Da die Fertigstellung der Erschließungsanlage für das ‚Wohngebiet am ehemaligen Schwimmbad‘ nun absehbar prognostiziert werden kann, können Bauanträge ab sofort eingereicht werden. Bei einer Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO ist der Bauantrag bei der Gemeinde in 2-facher Ausfertigung einzureichen, bei einer Bauantragsstellung im vereinfachten Verfahren nach § 64 LBO bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Regionalverband in 4-facher Ausfertigung.
Veröffentlichung von öffentlichen Bekanntmachungen auf www.heusweiler.de
Zur weiteren Digitalisierung unserer Gemeinde hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.11.2020 beschlossen, alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde zukünftig auf der Internetseite der Gemeinde unter www.heusweiler.de zu veröffentlichen. Soweit gesetzlich öffentliche Bekanntmachungen im Internet nicht ausreichen, erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen weiterhin über die Wochenpost. Die öffentlichen Bekanntmachungen durch Aushang entfallen.
Unabhängig hiervon wird die Gemeindeverwaltung jedoch für eine zeitlich noch unbestimmte Übergangszeit alle öffentlichen Bekanntmachungen deklaratorisch auch weiterhin zusätzlich in der Heusweiler Wochenpost veröffentlichen, um die Einführung der öffentlichen Bekanntmachungen über das Internet und insbesondere den Bedürfnissen von Menschen ohne Internetkenntnisse gerecht zu werden.
Die Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heusweiler wurde am 16. Dezember 2020 in der Heusweiler Wochenpost öffentlich bekannt gemacht. Sie ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Bekanntmachung der Straßenbenennung im Wohngebiet am ehemaligen Schwimmbad
Innerhalb des neuen Wohngebietes am ehemaligen Schwimmbad werden neue Straßen entstehen. Die Entscheidung über die Benennung dieser Straßen liegt gemäß § 73 Abs. 3 Nr. 9 Saarländisches Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) beim Ortsrat.
Der Ortsrat des Ortsteiles Heusweiler hat in seiner Sitzung am 10.06.2020 beschlossen, die Straßen wie folgt zu benennen:
Am Kalenberg
Charlotte-Holubars-Weg
Vor den Feldern
Ein entsprechender Lageplan ist beigefügt:
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der zurzeit geltenden Fassung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem die Allgemeinverfügung bekannt gegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Rechtsausschuss für den Regionalverband Saarbrücken, Europaallee 11, 66113 Saarbrücken, gewahrt (§ 70 Abs. 1 Satz 2 VwGO).
Heusweiler, 12.01.2021
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Sitzung des Personal- und Finanzausschusses
Am Montag, dem 25.01.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 11.01.2021 (öffentlicher Teil) |
2 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
3 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 11.01.2021 (nichtöffentlicher Teil) |
4 | Doppelhaushalt 2021/2022 – Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 |
5 | Personalangelegenheiten |
6 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, den 15. Januar 2021
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Neue Reisepässe
Beim Bürgerbüro der Gemeinde Heusweiler sind die neuen Reisepässe eingetroffen, welche bis zum 22.12.2020 beantragt wurden.
Die Reisepässe können nur vom Reisepassinhaber selbst oder von anderen Personen gegen Vorlage einer Vollmacht abgeholt werden.
Das alte Ausweisdokument ist bei der Abholung mitzubringen. Verlorengegangene oder nicht auffindbare Pässe müssen jedoch vom Passinhaber selbst als Verlust gemeldet werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Abholung einen Termin unter termine.heusweiler.de oder telefonisch unter 06806-911222.
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Sitzung des Gemeinderates
Am Donnerstag, dem 21.01.2021, um 18:30 Uhr, findet in der Glück-Auf-Halle, Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Wir bitten Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sich vorab telefonisch beim Sitzungsdienst anzumelden: 06806/911-146 oder 06806/911-145. Hierbei ist die Reihenfolge der Anmeldung bindend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2020 (öffentlicher Teil) |
2 | Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2020 |
3 | Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ im Ortsteil Eiweiler – Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung |
4 | Information zur ABG |
5 | Änderung des Durchführungsvertrages zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Trierer Straße 89-91, Würth-Filiale mit Bistro und Cafébereich“ |
6 | Grundstücksflächen im Gemeindebezirk Eiweiler – Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion |
7 | Einsatz von Streusalz auf Bürgersteigen der Gemeinde – Antrag der GBH-Gemeinderatsfraktion |
8 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
9 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2020 (nichtöffentlicher Teil) |
10 | Personalangelegenheiten |
11 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.
Heusweiler, 13.01.2021
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Vertretung Ortsvorsteher
Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Heusweiler, Herr Helmut Maas, wird in der Zeit vom 22.01.2021 bis einschließlich 21.02.2021 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Dr. Steinrücken, Illinger Straße 115, 66265 Heusweiler, vertreten.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Heusweiler, 13.01.2021
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Aufruf von Grabstätten zur jährlichen Einebnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler
Die Gemeinde Heusweiler gibt gemäß § 23 der Friedhofssatzung vom 21. März 2019 in der zur Zeit gültigen Fassung bekannt, dass in den Monaten Februar – April 2021 auf den Gemeindefriedhöfen in allen Ortsteilen der Gemeinde Heusweiler folgende Grabstätten beseitigt und eingeebnet werden:
Friedhof Eiweiler:
Reihengrabstätten:
1. Hubert Brünet 1995
2. Hans Werner Utzig 1994
Rasenreihengrabstätten:
3. Manfred Aloysius Schäfer 1995
Tiefengrabstätten:
4. Rudolf Bauer 1993
Cäcilia Bauer geb. Sträßer 1995
5. Emilie Gerstner 1994
Robert Louis Morice 1995
6. Maria Knauber geb. Manns 1995
2. Stelle nicht belegt
7. Paul Harry Kreis 1995
2. Stelle nicht belegt
8. Werner Albert Hellbrück 1995
2. Stelle nicht belegt
9. Adolf Philipp Müller 1995
2. Stelle nicht belegt
10. Aloysius Erwin Ziegler 1995
2. Stelle nicht belegt
Friedhof Heusweiler:
Kindergrabstätten:
1 Alexander Tassone 2000
Michael Tassone 2001
Reihengrabstätten:
2. Edelgard Arend geb. Bollbach 1995
3. Patrick Michael Dörr 1995
4. Hildegard Hilt geb. Dörr 1995
5. Günter Martin Fenrich 1995
Klara Theresia Fenrich geb. Ziegler 2004
6. Franz Josef Klasen 1995
7. Albertine Klotz 1995
8. Gerhard Neu 1995
9. Gerhard Port 1995
10. Maria Elisabeth Reisdorf geb. Raufer 1995
11. Leopold Wirbel 1994
Rasenreihengrabstätten:
12. Alfred Jakob Balzer 1995
13. Heinz Engländer 1995
14. Willi Karl Hermann Fischer 1995
15. Margarete Fox geb. Loch 1995
16. Elfriede Anna Heinen geb. Arnold 07 1995
17. Dorothea Emma Lehnhof geb. Gehrmann 1995
18. Johann Antonius Leinenbach 1995
19. Albert Meier 1995
20. Wilhelmine Maria Merkle geb. Mohrbacher 1995
21. Edgar Sander 1995
22. Margareta Schröder geb. Braun 1995
23. Alberta Schwindling geb. Klein 1995
24. Agnes Maria Sinnwell-Ehl geb. Sinnwell 1995
25. Irmgard Trouvain 1995
26. Albert Edwin Ziegler 1995
27. Josef Peter Ziegler 1995
Tiefengrabstätten:
28. Valentin Altmeyer 1984
Mathilde Altmeyer geb. Kutsch 1995
29. Artur Altpeter 1994
Hedwig Altpeter geb. Ludwig 1995
30. Anna Bauer geb. Draeger 1987
Jakob Bauer 1995
31. Gerhard Josef Lauer 1995
2. Stelle nicht belegt
32. Hermann Schäfer 1995
2. Stelle nicht belegt
33. Wilhelm Schmidt 1978
Luise Katharina Schmidt geb. Christmann 1995
34. Helmut Ströher 1995
2. Stelle nicht belegt
Familiengrabstätten:
35. Adalbert Vinzenz Baier 1973
Maria Katharina Baier geb. Brück 1995
36. Jakob John 1972
Wilhelmine John geb. Bickelmann 1980
37. Peter Maas 1989
Maria Maas geb. Müller 1995
38. Margaretha Pauly 1992
Kurt Willy Ernst Pauly 1995
39. Josef Schmidt 1951
Heinrich Jakob. Schmidt 1967
Rosa Maria Schmidt geb. Alger 1995
Elisabeth Wilhelmine Sander geb. Schmidt 1997
40. Herta Schwartz geb. Volz 1989
Hermann Wilhelm Schwartz 1995
41. Johann Werner Theis 1974
Camelita Theis geb. Leik 1995
Friedhof Holz:
Reihengrabstätten:
1. Richard Bonnaire 1995
2. Manfred Dieter Cäsar 1995
3. Margareta Sofie Klein geb. Kessler 1995
4. Margarete Katharina Klein geb. John 1995
5. Johann Kreutzer 1995
6. Martha Latz geb. Kurz 1995
7. Helga Martha Schmitt geb. Maue 1995
8. Juliane Scholl geb. Helm 1995
9. Erna Seibert 1995
Rasenreihengrabstätten:
10. Thekla Mang geb. Klein 1995
Tiefengrabstätten:
11. Johann Alfons Breit 1992
Maria Elisabetha Breit geb. Ruppert 1995
12. Jakob Edmund Dietz 1995
2. Stelle nicht belegt
13. Erwin Feld 1989
Karla Feld geb. Füllberg 1995
14. Emilie Groß geb. Feiß 1995
Horst Groß 1995
15. Heinz Margardt 1995
2. Stelle nicht belegt
16. Eberhard Meiser 1995
2. Stelle nicht belegt
17. Josef Meiser 1979
Maria Meiser geb. Dörr 1995
18. Rudolf Weyland 1993
Maria Weyland geb. Zingale 1995
Familiengrabstätten:
19. Armin Kläs 1985
Edgar Kläs 1988
Elfriede Kläs geb. Büch 1995
20. Friedrich Klein 1979
Irene Klein geb. Reiß 1995
21. Emil Ladislaus Turek 1979
Erich Turek 1966
Justina Wilhelmine Turek geb. Demarczek 1995
Friedhof Kutzhof:
Reihengrabstätten:
1. Ernst Klein 1995
Tiefengrabstätten:
2. Josef Lackes 1995
2. Stelle nicht belegt
3. entfällt
Familiengrabstätten:
4. Maria Simmet geb. Müller 1976
Peter Simmet 1995
Friedhof Lummerschied:
Reihengrabstätten:
1. Maria Emma Groß geb. Sander 1995
2. Alma Schmidt geb. Brück 1995
Tiefengrabstätten:
3. Georg Karl Krämer 1995
2. Stelle nicht belegt
Friedhof Obersalbach:
Reihengrabstätten:
1. Reinhard Feld 1995
2. Klara Groß geb. Altmeyer 1995
3. Fridolin Hansen 1995
4. Gerd Hansen 1995
5. Tanja Hansen geb. Kutsch 1995
6. Anselm Peter Laub 1995
7. Karl Werner Leicher 1995
8. Mathias Mertens 1995
9. Maria Neu geb. Sträßer 1995
10. Alfons Peter Ney 1995
11. Gottfried Prediger 1994
Friedhof Wahlschied:
Reihengrabstätten:
1. Edgar Christian Leininger 1995
2. Hans Martin Welhusen 1995
Tiefengrabstätten:
3. Luise Schiffler geb. Hoven 1993
Friedrich Schiffler 1995
4. Josef Ziegler 1994
Maria Gertrud Ziegler geb. Bach 1995
Familiengrabstätten:
5. Jakob Engel 1977
Katharina Engel geb. Nackas 1995
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten der aufgerufenen Grabstätten die Möglichkeit haben, je nach Lage der Grabstätte, diese auf Antrag weiter zu pflegen. Der Antrag ist schriftlich bei der Friedhofsverwaltung bis zum 15. Januar 2021 einzureichen und wird im Einzelfall anhand der Lage der Grabstätte überprüft.
Liegt kein Antrag vor, werden die Grabstätten eingeebnet.
In diesem Zusammenhang werden die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten der Grabstätten gebeten, soweit für eine weitere Verwendung vorgesehen, die Bepflanzung und sonstigen Grabschmuck bis zum 31. Januar 2021 von den Grabstätten zu entfernen.
Sollte eine weitere Nutzung von Grabmalanlagen (Steine, Abdeckplatten, Einfassungen u.a.) vorgesehen sein, weise ich darauf hin, dass der Abbau und Abtransport von Grabmalanlagen nur nach vorheriger Absprache mit der Friedhofsverwaltung zulässig ist.
Grabstätten, die bis zum 31.01.2021 nicht abgeräumt sind, werden vollständig durch die Gemeinde abgeräumt und eingeebnet. In diesem Falle gehen die auf den Grabstätten vorhandenen Grabmale, Pflanzen u.a. in das Eigentum der Gemeinde Heusweiler über (§ 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung).
Dieser Aufruf zur Einebnung von Grabstätten gilt nicht für den alten Friedhof in dem Ortsteil Eiweiler.
Auf diesem Friedhof werden Grabstätten nur auf besonderen Antrag der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten eingeebnet. Antragsformulare sind bei der Friedhofsverwaltung erhältlich.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau Kirsch (Tel. 06806/911-156).
Der Aufruf der einzuebnenden Grabstätten kann auch in dem Informationskasten des jeweiligen Friedhofes nachgelesen werden.
66265 Heusweiler, 09. Dezember 2020
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Sperrung des Fröhner Waldes
Die Forstverwaltung von Wegener hat die Gemeindeverwaltung darüber informiert, dass es derzeit wegen Fäll- und Rückearbeiten immer wieder zu Vollsperrungen von Wegen im Fröhner Wald kommen wird. Von den Sperrungen betroffen ist auch der Premiumwanderweg „Frohn-Wald-Weg“ auf dem Gebiet der Gemeinde Heusweiler.
Das beauftragte Forstunternehmen ist gehalten, nach Möglichkeit eine Umleitung für diesen Wanderweg auszuschildern.
Im gesamten Bereich kommt es zu starken Beeinträchtigungen und Einschränkungen. Es wird eindringlich darum gebeten, dass die Warnhinweise, die Sperr- und Verbotsschilder zur eigenen Sicherheit unbedingt beachtet werden.
Heusweiler, den 11.01.2021
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Heusweiler sucht zum 01. Juli 2021 eine/n Erzieher/in (m/w/d) für die Kindertagesstätte Kleine-Leute-Haus im Ortsteil Heusweiler. Es handelt sich dabei um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer Arbeitszeit von 30,0 Stunden. Wir erwarten eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in, sehr gute fachliche Kenntnisse, soziale Kompetenz und gute Kommunikationsfähigkeiten. Ihr Aufgabengebiet umfasst Betreuung und Erziehung von Kindern im Krippen- und Kindergartenalter Vorbereitung und Durchführung von Beschäftigungsangeboten Arbeit in der Gruppe Zusammenarbeit mit den Eltern Durchführung von Veranstaltungen in der Einrichtung Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und erfolgt in der Entgeltgruppe S 08a TVöD-SuE. Für Ihre Altersvorsorge bieten wir eine Betriebsrente der RZVK des Saarlandes. Für die Besetzung der Stelle wird eine verantwortungsbewusste und qualifizierte Persönlichkeit mit organisatorischen Fähigkeiten und Sozialkompetenz gesucht. Des Weiteren wird Kreativität, Teamfähigkeit, selbstständiges Arbeiten sowie ein freundliches Auftreten und die Bereitschaft zur Weiterbildung erwartet. Für die Spracherziehung sind Französischkenntnisse von Vorteil. Die ausgeschriebenen Stellen sind auch für Berufseinsteiger geeignet. Die Gemeinde Heusweiler verfügt über einen Frauenförderplan und verfolgt auf dieser Grundlage das Ziel, eine Unterrepräsentanz von Frauen zu beseitigen. Wir fordern daher Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Ewen (Telefon: 06806/911-168, E-Mail: s.ewen@heusweiler.de). Bei Interesse wenden Sie sich bitte mit Ihren Bewerbungsunterlagen bis spätestens 03. Februar 2021 (Ausschlussfrist) an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler. Gerne können Sie sich auf diese Stelle auch online bewerben. Senden Sie dazu Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die folgende E-Mail Adresse: personal@heusweiler.de Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend gemacht wird. Auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen, Schnellheftern und insbesondere Bewerbungsmappen bitten wir daher dringend zu verzichten. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur bei gleichzeitiger Einsendung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlages möglich. „Datenschutzhinweis: Wenn Sie sich bei uns bewerben, verarbeiten wir diejenigen Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG) und § 95 Abs. 3 Saarländisches Beamtengesetz (SBG).“ Heusweiler, 06.01.2021 Der Bürgermeister Redelberger |
Sitzung des Bau- und Verkehrausschusses
Am Montag, dem 18.01.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 07.12.2020 (öffentlicher Teil) |
2 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
3 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 07.12.2020 (nicht öffentlicher Teil) |
4 | Präsentation Entwurfsplanung Regenrückhaltung Eiweiler (Sandfang) |
5 | Satzungen |
5.1 | Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ im Ortsteil Eiweiler – Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung |
5.2 | Änderung des Durchführungsvertrages zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Trierer Straße 89-91, Würth-Filiale mit Bistro und Cafébereich“ |
6 | Grundstücksflächen im Gemeindebezirk Eiweiler – Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion |
7 | Einsatz von Streusalz auf Bürgersteigen der Gemeinde – Antrag der GBH-Gemeinderatsfraktion |
8 | Vergaben von Lieferungen und Leistungen |
8.1 | Umbau und Erweiterung St. Barbarahalle Kutzhof – Erneuerung der Dacheindeckung |
9 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, den 7. Januar 2021
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer in der Gemeinde Heusweiler für das Jahr 2021
Die Gemeinde Heusweiler gibt gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in der derzeit geltenden Fassung und §10 der 5. Änderungssatzung über die Erhebung der Hundesteuer in der derzeit geltenden Fassung bekannt, dass die Grundsteuer sowie die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt wird. Die Grundsteuer sowie die Hundesteuer 2021 wird mit den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2021 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01. Juli 2021 fällig. Werden Steuerbescheide für das Kalenderjahr 2021 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die sich am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren beteiligen, wird die Grundsteuer sowie die Hundesteuer zu den Fälligkeitsterminen abgebucht. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Heusweiler (Rathaus), Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler oder dem Rechtsausschuss für den Regionalverband Saarbrücken, Europaallee 11, 66111 Saarbrücken einzulegen. Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt oder gegen den Steuermessbetrag richten, sind nicht mit dem vorbezeichneten Rechtsbehelf geltend zu machen, sondern beim Finanzamt anzubringen, dass den Steuermessbescheid erlassen hat. Die Einlegung des Rechtsbehelfs hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die angeforderten Steuern und Beiträge müssen auch dann fristgerecht bezahlt werden, wenn Widerspruch erhoben wurde. Werden die angeforderten Beträge nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist gemäß § 240 der Abgabenordnung in der z. Zt. geltenden Fassung für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen auf 50,00 Euro nach unten abgerundeten Steuerbetrages zu zahlen.
Heusweiler, den 08. Januar 2021
Der Bürgermeister
Thomas Redelberger
Sitzung des Ortsrates Eiweiler
Am Donnerstag, dem 14.01.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 03.12.2020 (öffentlicher Teil) |
2 | Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ im Ortsteil Eiweiler – Grundsatzbeschluss und frühzeitige Beteiligung |
3 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
4 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 03.12.2020 (nichtöffentlicher Teil) |
5 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, müssen sich beim Sitzungsdienst unter 06806/911-146 oder 06806/911-145 vorab anmelden. Hierbei ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen entscheidend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.
Heusweiler, 7. Januar 2021
Der Ortsvorsteher
WACHALL
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Aus aktuellem Anlass ist der Zugang zum Rathaus ab dem 16. Dezember 2020 ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine für das Bürgerbüro können online unter https://termine.heusweiler.de gebucht, oder telefonisch über die Rufnummer 06806/911-222 vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche der Verwaltung wenden Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung an die Rufnummer 06806/911-0. Bitte prüfen Sie stets, ob Ihr Anliegen nicht auch schriftlich, telefonisch oder mittels E-Mail erledigt werden kann. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. Januar 2021.
Tipps zur Abfallabfuhr bei kritischen Wetterverhältnissen
Entsorgungsverband Saar:
Mit der kälteren Jahreszeit ist auch wieder mit kritischen Wettersituationen zu rechnen. Für die Fahrzeuge, die für die Abfall-Einsammlung eingesetzt werden, wird es dann nicht immer möglich sein, termingerecht zu jedem Wohnhaus „durchzukommen“. Der EVS bittet um Verständnis, falls es im Falle von Schnee und Glätte zu Beeinträchtigungen bei der Abfuhr der Restabfall- und Biotonnen kommen sollte.
Die vom EVS beauftragten Unternehmer werden bemüht sein, wenn irgend möglich, die regulären Abfuhrtermine einzuhalten. Gebiete, in denen die Abfallgefäße wegen Schnee oder Eisglätte nicht termingerecht entleert werden können, werden sobald als möglich nachgefahren. Die Abfallgefäße sollten jeweils bis zum Ende der Woche zur Abfuhr bereitgehalten werden.
Wichtig: Die Restabfall- und Biotonnen müssen generell auch bei Schnee und Eis so aufgestellt sein, dass sie für die Müllwerker gut zugänglich und problemlos zu bewegen sind.
Wenn eine Entleerung bis zum Ende der Woche nicht möglich war und die Tage bis zur nächsten Leerung überbrückt werden müssen, können beim Restabfall Abfallsäcke eine Hilfe sein, die bei den Kommunen erhältlich sind (die Entsorgung ist im Preis von sechs Euro enthalten). Die Säcke können am nächsten Leerungstermin neben den Restabfallgefäßen bereitgestellt werden.
Biogut kann zur Überbrückung in Kartons gesammelt und beim nächsten regulären Abfuhrtag neben das Abfallgefäß gestellt werden.
Wenn der Inhalt der Biotonnen wegen des hohen Feuchtigkeitsgehaltes im Winter einfriert, können die Behälter überhaupt nicht oder nur teilweise entleert werden. Festgefrorenes Biogut sollte daher nach Möglichkeit am Entleerungstag mit einem Stock von der Tonnenwand gelöst werden.
Hilfreich ist es, die Biotonne vor dem Befüllen mit einigen Lagen zerknülltem Zeitungspapier auszulegen und das Biogut in Zeitungspapier einzuwickeln. Wer seine Biotonne in einem geschützten Raum (Garage oder Keller) abstellt, kann meist ohnehin mit einer einwandfreien Entleerung rechnen.