Sitzung des Ortsrates Wahlschied

Am Donnerstag, dem 18.09.2025, um 17:30 Uhr, findet im Gastraum der
Sport- und Kulturhalle Wahlschied eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Wahlschied statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschriften über die Sitzungen des Ortsrates Wahlschied vom 25.09.2024 und 10.01.2025 (öffentlicher Teil)
  2  Doppelhaushalt 2025/2026 – Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung
  2.1  Antrag des SV Holz/Wahlschied auf Zuschuss
  2.2  Doppelhaushalt 2025/2026 – Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung
  3  Information und Verwendung Mittel Ortsratsbudget
  4  Martinsumzug 2025
  5  Vorberatung Neujahrsempfang Wahlschied 2026
  6  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  7  Annahme der Niederschriften über die Sitzungen des Ortsrates Wahlschied vom 25.09.2024 und 10.01.2025 (nichtöffentlicher Teil)
  8  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 12. September 2025

Der Ortsvorsteher

ZIMMER

Seniorennachmittag des Ortsteiles Heusweiler

Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,

der diesjährige Seniorennachmittag für den Ortsteil Heusweiler findet im Rahmen eines gemeinschaftlichen Kino-Nachmittages am

Sonntag, dem 5. Oktober 2025, um 15:00 Uhr,

im Kino Heusweiler, Saarlouiser Straße statt.

Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Heusweiler, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass zur besseren Planung eine telefonische Anmeldung, unter einer der in der Einladung aufgeführten Rufnummern, erforderlich ist.

Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.

Heusweiler, 08. September 2025

Bürgermeister                                                                      Ortsvorsteher
Thomas Redelberger                                                         Jörg Schwindling

Sitzung des Ortsrates Kutzhof

Am Mittwoch, dem 17.09.2025, um 18:00 Uhr, findet im Gastraum der Barbarahalle eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 25.06.2025 (öffentlicher Teil)
  2  Doppelhaushalt 2025/2026 – Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung
  3  Seniorennachmittag 2025
  4  St. Martinsumzüge
  5  Örtlichkeit zur Anbringung Schautafel
  6  Küchenausstattung Barbarahalle – Verwendung Haushaltsmittel
  7  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  8  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 25.06.2025 (nichtöffentlicher Teil)
  9  Erwerb einer bebaubaren Fläche in Kutzhof angrenzend an den Parkplatz des Friedhofes Kutzhof
  10  Information zum Abriss Aussegnungshalle Kutzhof
  11  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 8. September 2025

Der Ortsvorsteher

JAKOB

Öffentliche Bekanntmachung

Senioren-Treff des Ortsteiles Eiweiler

Liebe Mitbürgerinnen,

liebe Mitbürger,

der diesjährige Senioren-Treff für den Ortsteil Eiweiler findet am

Sonntag, dem 05.10.2025, ab 15:00 Uhr,

im Rahmen eines Oktoberfestes

in der Großwaldhalle in Eiweiler

statt.

Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Eiweiler, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass eine telefonische Anmeldung, unter einer der in der Einladung aufgeführten Rufnummern, erforderlich ist.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen freiwilligen Helfern recht herzlich für die Ausrichtung dieses Treffens bedanken.

Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.

Heusweiler, 08.09.2025

Bürgermeister                                                                     Ortsvorsteher

Thomas Redelberger                                                         Richard Wachall

Appell zum Einhalten der Pflichten von Hundehaltern

Hundekot auf Gehwegen, Straßen und öffentlichen Plätzen ist ein Ärgernis – nicht nur für die Gemeindeverwaltung. Betroffene Bürger beklagen zu Recht das verantwortungslose Handeln einzelner Hundehalter im Umgang mit ihren vierbeinigen Begleitern.

Aus aktuellem Anlass möchte die Gemeindeverwaltung alle Hundebesitzer daran erinnern, dass es nach der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Gemeinde Heusweiler vom 06. November 2017 ausdrücklich untersagt ist, öffentliche Straßen und Anlagen durch Hunde verunreinigen zu lassen. Dennoch entstandene Verunreinigungen sind unverzüglich von dem Halter oder Führer des Hundes zu beseitigen.

Hundeführer und –halter, die dieser Pflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,-€ geahndet werden kann.

Dasselbe gilt für Hunde, die unbeaufsichtigt oder ohne Leine geführt werden. In der Gemeinde Heusweiler gilt auf allen öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen innerhalb der bebauten Ortslage uneingeschränkt Leinenpflicht.

Auch hier kann das Zuwiderhandeln mit eine Geldbuße bis zu 5.000,-€ geahndet werden.

Im Interesse eines angenehmen Zusammenlebens bitten wir alle Hundehalter um die Beachtung und Einhaltung der Halterpflichten!

Heusweiler, den 01.09.2025

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde

Redelberger
Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Niedersalbach

Am Donnerstag, dem 11.09.2025, um 18:00 Uhr, findet im Bürgerhaus Niedersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Niedersalbach statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersal-bach vom 28.05.2025 (öffentlicher Teil)
  2  Doppelhaushalt 2025/2026 – Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung
  3  Senioren-Treff 2025
  4  Kücheneinbau Barbara-Hütte
  5  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  6  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersal-bach vom 28.05.2025 (nichtöffentlicher Teil)
  7  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 1. September 2025

Der Ortsvorsteher

LESCH

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 08.09.2025, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 16. Juni. 2025 (öffentlicher Teil)  
2Information zur Einrichtung Pförtnerampel in Höhe Hirtel durch Herrn Jungmann von der UVB  
3Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

4Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 16. Juni 2025 (nicht öffentlicher Teil)  
5Satzungen  
5.1Aufstellungsbeschluss und Offenlagebeschluss Ergänzungssatzung „Zum Vogelsborn 3“, Eiweiler  
6Vergaben von Lieferungen und Leistungen  
7Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 29. August 2025

Frevel

1. Beigeordnete

Öffentliche Bekanntmachung

Am Montag, dem 01.09.2025, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 16. Juni 2025 (öffentlicher Teil)  
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 16. Juni 2025 (nichtöffentlicher Teil)  
4Änderung Brandschutzsatzung der Gemeinde Heusweiler  
5Öffnungszeiten und Anlieferungen im Wertstoffzentrum Köllertal flexibler gestalten – gemeinsamer Antrag von SPD, FDP, IDAL und Grüne  
6Verschönerung der Saarbahnhaltestelle Heusweiler-Markt durch ein Graffiti-Projekt (LEADER-Projekt)  
7Vergaben von Lieferungen und Leistungen  
8Mitteilungen und Verschiedenes  
9Personalangelegenheiten

Heusweiler, den 22. August 2025

i. V. Frevel

1. Beigeordnete

Aufruf an die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten von Grabstätten auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler

Folgende Grabstätten befinden sich seit längerer Zeit in einem Zustand, der nicht mehr den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung entspricht.

Entsprechende Hinweise, die Grabstätte wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen waren bis heute erfolglos.

Friedhof Holz:

Art der Grabstätte:           Verstorbene/r:                          Jahr der Belegung:

Tiefengrab                            Baltes, Werner Hermann                                      1981

                                               Baltes, Johanna Stephanie, geb. Meiser         2000

Der heutige Verfügungs-, Nutzungsberechtigte dieser Grabstätte ist nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr zu ermitteln.

Es erfolgt daher gem. § 22 Abs. (5) i. V. m. § 25 (1) der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung der Aufruf zur Instandsetzung der Grabstätte in der Form der öffentlichen Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grabstätte gem. den o. a. Bestimmungen der Friedhofssatzung nach Ablauf von 2 Monaten nach Bekanntmachung dieses Aufrufes abgeräumt und eingeebnet werden, wenn sich die/der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte bis dahin nicht bei der Friedhofsverwaltung gemeldet haben.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung,
Frau John (Tel. 06806/911-156).

Heusweiler, den 16.06.2025

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Aufruf an die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten von Grabstätten Grabmalstandsicherheit auf dem Friedhof in Wahlschied

Folgende Grabstätte befindet sich seit längerer Zeit in einem Zustand, der nicht mehr den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung entspricht.

Entsprechende Hinweise, die Grabstätte wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen waren bis heute erfolglos.

Friedhof Wahlschied:

Art der Grabstätte:                     Verstorbene/r:                        Jahr der Belegung:

Tiefengrab                                        Kuhn, Elly                                                       1998
                                                            Meier, Else, geb. Schnaufer                    2005              

Die heutigen Verfügungs-, Nutzungsberechtigten dieser Grabstätte sind nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr zu ermitteln.

Es erfolgt daher gem. § 22 Abs. (5) i. V. m. § 25 (1) der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung der Aufruf zur Instandsetzung der Grabstätte in der Form der öffentlichen Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grabstätte gem. den o. a. Bestimmungen der Friedhofssatzung nach Ablauf von 2 Monaten nach Bekanntmachung dieses Aufrufes abgeräumt und eingeebnet werden, wenn sich die/der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte bis dahin nicht bei der Friedhofsverwaltung gemeldet haben.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau John
(Tel. 06806/911-156).

Heusweiler, den 23.07.2025

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Obersalbach-Kurhof, Herr Kilian Näckel, wird in der Zeit vom 11.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Michael Monz, Dorfstraße 24 a, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Heusweiler, den 25. Juli 2025

gez.

Thomas Redelberger
Bürgermeister