Verbot des Mitführens von Hunden auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler
In letzter Zeit häufen sich erneut die Beschwerden von Friedhofsbesuchern, dass auf den Friedhöfen der Gemeinde immer wieder Personen ihre Hunde mitführen würden, was mittlerweile zunehmend auch zu manch unerwünschten Hinterlassenschaften auf Grabstätten geführt hat.
Hierzu wird mitgeteilt, dass die Mitnahme von Tieren, ausgenommen Assistenzhunden, auf allen Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler, gem. § 5 Abs. 3 Buchst. j der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 24. Januar 2019, ausdrücklich untersagt ist, und es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße bis zu 200,00 Euro geahndet werden kann (§ 33 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 2 der Friedhofssatzung).
Ich bitte daher die betroffenen Friedhofsbesucher sich entsprechend zu verhalten und die Friedhofssatzung im Wohle aller Besucher und der Würde des Ortes zu respektieren.
Heusweiler, den 27. Oktober 2021
I.V.
Hans-Kurt Hill
Beigeordneter