Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 den geprüften Jahresabschluss 2024 festgestellt und dem Bürgermeister uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2024 sowie die Berichte über die Prüfung des Jahres-abschlusses werden vom 16. Dezember 2025 bis 23. Dezember 2025 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich ausgelegt.
Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Eiweiler, Herr Richard Wachall, wird in der Zeit vom 22.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Uwe Müller, Kirschhofer Straße 11, 66265 Heusweiler, vertreten.
Aus Anlass der Weihnachtsfeiertage und dem Jahreswechsel fallen die Wochenmärkte in Heusweiler, OT Heusweiler, am 25.12.2025 und 01.01.2026 sowie im OT Holz am 26.12.2025 aus
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler
Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.07.2023 (BGBl. I S. 221) mit Wirkung vom 01.10.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 die folgende Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler der Gemeinde Heusweiler beschlossen. Die Veränderungssperre ist mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung am 20.12.2023 in Kraft getreten. Zur weiteren Sicherung der Planung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler wird für das in § 2 bezeichnete Gebiet die Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.
§ 1 Zweck der Veränderungssperre
Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung des Bebauungsplanes und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler
Der im Anhang beigefügte Lageplan mit der parzellenscharfen Darstellung der räumlichen Begrenzung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3 Verbote
Auf den von der Veränderungssperre betroffenen Parzellen dürfen
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
§ 4 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf von nun noch einem Jahr gem. § 17 Abs. 1 BauGB.
Heusweiler, 10.12.2025
Thomas Redelberger Bürgermeister
Anlagen: Lageplan mit Geltungsbereich
Hinweis:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
der Satzung des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler
über die Erhebung von Abgaben für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung sowie über die Erhebung von Kleineinleiter- und Entsorgungsgebühren (Abwasserabgabensatzung) vom 12. Dezember 2007
Aufgrund des § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 26. Februar 1975 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 723), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), in Verbindung mit den §§ 12 und 22 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 26. April 1978 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), des § 15 Absatz 4 Satz 3 und 4 des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1352), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 3. Mai 2024 (Amtsbl. I S. 286) sowie der §§ 50 und 50a und 132 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) vom 28. Juni 1960 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I 2629), wird auf Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler vom 19. November 2025 folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
Die Satzung des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung-Heusweiler über die Erhebung von Abgaben für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung sowie über die Erhebung von Kleineinleiter- und Entsorgungsgebühren (Abwasserabgabensatzung) vom 12. Dezember 2007 wird wie folgt geändert:
Am Donnerstag, dem 11.12.2025, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 20.11.2025 (öffentlicher Teil)
2
Verwendung des zahlungsbezogenen Überschusses 2024 nach dem Saarlandpaktgesetz
3
Feststellung Jahresabschluss 2024 und Entlastung des Bürgermeisters
4
Abwägungs- und Satzungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Zum Beiengarten“, Kutzhof
5
Fröhner Wald als ausgezeichnetes Naherholungsgebiet erhalten – Gemeinsamer Antrag der FDP-, SPD- und IDAL-Gemeinderatsfraktion
6
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
7
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 20.11.2025 (nichtöffentlicher Teil)
8
Vergabe von Lieferungen und Leistungen
8.1
Vergabe zur Errichtung einer 8-zügigen Kita in Eiweiler als Modulbau
9
Mitteilungen und Verschiedenes
10
Personalangelegenheiten
Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.
Am Donnerstag, dem 11.12.2025, um 17:30 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine nicht öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Nichtöffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.11.2025