BEBAUUNGSPLAN „INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK EIWEILER NORD“ IN DER GEMEINDE HEUSWEILER, ORTSTEIL EIWEILER BEKANNTMACHUNG DER ÖFFENTLICHEN AUSLEGUNG

Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2021 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ beschlossen.

Vor dem Hintergrund des konkreten Ansiedlungsinteresses des Unternehmens SVOLT Energy Technology (Europe) GmbH soll die Nachnutzung und Weiterentwicklung des Gewerbestandortes des ehemaligen „Laminate Parks“ erfolgen. SVOLT ist ein Unternehmen, das Lithium-Ionen-Batterien und Batteriesysteme für Elektrofahrzeuge sowie Energiespeichersysteme entwickelt und produziert. Am Standort Eiweiler soll in der seit einiger Zeit leerstehenden Laminat-Fertigungsstätte eine Modul- und Pack-Fabrik entstehen. Im Zuge dessen sollen auch Flächen im direkten Umfeld sowohl auf Heusweiler Gemarkung, als auch auf Lebacher Gemarkung, zu einem interkommunalen Industrie- und Gewerbepark neu entwickelt werden.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 19 ha, wobei hiervon ca. 14,1 ha der Gemeinde Heusweiler sowie ca. 4,9 ha der Stadt Lebach zuzuordnen sind.

Lageplan, o.M.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ in der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Eiweiler

Quelle: LVGL; Stand: 23.07.2020; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 07.01.2021

Gesamtgeltungsbereich des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ in der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Eiweiler und Stadt Lebach, Stadtteil Landsweiler

Quelle: ZORA, LVGL; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 07.01.2021

Die Anlieferung (Zu- / Abfahrt) für Lkw soll über die Bundesstraße B 268 erfolgen. Die Zu- und Abfahrt für die Mitarbeiter von SVOLT erfolgt im Bereich der Ortsdurchfahrt Eiweiler an der Lebacher Straße. Die Erschließung der übrigen Gewerbeflächen, die nicht von SVOLT genutzt werden, wird ebenfalls über die B 268 organisiert.

Für die Fläche existiert derzeit kein Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich zum Teil nach § 34 und § 35 BauGB. Danach wäre die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan des Regionalverbandes stellt für den Teilbereich Heusweiler überwiegend gewerbliche Baufläche dar. Teile des Plangebietes überschreiten zwar die dargestellten gewerblichen Bauflächen, jedoch ist diese geringfügige Überschreitung vom Entwicklungsspielraum der verbindlichen Bauleitplanung gedeckt.

Der nördliche Teil (Gemarkung Landsweiler) des Geltungsbereiches befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets (LSG-L 3.02.20) „Landschaftsschutzgebiet im Landkreis Saarlouis – im Bereich der Gemeinden Saarwellingen (und Lebach)“. Eine Ausgliederung wurde bereits beantragt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler hat in seiner Sitzung am 29.04.21 als Präzisierung der Planunterlagen beschlossen, dass das für den Teilbereich Heusweiler errechnete, ökologische Defizit im Rahmen der Renaturierung des Salbaches (in Teilabschnitten) kompensiert wird.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung mit Inhalten einer Umweltverträglichkeitsprüfung, dem dazugehörigen Umweltbericht, dem Entwässerungskonzept mit Aussagen zum Hochwasserschutz, der Verkehrsuntersuchung und dem schalltechnischen Gutachten sowie den Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen,

in der Zeit vom 14.05. bis einschließlich 15.06.2021

gemäß § 3 Absatz 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler (www.heusweiler.de, Bauen und Umwelt/Bebauungspläne) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird.

Hinweis auf weitere Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG:
Die Bebauungsplanunterlagen können des Weiteren während des oben genannten Zeitraums im Rathaus der Gemeinde Heusweiler während der allgemeinen Dienststunden ebenso eingesehen werden, allerdings ausschließlich nur nach telefonischer Voranmeldung zwecks Terminvereinbarung und unter Beachtung der derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sowie der Erfassung der Kontaktdaten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

• Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) mit folgenden Informationen:
• Schutzgut Boden, unter Anwendung externer Ausgleichsmaßnahmen keine erhebliche Beeinträchtigung: Gelände des ehemaligen Laminateparks fast vollständig versiegelt/überbaut; pedogen geringer Bodenfunktionserfüllungsgrad auch im Bereich der Erweiterungsflächen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung, dennoch wegen der zu erwartenden Versiegelung externer funktionaler Ausgleich erforderlich
• Schutzgut Wasser, unter Anwendung der Schutzmaßnahmen keine erhebliche Beeinträchtigung: innerhalb des Geltungsbereiches fast vollständig verrohrter Kreuzbach mit vorgeschaltetem Regenrückhaltebecken im Quellbereich; keine Schutzgebiete nach WHG/SWG; zukünftige Entwässerung im Trennsystem (auch innerhalb der bisher weitgehend im Mischsystem entwässerten Gewerbefläche), Hochwasserschutz/Sicherung des zusätzlich anfallenden Niederschlagswassers durch Regenrückhaltebecken mit vorgeschalteten Klärbecken
• Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Beeinträchtigung: ausgewiesener Teil eines Kaltluftentstehungsgebietes mit 1 ha zu klein, um erhebliche Wirkungen auf die Frischluftversorgung auszuüben
• Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt/Artenschutz, unter Anwendung externer Ausgleichmaßnahmen i.s.d. Eingriffsregelung keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten: der B-Plan legitimiert im geplanten Erweiterungsbereich lediglich den Verlust von intensiv genutztem Acker- und Grünland und von 2 eingewachsenen Alt-Kirschen; ansonsten lediglich Nachnutzung des Betriebsgeländes, innerbetriebliche Gehölzanpflanzung in Stangenholzstärke und höheren Totholzanteilen mit Habitatfunktionen für Gehölzbrüter; Regenrückhaltebecken mit kleinem n. § 30 BNatSchG geschütztem Röhricht bleibt gem. der Festsetzung als Grünfläche erhalten; keine Lebensräume nach Anh. I der FFH-Richtlinie betroffen; aus der artenschutzrechtlichen Prüfung ergeben sich unter Beachtung der festge-setzten Vermeidungsmaßnahmen keine Hinweise auf das Eintreten der Verbotstatbestände n. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG
• Schutzgut Landschaftsbild, keine erhebliche Beeinträchtigung: bestehende Vorbelastung durch Gewerbe- und Verkehrsflächen; Rückbau der Schornsteine, Silos und Anlagen bedingt eher eine Verringerung der Fernwirkung (Einsehbarkeit bis ca. 1 km), geplante Inanspruchnahme der intensiv landwirtschaftlich genutzten Erweiterungsfläche mit geringer Landschaftsbildqualität
• Schutzgut Mensch, geringe Beeinträchtigung: gleichgerichtete Weiterentwicklung der Gewerbefläche, gegenüber der vormaligen Nutzung durch Laminatpark keine erhebliche Änderung der Lärmemissionen, Verringerung luftgetragener Schadstoffe zu erwarten; Ansiedlung Betriebe durch Lärmkontingentierung geregelt; Gebiet ohne Erholungsfunktion
• Schutzgut Kultur- und Sachgüter, keine Beeinträchtigung: als Einzeldenkmal erfasste Flugzeughalle auf dem Laminatepark-Gelände bleibt erhalten, keine Bodendenkmale oder Gebiete bzw. Objekte, die als archäologisch oder geschichtlich bedeutsam eingestuft sind, Erweiterungsfläche derzeit landwirtschaftlich genutzt
• Schutzgebiete: Teilbereich Lebach liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L 3 02 20; Ausgliederungsantrag für diesen Teilbereich wurde beantragt; dieser umfasst lediglich geringwertige Biotopstrukturen bzw. das wertgebende Röhricht im Regenrückhaltebecken wird unter Wahrung der hydraulischen Funktionalität als öffentliche Grünfläche gesichert, das Landschaftsschutzgebiet ist in der Neuord-nungskulisse der zukünftig geplanten Landschaftsschutzgebiete nicht mehr aufgeführt; darüber hinaus keine Schutzgebiete nach BNatSchG betroffen, kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele des ca. 2,7 km östlich liegenden NATURA 2000-Gebietes „Naturschutzgroßvorhaben Ill“ (6508-301)
• Externe Ausgleichsmaßnahmen zum Ausgleich des Bilanzdefizites nach der Eingriffsregelung: Das im Rahmen der Realisierung des Planvorhabens, für den Teilbereich der Gemeinde Heusweiler, entstehende ökologische Defizit von ca. 200.000 ökologischen Werteinheiten sowie der Funktionalausgleich nach LWaldG kann nicht innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden. Die für den Teilbereich Heusweiler erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen sollen, wenn möglich innerhalb des Gemeindegebietes erfolgen.

• 6 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgende Themen: Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes; FFH-Lebensraum; artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, externer Ausgleich gem. Eingriffsregelung und Funktionalausgleich; Pflanzmaßnahmen, Rodungsfristen; Lärmschutz, Staffelung der Baugebietsarten, Luftreinhaltung; Altlasten; Entwässerung von Niederschlags- und Brauchwasser, Umgang mit dem Kreuzbach; Ausführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen; forstrechtlicher Ausgleich; Einzeldenkmal; Landschaftsplan.

• Die Begründung zum Bebauungsplan enthält eine Zusammenfassung und Bewertung umweltrelevanter Aspekte im Sinne einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: info@heusweiler.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Heusweiler, den 05.05.2021
Der Bürgermeister
Thomas Redelberger

Nachfragebündelung für Glasfaseranschlüsse

Für die Ortsteile Eiweiler, Heusweiler, Kutzhof, Niedersalbach und Obersalbach-Kurhof läuft zurzeit eine Nachfragebündelung durch das Unternehmen Deutsche Glasfaser. Wenn bis zum 05. Juli 2021 40 % der Haushalte einen diesbezüglichen Vertrag mit Deutsche Glasfaser abschließen, wird das Telekommunikationsunternehmen einen Netzausbau mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus in diesen Ortsteilen durchführen.

Weitere Informationen zu dem Projekt von Deutsche Glasfaser erhalten Sie hier:

  • Beratung und Terminvereinbarung unter 02861/8133 421
  • Servicepunkt im Gebäude der Gemeindewerke Heusweiler (Saarbrücker Straße 28), Öffnungszeiten dienstags bis freitags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
  • Präsentation Infoabend vom 14.04.2021 unter www.heusweiler.de/bauen-umwelt/schnelles-internet/

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan„Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ (Ansiedlung SVOLT)


Wie bereits in der Vorwoche angekündigt, planen die beiden Kommunen Heusweiler und Lebach im Rahmen der Offenlegung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ (Ansiedlung SVOLT) eine interkommunale
Bürgerinformationsveranstaltung am 04.05.2021 um 19:00 Uhr
zu der wir insbesondere die Anwohner aus Eiweiler und Landsweiler, aber auch alle anderen Interessierten aus Heusweiler und Lebach einladen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden Ihnen die Wirtschaftsministerin Frau Anke Rehlinger, Vertreter der Strukturholding Saar, des Unternehmens SVOLT sowie die Planer Rede und Antwort stehen.
Die Veranstaltung wird aufgrund der Bedingungen durch die Corona-Pandemie online stattfinden müssen. Der entsprechende Link zur Veranstaltung wird rechtzeitig auf den beiden Homepages der Kommunen (www.heusweiler.de und www.lebach.de) veröffentlicht. Mit diesem Link können Sie sich in die Veranstaltung einwählen und auch während der Veranstaltung Fragen stellen. Zur besseren Vorbereitung wären wir Ihnen aber sehr dankbar, wenn Sie uns ihre Fragen vorab bis Montagabend, den 03.05., senden könnten (an info@heusweiler.de oder stadt@lebach.de ). Die vorab gestellten Fragen werden prioritär behandelt.
Falls Sie nicht über die technischen Voraussetzungen zur online-Teilnahme verfügen, melden Sie sich bitte beim Sitzungsdienst der Gemeinde Heusweiler (06806/911-145 oder 146), eine alternative Teilnahmemöglichkeit ist in Planung und wird ihnen in Abhängigkeit der dann geltenden Corona-Vorgaben zum Termin mitgeteilt. Mögliche Fragen sollten in diesem Falle auch vorab an die Verwaltung gerichtet werden.
Heusweiler und Lebach, den 27.04.2021

Thomas Redelberger
Bürgermeister Gemeinde Heusweiler

Klauspeter Brill

Bürgermeister Stadt Lebach

Sitzung des Ortsrates Holz

Am Mittwoch, dem 05.05.2021, um 19:00 Uhr, findet in der Glück-Auf-Halle, Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Holz statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 14.04.2021 (öffentlicher Teil)
  2  Vorstellung für das Amt des/der Schiedsmannes/frau
  3  Neu- bzw. Wiederwahl des Schiedsmannes/frau für den Schiedsbezirk Holz
  4  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  5  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 14.04.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  6  Festlegung der Kriterien für den Verkauf der Bauplätze im Bereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Am Westfeld“ im Ortsteil Holz
  7  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 23. April 2021

Der Ortsvorsteher

PAUL

Sitzung des Gemeinderates


Am Donnerstag, dem 29.04.2021, um 18:30 Uhr, findet in der Glück-Auf-Halle, Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Wir bitten Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sich vorab telefonisch beim Sitzungsdienst anzumelden: 06806/911-146 oder 06806/911-145. Hierbei ist die Reihenfolge der Anmeldung bindend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.03.2021 (öffentlicher Teil)
2 Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinde-rates vom 25.03.2021
3 Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ – Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen, Billigung des Ent-wurfs und Beschluss der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
4 Übertragung des Anbaus der Sporthalle der Gemeinschaftsschule von der Gemein-de Heusweiler auf den Regionalverband Saarbrücken – Gemeinsamer Antrag von CDU-Gemeinderatsfraktion und SPD-Gemeinderatsfraktion
5 Stellenplan 2021/2022
6 Anschaffung von Vermögensgegenständen durch Fördervereine oder Ortsratsbe-schluss
7 Doppelhaushalt 2021/2022 – Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025
8 Doppelhaushalt 2021/2022
9 Vergnügungssteuer-Satzung ab 1. Januar 2021
10 Neuwahl des Schiedsmannes/frau für den Schiedsbezirk Wahlschied
11 Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
12 Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.03.2021 (nichtöffentlicher Teil)
13 Vergabe von Lieferungen und Leistungen
13.1 Energetische Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlagen auf den Sportplätzen
14 Anpassung des Gaskonzessionsvertrages an den Mustervertrag des SSGT
15 Lieferung von Ökostrom für die Straßenbeleuchtung und die Liegenschaften in der Gemeinde Heusweiler für das Jahr 2021
16 Personalangelegenheiten
17 Mitteilungen und Verschiedenes

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohner-fragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 21.04.2021

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ (Ansiedlung SVOLT)

Bekanntmachung

Derzeit wird der Entwurf zu o.g. Bebauungsplan in den gemeindlichen / städtischen Gremien beraten und Beschlüsse zur Offenlegung der Planunterlagen gefasst, d.h. nach Beschlussfassung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich zu den Planunterlagen innerhalb einer Frist zu äußern. Die Bekanntmachung mit Beginn und Dauer der Offenlegung wird separat veröffentlicht. Derzeit gehen wir davon aus, dass dieser Zeitraum zwischen Mitte Mai und Mitte Juni erfolgen wird.
Aus diesem Anlass laden wir insbesondere die Anwohner aus Eiweiler und Landsweiler, aber auch alle anderen Interessierten aus Heusweiler und Lebach zu einer
Bürgerinformationsveranstaltung am 04.05.2021 um 19:00 Uhr
ein, bei der auch die Wirtschaftsministerin Frau Anke Rehlinger, sowie Vertreter der Strukturholding Saar und des Unternehmens SVOLT teilnehmen werden.
Die Veranstaltung wird aufgrund der Bedingungen durch die Corona-Pandemie online stattfinden müssen. Weiterführende Details hinsichtlich der Zugangsdaten werden nächste Woche an gleicher Stelle sowie auf unserer Homepage veröffentlicht. Falls Sie nicht über die technischen Voraussetzungen zur online-Teilnahme verfügen, melden Sie sich bitte beim Sitzungsdienst der Gemeinde Heusweiler (06806/911-145 oder 146), eine alternative Teilnahmemöglichkeit ist in Abhängigkeit der dann geltenden Corona-Vorgaben in Planung. Mögliche Fragen sollten in diesem Falle aber vorab an die Verwaltung gerichtet werden.
Heusweiler und Lebach, den 20.04.2021

Thomas Redelberger Klaus-Peter Brill
Bürgermeister Gemeinde Heusweiler Bürgermeister Stadt Lebach

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Donnerstag, dem 22.04.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

2Anschaffung von Vermögensgegenständen durch Fördervereine oder Ortsratsbeschluss
3Doppelhaushalt 2021/2022 – Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025
4Doppelhaushalt 2021/2022
5Stellenplan 2021/2022
6Personalangelegenheiten
7Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 13. April 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Heusweiler

Am Mittwoch, dem 21.04.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Heusweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 04.11.2020 (öffentlicher Teil)
  2  Zu schnelles Fahren im Ort – Antrag des Ortsratsmitgliedes Dr. Steinrücken
  3  Widmung der Straßen Am Kalenberg, Charlotte-Holubars-Weg und Vor den Feldern
  4  Parksituation Schlossergass
  5  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  6  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 04.11.2020 (nichtöffentlicher Teil)
  7  Errichtung einer Testantenne auf dem Schachtgerüst Dilsburg
  8  Ortsratsbudget
  9  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 12. April 2021

Der Ortsvorsteher

MAAS

Online-Infoabend von Deutsche Glasfaser

Das Telekommunikationsunternehmen Deutsche Glasfaser hat Interesse signalisiert, die Gemeinde Heusweiler mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus zu versorgen. Die Initiative von Deutsche Glasfaser steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass sich im jeweiligen Ausbaugebiet während der sogenannten Nachfragebündelung mindestens 40 % der Haushalte für einen Glasfaseranschluss entscheiden, damit sich der Ausbau für das Unternehmen wirtschaftlich realisieren lässt. Die Nachfragebündelung für Eiweiler, Heusweiler, Kutzhof, Niedersalbach und Obersalbach-Kurhof läuft vom 09.04.2021 bis zum 05.07.2021. Holz und Wahlschied folgen etwas später.

Um sich ausführlich über das Projekt zu informieren, lade ich Sie herzlich zu folgendem Online-Infoabend ein, bei dem die Deutsche Glasfaser Ihnen in einer kurzen Präsentation das Vorhaben, die durchzuführenden Maßnahmen und das Produktangebot vorstellen wird.

Online-Infoabend am Mittwoch, 14.04.2021 um 19:00 Uhr

1. Über Ihren PC/Laptop können Sie unter folgendem Link teilnehmen:   

www.deutsche-glasfaser.de/heusweiler

oder direkt unter https://deutsche-glasfaser.zoom.us/j/94965987490

2. Über Ihr mobiles Endgerät in der „Zoom Cloud Meeting“ App mit der  Meeting-ID: 949 6598 7490

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 19.04.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 08.03.2021 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 08.03.2021 (nicht öffentlicher Teil)
4Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ – Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen, Billigung des Entwurfs und Beschluss der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
5Vergaben von Lieferungen und Leistungen
5.1Vergabe von Fenster- und Verglasungsarbeiten
5.2Energetische Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlagen auf den Sportplätzen
5.3Grundschule Holz, Vergabe der Elektroplanung
5.4Kulturhalle Wahlschied, Zustimmung Mehrkosten Schreinerarbeiten
5.5Kulturhalle Wahlschied, Zustimmung Mehrkosten Maurerarbeiten
6Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 8. April 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Eiweiler

Am Donnerstag, dem 15.04.2021, um 18:00 Uhr, findet in der Großwaldhalle, Eiweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 14.01.2021 (öffentlicher Teil)
  2  Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ – Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung, Billigung des Entwurfs und Beschluss der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
  3  Sachstand Neubau Schallschutzwand im Ortsteil Kirschhof an der A 8
  4  Aufforstung Bereich „In der Himes“ in Eiweiler – Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Eiweiler
  5  Modulbauweise Holz für Projekt Neubau KiTa/Schule Eiweiler Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Eiweiler
  6  Verkehrsentwicklungsplan ÖPNV, Schließen der Lücke zwischen Reisbach und Eiweiler – Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Eiweiler
  7  Seniorennachmittag 2021
  8  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

9Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 14.01.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  10  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 6. April 2021

Der Ortsvorsteher

WACHALL

Sitzung des Ortsrates Holz

Am Mittwoch, dem 14.04.2021, um 19:00 Uhr, findet in der Glück-Auf-Halle, Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Holz statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 26.11.2020 (öffentlicher Teil)
  2  Vorstellung für das Amt des/der Schiedsmannes/frau
  3  Instandsetzung Wartehäuschen Bushaltestelle Holzer Platz – Antrag SPD-Ortsratsfraktion Holz
  4  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  5  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 26.11.2020 (nichtöffentlicher Teil)
  6  Neu- bzw. Wiederwahl des Schiedsmannes/frau für den Schiedsbezirk Holz
  7  Verpachtung einer gemeindeeigenen Fläche in Holz zur Nutzung als zusätzliche Gartenfläche
  8  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 7. April 2021

Der Ortsvorsteher

PAUL

Sitzung des Ortsrates Kutzhof

Am Donnerstag, dem 15.04.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Verpflichtung neuer Ortsratsmitglieder
  2  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 09.12.2020 (öffentlicher Teil)
  3  Coronabedingte Entwicklung im Ortsverband Kutzhof
  4  Verabschiedung der ausgeschiedenen Ortsratsmitglieder
  5  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  6  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 09.12.2020 (nichtöffentlicher Teil)
  7  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 1. April 2021

Der Ortsvorsteher

JAKOB

Vertretung des Ortsvorstehers

 

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Obersalbach-Kurhof, Herr Kilian Näckel, wird in der Zeit vom 12.04.2021 bis einschließlich 25.04.2021 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Michael Monz, Dorfstraße 24 a, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 31. März 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister