Aufruf an die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten von Grabstätten

Grabmalstandsicherheit auf den Friedhöfen in Heusweiler und Holz

Folgende Grabstätten befinden sich seit längerer Zeit in einem Zustand, der nicht mehr den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung entspricht.

Entsprechende Hinweise, die Grabstätten wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, waren bis heute erfolglos.

Friedhof Heusweiler:

Art der Grabstätte:             Verstorbene/r:                                Jahr der Belegung:

Tiefengrab                Maria Hedwig Gleßner geb. Haupenthal                  2001

                                und Johann Gleßner                                               2001

Friedhof Holz:

Art der Grabstätte:                     Verstorbene/r:                        Jahr der Belegung:

Rasenreihengrab                        Lina Enderlein, geb. Feld                      2001
mit schrägstehender Schrifttafel                                        

Die heutigen Verfügungs-, Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten sind nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr zu ermitteln.

Es erfolgt daher gem. § 22 Abs. 5 i. V. m. § 25 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung der Aufruf zur Instandsetzung der Grabstätte in der Form der öffentlichen Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grabstätten, gem. den o. a. Bestimmungen der Friedhofssatzung, nach Ablauf von 2 Monaten nach Bekanntmachung dieses Aufrufes abgeräumt und eingeebnet wird, wenn sich die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten bis dahin nicht bei der Friedhofsverwaltung gemeldet haben.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau John (Tel. 06806/911-156).

Heusweiler, den 21. Mai 2026

Thomas Redelberger

Bürgermeister