedenes
7Personalangelegenheiten

Heusweiler, den 27. August 2021

i.V.

(Jörg Schwindling)

1. Beigeordneter

B E K A N N T M A C H U N G

Anlässlich der Spätkirmes in Heusweiler, OT Heusweiler, ist der Marktplatz in Heusweiler, OT Heusweiler, von Donnerstag, 09.09.2021, 06.00 Uhr bis Mittwoch, 15.09.2021, 12:00 Uhr für den gesamten Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr gesperrt.

Der Parkplatz hinter der Kulturhalle ist bereits von Mittwoch, 08.09.2021, 12.00 Uhr bis Dienstag, 07.09.2021, 17.00 Uhr für den gesamten Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr gesperrt.

Der Wochenmarkt findet wie gewohnt statt.

Heusweiler, 26.08.2021

I.V.

(Jörg Schwindling)

1. Beigeordneter als

Ortspolizeibehörde