Grabmalstandsicherheit auf den Friedhöfen in Heusweiler und Holz
Folgende Grabstätten befinden sich seit längerer Zeit in einem Zustand, der nicht mehr den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung entspricht.
Entsprechende Hinweise, die Grabstätten wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, waren bis heute erfolglos.
Friedhof Heusweiler:
Art der Grabstätte: Verstorbene/r: Jahr der Belegung:
Tiefengrab Maria Hedwig Gleßner geb. Haupenthal 2001
und Johann Gleßner 2001
Friedhof Holz:
Art der Grabstätte: Verstorbene/r: Jahr der Belegung:
Rasenreihengrab Lina Enderlein, geb. Feld 2001
mit schrägstehender Schrifttafel
Die heutigen Verfügungs-, Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten sind nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr zu ermitteln.
Es erfolgt daher gem. § 22 Abs. 5 i. V. m. § 25 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung der Aufruf zur Instandsetzung der Grabstätte in der Form der öffentlichen Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Grabstätten, gem. den o. a. Bestimmungen der Friedhofssatzung, nach Ablauf von 2 Monaten nach Bekanntmachung dieses Aufrufes abgeräumt und eingeebnet wird, wenn sich die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten bis dahin nicht bei der Friedhofsverwaltung gemeldet haben.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau John (Tel. 06806/911-156).
Heusweiler, den 21. Mai 2026
Thomas Redelberger
Bürgermeister
