Besondere Öffnungszeiten zur Eintragung
in Unterstützungsverzeichnisse
Was sind Unterstützungsverzeichnisse?
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel sowie der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzelbewerbers bedarf der Unterstützung durch Wahlberechtigte in Höhe von mindestens der dreifachen Anzahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder/Ortsratsmitglieder. Die Wahlberechtigten haben sich dazu persönlich in ein bei dem Gemeindewahlleiter in Zimmer 0.08 Bürgerbüro des Rathauses für den jeweiligen Wahlvorschlag aufliegendes Verzeichnis einzutragen. Der Unterstützung des Wahlvorschlages einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.
Kommunalwahl 2024
Zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 wurden zwischenzeitlich Wahlvorschläge eingereicht, die einer Unterstützung bedürfen und für die Unterstützungsverzeichnisse gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) geführt werden. Die Möglichkeit zur Eintragung ist seit Einreichung des jeweiligen Wahlvorschlages arbeitstäglich während der allgemeinen Dienstzeit sowie an den vier Samstagen vor dem 66. Tag vor der Wahl (Donnerstag, 04. April 2024) und an diesem Tag selbst bis 18:00 Uhr möglich.
Nach § 17 KWO sind daher Bürgeramt und Wahlamt an folgenden Samstagen geöffnet:
Samstag 09.03.2024 9:00 bis 12:00 Uhr
Samstag 16.03.2024 9:00 bis 12:00 Uhr
Samstag 23.03.2024 9:00 bis 12:00 Uhr
Samstag 30.03.2024 9:00 bis 12:00 Uhr
An diesen Tagen ist nur die Eintragung in Unterstützungsverzeichnisse möglich (ausgenommen 09.03.2024, 10:00 bis 12:00 Uhr – reguläre Öffnungszeit des Bürgeramtes). Die anderen Dienststellen sind nicht besetzt.
Gemeinde Heusweiler
Gemeindewahlleiter
-Redelberger-