Mitteilung von Deutsche Glasfaser zur Nachfragebündelung:

Glasfasernetzausbau: Heusweiler geht in die Verlängerung

Chance auf Glasfasernetz bleibt weiter bestehen / Neuer Stichtag 16.08.2021 / 40 Prozent der Haushalte zum kostenlosen Ausbau benötigt

Heusweiler hat weiterhin die Chance auf den kostenlosen Glasfaserausbau und damit auf die Internetanbindung mit Lichtgeschwindigkeit. Nachdem die erforderliche Vertragsquote von mindestens 40 Prozent der Haushalte im ersten Anlauf verpasst wurde, geht es jetzt in die Verlängerung.

„Heusweiler ist eine wichtige Ausbauregion für Deutsche Glasfaser“, erklärt Projektmanager Rainer Menz „Und so schnell geben wir nicht auf“. Daher hat Deutsche Glasfaser gemeinsam mit der Gemeinde die Verlängerung der Nachfragebündelung bis zum 16. August 2021 beschlossen. Bislang unentschlossene Bürgerinnen und Bürger können sich unter 0176 60779119 Herr Joy Jayawardena beraten lassen und Verträge abschließen.

„Viele Bürgerinnen und Bürger in Heusweiler haben bereits Verträge abgeschlossen, weil sie im Glasfaserausbau eine echte Standortverbesserung sehen – jetzt wollen wir gemeinsam nochmal alles geben, um die fehlenden Unterschriften einzuholen“, sagt Rainer Menz.

Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar.

Glasfaser-Nachfragebündelung für Ausbaugebiet 1 endet zum 05.07.2021

Die Deutsche Glasfaser hat angeboten, in der Gemeinde Heusweiler einen Netzausbau mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus durchzuführen, wenn bis zu einem bestimmten Stichtag 40 % der Haushalte einen diesbezüglichen Vertrag mit dem Unternehmen abschließen.

Die Nachfragebündelung für das Ausbaugebiet 1 (Eiweiler, Heusweiler, Kutzhof, Niedersalbach und Obersalbach-Kurhof) endet zum 05.07.2021. Aktuell sind 21 % erreicht.

Die Nachfragebündelung für das Ausbaugebiet 2 (Holz und Wahlschied) läuft noch bis zum 16.08.2021. Hier sind aktuell 14 % erreicht.

Weitere Informationen zu dem Projekt von Deutsche Glasfaser erhalten Sie unter

www.deutsche-glasfaser.de bzw. www.heusweiler.de.

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Nachfragebündelung für Glasfaseranschlüsse

Aktuell läuft eine Nachfragebündelung durch das Unternehmen Deutsche Glasfaser. Wenn bis zum jeweiligen Stichtag 40 % der Haushalte einen diesbezüglichen Vertrag mit Deutsche Glasfaser abschließen, wird das Telekommunikationsunternehmen einen Netzausbau mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus in diesen Ortsteilen durchführen.

Das Ausbaugebiet 1 besteht aus Eiweiler, Heusweiler, Kutzhof, Niedersalbach und Obersalbach-Kurhof. Die Nachfragebündelung läuft noch bis zum 05.07.2021. Aktuell sind 18 % erreicht.

Das Ausbaugebiet 2 (Heusweiler Ost) besteht aus Holz und Wahlschied. Die Nachfragebündelung läuft hier noch bis zum 16.08.2021. Aktuell sind 3 % erreicht.

Weitere Informationen zu dem Projekt von Deutsche Glasfaser:

• Beratung und Terminvereinbarung unter 02861/81 33 421

• Servicepunkt im Gebäude der Gemeindewerke Heusweiler (Saarbrücker Straße 28), Öffnungszeiten dienstags bis freitags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

• Servicepunkt im Dorfgemeinschaftshaus Holz, Öffnungszeiten mittwochs und freitags von 14:00 bis 19:00 Uhr, samstags von 10:00 bis 14:00 Uhr

• www.deutsche-glasfaser.de

• www.heusweiler.de

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Widmung der Straßen Am Kalenberg, Charlotte-Holubars-Weg und Vor den Feldern

Gemäß Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Heusweiler vom 20.05.2021 werden die Straßen Am Kalenberg (Gemarkung Heusweiler, Flur 6, Flurstücksnummer 80/67), Charlotte-Holubars-Weg (Gemarkung Heusweiler, Flur 6, Flurstücksnummer 80/66) und Vor den Feldern (Gemarkung Heusweiler, Flur 6, Flurstücksnummern 74/2, 75/5, 76/5, 77/11) hiermit gemäß § 6 Saarländisches Straßengesetz (SStrG) in der zurzeit geltenden Fassung als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Ein entsprechender Lageplan ist beigefügt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der zurzeit geltenden Fassung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem die Allgemeinverfügung bekannt gegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Rechtsausschuss für den Regionalverband Saarbrücken, Europaallee 11, 66113 Saarbrücken, gewahrt (§ 70 Abs. 1 Satz 2 VwGO).

Heusweiler, 04.06.201

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Online-Infoabend von Deutsche Glasfaser für Holz und Wahlschied

Das Telekommunikationsunternehmen Deutsche Glasfaser hat Interesse signalisiert, die Gemeinde Heusweiler mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus zu versorgen. Die Initiative von Deutsche Glasfaser steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass sich im jeweiligen Ausbaugebiet während der sogenannten Nachfragebündelung mindestens 40 % der Haushalte für einen Glasfaseranschluss entscheiden, damit sich der Ausbau für das Unternehmen wirtschaftlich realisieren lässt. Die Nachfragebündelung für Holz und Wahlschied läuft vom 21.05.2021 bis zum 16.08.2021.

Um sich ausführlich über das Projekt zu informieren, lade ich Sie herzlich zu folgendem Online-Infoabend ein, bei dem die Deutsche Glasfaser Ihnen in einer kurzen Präsentation das Vorhaben, die durchzuführenden Maßnahmen und das Produktangebot vorstellen wird.

Online-Infoabend am Montag, 31.05.2021, um 19:00 Uhr

1. Über Ihren PC/Laptop können Sie unter folgendem Link teilnehmen:   

www.deutsche-glasfaser.de/heusweiler-ost

oder direkt unter https://deutsche-glasfaser.zoom.us/j/97693779002

2. Über Ihr mobiles Endgerät in der „Zoom Cloud Meeting“ App mit der  Meeting-ID: 976 9377 9002

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Vertretung Ortsvorsteher

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Wahlschied, Herr Reiner Zimmer, wird in der Zeit vom 01.06.2021 bis einschließlich 20.06.2021 von der stellvertretenden Ortsvorsteherin, Frau Catherine Pörtner, Vorstadtstraße 11, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 20.05.2021

Thomas Redelberger
Bürgermeister

BEBAUUNGSPLAN „INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK EIWEILER NORD“ IN DER GEMEINDE HEUSWEILER, ORTSTEIL EIWEILER BEKANNTMACHUNG DER ÖFFENTLICHEN AUSLEGUNG

Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2021 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ beschlossen.

Vor dem Hintergrund des konkreten Ansiedlungsinteresses des Unternehmens SVOLT Energy Technology (Europe) GmbH soll die Nachnutzung und Weiterentwicklung des Gewerbestandortes des ehemaligen „Laminate Parks“ erfolgen. SVOLT ist ein Unternehmen, das Lithium-Ionen-Batterien und Batteriesysteme für Elektrofahrzeuge sowie Energiespeichersysteme entwickelt und produziert. Am Standort Eiweiler soll in der seit einiger Zeit leerstehenden Laminat-Fertigungsstätte eine Modul- und Pack-Fabrik entstehen. Im Zuge dessen sollen auch Flächen im direkten Umfeld sowohl auf Heusweiler Gemarkung, als auch auf Lebacher Gemarkung, zu einem interkommunalen Industrie- und Gewerbepark neu entwickelt werden.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 19 ha, wobei hiervon ca. 14,1 ha der Gemeinde Heusweiler sowie ca. 4,9 ha der Stadt Lebach zuzuordnen sind.

Lageplan, o.M.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ in der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Eiweiler

Quelle: LVGL; Stand: 23.07.2020; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 07.01.2021

Gesamtgeltungsbereich des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ in der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Eiweiler und Stadt Lebach, Stadtteil Landsweiler

Quelle: ZORA, LVGL; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 07.01.2021

Die Anlieferung (Zu- / Abfahrt) für Lkw soll über die Bundesstraße B 268 erfolgen. Die Zu- und Abfahrt für die Mitarbeiter von SVOLT erfolgt im Bereich der Ortsdurchfahrt Eiweiler an der Lebacher Straße. Die Erschließung der übrigen Gewerbeflächen, die nicht von SVOLT genutzt werden, wird ebenfalls über die B 268 organisiert.

Für die Fläche existiert derzeit kein Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich zum Teil nach § 34 und § 35 BauGB. Danach wäre die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan des Regionalverbandes stellt für den Teilbereich Heusweiler überwiegend gewerbliche Baufläche dar. Teile des Plangebietes überschreiten zwar die dargestellten gewerblichen Bauflächen, jedoch ist diese geringfügige Überschreitung vom Entwicklungsspielraum der verbindlichen Bauleitplanung gedeckt.

Der nördliche Teil (Gemarkung Landsweiler) des Geltungsbereiches befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets (LSG-L 3.02.20) „Landschaftsschutzgebiet im Landkreis Saarlouis – im Bereich der Gemeinden Saarwellingen (und Lebach)“. Eine Ausgliederung wurde bereits beantragt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler hat in seiner Sitzung am 29.04.21 als Präzisierung der Planunterlagen beschlossen, dass das für den Teilbereich Heusweiler errechnete, ökologische Defizit im Rahmen der Renaturierung des Salbaches (in Teilabschnitten) kompensiert wird.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung mit Inhalten einer Umweltverträglichkeitsprüfung, dem dazugehörigen Umweltbericht, dem Entwässerungskonzept mit Aussagen zum Hochwasserschutz, der Verkehrsuntersuchung und dem schalltechnischen Gutachten sowie den Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen,

in der Zeit vom 14.05. bis einschließlich 15.06.2021

gemäß § 3 Absatz 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler (www.heusweiler.de, Bauen und Umwelt/Bebauungspläne) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird.

Hinweis auf weitere Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG:
Die Bebauungsplanunterlagen können des Weiteren während des oben genannten Zeitraums im Rathaus der Gemeinde Heusweiler während der allgemeinen Dienststunden ebenso eingesehen werden, allerdings ausschließlich nur nach telefonischer Voranmeldung zwecks Terminvereinbarung und unter Beachtung der derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sowie der Erfassung der Kontaktdaten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

• Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) mit folgenden Informationen:
• Schutzgut Boden, unter Anwendung externer Ausgleichsmaßnahmen keine erhebliche Beeinträchtigung: Gelände des ehemaligen Laminateparks fast vollständig versiegelt/überbaut; pedogen geringer Bodenfunktionserfüllungsgrad auch im Bereich der Erweiterungsflächen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung, dennoch wegen der zu erwartenden Versiegelung externer funktionaler Ausgleich erforderlich
• Schutzgut Wasser, unter Anwendung der Schutzmaßnahmen keine erhebliche Beeinträchtigung: innerhalb des Geltungsbereiches fast vollständig verrohrter Kreuzbach mit vorgeschaltetem Regenrückhaltebecken im Quellbereich; keine Schutzgebiete nach WHG/SWG; zukünftige Entwässerung im Trennsystem (auch innerhalb der bisher weitgehend im Mischsystem entwässerten Gewerbefläche), Hochwasserschutz/Sicherung des zusätzlich anfallenden Niederschlagswassers durch Regenrückhaltebecken mit vorgeschalteten Klärbecken
• Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Beeinträchtigung: ausgewiesener Teil eines Kaltluftentstehungsgebietes mit 1 ha zu klein, um erhebliche Wirkungen auf die Frischluftversorgung auszuüben
• Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt/Artenschutz, unter Anwendung externer Ausgleichmaßnahmen i.s.d. Eingriffsregelung keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten: der B-Plan legitimiert im geplanten Erweiterungsbereich lediglich den Verlust von intensiv genutztem Acker- und Grünland und von 2 eingewachsenen Alt-Kirschen; ansonsten lediglich Nachnutzung des Betriebsgeländes, innerbetriebliche Gehölzanpflanzung in Stangenholzstärke und höheren Totholzanteilen mit Habitatfunktionen für Gehölzbrüter; Regenrückhaltebecken mit kleinem n. § 30 BNatSchG geschütztem Röhricht bleibt gem. der Festsetzung als Grünfläche erhalten; keine Lebensräume nach Anh. I der FFH-Richtlinie betroffen; aus der artenschutzrechtlichen Prüfung ergeben sich unter Beachtung der festge-setzten Vermeidungsmaßnahmen keine Hinweise auf das Eintreten der Verbotstatbestände n. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG
• Schutzgut Landschaftsbild, keine erhebliche Beeinträchtigung: bestehende Vorbelastung durch Gewerbe- und Verkehrsflächen; Rückbau der Schornsteine, Silos und Anlagen bedingt eher eine Verringerung der Fernwirkung (Einsehbarkeit bis ca. 1 km), geplante Inanspruchnahme der intensiv landwirtschaftlich genutzten Erweiterungsfläche mit geringer Landschaftsbildqualität
• Schutzgut Mensch, geringe Beeinträchtigung: gleichgerichtete Weiterentwicklung der Gewerbefläche, gegenüber der vormaligen Nutzung durch Laminatpark keine erhebliche Änderung der Lärmemissionen, Verringerung luftgetragener Schadstoffe zu erwarten; Ansiedlung Betriebe durch Lärmkontingentierung geregelt; Gebiet ohne Erholungsfunktion
• Schutzgut Kultur- und Sachgüter, keine Beeinträchtigung: als Einzeldenkmal erfasste Flugzeughalle auf dem Laminatepark-Gelände bleibt erhalten, keine Bodendenkmale oder Gebiete bzw. Objekte, die als archäologisch oder geschichtlich bedeutsam eingestuft sind, Erweiterungsfläche derzeit landwirtschaftlich genutzt
• Schutzgebiete: Teilbereich Lebach liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L 3 02 20; Ausgliederungsantrag für diesen Teilbereich wurde beantragt; dieser umfasst lediglich geringwertige Biotopstrukturen bzw. das wertgebende Röhricht im Regenrückhaltebecken wird unter Wahrung der hydraulischen Funktionalität als öffentliche Grünfläche gesichert, das Landschaftsschutzgebiet ist in der Neuord-nungskulisse der zukünftig geplanten Landschaftsschutzgebiete nicht mehr aufgeführt; darüber hinaus keine Schutzgebiete nach BNatSchG betroffen, kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele des ca. 2,7 km östlich liegenden NATURA 2000-Gebietes „Naturschutzgroßvorhaben Ill“ (6508-301)
• Externe Ausgleichsmaßnahmen zum Ausgleich des Bilanzdefizites nach der Eingriffsregelung: Das im Rahmen der Realisierung des Planvorhabens, für den Teilbereich der Gemeinde Heusweiler, entstehende ökologische Defizit von ca. 200.000 ökologischen Werteinheiten sowie der Funktionalausgleich nach LWaldG kann nicht innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden. Die für den Teilbereich Heusweiler erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen sollen, wenn möglich innerhalb des Gemeindegebietes erfolgen.

• 6 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgende Themen: Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes; FFH-Lebensraum; artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, externer Ausgleich gem. Eingriffsregelung und Funktionalausgleich; Pflanzmaßnahmen, Rodungsfristen; Lärmschutz, Staffelung der Baugebietsarten, Luftreinhaltung; Altlasten; Entwässerung von Niederschlags- und Brauchwasser, Umgang mit dem Kreuzbach; Ausführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen; forstrechtlicher Ausgleich; Einzeldenkmal; Landschaftsplan.

• Die Begründung zum Bebauungsplan enthält eine Zusammenfassung und Bewertung umweltrelevanter Aspekte im Sinne einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: info@heusweiler.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Heusweiler, den 05.05.2021
Der Bürgermeister
Thomas Redelberger

Nachfragebündelung für Glasfaseranschlüsse

Für die Ortsteile Eiweiler, Heusweiler, Kutzhof, Niedersalbach und Obersalbach-Kurhof läuft zurzeit eine Nachfragebündelung durch das Unternehmen Deutsche Glasfaser. Wenn bis zum 05. Juli 2021 40 % der Haushalte einen diesbezüglichen Vertrag mit Deutsche Glasfaser abschließen, wird das Telekommunikationsunternehmen einen Netzausbau mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus in diesen Ortsteilen durchführen.

Weitere Informationen zu dem Projekt von Deutsche Glasfaser erhalten Sie hier:

  • Beratung und Terminvereinbarung unter 02861/8133 421
  • Servicepunkt im Gebäude der Gemeindewerke Heusweiler (Saarbrücker Straße 28), Öffnungszeiten dienstags bis freitags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
  • Präsentation Infoabend vom 14.04.2021 unter www.heusweiler.de/bauen-umwelt/schnelles-internet/

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan„Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ (Ansiedlung SVOLT)


Wie bereits in der Vorwoche angekündigt, planen die beiden Kommunen Heusweiler und Lebach im Rahmen der Offenlegung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ (Ansiedlung SVOLT) eine interkommunale
Bürgerinformationsveranstaltung am 04.05.2021 um 19:00 Uhr
zu der wir insbesondere die Anwohner aus Eiweiler und Landsweiler, aber auch alle anderen Interessierten aus Heusweiler und Lebach einladen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden Ihnen die Wirtschaftsministerin Frau Anke Rehlinger, Vertreter der Strukturholding Saar, des Unternehmens SVOLT sowie die Planer Rede und Antwort stehen.
Die Veranstaltung wird aufgrund der Bedingungen durch die Corona-Pandemie online stattfinden müssen. Der entsprechende Link zur Veranstaltung wird rechtzeitig auf den beiden Homepages der Kommunen (www.heusweiler.de und www.lebach.de) veröffentlicht. Mit diesem Link können Sie sich in die Veranstaltung einwählen und auch während der Veranstaltung Fragen stellen. Zur besseren Vorbereitung wären wir Ihnen aber sehr dankbar, wenn Sie uns ihre Fragen vorab bis Montagabend, den 03.05., senden könnten (an info@heusweiler.de oder stadt@lebach.de ). Die vorab gestellten Fragen werden prioritär behandelt.
Falls Sie nicht über die technischen Voraussetzungen zur online-Teilnahme verfügen, melden Sie sich bitte beim Sitzungsdienst der Gemeinde Heusweiler (06806/911-145 oder 146), eine alternative Teilnahmemöglichkeit ist in Planung und wird ihnen in Abhängigkeit der dann geltenden Corona-Vorgaben zum Termin mitgeteilt. Mögliche Fragen sollten in diesem Falle auch vorab an die Verwaltung gerichtet werden.
Heusweiler und Lebach, den 27.04.2021

Thomas Redelberger
Bürgermeister Gemeinde Heusweiler

Klauspeter Brill

Bürgermeister Stadt Lebach

Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ (Ansiedlung SVOLT)

Bekanntmachung

Derzeit wird der Entwurf zu o.g. Bebauungsplan in den gemeindlichen / städtischen Gremien beraten und Beschlüsse zur Offenlegung der Planunterlagen gefasst, d.h. nach Beschlussfassung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich zu den Planunterlagen innerhalb einer Frist zu äußern. Die Bekanntmachung mit Beginn und Dauer der Offenlegung wird separat veröffentlicht. Derzeit gehen wir davon aus, dass dieser Zeitraum zwischen Mitte Mai und Mitte Juni erfolgen wird.
Aus diesem Anlass laden wir insbesondere die Anwohner aus Eiweiler und Landsweiler, aber auch alle anderen Interessierten aus Heusweiler und Lebach zu einer
Bürgerinformationsveranstaltung am 04.05.2021 um 19:00 Uhr
ein, bei der auch die Wirtschaftsministerin Frau Anke Rehlinger, sowie Vertreter der Strukturholding Saar und des Unternehmens SVOLT teilnehmen werden.
Die Veranstaltung wird aufgrund der Bedingungen durch die Corona-Pandemie online stattfinden müssen. Weiterführende Details hinsichtlich der Zugangsdaten werden nächste Woche an gleicher Stelle sowie auf unserer Homepage veröffentlicht. Falls Sie nicht über die technischen Voraussetzungen zur online-Teilnahme verfügen, melden Sie sich bitte beim Sitzungsdienst der Gemeinde Heusweiler (06806/911-145 oder 146), eine alternative Teilnahmemöglichkeit ist in Abhängigkeit der dann geltenden Corona-Vorgaben in Planung. Mögliche Fragen sollten in diesem Falle aber vorab an die Verwaltung gerichtet werden.
Heusweiler und Lebach, den 20.04.2021

Thomas Redelberger Klaus-Peter Brill
Bürgermeister Gemeinde Heusweiler Bürgermeister Stadt Lebach

Online-Infoabend von Deutsche Glasfaser

Das Telekommunikationsunternehmen Deutsche Glasfaser hat Interesse signalisiert, die Gemeinde Heusweiler mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus zu versorgen. Die Initiative von Deutsche Glasfaser steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass sich im jeweiligen Ausbaugebiet während der sogenannten Nachfragebündelung mindestens 40 % der Haushalte für einen Glasfaseranschluss entscheiden, damit sich der Ausbau für das Unternehmen wirtschaftlich realisieren lässt. Die Nachfragebündelung für Eiweiler, Heusweiler, Kutzhof, Niedersalbach und Obersalbach-Kurhof läuft vom 09.04.2021 bis zum 05.07.2021. Holz und Wahlschied folgen etwas später.

Um sich ausführlich über das Projekt zu informieren, lade ich Sie herzlich zu folgendem Online-Infoabend ein, bei dem die Deutsche Glasfaser Ihnen in einer kurzen Präsentation das Vorhaben, die durchzuführenden Maßnahmen und das Produktangebot vorstellen wird.

Online-Infoabend am Mittwoch, 14.04.2021 um 19:00 Uhr

1. Über Ihren PC/Laptop können Sie unter folgendem Link teilnehmen:   

www.deutsche-glasfaser.de/heusweiler

oder direkt unter https://deutsche-glasfaser.zoom.us/j/94965987490

2. Über Ihr mobiles Endgerät in der „Zoom Cloud Meeting“ App mit der  Meeting-ID: 949 6598 7490

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Gemeinde Heusweiler schließt Kooperationsvertrag mit Deutsche Glasfaser

Eine leistungsfähige Internetverbindung ist für die meisten von uns mittlerweile unverzichtbar und dadurch ein wesentlicher Standortfaktor geworden. Hierfür bietet eine Glasfaseranbindung bis ins Haus (englisch „fibre to the home“ FTTH) optimale Voraussetzungen. Insbesondere die Wegstrecke vom Kabelverzweiger bis ins Haus erfolgt in unserer Gemeinde in vielen Fällen aber noch über das Kupfernetz, dessen Leistungsfähigkeit begrenzt ist. Aufgrund dieser Dämpfung geht wertvolle Bandbreite verloren.

Das Telekommunikationsunternehmen Deutsche Glasfaser hat nun Interesse signalisiert, die Gemeinde Heusweiler mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus zu versorgen. Um dieses Projekt zu unterstützen, hat die Gemeinde einen Kooperationsvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen.

Die Initiative von Deutsche Glasfaser steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass sich im jeweiligen Ausbaugebiet während der sogenannten Nachfragebündelung mindestens 40 % der Haushalte für einen Glasfaseranschluss entscheiden, damit sich der Ausbau für das Unternehmen wirtschaftlich realisieren lässt. Die Nachfragebündelung für Eiweiler, Heusweiler, Kutzhof, Niedersalbach und Obersalbach-Kurhof läuft vom 09.04.2021 bis zum 05.07.2021. Holz und Wahlschied folgen etwas später.

In den nächsten Wochen werden Sie daher von dem Unternehmen Deutsche Glasfaser zahlreiche Informationen zur Nachfragebündelung und Ihren Möglichkeiten erhalten. Bitte unterstützen Sie dieses zukunftsweisende Projekt, damit die Gemeinde Heusweiler attraktiv und lebenswert bleibt. Nutzen Sie das Informationsangebot.

Thomas Redelberger

Bürgermeister