Aufruf an die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten von Grabstätten

auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler

Folgende Grabstätten befinden sich seit längerer Zeit in einem Zustand, der nicht mehr den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom
20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung entspricht.

Entsprechende Hinweise, die Grabstätte wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen waren bis heute erfolglos.

Friedhof Eiweiler:

Art der Grabstätte:          Verstorbene/r:                          Jahr der Belegung:

Familiengrab                        Ziegler, Ernst Albert                                               1988

                                               Ziegler, Maria Elisabeth, geb. Schirra                 2005

Friedhof Heusweiler:

Art der Grabstätte:          Verstorbene/r:                          Jahr der Belegung:

Reihengrab                           Keller, Viktor Vladimirovič                                     2003

Die heutigen Verfügungs-, Nutzungsberechtigten dieser Grabstätte sind nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr zu ermitteln.

Es erfolgt daher gem. § 22 Abs. (5) i. V. m. § 25 (1) der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung der Aufruf zur Instandsetzung der Grabstätte in der Form der öffentlichen Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grabstätte gem. den o. a. Bestimmungen der Friedhofssatzung nach Ablauf von 2 Monaten nach Bekanntmachung dieses Aufrufes abgeräumt und eingeebnet werden, wenn sich die/der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte bis dahin nicht bei der Friedhofsverwaltung gemeldet haben.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau John (Tel. 06806/911-156).

Heusweiler, den 01.08.2024

Thomas Redelberger

Bürgermeister