Gemäß Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Heusweiler vom 20.05.2021 werden die Straßen Am Kalenberg (Gemarkung Heusweiler, Flur 6, Flurstücksnummer 80/67), Charlotte-Holubars-Weg (Gemarkung Heusweiler, Flur 6, Flurstücksnummer 80/66) und Vor den Feldern (Gemarkung Heusweiler, Flur 6, Flurstücksnummern 74/2, 75/5, 76/5, 77/11) hiermit gemäß § 6 Saarländisches Straßengesetz (SStrG) in der zurzeit geltenden Fassung als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Ein entsprechender Lageplan ist beigefügt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der zurzeit geltenden Fassung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem die Allgemeinverfügung bekannt gegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Rechtsausschuss für den Regionalverband Saarbrücken, Europaallee 11, 66113 Saarbrücken, gewahrt (§ 70 Abs. 1 Satz 2 VwGO).
Heusweiler, 04.06.201
Thomas Redelberger
Bürgermeister