Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2024

 
Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat der Gemeinderat am 14. November 2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: 
§ 1 
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt1. Nachtrag 20242. Nachtrag 2024 
1.im Ergebnishaushalt mit   
 dem Gesamtbetrag der Erträge auf37.423.210 EUR37.423.210 EURunverändert
 dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf42.924.212 EUR42.924.212 EURunverändert
 im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf-5.501.002 EUR-5.501.002 EURunverändert
2.im Finanzhaushalt mit   
 den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf4.673.722 EUR4.673.722 EURunverändert
 den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf11.721.880 EUR11.721.880 EURunverändert
 dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf-7.048.158 EUR-7.048.158 EURunverändert
 den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf7.190.933 EUR7.190.933 EURunverändert
 den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf814.000 EUR814.000 EURunverändert
 dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf6.376.933 EUR6.376.933 EURunverändert
§ 2 
Der in der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert. 
§ 3 
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. 
§ 4 
Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. 
§ 5 
Die bisherigen Festsetzungen zur Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage werden nicht geändert. 
§ 6 
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert. 
§ 7 
Es gilt der vom Gemeinderat am 14. November 2024 beschlossene Stellenplan. 
    
Heusweiler, den 15. November 2024 Redelberger Bürgermeister   
 
Der Stellenplan im 2. Nachtrag für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 12. bis 19. Dezember 2024 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.