Aufruf an die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten von Grabstätten auf den Friedhöfen in Heusweiler

Folgende Grabstätte befindet sich seit längerer Zeit in einem Zustand, der nicht mehr den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 24. Januar 2019 in der zurzeit gültigen Fassung entspricht.

Entsprechende Hinweise, die Grabstätte wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, waren bis heute erfolglos.

Friedhof Heusweiler:

Art der Grabstätte:                     Verstorbene/r:                        Jahr der Belegung:

Familiengrabstätte                         Laurenz Feld                                    1976

                                                           Elisabeth Feld geb. Jakob             1999

Die heutigen Verfügungs-, Nutzungsberechtigten dieser Grabstätte sind nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr zu ermitteln.

Es erfolgt daher gem. § 22 Abs. (5) i. V. m. § 25 (1) der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 24. Januar 2019 in der zurzeit gültigen Fassung der Aufruf zur Pflege und Instandsetzung der Grabstätte in der Form der öffentlichen Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grabstätte gem. den o. a. Bestimmungen der Friedhofssatzung nach Ablauf von 2 Monaten nach Bekanntmachung dieses Aufrufes abgeräumt und eingeebnet wird, wenn sich die/der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte/n bis dahin nicht bei der Friedhofsverwaltung gemeldet haben.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau Kirsch (Tel. 06806/911-156).

Heusweiler, den 03. November 2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister