Sitzung des Ortsrates Heusweiler

Am Mittwoch, dem 19.04.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Heusweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesende Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 25.01.2023 (öffentlicher Teil)
  2  Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler einschließlich der dazugehörenden Gestaltungsvorschriften
  3  Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen  für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 (Ortsteil Heusweiler)
  4  Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept – ISEK
  5  Neugestaltung Spielplatz Talstraße
  6  Seniorennachmittag 2023
  7  Jubiläen
  8  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  9  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 25.01.2023 (nichtöffentlicher Teil)
  10  Grundstücksangelegenheiten
  10.1  Antrag auf Ergänzungssatzung „Brückenstraße“, Berschweiler
  11  Ortsratsbudget
  12  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 31. März 2023

Der Ortsvorsteher

MAAS

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Niedersalbach, Herr Bruno Lesch, wird in der Zeit vom 15.04.2023 bis einschließlich 22.04.2023 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Wolfgang Raber, Im Stockwald 9, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 31.03.2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Bekanntmachung

Verschiebung Samstagsöffnung

Bürgerbüro Rathaus Heusweiler

Die Samstagsöffnung des Bürgerbüros im Rathaus der Gemeinde Heusweiler von 10:00 – 12:00 Uhr verschiebt sich vom 08.04.2023 auf den 15.04.2023. Die Bevölkerung wird hiervon in Kenntnis gesetzt.

Heusweiler, den 22.03.2023

Der Bürgermeister

-Redelberger-

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 27.03.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 13.02.2023 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 13.02.2023 (nicht öffentlicher Teil)
4Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Zum Beiengarten“, Kutzhof
5Information Agri-PV
6Information ISEK
7Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 16. März 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 23.03.2023, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 06.02.2023 (öffentlicher Teil)
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 06.02.2023
3Satzungen
3.1Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Betriebsgelände Fa. Jeras“ im Ortsteil Heusweiler (Dilsburg)
– Abwägungsbeschluss frühzeitige Beteiligungen
– Entwurfsbilligung
– Auslegungsbeschluss
4Saarlandpaktgesetz (SPaktG) – Mittelverwendung/Antrag auf Zuweisungen
5Wirtschaftsplan des Zweckverbandes ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
6Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverbandes eGo-Saar
7Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

8Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 06.02.2023 (nichtöffentlicher Teil)
9Vergabe von Lieferungen und Leistungen
9.1Brunnenplatz Wahlschied – Vergabe Tiefbau- und Landschaftsbauarbeiten
9.2Umrüsten der Straßenbeleuchtung auf LED, II. BA
9.3Starkregenvorsorgekonzept
10Mitteilungen und Verschiedenes
11Personalangelegenheiten

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 15. März 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Kutzhof

Am Mittwoch, dem 22.03.2023, um 18:00 Uhr, findet im Schulungsraum der FFW, Barbara-Ensemble Kutzhof eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 30.01.2023 (öffentlicher Teil)
  2  Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler einschließlich der dazugehörenden Gestaltungsvorschriften
  3  Terminfestlegung und Planung des Seniorennachmittages 2023
  4  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  5  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 30.01.2023 (nichtöffentlicher Teil)
  6  Grundstücksangelegenheiten
  6.1  Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Zum Beiengarten“, Kutzhof
  7  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 13. März 2023

Der Ortsvorsteher

Jakob

Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Am Montag, dem 20.03.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz vom 19.09.2022
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz vom 19.09.2022
4Aktuelles Containerstellplätze
5Starkregenvorsorgekonzept
6Umwelt- und Klimatage 2023
7AG Klima
7.1Aktuelles
7.2Änderung der Baumschutzsatzung
8Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 08. März 202310. März 2023

Der Bürgermeister

– Redelberger

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 13.03.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 27.02.2023 (öffentlicher Teil)  
2Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 27.02.2023 (nichtöffentlicher Teil)  
4Doppelhaushalt 2023/2024  
4.1Doppelhaushalt 2023/2024 – Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027  
4.2Doppelhaushalt 2023/2024  
5Vergaben von Lieferungen und Leistungen  
5.1Brunnenplatz Wahlschied – Vergabe Tiefbau- und Landschaftsbauarbeiten  
5.2Umrüsten der Straßenbeleuchtung auf LED, II. BA  
6Mitteilungen und Verschiedenes  
7Personalangelegenheiten  

Heusweiler, 3. März 2022

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Niedersalbach, Herr Bruno Lesch, wird in der Zeit vom 12.03.2023 bis einschließlich 19.03.2023 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Wolfgang Raber, Im Stockwald 9, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 03.03.2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Niedersalbach

Am Mittwoch, dem 08.03.2023, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Niedersalbach statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 07.12.2022 (öffentlicher Teil)
  2  Vorstellung Renaturierung Salbach
  3  Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler einschließlich der dazugehörenden Gestaltungsvorschriften
  4  Eröffnung Beachvolleyballfeld
  5  Seniorennachmittag 2023
  6  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  7  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 07.12.2022 (nichtöffentlicher Teil)
  8  Beschlussempfehlung der Projektgruppe „Zukünftiges Friedhofskonzept für die Gesamtgemeinde“ bzgl. der Friedhofshallen der Gemeinde Heusweiler
  9  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 28.02.2023

Der Ortsvorsteher

LESCH

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 27.02.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 26.01.2023 (öffentlicher Teil)  
2Saarlandpaktgesetz (SPaktG) – Mittelverwendung/Antrag auf Zuweisungen  
3Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

4Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 26.01.2023 (nichtöffentlicher Teil)  
5Doppelhaushalt 2023/2024  
5.1Doppelhaushalt 2023/2024 – Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027  
5.2Doppelhaushalt 2023/2024  
6Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverbandes eGo-Saar  
7Mitteilungen und Verschiedenes  
8Personalangelegenheiten  

Heusweiler, 14. Februar 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) vom 17.12.2018 zur Festlegung eines Sperrgebietes zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Die Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 17.12.2018, die aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit erlassen wurde, wird auf Grundlage der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2023/150 zur Änderung der DVO (EU) 2021/620 hiermit gem. § 49 Abs. 2 Nr. 2, 3 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) aufgehoben.

Die Aufhebung wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht und mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag gem. § 41 Abs. 3 SVwVfG wirksam.

Saarbrücken, 06.02.2023

gez.

Dr. Scherer-Herr

Direktorin

Öffentliche Mahnung

Die Steuerzahler der Gemeinde Heusweiler werden hiermit gemahnt und gebeten, die am 15.02.2023 fälligen Steuern und Abgaben auf die Konten der Gemeindekasse Heusweiler zu überweisen. Der eventuell anfallende Säumniszuschlag wird bei zu später Zahlung ab dem 19.02.2023 berechnet.

Leisten Sie Ihre Zahlungen bis spätestens 27.02.2023. Ab dem 28.02.2023 beginnt die kostenpflichtige Zwangsbeitreibung.

Bitte bedienen Sie sich der Möglichkeit, die Steuern und Abgaben im Einzugsverfahren zu bezahlen. Hierzu ist es erforderlich, dass ein SEPA- Lastschriftmandat erteilt wird. Formulare sind bei der Gemeindekasse Heusweiler oder auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler erhältlich.

Heusweiler, den 15.02.2023

Gemeindekasse Heusweiler

als Vollstreckungsbehörde

Hinweise

des saarländischen Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft

zu den häufigsten Fragen und Irrtümern in Zusammenhang

mit der Grundsteuerreform vom 01.02.2023

Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?

Aufgrund der Neuregelungen des Grundsteuer- und Bewertungsrechts müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer für ihren in Deutschland belegenen Grundbesitz eine Feststellungserklärung einreichen. Im Fall des Miteigentums genügt es, wenn ein Miteigentümer (z.B. bei Ehegatteneigentum, Erbengemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft) für alle eine Erklärung einreicht.

Hinweis: bei Wohnungs- und Teileigentum ist in der Feststellungserklärung nur das jeweilige Sondereigentum und der entsprechende Anteil am Gemeinschaftseigentum zu erklären. Bei den Eigentümerangaben sind keine Angaben zur Eigentümergemeinschaft zu machen.

Die Abgabepflicht gilt für jedes bebaute und unbebaute Grundstück (Grundvermögen) genauso wie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (land- und forstwirtschaftliches Vermögen). Auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Grundstücke sind zu erklären. Das gilt auch für brachliegende Flächen.

Wer ist bei einem Verkauf kurz vor oder nach dem Stichtag abgabepflichtig?

Abgabepflichtig ist, wer am 01. Januar 2022 Eigentümer/in des Grundbesitzes war. Dies gilt auch, wenn der Grundbesitz nach diesem Stichtag veräußert wurde. Bei einem Verkauf vor dem 01. Januar 2022 ist entscheidend, ob das wirtschaftliche Eigentum, also Besitz, Nutzen und Lasten, schon auf den Erwerber übergegangen ist (regelmäßig mit Kaufpreiszahlung). Auf die Eintragung im Grundbuch kommt es nicht an.

Welche Unterstützung erhalte ich von der Finanzverwaltung?

Die saarländische Finanzverwaltung hat allen ihr bekannten Eigentümerinnen und Eigentümern ab Juni 2022 Informationsschreiben zugesendet. In dem beigefügten Datenblatt wurden wichtige Informationen zur Erklärungsabgabe zusammengestellt. Dem Schreiben können Sie das Aktenzeichen, die Flurstückskennzeichen, die Gemarkung und den Bodenrichtwert bzw. die Ertragsmesszahl entnehmen. Insbesondere gebäudebezogene Angaben müssen Sie selbst ermitteln. Den alten Einheitswertbescheid benötigen Sie dazu nicht. Gebäudebezogene Daten finden Sie in der Regel in Ihrem Kaufvertrag oder den Bauunterlagen.

Hinweis: Normalerweise ist für jedes erhaltene Datenblatt, und damit für jedes Ihnen zugeteilte Aktenzeichen, eine Feststellungserklärung einzureichen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung besteht aber auch, wenn Sie als Eigentümer/in von Grundbesitz kein Anschreiben erhalten haben. Dies kann insbesondere bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder bei Erbengemeinschaften vorkommen, da hier die aktuellen Eigentumsverhältnisse der Finanzverwaltung nicht immer bekannt sind.
Die Angaben auf dem Datenblatt sind daher stets auf Aktualität zu prüfen. Weichen die Angaben darin von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben Sie bitte stattdessen die korrekten Daten in Ihrer Erklärung an. Ein berichtigtes Datenblatt vom Finanzamt benötigen Sie dafür nicht.

Was muss ich in der Feststellungserklärung angeben?

Entscheidend für die Angaben in der Erklärung sind die tatsächlichen Verhältnisse am 01. Januar 2022. Anzugeben ist der Zustand des Grundstücks zu diesem Zeitpunkt. Das bedeutet beispielsweise, dass im Fall eines Neubaus, der erst nach dem 01. Januar 2022 bezugsfertig wird, ein unbebautes Grundstück zu erklären ist. Die Bebauung wird dann erst zum nachfolgenden Bewertungsstichtag (hier: 01. Januar 2023) berücksichtigt.

Wie sind unbebaute Grundstücke zu erklären?

Nicht jedes Grundstück, das im Sprachgebrauch als „unbebautes Grundstück“ bezeichnet wird, ist auch steuerlich ein solches. Oftmals liegt wegen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten nach grundsteuerlichen Gesichtspunkten ein „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ vor. Mit diesem Begriff wird das Grundstück nicht dem Grundvermögen, sondern dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugerechnet.

Bitte füllen Sie für land- und forstwirtschaftlich nutzbare Grundstücke die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (GW1) inklusive Formular Land- und Forstwirtschaft (GW3) aus.

Hinweis: In dem Informationsschreiben sind land- und forstwirtschaftliche Flächen bereits als solche gekennzeichnet. Auf dem Datenblatt finden sich auch Hinweise an welcher Stelle der Erklärungsformulare die mitgeteilten Daten angegeben werden müssen. Für diese Grundstücke ist in der Feststellungserklärung kein Bodenrichtwert anzugeben, sondern bei landwirtschaftlicher Nutzung die Ertragsmesszahl, die ebenfalls im Datenblatt ausgewiesen ist. Bei forstwirtschaftlicher Nutzung sind außer der Angabe der entsprechenden Nutzung keine weiteren Angaben erforderlich.   

Ist das Grundstück entweder Bauland, Bauerwartungsland oder Rohbauland, so ist es als unbebautes Grundstück im Grundvermögen zu erklären (Anlage GW1 + GW2). Für diese Grundstücke benötigen Sie den Bodenrichtwert, den Sie entweder auf dem Datenblatt der Finanzverwaltung finden oder im Geoportal des Saarlandes abfragen können (https://geoportal.saarland.de/article/Grundsteuer/).

Wie reiche ich die Erklärung ein?

Die Erklärungsabgabe soll elektronisch erfolgen. Dazu können Sie vor allem die Steuer-Onlineplattform ELSTER nutzen (www.elster.de). Die elektronische Abgabe liegt dabei nicht nur im Interesse der Steuerverwaltung, sondern auch im Interesse der Steuerpflichtigen. Bei allen Schwierigkeiten, die bei der elektronischen Abgabe auftreten, führen die Programme durch die Formulare und vermeiden etliche Fehler, die bei Erklärungen auf den Papiervordrucken auftreten können. So wird weiterer Klärungsbedarf wegen fehlerhafter Erklärungen vermieden. Ist Ihnen die elektronische Übermittlung wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar, besteht die Möglichkeit einer Abgabe in Papierform.

Hinweis: Ergänzende Unterlagen müssen der Erklärung nicht beigefügt werden. Bewahren Sie diese jedoch für mögliche Rückfragen auf.

Hinweis: Die Mitteilung an das Finanzamt, dass die Angaben auf dem Datenblatt richtig sind, ersetzt nicht die Abgabe einer Feststellungserklärung.

Was passiert, wenn ich meine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nicht
fristgerecht einreichen konnte?

Die Pflicht, die Feststellungserklärung einzureichen, besteht auch nach dem 31.01.2023 weiter. Reichen Sie Ihre Erklärung daher bitte schnellstmöglich ein.
Wer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes nicht einreicht, wird zunächst durch die Finanzverwaltung ein Erinnerungsschreiben erhalten. Bis Ende April wird es keine Verspätungs­zuschläge, Zwangsmaßnahmen oder Schätzungen geben.  

Hinweis: Dies gilt nur bis Mai, ab dann wird sanktioniert.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/Grundsteuerreform.html

Dort sind auch Schritt-für-Schritt-Anleitungen abrufbar, die Sie bei der elektronischen Erklärungsabgabe unterstützen.

Wann weiß ich, wieviel Grundsteuer ich künftig zahlen muss?

Den neuen Grundsteuerbescheid erhalten Sie im Jahr 2025 von der Gemeinde. Die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ist erstmalig ab dem 01.01.2025 zu zahlen.

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 13.02.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 12.12.2022 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 12.12.2022 (nicht öffentlicher Teil)
4Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Betriebsgelände Fa. Jeras“ im Ortsteil Heusweiler (Dilsburg)
5Wirtschaftsplan des Zweckverbandes ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
6Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 2. Februar 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister