Sitzung des Ortsrates Kutzhof

Am Mittwoch, dem 06.03.2024, um 18:00 Uhr, findet im Dorfkrug Lummerschied eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 13.12.2023 (öffentlicher Teil)
  2  Seniorennachmittag 2024
  3  Ausleuchtung Verbindungsweg Kirche Kutzhof – Sportplatz
  4  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  5  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 13.12.2023 (nichtöffentlicher Teil)
  6  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 23. Februar 2024

Der Ortsvorsteher

JAKOB

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 04.03.2024, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 22.01.2024 (öffentlicher Teil)
2Beteiligungsbericht der Gemeinde Heusweiler für das Jahr 2022
3Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

4Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 22.01.2024 (nichtöffentlicher Teil)
5Befristete Niederschlagung von Forderungen
6Mitteilungen und Verschiedenes
7Personalangelegenheiten

Heusweiler, den 23. Februar 2024

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Besondere Öffnungszeiten zur Eintragung

in Unterstützungsverzeichnisse

Was sind Unterstützungsverzeichnisse?

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel sowie der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzelbewerbers bedarf der Unterstützung durch Wahlberechtigte in Höhe von mindestens der dreifachen Anzahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder/Ortsratsmitglieder. Die Wahlberechtigten haben sich dazu persönlich in ein bei dem Gemeindewahlleiter in Zimmer 0.08 Bürgerbüro des Rathauses für den jeweiligen Wahlvorschlag aufliegendes Verzeichnis einzutragen. Der Unterstützung des Wahlvorschlages einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.

Kommunalwahl 2024

Zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 wurden zwischenzeitlich Wahlvorschläge eingereicht, die einer Unterstützung bedürfen und für die Unterstützungsverzeichnisse gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) geführt werden. Die Möglichkeit zur Eintragung ist seit Einreichung des jeweiligen Wahlvorschlages arbeitstäglich während der allgemeinen Dienstzeit sowie an den vier Samstagen vor dem 66. Tag vor der Wahl (Donnerstag, 04. April 2024) und an diesem Tag selbst bis 18:00 Uhr möglich.

Nach § 17 KWO sind daher Bürgeramt und Wahlamt an folgenden Samstagen geöffnet:

Samstag                                09.03.2024                           9:00 bis 12:00 Uhr

Samstag                                16.03.2024                           9:00 bis 12:00 Uhr

Samstag                                23.03.2024                           9:00 bis 12:00 Uhr

Samstag                                30.03.2024                           9:00 bis 12:00 Uhr

An diesen Tagen ist nur die Eintragung in Unterstützungsverzeichnisse möglich (ausgenommen 09.03.2024, 10:00 bis 12:00 Uhr – reguläre Öffnungszeit des Bürgeramtes). Die anderen Dienststellen sind nicht besetzt.

Gemeinde Heusweiler

Gemeindewahlleiter

-Redelberger-

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Kutzhof, Herr Michael JAKOB, wird in der Zeit vom 19.02.2024 bis einschließlich 03.03.2024 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Peter Woll, Pastor-Kettel-Weg 4, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 19.02.2024

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Neu bzw. Wiederwahl der Schiedsfrau / des Schiedsmannes für den Schiedsbezirk Eiweiler

Bekanntmachung

Für den Schiedsbezirk Eiweiler wird die Neu- bzw. Wiederwahl einer Schiedsfrau bzw. eines Schiedsmannes erforderlich.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Weitere Informationen über die Aufgaben und das Amt der Schiedsleute sind aus der nachfolgenden Informationsschrift ersichtlich.

Interessenten für das Amt der Schiedsfrau / des Schiedsmannes wollen sich bitte schriftlich bis 12. März 2024 bei der Gemeindeverwaltung Heusweiler bewerben.

Heusweiler, den 05. Februar 2024

Der Bürgermeister

Redelberger

Kennen Sie die Aufgaben und das Amt eines Schiedsmannes/frau?

Der Schiedsmann ist Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen

Wenn Sie schon einmal vom Schiedsmann etwas gehört haben sollten, dann vielleicht nur im Zusammenhang mit Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichter Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses. Bei all diesen Delikten müssen Sie, bevor Sie eine Privatklage beim Amtsgericht erheben, ein Sühneverfahren beim Schiedsmann durchführen lassen.

Der Schiedsmann kann auch zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten

Es wird Ihnen aber kaum bekannt sein, dass Sie den Schiedsmann, ohne das Gericht anrufen zu müssen, auch bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in Anspruch nehmen können, und zwar dann, wenn es sich um vermögensrechtliche Ansprüche handelt (z. B. Schadenersatz, Schmerzensgeld, Beachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Streitigkeiten).

Der Schiedsmann ist ehrenamtlich tätig

Er hat die Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Das Verfahren vor dem Schiedsmann ist einfach und kostengünstig

Sie werden feststellen, dass es beim Schiedsmann unbürokratisch zugeht. Darüber hinaus sparen Sie Prozesskosten. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Schiedsmannsordnung bzw. des Schiedsmannsgesetztes. Der Antrag auf Anberaumung eines Sühnetermins kann bei dem zuständigen Schiedsmann entweder schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Außer Namen und Anschriften der Parteien muss der Antrag den Grund der Beschuldigung bzw. Forderung enthalten.

Weitere Informationen, insbesondere welcher Schiedsmann für Sie zuständig ist, erteilen das Amtsgericht, die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung und sämtliche Polizeidienststellen.