1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204) hat der Gemeinderat am 23. November 2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird festgesetzt20232024 
1.im Ergebnishaushalt mit   
 dem Gesamtbetrag der Erträge auf36.523.900 EUR37.423.210 EURunverändert
 dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf40.140.177 EUR42.924.212 EURunverändert
 im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf-3.616.277 EUR-5.501.002 EURunverändert
2.im Finanzhaushalt mit   
 den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.411.828 EUR4.673.722 EURunverändert
 den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf4.852.944 EUR10.691.880 EURunverändert
 dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf-3.441.116 EUR-6.018.158 EURunverändert
 den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf2.907.460 EUR6.160.933 EURunverändert
 den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf718.400 EUR814.000 EURunverändert
 dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf2.189.060 EUR5.346.933 EURunverändert
§ 2
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.
§ 3
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
§ 5
Die bisherigen Festsetzungen zur Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage werden nicht geändert.
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 23. November 2023 beschlossene Stellenplan.
    
Heusweiler, den 24. November 2023   
Redelberger   
Bürgermeister   Der Stellenplan im 1. Nachtrag für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt in der Zeit vom 4. bis 12. Dezember 2023 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.