Die Gemeinde Heusweiler sucht zum 01. Juli 2021 eine/n Erzieher/in (m/w/d) für die Kindertagesstätte Kleine-Leute-Haus im Ortsteil Heusweiler. Es handelt sich dabei um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer Arbeitszeit von 30,0 Stunden. Wir erwarten eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in, sehr gute fachliche Kenntnisse, soziale Kompetenz und gute Kommunikationsfähigkeiten. Ihr Aufgabengebiet umfasst Betreuung und Erziehung von Kindern im Krippen- und Kindergartenalter Vorbereitung und Durchführung von Beschäftigungsangeboten Arbeit in der Gruppe Zusammenarbeit mit den Eltern Durchführung von Veranstaltungen in der Einrichtung Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und erfolgt in der Entgeltgruppe S 08a TVöD-SuE. Für Ihre Altersvorsorge bieten wir eine Betriebsrente der RZVK des Saarlandes. Für die Besetzung der Stelle wird eine verantwortungsbewusste und qualifizierte Persönlichkeit mit organisatorischen Fähigkeiten und Sozialkompetenz gesucht. Des Weiteren wird Kreativität, Teamfähigkeit, selbstständiges Arbeiten sowie ein freundliches Auftreten und die Bereitschaft zur Weiterbildung erwartet. Für die Spracherziehung sind Französischkenntnisse von Vorteil. Die ausgeschriebenen Stellen sind auch für Berufseinsteiger geeignet. Die Gemeinde Heusweiler verfügt über einen Frauenförderplan und verfolgt auf dieser Grundlage das Ziel, eine Unterrepräsentanz von Frauen zu beseitigen. Wir fordern daher Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Ewen (Telefon: 06806/911-168, E-Mail: s.ewen@heusweiler.de). Bei Interesse wenden Sie sich bitte mit Ihren Bewerbungsunterlagen bis spätestens 03. Februar 2021 (Ausschlussfrist) an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler. Gerne können Sie sich auf diese Stelle auch online bewerben. Senden Sie dazu Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die folgende E-Mail Adresse: personal@heusweiler.de Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend gemacht wird. Auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen, Schnellheftern und insbesondere Bewerbungsmappen bitten wir daher dringend zu verzichten. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur bei gleichzeitiger Einsendung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlages möglich. „Datenschutzhinweis: Wenn Sie sich bei uns bewerben, verarbeiten wir diejenigen Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG) und § 95 Abs. 3 Saarländisches Beamtengesetz (SBG).“ Heusweiler, 06.01.2021 Der Bürgermeister Redelberger |
Autor: Marion Vogt-Hürstel
Sitzung des Bau- und Verkehrausschusses
Am Montag, dem 18.01.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 07.12.2020 (öffentlicher Teil) |
2 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
3 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 07.12.2020 (nicht öffentlicher Teil) |
4 | Präsentation Entwurfsplanung Regenrückhaltung Eiweiler (Sandfang) |
5 | Satzungen |
5.1 | Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ im Ortsteil Eiweiler – Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung |
5.2 | Änderung des Durchführungsvertrages zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Trierer Straße 89-91, Würth-Filiale mit Bistro und Cafébereich“ |
6 | Grundstücksflächen im Gemeindebezirk Eiweiler – Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion |
7 | Einsatz von Streusalz auf Bürgersteigen der Gemeinde – Antrag der GBH-Gemeinderatsfraktion |
8 | Vergaben von Lieferungen und Leistungen |
8.1 | Umbau und Erweiterung St. Barbarahalle Kutzhof – Erneuerung der Dacheindeckung |
9 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, den 7. Januar 2021
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer in der Gemeinde Heusweiler für das Jahr 2021
Die Gemeinde Heusweiler gibt gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in der derzeit geltenden Fassung und §10 der 5. Änderungssatzung über die Erhebung der Hundesteuer in der derzeit geltenden Fassung bekannt, dass die Grundsteuer sowie die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt wird. Die Grundsteuer sowie die Hundesteuer 2021 wird mit den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2021 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01. Juli 2021 fällig. Werden Steuerbescheide für das Kalenderjahr 2021 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die sich am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren beteiligen, wird die Grundsteuer sowie die Hundesteuer zu den Fälligkeitsterminen abgebucht. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Heusweiler (Rathaus), Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler oder dem Rechtsausschuss für den Regionalverband Saarbrücken, Europaallee 11, 66111 Saarbrücken einzulegen. Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt oder gegen den Steuermessbetrag richten, sind nicht mit dem vorbezeichneten Rechtsbehelf geltend zu machen, sondern beim Finanzamt anzubringen, dass den Steuermessbescheid erlassen hat. Die Einlegung des Rechtsbehelfs hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die angeforderten Steuern und Beiträge müssen auch dann fristgerecht bezahlt werden, wenn Widerspruch erhoben wurde. Werden die angeforderten Beträge nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist gemäß § 240 der Abgabenordnung in der z. Zt. geltenden Fassung für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen auf 50,00 Euro nach unten abgerundeten Steuerbetrages zu zahlen.
Heusweiler, den 08. Januar 2021
Der Bürgermeister
Thomas Redelberger
Sitzung des Ortsrates Eiweiler
Am Donnerstag, dem 14.01.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 03.12.2020 (öffentlicher Teil) |
2 | Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ im Ortsteil Eiweiler – Grundsatzbeschluss und frühzeitige Beteiligung |
3 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
4 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 03.12.2020 (nichtöffentlicher Teil) |
5 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, müssen sich beim Sitzungsdienst unter 06806/911-146 oder 06806/911-145 vorab anmelden. Hierbei ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen entscheidend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.
Heusweiler, 7. Januar 2021
Der Ortsvorsteher
WACHALL
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Aus aktuellem Anlass ist der Zugang zum Rathaus ab dem 16. Dezember 2020 ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine für das Bürgerbüro können online unter https://termine.heusweiler.de gebucht, oder telefonisch über die Rufnummer 06806/911-222 vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche der Verwaltung wenden Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung an die Rufnummer 06806/911-0. Bitte prüfen Sie stets, ob Ihr Anliegen nicht auch schriftlich, telefonisch oder mittels E-Mail erledigt werden kann. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. Januar 2021.
Tipps zur Abfallabfuhr bei kritischen Wetterverhältnissen
Entsorgungsverband Saar:
Mit der kälteren Jahreszeit ist auch wieder mit kritischen Wettersituationen zu rechnen. Für die Fahrzeuge, die für die Abfall-Einsammlung eingesetzt werden, wird es dann nicht immer möglich sein, termingerecht zu jedem Wohnhaus „durchzukommen“. Der EVS bittet um Verständnis, falls es im Falle von Schnee und Glätte zu Beeinträchtigungen bei der Abfuhr der Restabfall- und Biotonnen kommen sollte.
Die vom EVS beauftragten Unternehmer werden bemüht sein, wenn irgend möglich, die regulären Abfuhrtermine einzuhalten. Gebiete, in denen die Abfallgefäße wegen Schnee oder Eisglätte nicht termingerecht entleert werden können, werden sobald als möglich nachgefahren. Die Abfallgefäße sollten jeweils bis zum Ende der Woche zur Abfuhr bereitgehalten werden.
Wichtig: Die Restabfall- und Biotonnen müssen generell auch bei Schnee und Eis so aufgestellt sein, dass sie für die Müllwerker gut zugänglich und problemlos zu bewegen sind.
Wenn eine Entleerung bis zum Ende der Woche nicht möglich war und die Tage bis zur nächsten Leerung überbrückt werden müssen, können beim Restabfall Abfallsäcke eine Hilfe sein, die bei den Kommunen erhältlich sind (die Entsorgung ist im Preis von sechs Euro enthalten). Die Säcke können am nächsten Leerungstermin neben den Restabfallgefäßen bereitgestellt werden.
Biogut kann zur Überbrückung in Kartons gesammelt und beim nächsten regulären Abfuhrtag neben das Abfallgefäß gestellt werden.
Wenn der Inhalt der Biotonnen wegen des hohen Feuchtigkeitsgehaltes im Winter einfriert, können die Behälter überhaupt nicht oder nur teilweise entleert werden. Festgefrorenes Biogut sollte daher nach Möglichkeit am Entleerungstag mit einem Stock von der Tonnenwand gelöst werden.
Hilfreich ist es, die Biotonne vor dem Befüllen mit einigen Lagen zerknülltem Zeitungspapier auszulegen und das Biogut in Zeitungspapier einzuwickeln. Wer seine Biotonne in einem geschützten Raum (Garage oder Keller) abstellt, kann meist ohnehin mit einer einwandfreien Entleerung rechnen.
Abfuhr von Weihnachtsbäumen
Die Gemeinde Heusweiler hat auch in diesem Jahr in den einzelnen Ortsteilen Sammelstellen eingerichtet, an denen die Weihnachtsbäume zur Abfuhr/Entsorgung durch den Baubetriebshof zwischengelagert werden können.
Die Bäume können bis zum 30. Januar 2021 an den Sammelstellen abgelegt werden, wobei jeglicher Christbaumschmuck vorher zu entfernen ist. Die Transporttüten (Blaue Müllsäcke oder ähnliches) bitte unbedingt wieder mitnehmen, denn es bedeutet einen ungeheuren Mehraufwand für den Baubetriebshof, den Plastikanteil vom organischen Material zu trennen.
In den einzelnen Ortsteilen sind folgende Sammelstellen vorgesehen:
Heusweiler Parkplatz „Auf dem Wittum“ sowie Parkplatz „Friedrich-Schiller-Schule“
Berschweiler am Feuerwehrgerätehaus
Bietschied am Dorfbrunnen
Holz Parkfläche gegenüber Friedhof (bei Containern)
Eiweiler Parkfläche Großwaldhalle
Hirtel neben ehem. Feuerwehrgerätehaus
Kirschhof Unterer Hof, neben Depotcontainer
Kutzhof Parkfläche Kirche, vor Kinderspielplatz sowie Parkplatz am Friedhof
Lummerschied am Containerstandort neben der Autobahnbrücke
Numborn am Kinderspielplatz Burgstraße
Wahlschied Containerstandort bei der Sport- und Kulturhalle
Niedersalbach Parkfläche Bürgerhaus
Obersalbach Parkfläche Ecke Dorfstraße/Zum Gatter
Heusweiler, den 04.01.2021
Der Bürgermeister
– Redelberger –
Infrarot-Geschwindigkeitsmessungen im Januar 2021
An folgenden Tagen führt die Gemeinde Heusweiler in allen Ortsteilen der Gemeinde
Geschwindigkeitsmessungen durch:
Freitag 01.01.2021
Montag 04.01.2021
Dienstag 05.01.2021
Mittwoch 13.01.2021
Donnerstag 14.01.2021
Freitag 15.01.2021
Montag 18.01.2021
Dienstag 19.01.2021
Mittwoch 27.01.2021
Donnerstag 28.01.2021
Freitag 29.01.2021
Außerhalb dieser festgesetzten Termine sind Kontrollen nicht ausgeschlossen.
Thomas Redelberger
Der Bürgermeister als
Ortspolizeibehörde
Sitzung des Personal- und Finanzausschusses
Am Montag, dem 11.01.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 30.11.2020 (öffentlicher Teil) |
2 | Beteiligungsbericht der Gemeinde Heusweiler für das Jahr 2019 |
3 | Kommunaler Gesamtabschluss 2019 |
4 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
5 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 30.11.2020 (nichtöffentlicher Teil) |
6 | Doppelhaushalt 2021/2022 – Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 |
7 | Personelle Verstärkung des Bauamtes – Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion |
8 | Personalangelegenheiten |
9 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, den 22. Dezember 2020
i.V.
(Schwindling)
1. Beigeordneter