Gemäß § 5 Abs. 4 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sowie § 4 Saarländisches Straßengesetz vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977, in der derzeit gültigen Fassung wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Ortsdurchfahrtsgrenze auf der B 268 zwischen dem Ortsteil Heusweiler und dem Ortsteil Eiweiler mit Beschluss vom 21. November 2024 neu festgesetzt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Saarländisches Straßengesetz vom 17. Dezember 1964, geändert mit der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsblatt S. 969) in der derzeit gültigen Fassung, wird der o. g. Beschluss in der Zeit
vom 16. Januar 2025 bis einschließlich 30. Januar 2025
öffentlich, während den Dienststunden im Rathaus Heusweiler, Zimmer 2.13 zur Einsicht für die Bürger ausgelegt.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Heusweiler, 03. Dezember 2024
Thomas Redelberger
Bürgermeister