Nachtragshaushaltssatzung 2026

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2025 (Amtsbl. I  S. 1086) hat der Gemeinderat am 26. Februar 2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden  
  erhöht umvermindert umund damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
  gegenüber bishernunmehr festgesetzt auf
  EUREUREUREUR
a)im Ergebnishaushalt    
 die Erträge858.780 Euro 40.523.251 EUR41.382.031 EUR
 die Aufwendungen2.503.765 EUR 46.047.851 EUR48.551.616 EUR
 der Saldo der Erträge und Aufwendungen 1.644.985 EUR-5.524.600 EUR-7.169.585 EUR
b)im Finanzhaushalt    
 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit1.791.000 EUR 3.138.418 EUR4.924.418 EUR
 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit5.490.900 EUR 6.096.100 EUR11.587.000 EUR
 der Saldo aus Investitionstätigkeit 3.704.900 EUR-2.957.682 EUR-6.662.582 EUR
 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit3.704.900 EUR 2.957.682 EUR6.662.582 EUR
 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 154.800 EUR849.800 EUR695.000 EUR
 der Saldo aus Finanzierungstätigkeit3.859.700 EUR 2.107.882 EUR5.967.582 EUR
  § 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von2.957.682 EUR
neu festgesetzt auf6.662.582 EUR
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von200.000 EUR
neu festgesetzt auf6.990.000 EUR
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert 
  
§ 5
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wir gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von1.456.129 EUR
neu festgesetzt auf7.169.585 EUR
§ 6
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von4.068.471 EUR
neu festgesetzt auf0 EUR
§ 7
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.  
§ 8
Es gilt der vom Gemeinderat am 26. Februar 2026 beschlossene Stellenplan.

Heusweiler, den 27. Februar 2026

Redelberger
Bürgermeister

Am 7. Mai 2026 wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2026 durch das Landesverwaltungsamt St. Ingbert mit folgendem Wortlaut genehmigt:

„Im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Gemeinde Heusweiler genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

            den genehmigungspflichtigen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.446.782,–€

            und den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 6.662.582,–€.“

Der 1.Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 liegt in der Zeit vom 18. bis 28. Mai 2026 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.05 des Rathauses öffentlich aus.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.