Aufruf an die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten von Grabstätten

Grabmalstandsicherheit auf dem Friedhof in Holz

Folgende Grabstätte befindet sich seit längerer Zeit in einem Zustand, der nicht mehr den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung entspricht.

Entsprechende Hinweise, die Grabstätte wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, waren bis heute erfolglos.

Friedhof Holz:

Art der Grabstätte:                     Verstorbene/r:                        Jahr der Belegung:

Rasenreihengrab                            Lina Enderlein, geb. Feld                           2001
mit schrägstehender Schrifttafel                                                

Die heutigen Verfügungs-, Nutzungsberechtigten dieser Grabstätte sind nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr zu ermitteln.

Es erfolgt daher gem. § 22 Abs. 5 i. V. m. § 25 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung der Aufruf zur Instandsetzung der Grabstätte in der Form der öffentlichen Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grabstätte, gem. den o. a. Bestimmungen der Friedhofssatzung, nach Ablauf von 2 Monaten nach Bekanntmachung dieses Aufrufes abgeräumt und eingeebnet wird, wenn sich die/der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte bis dahin nicht bei der Friedhofsverwaltung gemeldet haben.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau John (Tel. 06806/911-156).

Heusweiler, den 18. Mai 2026

Thomas Redelberger

Bürgermeister