Aufruf an die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten von Grabstätten

auf den Friedhöfen in Heusweiler

Folgende Grabstätten befinden sich seit längerer Zeit in einem Zustand, der nicht mehr den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung entspricht.

Entsprechende Hinweise, die Grabstätten wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, waren bis heute erfolglos.

Friedhof Heusweiler:

Art der Grabstätte:                     Verstorbene/r:                        Jahr der Belegung:

Urnenfamiliengrabstätte                Horst Müllenbach                                       2008

Friedhof Holz:

Art der Grabstätte:                     Verstorbene/r:                        Jahr der Belegung:

Reihengrabstätte                            Helmut Karl Becker                                    2001

Friedhof Kutzhof:

Art der Grabstätte:                     Verstorbene/r:                        Jahr der Belegung:

Tiefengrabstätte                              Jakob Mang                                                 1989

                                                           Magdalena Mang geb. Sippel                   2001

Die heutigen Verfügungs-, Nutzungsberechtigten dieser Grabstätte sind nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr zu ermitteln.

Es erfolgt daher gem. § 22 Abs. (5) i. V. m. § 25 (1) der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung der Aufruf zur Pflege und Instandsetzung der Grabstätte in der Form der öffentlichen Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grabstätte gem. den o. a. Bestimmungen der Friedhofssatzung nach Ablauf von 2 Monaten nach Bekanntmachung dieses Aufrufes abgeräumt und eingeebnet wird, wenn sich die/der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte/n bis dahin nicht bei der Friedhofsverwaltung gemeldet haben.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau John
(Tel. 06806/911-156).

Heusweiler, den 11. Juni 2026

Thomas Redelberger
Bürgermeister