1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat der Gemeinderat am 7. Oktober 2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:  
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden  
  erhöht umvermindert umund damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
  gegenüber bishernunmehr festgesetzt auf
  EUREUREUREUR
a)im Ergebnishaushalt    
 die Erträge  37.423.210 EUR37.423.210 EUR
 die Aufwendungen  42.924.212 EUR42.924.212 EUR
 der Saldo der Erträge und Aufwendungen  -5.501.002 EUR-5.501.002 EUR
b)im Finanzhaushalt    
 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  4.673.722 EUR4.673.722 EUR
 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit1.030.000 EUR 10.691.880 EUR11.721.880 EUR
 der Saldo aus Investitionstätigkeit 1.030.000 EUR-6.018.158 EUR-7.048.158 EUR
 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1.030.000 EUR 6.160.933 EUR7.190.933 EUR
 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  814.000 EUR814.000 EUR
 der Saldo aus Finanzierungstätigkeit1.030.000 EUR 5.346.933 EUR6.376.933 EUR
  § 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von6.018.158 EUR
neu festgesetzt auf7.048.158 EUR
§ 3
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
  § 4
Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.  
§ 5
Die bisherigen Festsetzungen zur Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage werden nicht geändert.  
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.  
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 23. November 2023 beschlossene Stellenplan.
 

Heusweiler, den 8. Oktober 2024

Redelberger

Bürgermeister

Am 18. November 2024 wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2024 durch das Landesverwaltungsamt St. Ingbert mit folgendem Wortlaut genehmigt:

„Im Rahmen der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Heusweiler genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

1. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2024 in Höhe von 7.048.158,– €.

Meine am 27.06.2023 für das Haushaltsjahr 2024 erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen wird hiermit aufgehoben.“

Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 9. bis 16. Dezember 2024 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.