Sitzung des Ortsrates Wahlschied

Am Mittwoch, dem 07.04.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Wahlschied statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschriften über die Sitzungen des Ortsrates Wahlschied vom 18.11.2020 und 02.12.2020 (öffentlicher Teil)
  2  Anlegen eines BMX/Pump Track Platzes im Bereich der Sportanlage in der Neuwies – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Wahlschied
  3  Brunnenplatz
  3.1  Anfrage der BfB-Ortsratsfraktion zu Baumfällungen im Bereich der Brunnenan-lage an die Gemeindeverwaltung im Februar 2021
  3.2  Fortführung und Umsetzung der Neugestaltung Brunnenanlage an der ev. Kirche in Wahlschied – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Wahlschied
  4  Heidenfriedhof
  5  Anlegung einer Obstbaum Jahrgangswiese – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Wahlschied
  6  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  7  Annahme der Niederschriften über die Sitzungen des Ortsrates Wahlschied vom 18.11.2020 und 02.12.2020 (nichtöffentlicher Teil)
  8  Beschluss der Geschäftsordnung
  9  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 30.03.2021

Der Ortsvorsteher

ZIMMER

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 12.04.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 15.03.2021 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 15.03.2021 (nichtöffentlicher Teil)
4Anschaffung von Vermögensgegenständen durch Fördervereine oder Ortsratsbeschluss
5Doppelhaushalt 2021/2022 – Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025
6Doppelhaushalt 2021/2022
7Stellenplan 2021/2022
8Vergnügungssteuer-Satzung ab 1. Januar 2021
9Anpassung des Gaskonzessionsvertrages an den Mustervertrag des SSGT
10Personalangelegenheiten
11Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 29. März 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Gemeinde Heusweiler schließt Kooperationsvertrag mit Deutsche Glasfaser

Eine leistungsfähige Internetverbindung ist für die meisten von uns mittlerweile unverzichtbar und dadurch ein wesentlicher Standortfaktor geworden. Hierfür bietet eine Glasfaseranbindung bis ins Haus (englisch „fibre to the home“ FTTH) optimale Voraussetzungen. Insbesondere die Wegstrecke vom Kabelverzweiger bis ins Haus erfolgt in unserer Gemeinde in vielen Fällen aber noch über das Kupfernetz, dessen Leistungsfähigkeit begrenzt ist. Aufgrund dieser Dämpfung geht wertvolle Bandbreite verloren.

Das Telekommunikationsunternehmen Deutsche Glasfaser hat nun Interesse signalisiert, die Gemeinde Heusweiler mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus zu versorgen. Um dieses Projekt zu unterstützen, hat die Gemeinde einen Kooperationsvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen.

Die Initiative von Deutsche Glasfaser steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass sich im jeweiligen Ausbaugebiet während der sogenannten Nachfragebündelung mindestens 40 % der Haushalte für einen Glasfaseranschluss entscheiden, damit sich der Ausbau für das Unternehmen wirtschaftlich realisieren lässt. Die Nachfragebündelung für Eiweiler, Heusweiler, Kutzhof, Niedersalbach und Obersalbach-Kurhof läuft vom 09.04.2021 bis zum 05.07.2021. Holz und Wahlschied folgen etwas später.

In den nächsten Wochen werden Sie daher von dem Unternehmen Deutsche Glasfaser zahlreiche Informationen zur Nachfragebündelung und Ihren Möglichkeiten erhalten. Bitte unterstützen Sie dieses zukunftsweisende Projekt, damit die Gemeinde Heusweiler attraktiv und lebenswert bleibt. Nutzen Sie das Informationsangebot.

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 25.03.2021, um 18:30 Uhr, findet in der Glück-Auf-Halle, Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Wir bitten Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sich vorab telefonisch beim Sitzungsdienst anzumelden: 06806/911-146 oder 06806/911-145. Hierbei ist die Reihenfolge der Anmeldung bindend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.02.2021 (öffentlicher Teil)  
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinde-rates vom 25.02.2021  
3Diskussion zu Anforderungen und Grundlagen für ein Straßenbeleuchtungskonzept  
4Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

5Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.02.2021 (nichtöffentlicher Teil)  
6Vergabe von Lieferungen und Leistungen  
6.1Vergabe Linie 149 – Heu-Bus  
7Personalangelegenheiten  
8Mitteilungen und Verschiedenes

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 17. März 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 15.03.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 01.03.2021  (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 01.03.2021 (nichtöffentlicher Teil)
4Doppelhaushalt 2021/2022 – Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025
5Doppelhaushalt 2021/2022
6Anschaffung von Vermögensgegenständen durch Fördervereine oder Ortsratsbeschluss
7Personalangelegenheiten
8Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 5. März 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Niedersalbach

Am Donnerstag, dem 11.03.2021, um 18:00 Uhr, findet in der Turnhalle des Bürgerhauses Niedersalbach, eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Niedersalbach statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 08.12.2020 (öffentlicher Teil)
  2  Erweiterung der Spielplatzfläche am Bürgerhaus in Niedersalbach
  3  Seniorennachmittag 2021
  4  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  5  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 08.12.2020 (nichtöffentlicher Teil)
  6  Vorstellung Bewerber für die Gaststätte Bürgerhaus
  7  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 2. März 2021

Der Ortsvorsteher

LESCH

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 08.03.2021, findet wegen einer vorherigen Ortsbegehung um
ca. 19 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 18.01.2021 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 18.01.2021 (nicht öffentlicher Teil)
4Bürgerhaus Niedersalbach, Teilerneuerung Elektroanlagen
5Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 26. Februar 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Infrarot-Geschwindigkeitsmessungen

                                                                         

An folgenden Tagen führt die Gemeinde Heusweiler in allen Ortsteilen der Gemeinde Geschwindigkeitsmessungen durch:

Montag                      01.03.2021

Dienstag                   02.03.2021

Mittwoch                   10.03.2021

Donnerstag   11.03.2021

Freitag                       12.03.2021

Montag                      15.03.2021

Dienstag                   16.03.2021

Mittwoch                   24.03.2021

Donnerstag  25.03.2021

Freitag                       26.03.2021

Montag                      29.03.2021

Dienstag                   30.03.2021

Außerhalb dieser festgesetzten Termine sind Kontrollen nicht ausgeschlossen.

Thomas Redelberger

Der Bürgermeister als

Ortspolizeibehörde

Grüngutsammelstelle Heusweiler

Die Grüngutsammelstelle der Gemeinde Heusweiler an der Flurstraße in Heusweiler-Kutzhof ist ab 03. März 2021 wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet:

Mittwochs von 13.00 bis 17.00 Uhr

Samstags von 08.00 bis 14.00 Uhr

Auf der Anlage wird Grüngut angenommen, das in privaten Haushalten auf dem Gebiet der Gemeinde Heusweiler im Rahmen der privaten Lebensführung anfällt (privates Grüngut), also

  • Baum-, Hecken-  und Grünschnitt
  • Laub
  • Gras
  • Äste
  • Strauchwerk und vergleichbare Materialien

Grüngut von Grundstücken, auf denen sich keine privaten Haushaltungen befinden, wird nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Nicht angenommen wird Grüngut aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus Gärtnereien und sonstigem gewerblichen Gartenbau.

 Von der Annahme sind ausgeschlossen:

  • störstoffhaltiges Grüngut,
  • Grüngut, in dem Küchenabfälle, Essensreste, u. ä. enthalten sind,
  • Grüngut, das mit Schadstoffen belastet ist,
  • Stämme über 15 cm Durchmesser oder über 2 Meter Länge und Wurzelstöcke,
  • Altholz, auch unbehandelt,
  • Erdreich, Oberbodenabtrag oder Grasnarbe,
  • Abfälle aus Tierhaltung (Stall- und Kleintiermist),
  • Speisereste,
  • Grüngut, das gesundheitsschädlich oder nicht zur stofflichen oder energetischen Verwertung geeignet ist, wie z. B. Riesen-Bärenklau (Herkulesstaude), Ambrosia (Beifußblättriges Traubenkraut), Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut), Grüngut mit Schädlingsbefall (z.B. Buchsbaumzünsler, Eichenprozessionsspinner).

Für die Anlieferer gelten folgende Empfehlungen:

Für die Anfahrt zur Grüngutsammelstelle benutzen sie bitte die Flurstraße von Kutzhof aus.

Die Hygiene- und Abstandsregeln (Minimum 2m) sind vor und auf den Anlagen einzuhalten.

Entsprechend der Anordnung der Landesregierung zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes bittet die Gemeinde  auch bei der Anlieferung von Grüngut auf der Sammelstelle einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.

Es sind max. 2 Insassen pro PKW erlaubt. Kinder sollten zu Hause bleiben.

Die Anzahl der Anlieferer wird begrenzt. Es dürfen immer nur max. 3 Fahrzeuge gleichzeitig auf das Gelände. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Während der Wartezeit darf das Fahrzeug/Auto nicht verlassen werden.

Sofern Kofferraumladungen angeliefert werden, wird der Kofferraum durch das Personal geöffnet, der Kunde bleibt im Fahrzeug sitzen.

Es erfolgt keine Hilfestellung beim Entladen.

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Anlieferer sollen passend bezahlen. Achten Sie darauf, dass Sie entsprechend Bargeld mit sich führen.

Durch die Einhaltung dieser Regelungen tragen sie wesentlich dazu bei, einen reibungslosen Ablauf auf der Anlage zu gewährleisten und sich selbst und auch die MitarbeiterInnen der Gemeinde Heusweiler zu schützen. Dafür ein herzliches Dankeschön!

Heusweiler, den 24.02.2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 01.03.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 08.02.2021 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 08.02.2021 (nichtöffentlicher Teil)
4Doppelhaushalt 2021/2022 – Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025
5Doppelhaushalt 2021/2022
6Anschaffung von Vermögensgegenständen durch Fördervereine oder Ortsratsbeschluss
7Personalangelegenheiten
8Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 19. Februar 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Vertretung Ortsvorsteher

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Kutzhof, Herr Michael JAKOB, wird in der Zeit vom 08.03.2021 bis einschließlich 28.03.2021 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Peter Woll, Pastor-Kettel-Weg 4, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 19.02.2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Live-Streem zur geplanten Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

„Die Landesregierung setzt auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und des saarländischen Wassergesetzes (SWG) Überschwemmungsgebiete fest. Mit der Festsetzung wird darüber informiert, welche Flächen bei einem Hochwasser überschwemmt werden, damit Betroffene ggf. Vorsorge- und Schutzmaßnahmen gegen Hochwasserschäden treffen können. Außerdem werden mit der Festsetzung Handlungen verboten, die sich negativ auf den Hochwasserabfluss auswirken können.

Über Sinn und Zweck der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete, die Hintergründe, das Verfahrens selbst und die damit einhergehenden Konsequenzen für die Anlieger möchte das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in einem LIVE-STREAM am 24.2.2021 von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr informieren. Hier besteht auch die Möglichkeit in einem Chat Fragen zu stellen, die die Experten im Ministerium beantworten werden. Der LIVE-STREAM wird auf der Internetseite des Ministeriums ausgestrahlt: wasser.saarland.de

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 25.02.2021, um 18:30 Uhr, findet in der Glück-Auf-Halle, Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Wir bitten Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sich vorab telefonisch beim Sitzungsdienst anzumelden: 06806/911-146 oder 06806/911-145. Hierbei ist die Reihenfolge der Anmeldung bindend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 21.01.2021 (öffentlicher Teil)
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.01.2021
3Wahl der Vertreterin/des Vertreters für den Kooperationsrat Saarbrücken gemäß § 211 KSVG
4Klimaschutz in der Gemeinde Heusweiler
4.1Klimaschutz eine zentrale Aufgabe der Gemeinde Heusweiler – Gemeinsamer Antrag der CDU-, SPD-, GLN-, GBH-Gemeinderatsfraktion sowie des Ratsmitgliedes Jörg Franke
4.2Klimaschutz in der Gemeinde Heusweiler – gemeinsamer Antrag der CDU- und FDP-Gemeinderatsfraktion
4.3Ausrufung des Klimanotstands in Heusweiler – gemeinsamer Antrag der SPD-, GLN- und GBH-Gemeinderatsfraktion
5Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

6Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 21.01.2021 (nichtöffentlicher Teil)
7Vergabe von Lieferungen und Leistungen
7.1GS Heusweiler, Betonarbeiten, Baustraße
8Personalangelegenheiten
9Mitteilungen und Verschiedenes

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 16.02.2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Bekanntmachung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

„Ziegelhütter Weg“

in der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Heusweiler-Berschweiler

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der erfolgten Änderungen, in Verbindung mit dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), ebenso unter Berücksichtigung der erfolgten Änderungen, hat der Gemeinderat Heusweiler in seiner Sitzung am 25.06.2020 folgende Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Ziegelhütter Weg“ für den Ortsteil Heusweiler-Berschweiler erlassen. Zuvor wurde über die im Verfahren eingegangenen Anregungen entschieden.

§ 1 Geltungsbereich

Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB werden die Klarstellungsatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB und die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB als Innenbereichssatzung miteinander verbunden.

Die Klarstellungssatzung legt die vorhandenen Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils im dargestellten Geltungsbereich der Straße „Ziegelhütter Weg“ deklaratorisch fest. Die Flächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches befinden sich innerhalb des Innenbereiches.

Die Ergänzungssatzung bezieht die einzelnen Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, da diese durch die benachbarte bauliche Nutzung des angrenzenden Innenbereiches bereits entsprechend geprägt sind.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung sind in der folgenden Planzeichnung festgelegt. Die Planzeichnung ist Bestandteil der Satzung.

§ 2 Zulässigkeit von Vorhaben

Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des Geltungsbereiches richtet sich nach § 34 BauGB.

§ 3 Naturschutzrechtliche Regelungen

Die Planvorhaben stellen einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Gemäß § 1a BauGB sind für den Eingriff in den Naturhaushalt Ausgleichsleistungen entsprechend der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu erbringen.

Die nicht versiegelten Flächen sind gärtnerisch anzulegen und des Weiteren sind zwei heimische, standortgerechte Obstbäume als Hochstämme entsprechend der Pflanzliste anzupflanzen, dauerhaft zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen.

Pflanzliste Obstbaum Hochstamm:

Äpfel: Alkmene, Erbacher Mostapfel, Florina, Freiherr von Berlepsch, Geheimrat Oldenburg, Roter Boskop, Kaiser Wilhelm

Birnen: Clapps Liebling, Gellerts Butterbirne, Gräfin von Paris, Gute Luise

Kirschen: Burlat, Große Prinzessin, Hedelfinger, Kassins Frühe, Regina

Zwetschgen: Bühlers Frühe, Hanita, Hauszwetschge, Katinka

§ 4 Hinweise und Empfehlungen

Bei den Hinweisen und Empfehlungen handelt es sich um unverbindliche Verweise auf Normen, Richtlinien, Merkblätter u.ä. die bei der Realisierung der Planung beachtet werden sollten. Sie wurden zur Information in den Bebauungsplan aufgenommen und haben keinen Festsetzungscharakter.

Folgende Hinweise wurden im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebracht:

  1. Sind im Planungsgebiet Altlasten oder altlastverdächtige Flächen bekannt, oder ergeben sich bei späteren Bauvorhaben Anhaltspunkte über schädliche Bodenveränderungen, besteht gemäß § 2 Abs. 1 Saarländisches Bodenschutzgesetz (SBodSchG) die Verpflichtung, das Landesamt für Umweltund Arbeitsschutz in seiner Funktion als Untere Bodenschutzbehörde zu informieren.
  2. Nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser von befestigten Flächen (Dächern, usw.) ist möglichst auf den privaten Grundstücken zu belassen und kann z. B. als Brauchwasser genutzt werden. Darüber hinaus sollen Zisternen, Versickerungsanlagen, o. ä. vorgesehen werden.
  3. Die Vorschriften des § 14 Abs. 3 Landeswaldgesetz zur Einhaltung eines Waldabstandes bei der Errichtung / Erweiterung von Gebäuden sind zu berücksichtigen.

§ 5 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Jedermann kann die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, bestehend aus Plan mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung, im Rathaus der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, Bauamt, Zimmer 2.07, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft erlangen.

Hinweis gemäß § 44 BauGB:

Gemäß § 44 Abs. 3 und 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile durch die Festsetzungen der Satzung eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit dieses Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Hinweise gemäß §§ 214, 215 BauGB:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Hinweis gemäß § 12 Abs. 6 KSVG:

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Satzung gem. § 12 Abs. 6 KSVG im Falle einer Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gilt, sofern nicht vor Ablauf der Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde Heusweiler unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Heusweiler, den 17.02.2021

Der Bürgermeister

(Redelberger)

Neue Reisepässe

Beim Bürgerbüro der Gemeinde Heusweiler sind die neuen Reisepässe eingetroffen, welche bis zum 26.01.2021 beantragt wurden.

Die Reisepässe können nur vom Reisepassinhaber selbst oder von anderen Personen gegen Vorlage einer Vollmacht abgeholt werden.

Das alte Ausweisdokument ist bei der Abholung mitzubringen. Verlorengegangene oder nicht auffindbare Pässe müssen jedoch vom Passinhaber selbst als Verlust gemeldet werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Abholung einen Termin unter termine.heusweiler.de oder telefonisch unter 06806-911222.

Thomas Redelberger

Bürgermeister