Die Steuerzahler der Gemeinde Heusweiler werden hiermit gemahnt und gebeten, die am 15. Mai 2021 fälligen Steuern und Abgaben auf die Konten der Gemeindekasse Heusweiler zu überweisen. Der eventuell anfallende Säumniszuschlag wird bei zu später Zahlung ab dem 21.05.2021 berechnet.
Leisten Sie Ihre Zahlungen bis spätestens 28.05.2021. Ab dem 29.05.2021 beginnt die kostenpflichtige Zwangsbeitreibung.
Bitte bedienen Sie sich der Möglichkeit, die Steuern und Abgaben im Einzugsverfahren zu bezahlen. Hierzu ist es erforderlich, dass eine SEPA Einzugsermächtigung erteilt wird. Formulare sind bei der Gemeindekasse Heusweiler oder auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler erhältlich.
Heusweiler, den 19.05.2021
Gemeindekasse Heusweiler
als Vollstreckungsbehörde