Gesamtwehr Einladung:
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler, lade ich gemäß § 9 Abs. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Heusweiler vom 06. November 2025, in der derzeit geltenden Fassung, zu der am
Samstag, den 21. November 2026 um 17:00 Uhr, in der Glück-Auf-Halle in Holz
stattfindenden Hauptversammlung herzlich ein.
Tagesordnungspunkte:
- Wahl des stellv. Wehrführers
Stimmberechtigt sind nur aktive Feuerangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören. Die Zeit in der Jugendfeuerwehr wird dabei angerechnet.
Die Angehörigen des Löschbezirkes werden gebeten, vollzählig und pünktlich an der Hauptversammlung in Dienstkleidung teilzunehmen.
Eine gesonderte Einladung ergeht nicht.
Heusweiler, 28. Oktober 2026
Der Bürgermeister
Thomas Redelberger
