Aufruf an die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten von Grabstätten

auf den Friedhöfen in Heusweiler

Folgende Grabstätte befindet sich seit längerer Zeit in einem Zustand, der nicht mehr den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 24. Januar 2019 in der zurzeit gültigen Fassung entspricht.

Entsprechende Hinweise, die Grabstätte wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen waren bis heute erfolglos.

Friedhof Lummerschied:

Art der Grabstätte:                     Verstorbene/r:                 Jahr der Belegung:

Reihengrab                                      Klaus Günter Maurer                     2015

Die heutigen Verfügungs-, Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten sind nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr zu ermitteln.

Es erfolgt daher gem. § 22 Abs. 1 und 5 i. V. m. § 25 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 24. Januar 2019 in der zurzeit gültigen Fassung der Aufruf zur Pflege und Instandsetzung der Grabstätten in der Form der öffentlichen Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grabstätten gem. den o. a. Bestimmungen der Friedhofssatzung nach Ablauf von 2 Monaten nach Bekanntmachung dieses Aufrufes abgeräumt und eingeebnet werden, wenn sich die/der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte bis dahin nicht bei der Friedhofsverwaltung gemeldet haben.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau Kirsch (Tel. 06806/911-156).

Heusweiler, den 04. Mai 2022

Thomas Redelberger

Bürgermeister