Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Heusweiler

Gesamtwehr Einladung:

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler, lade ich gemäß § 9 Abs. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Heusweiler vom 06. November 2025, in der derzeit geltenden Fassung, zu der am

Samstag, den 21. November 2026 um 17:00 Uhr, in der Glück-Auf-Halle in Holz

stattfindenden Hauptversammlung herzlich ein.

Tagesordnungspunkte:

  1. Wahl des stellv. Wehrführers

Stimmberechtigt sind nur aktive Feuerangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören. Die Zeit in der Jugendfeuerwehr wird dabei angerechnet.

Die Angehörigen des Löschbezirkes werden gebeten, vollzählig und pünktlich an der Hauptversammlung in Dienstkleidung teilzunehmen.

Eine gesonderte Einladung ergeht nicht.

Heusweiler, 28. Oktober 2026

Der Bürgermeister
Thomas Redelberger